
Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie: Rauchverbot, Raucherraum und Raucherkneipe in allen 16 Bundesländern (2026)
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
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Das Wichtigste in Kürze
Den Nichtraucherschutz in Gaststätten regelt jedes Bundesland mit einem eigenen Gesetz. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland gilt ein absolutes Rauchverbot – ohne Raucherraum und ohne Ausnahme für kleine Kneipen; die übrigen 13 Länder erlauben vollständig abgetrennte Raucherräume und die Einraumkneipe als Raucherkneipe. Für die Einraumkneipe gilt fast überall: ein einziger Gastraum unter 75 m², kein Einlass unter 18 Jahren, keine oder nur einfache Speisen und ein Hinweis am Eingang. Seit 2025 ziehen die Länder E-Zigaretten und Tabakerhitzer ins Verbot ein – Niedersachsen 2025, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein 2026; Hessen erfasst sie bereits.
Diese Seite vertieft die Spalte „Rauchverbot" aus der Vergleichsmatrix zum Gaststättengesetz in allen 16 Bundesländern – mit den Bedingungen für Raucherraum und Raucherkneipe, den Regeln für E-Zigaretten und Ihren Pflichten als Betreiber. Die Kennzeichnung von Raucherraum oder Rauchergaststätte richtet sich nach Ihrem Landesgesetz; die bundesweit zwingenden Aushänge – Jugendschutz, Preisverzeichnis, Allergene – bündelt das Aushang-Paket Gastronomie mit Vorlagen für die Pflichtaushänge (29 €).
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Das Wichtigste in Kürze
- Absolutes Rauchverbot: Bayern (Gesundheitsschutzgesetz, seit dem Volksentscheid 2010), Saarland (seit 01.07.2010), Nordrhein-Westfalen (seit 01.05.2013).
- Raucherraum erlaubt: in 13 Ländern, immer als abgetrennter Nebenraum, in der Regel gekennzeichnet und ohne Zutritt unter 18; wo Diskotheken geregelt sind, ohne Tanzfläche.
- Raucherkneipe (Einraumgaststätte): in denselben 13 Ländern; Grenze 75 m² Gastfläche – in Bremen „bis einschließlich", in Thüringen ist der Wortlaut noch offen. Sachsen schränkt die Speisen im Gesetz nicht ein.
- E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind ausdrücklich erfasst in Baden-Württemberg (seit 01.06.2026), Hessen, Niedersachsen (Änderung 2025) und Schleswig-Holstein (09/2026); Cannabis zusätzlich in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
- Nächste Frist: Das hessische Nichtraucherschutzgesetz ist bis 31.12.2028 befristet und muss bis dahin verlängert werden.
Rauchverbot in der Gastronomie: alle 16 Länder im Vergleich
Legende Prüfstand (aus der Vergleichsmatrix): A = am amtlichen Text belegt (Gesetzblatt, Landesrechtsportal, Drucksache, amtliche Landesseite) · S = nur Sekundärquelle (lexaris, umwelt-online, IHK, Kommentar), am amtlichen Text nicht gegengeprüft · N = Negativbefund: keine ausdrückliche Regel gefunden, nicht positiv bestätigt. „nicht ausgewertet" heißt: In der Recherche nicht erhoben – nicht, dass es keine Regel gibt.
| Land | Gesetz (Abk., Jahr) | Grundregel | Raucherraum | Einraumkneipe (Größe · Speisen · u18) | E-Zigaretten / Cannabis erfasst? | Prüfstand |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LNRSchG 2026 (in Kraft 01.06.2026; § 3, § 4 Abs. 5) | Verbot mit Ausnahmen | ja – vollständig abgetrennter Nebenraum, nur ab 18; Diskothek ohne Tanzfläche | < 75 m², kein Nebenraum · nur einfache kalte Speisen · ab 18 | E-Zigarette, E-Shisha, Tabakerhitzer: ja · Cannabis: nicht ausgewertet | A |
| Bayern | GSG (Volksentscheid 2010; Art. 2 Nr. 8, Art. 3, Art. 6) | absolut | nein | nein | Cannabis: ja (innen und Außengastronomie) · Nikotin-E-Zigarette: nicht ausdrücklich (N) | A |
| Berlin | NRSG (Jahr nicht erfasst; § 4 Abs. 3, § 4a) | Verbot mit Ausnahmen | ja – abgetrennt, verschließbar, nicht Hauptgastraum/Tanzfläche, deutlich weniger Plätze | < 75 m², kein Nebenraum · keine vor Ort zubereiteten Speisen · ab 18 · Anzeige beim Bezirksamt | nicht ausgewertet | A (Landesseite; Gesetzestext nicht abgerufen) |
| Brandenburg | BbgNiRSchG 2007 (§ 4 Abs. 2) | Verbot mit Ausnahmen | ja – Raucher-Nebenraum | < 75 m², kein Nebenraum · keine zubereiteten Speisen · ab 18 | nicht ausgewertet | A |
| Bremen | BremNiSchG 2007 (§ 3 Abs. 6, 7) | Verbot mit Ausnahmen | ja – baulich abgetrennt, ab 18; Diskothek ohne Tanzfläche | ≤ 75 m², kein Nebenraum · keine oder einfache Speisen als Nebenleistung · ab 18 | im Auszug nicht geregelt (N) | S |
| Hamburg | HmbPSchG 2007 (§ 2 Abs. 3, 4) | Verbot mit Ausnahmen | ja – abgetrennt und belüftet, kleiner als übrige Gastfläche, ab 18 | < 75 m² · keine zubereiteten und keine mitgebrachten Speisen · ab 18 | nicht ausgewertet | S |
| Hessen | HessNRSG 2007, befristet bis 2028 (§ 1 Abs. 1 Nr. 11, § 2 Abs. 5) | Verbot mit Ausnahmen | ja – vollständig abgetrennt, ab 18 | < 75 m², kein Nebenraum · keine, kalte oder einfache warme Speisen · ab 18 | E-Zigarette, Tabakerhitzer: ja · Cannabis: nicht ausgewertet | S |
| Mecklenburg-Vorpommern | NichtRSchutzG M-V 2007 (§ 1 Abs. 2 Nr. 6, § 2 Abs. 1) | Verbot mit Ausnahmen | ja – vollständig abgetrennt, ab 18 | < 75 m², kein Nebenraum · keine zubereiteten Speisen · ab 18 | nicht ausgewertet | S |
| Niedersachsen | Nds. NiRSG 2007, geändert 2025 (§ 2 Abs. 2, 3) | Verbot mit Ausnahmen | ja – nicht bei Gaststätten nahe Krankenhaus, Schule, Kinder- und Jugendeinrichtung | < 75 m² ohne Thekenbereich · keine zubereiteten Speisen · ab 18 | E-Zigarette, Tabakerhitzer: ja · Cannabis: ja | A |
| Nordrhein-Westfalen | NiSchG NRW 2007 i. d. F. 2013 (§ 2 Nr. 7, § 3) | absolut | nein | nein | im Gesetzestext nicht gefunden (N) | A |
| Rheinland-Pfalz | NRSG RP 2007 (§ 7) | Verbot mit Ausnahmen | ja – feste Wände, nicht größer als Nichtraucherbereich, keine Tanzfläche | < 75 m² · keine oder einfache Speisen als Nebenleistung · Zutrittsverbot u18 in aktueller Fassung offen | nicht ausgewertet | S |
| Saarland | NRauchSchG SL 2007 i. d. F. 2010 (§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2) | absolut, auch Festzelte | nein | nein | nicht ausgewertet | A / S |
| Sachsen | SächsNSG 2007 (§ 3 Nr. 3) | Verbot mit Ausnahmen | ja – abgetrennt, gekennzeichnet, ab 18; Diskothek ohne Tanzfläche | < 75 m² · keine Speisenbeschränkung im Gesetz · ab 18 | nicht ausdrücklich geregelt (N) | A |
| Sachsen-Anhalt | NRauchSchG LSA 2007 (§ 4 Abs. 2–4) | Verbot mit Ausnahmen | ja – wirksam abgetrennt und abgeschlossen; Diskothek ohne Tanzfläche, ab 18 | inhabergeführt, < 75 m² inkl. Theke · keine oder nur untergeordnet Speisen · ab 18 | im eingesehenen Text nicht geregelt (N) | S |
| Schleswig-Holstein | Nichtraucherschutzgesetz SH 2007, geändert 2026 (§ 2 Abs. 3, 4) | Verbot mit Ausnahmen | ja – baulich wirksam abgetrennt, ab 18 | < 75 m², kein Raucher-Nebenraum · keine zubereiteten Speisen · ab 18 | E-Zigarette, Tabakerhitzer, Verdampfer, Cannabis: ja (seit 2026) | S (+ Landtags-Drs.) |
| Thüringen | ThürNRSchutzG 2007 (§ 4 Abs. 4, § 5) | Verbot mit Ausnahmen | ja – baulich abgetrennt, gekennzeichnet; Diskothek ohne Tanzfläche | 75 m² („bis" oder „unter" offen), kein Nebenraum · laut IHK keine zubereiteten Speisen · ab 18 | nicht ausdrücklich geregelt (N) | S |
Verfahren, Frist und Sperrzeit je Land zeigt die Vergleichsmatrix Gaststättengesetz nach Bundesland.
Drei Gruppen: wie streng ist Ihr Land?
Absolutes Rauchverbot: Bayern, NRW, Saarland
Bayern
Bayern regelt den Nichtraucherschutz nicht in einem eigenen Nichtraucherschutzgesetz, sondern im Gesundheitsschutzgesetz (GSG) in der Fassung nach dem Volksentscheid von 2010. Art. 3 Abs. 1 GSG verbietet das Rauchen in den Innenräumen von Gaststätten, und Art. 6 Abs. 1 Satz 2 nimmt Gaststätten (Art. 2 Nr. 8) ausdrücklich von der Möglichkeit aus, einen Raucherraum einzurichten. Eine Ausnahme für Einraumkneipen sieht das Gesetz nicht vor. In der Außengastronomie, also auf Terrasse und im Biergarten, bleibt Tabak erlaubt – Cannabis ist dort nach Art. 3 Abs. 1 Satz 3 GSG auch im Freien verboten. Was in Bayern sonst für Erlaubnis und Sperrzeit gilt, steht im Abschnitt Gaststättengesetz Bayern.
Nordrhein-Westfalen
Das Nichtraucherschutzgesetz NRW gilt in seiner verschärften Fassung seit dem 1. Mai 2013. § 2 Nr. 7 erfasst Gaststätten unabhängig von Betriebsart, Größe und Zahl der Räume; die Raucherraum-Ausnahme in § 3 Abs. 2 ist anderen Einrichtungen vorbehalten. Damit gibt es in NRW weder Raucherräume noch Rauchergaststätten. Draußen greift das Gesetz nicht. Zu E-Zigaretten und Shishas enthält der abgerufene Gesetzestext keine Regel. Zum geplanten Landesgaststättengesetz und zur Erlaubnispflicht in NRW lesen Sie den Abschnitt Gaststättengesetz NRW.
Saarland
Das Saarland hat sein Nichtraucherschutzgesetz 2010 verschärft: Seit dem 1. Juli 2010 gilt das absolute Verbot, Raucher-Nebenräume durften nur noch bis zum 30. November 2011 weiterbetrieben werden. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Regelung am 28. März 2011 bestätigt. § 2 Abs. 1 Nr. 7 NRauchSchG SL erfasst alle Gaststätten im Sinne des Saarländischen Gaststättengesetzes, § 2 Abs. 2 zählt Festzelte ausdrücklich zu den umschlossenen Räumen. Erlaubt bleibt das Rauchen auf Beherbergungszimmern und im Freien.
Raucherraum und Einraumkneipe: 13 Länder
Raucherraum in der Gastronomie. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen setzen auf dasselbe Grundmodell: Der Gastraum ist rauchfrei, ein abgetrennter Nebenraum darf als Raucherraum dienen – je nach Gesetz „vollständig abgetrennt", „baulich abgetrennt" oder „abgeschlossen". In den meisten dieser Länder ist der Raum zu kennzeichnen und für Minderjährige gesperrt; wo das Gesetz Diskotheken eigens regelt, darf die Tanzfläche nicht im Raucherraum liegen. Einzelne Länder setzen eine Größenbremse: In Hamburg muss der Raucherraum kleiner sein als die übrige Gastfläche, in Rheinland-Pfalz darf er nicht größer sein als der Nichtraucherbereich, in Berlin muss er deutlich weniger Plätze bieten und darf nicht der Hauptgastraum sein. Niedersachsen verbietet Raucher-Nebenräume in Gaststätten, die in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen liegen.
Die Einraumkneipe. Alle 13 Länder kennen zusätzlich die Ausnahme für die kleine Kneipe mit nur einem Gastraum: kein abgetrennter Nebenraum, Gastfläche unter 75 m², kein Einlass unter 18, in der Regel Kennzeichnung als Rauchergaststätte am Eingang. Im Detail weichen die Gesetze aber an drei Stellen voneinander ab.
Erstens die Fläche. Elf Länder formulieren „unter 75 m²". Bremen lässt bis einschließlich 75 m² zu, für Thüringen ist offen, ob der Gesetzestext „bis" oder „unter" sagt. Niedersachsen rechnet den Thekenbereich nicht mit, Sachsen-Anhalt ausdrücklich schon – bei gleicher Zahl kann derselbe Raum also im einen Land passen und im anderen nicht.
Zweitens die Speisen. Am strengsten sind Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein: keine zubereiteten Speisen, in Hamburg auch kein Verzehr mitgebrachter Speisen; Berlin verbietet vor Ort zubereitete Speisen. Baden-Württemberg lässt einfache kalte Speisen zu, Hessen keine, kalte oder einfach zubereitete warme Speisen. Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt erlauben einfache Speisen, solange sie eine untergeordnete Nebenleistung bleiben. Sachsen nennt im Gesetzestext gar keine Speisenbeschränkung – die einzige Einraumregel ohne dieses Kriterium. Für Thüringen stammt das Speisenverbot nur aus einem IHK-Merkblatt.
Drittens die Zusatzbedingungen. Sachsen-Anhalt verlangt eine inhabergeführte Gaststätte, Berlin eine Anzeige beim Bezirksamt, Bremen in Einkaufszentren eine geschlossene Tür zur Verkehrsfläche. In Rheinland-Pfalz ist offen, ob das Zutrittsverbot unter 18 in der heutigen Fassung noch Tatbestandsmerkmal ist. Hessen, Sachsen und Rheinland-Pfalz nehmen außerdem geschlossene Gesellschaften aus – Rheinland-Pfalz nur private, nicht-kommerzielle, ausdrücklich nicht Vereine; Hessen zusätzlich Spielbanken.
Sonderfälle: Shisha-Bars, Festzelte, Außengastronomie
Shisha-Bars. Berlin hat für Shisha-Gaststätten eine eigene Regel (§ 4 Abs. 1 Nr. 9 NRSG): Sie müssen überwiegend Wasserpfeifen anbieten, dürfen keinen Alkohol ausschenken und nur Gäste ab 18 einlassen. Baden-Württemberg regelt Shishas in § 4 Abs. 7 LNRSchG und erfasst E-Shishas im Rauchverbot. Im Saarland darf eine Bar, die Tabak-Shishas anbietet, laut IHK keine Speisen und Getränke gegen Entgelt abgeben; tabakfreie Dampfsteine gelten nach der dort zitierten Rechtsprechung nicht als Rauchen. Konzept, Genehmigung und Standortwahl erklärt der Ratgeber Shisha-Bar eröffnen: Rechtslage und Genehmigungen.
Festzelte und Außengastronomie. Hier liegen Baden-Württemberg und das Saarland am weitesten auseinander. Das neue LNRSchG nimmt Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie vom Verbot aus; im Saarland gilt das Festzelt als umschlossener Raum, dort ist Rauchen also verboten. Thüringen erfasst Außengastronomie und Festzelte laut Sekundärquellen nicht. Für Rheinland-Pfalz nennt eine Sekundärquelle eine Festzelt-Regel mit 21-Tage-Bezug in § 7 Abs. 5 NRSG, die am amtlichen Text noch nicht geprüft ist.
Raucherkneipe eröffnen: was gilt
In Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland ist eine Raucherkneipe nicht möglich – keines der drei Gesetze kennt eine Einraumausnahme. In den übrigen 13 Ländern prüfen Sie vor dem Mietvertrag fünf Punkte:
- Ein Raum: Die Gaststätte hat genau einen Gastraum und keinen abgetrennten Nebenraum. Wer einen zweiten Raum hat, kann diesen nur als Raucherraum nutzen – der Hauptraum bleibt dann rauchfrei.
- Fläche: Messen Sie die Gastfläche nach der Regel Ihres Landes. Grenze ist 75 m²; ob die Theke mitzählt, ist in Niedersachsen (nein) und Sachsen-Anhalt (ja) ausdrücklich geregelt.
- Speisen: Planen Sie die Karte nach dem Landesrecht. In Sachsen gibt es keine gesetzliche Speisenbeschränkung, in Baden-Württemberg nur einfache kalte Speisen, in den meisten anderen Ländern keine oder nur einfach zubereitete Speisen.
- Alter: Gäste unter 18 dürfen die Rauchergaststätte nicht betreten; offen ist das allein für die aktuelle Fassung in Rheinland-Pfalz.
- Kennzeichnung: Am Eingang muss deutlich sichtbar stehen, dass es sich um eine Rauchergaststätte handelt (für Hamburg nennt unsere Quelle das Kriterium nicht). In Berlin kommt die Anzeige beim Bezirksamt hinzu, in Sachsen-Anhalt muss der Inhaber den Betrieb selbst führen.
Die Ausnahme vom Rauchverbot ersetzt weder Erlaubnis noch Anzeige nach dem Gaststättenrecht Ihres Landes; welches Verfahren für Sie gilt, erklärt der Ratgeber Gaststättenerlaubnis oder Anzeige: Unterlagen und Ablauf. Für die weiteren Schritte bis zur Eröffnung gibt es die Gründungsmappe Gastronomie (99 €).
Bußgeld. Belegte Beträge liegen für zwei Länder vor. In Berlin drohen dem Wirt bei Verstößen bis zu 1.000 € (Landesseite der Landesdrogenbeauftragten). In Baden-Württemberg nennen die Landesquellen für Gäste bis zu 200 bzw. 500 €. Nordrhein-Westfalen regelt die Ordnungswidrigkeiten in § 5 NiSchG NRW; für alle anderen Länder enthält unsere Datenbasis keine Beträge – wir nennen deshalb keine.
E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Cannabis
Bis auf Bayern (2010) und Baden-Württemberg (2026) stammen die Landesgesetze, soweit das Jahr erfasst ist, aus 2007. Ob die E-Zigarette erfasst ist, hängt deshalb davon ab, ob das Land seither ausdrücklich nachgeschärft hat. Ausdrücklich erfasst sind elektronische Produkte heute in vier Ländern: Baden-Württemberg nennt seit dem 1. Juni 2026 E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer in § 3 LNRSchG. Hessen erfasst E-Zigaretten und Tabakerhitzer in § 1 Abs. 1 Nr. 11 HessNRSG. Niedersachsen hat sein Gesetz mit dem Änderungsgesetz vom 20. Mai 2025 auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer erweitert und ein zusätzliches Cannabis-Verbot aufgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 Nds. NiRSG). Schleswig-Holstein zieht 2026 E-Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse, Verdampfer und Cannabis nach und geht beim Cannabis über § 5 Abs. 2 KCanG hinaus.
Bayern ist der Sonderfall: Das GSG erfasst Cannabis ausdrücklich, innen wie in der Außengastronomie, regelt die nikotinhaltige E-Zigarette aber nicht ausdrücklich. In Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen enthält der eingesehene Gesetzestext keine Regel zu E-Zigaretten (Negativbefund); in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und im Saarland haben wir diesen Punkt nicht ausgewertet. Wo das Gesetz schweigt, können Sie das Dampfen im Gastraum über Ihr Hausrecht selbst untersagen und per Aushang darauf hinweisen.
Reformen im Nichtraucherschutz 2025–2028
| Datum | Land | Änderung | Stand |
|---|---|---|---|
| 22.01.2025 | Hamburg | Änderung HmbPSchG (Art. 25 eines Sammelgesetzes) – Inhalt nicht geprüft | in Kraft |
| 20.05.2025 | Niedersachsen | Änderungsgesetz Nds. NiRSG: E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Cannabis erfasst | in Kraft (Inkrafttreten nicht geprüft) |
| 13.11.2025 | Schleswig-Holstein | Gesetzentwurf CDU/Grüne (Drs. 20/3693): Ausweitung auf E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Verdampfer, Cannabis | eingebracht |
| 10.02.2026 | Baden-Württemberg | neues LNRSchG ausgefertigt, GBl. 2026 Nr. 14 vom 27.02.2026 | verkündet |
| 01.06.2026 | Baden-Württemberg | LNRSchG in Kraft: E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer erfasst; Rauchverbote im Freien ausgeweitet; Fest-/Bierzelte und Außengastronomie ausgenommen | in Kraft |
| 16.06.2026 | Sachsen-Anhalt | Änderung NRauchSchG (GVBl. LSA S. 287), nur § 4 Abs. 1 Nr. 3 (Pflege- und Wohneinrichtungen, ab 01.09.2026) – für Gaststätten keine Änderung erkennbar | beschlossen (S) |
| 09/2026 | Schleswig-Holstein | Änderung verkündet (GVOBl. Nr. 88, 28.09.2026 laut Sekundärquelle), in Kraft am Tag nach Verkündung | verkündet (Datum S) |
| 31.12.2028 | Hessen | HessNRSG läuft mit Ablauf des Tages aus (§ 6) – Verlängerung erforderlich | Befristung |
Pflichten für Betreiber
Nordrhein-Westfalen (§ 4 NiSchG NRW) und das Saarland (§ 5 Abs. 1 NRauchSchG SL) nehmen den Betreiber ausdrücklich in die Verantwortung für die Einhaltung des Rauchverbots in seinen Räumen. Für die übrigen Länder enthält unsere Datenbasis keine eigene Verantwortungsnorm; die Kennzeichnungs- und Zutrittsregeln richten sich aber auch dort an Sie als Betreiber.
Daraus folgen drei Pflichten im Alltag. Die Kennzeichnung: Raucherräume und Rauchergaststätten sind in den Ausnahme-Ländern zu kennzeichnen (für Hamburg in unserer Quelle nicht erwähnt), die Rauchergaststätte meist sichtbar am Eingang; eigene Hinweisnormen stehen etwa in § 3 Abs. 3 HessNRSG, § 4 SächsNSG, § 5 NRauchSchG LSA und § 4 NiSchG NRW. Die Alterskontrolle: Wer einen Raucherraum oder eine Rauchergaststätte betreibt, muss Gäste unter 18 fernhalten; welche Altersgrenzen Sie darüber hinaus aushängen müssen, zeigt der Ratgeber Jugendschutzgesetz-Aushang für Gaststätten. Die Raumtrennung: Ein Raucherraum zählt nur, wenn er so abgetrennt ist, wie Ihr Landesgesetz es verlangt – in Hamburg zusätzlich belüftet, in Rheinland-Pfalz mit festen Wänden.
Welche weiteren Aushänge in Ihrer Gaststätte hängen müssen, zeigt die Übersicht Aushangpflichtige Gesetze in der Gastronomie. Fertige Vorlagen für die bundesweiten Pflichtaushänge (Jugendschutz, Preisverzeichnis, Allergene, Arbeitsrecht) bekommen Sie im Aushang-Paket Gastronomie mit Vorlagen für die Pflichtaushänge für 29 €; die landesrechtliche Nichtraucherschutz-Kennzeichnung ist darin bewusst nicht enthalten, weil sie je Bundesland abweicht.
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Aushang-Paket ansehenHäufige Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz
- Wo gilt in der Gastronomie ein absolutes Rauchverbot?
- In Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Dort sind weder Raucherräume noch Raucherkneipen zulässig; in den anderen 13 Ländern gibt es beide Ausnahmen.
- Darf ich eine Raucherkneipe eröffnen?
- Ja, außer in Bayern, NRW und im Saarland – als Einraumgaststätte ohne Nebenraum, unter 75 m² Gastfläche, ohne Gäste unter 18, mit Hinweis am Eingang und mit den Speisenregeln Ihres Landes.
- Wie groß darf eine Raucherkneipe sein?
- In elf Ländern unter 75 m² Gastfläche, in Bremen bis einschließlich 75 m². Niedersachsen zählt die Theke nicht mit, Sachsen-Anhalt schon.
- Darf eine Raucherkneipe Essen anbieten?
- Kaum. Die meisten Länder verbieten zubereitete Speisen oder erlauben nur einfache als Nebenleistung, Baden-Württemberg einfache kalte Speisen. Nur Sachsen schränkt Speisen im Gesetz nicht ein.
- Gilt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten?
- Ausdrücklich in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In den übrigen Ländern fehlt eine ausdrückliche Regel; Sie können das Dampfen per Hausordnung verbieten.
- Darf man in Bayern im Biergarten rauchen?
- Tabak ja, Cannabis nein. Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz verbietet das Rauchen in Innenräumen von Gaststätten vollständig, in der Außengastronomie nur das Rauchen von Cannabis.
- Wer zahlt, wenn Gäste trotz Verbot rauchen?
- NRW und das Saarland nehmen den Betreiber ausdrücklich in die Verantwortung. In Berlin drohen dem Wirt bis zu 1.000 €, in Baden-Württemberg Gästen bis zu 200 bzw. 500 €.
Nächste Schritte
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Quellen je Land
- Baden-Württemberg: Gesetzesbeschluss Landtag Drs. 17/10248 – www.landtag-bw.de · Landesregierung, Pressemitteilung „Neue Regeln … vom 1. Juni an" – www.baden-wuerttemberg.de · [sekundär] GBl.-Fundstelle umwelt-online – umwelt-online.de
- Bayern: Gesundheitsschutzgesetz (GSG), gesetze-bayern.de – www.gesetze-bayern.de
- Berlin: Landesdrogenbeauftragte, „Nichtraucherschutz in der Gastronomie" (Stand 06.08.2026) – www.berlin.de (Gesetzestext selbst nicht abgerufen)
- Brandenburg: § 4 BbgNiRSchG, bravors – bravors.brandenburg.de
- Bremen: [sekundär] BremNiSchG, lexaris – www.lexaris.de
- Hamburg: [sekundär] HmbPSchG, umwelt-online – umwelt-online.de
- Hessen: [sekundär] HessNRSG, lexaris – lexaris.de · [sekundär] umwelt-online – umwelt-online.de · [sekundär] Befristung 31.12.2028 – lexaris.de
- Mecklenburg-Vorpommern: [sekundär] NichtRSchutzG M-V, umwelt-online – umwelt-online.de
- Niedersachsen: Nds. NiRSG, Sozialministerium (PDF) – www.ms.niedersachsen.de
- Nordrhein-Westfalen: NiSchG NRW, recht.nrw.de – recht.nrw.de
- Rheinland-Pfalz: [sekundär] § 7 NRSG RP, Haufe – www.haufe.de · [sekundär] anwalt24 – www.anwalt24.de
- Saarland: § 2 NRauchSchG SL, recht.saarland.de (amtliches Such-Snippet) – recht.saarland.de · [sekundär] IHK Saarland, Merkblatt – www.saarland.ihk.de · [sekundär] DEHOGA Saarland – www.dehogasaar.de · [sekundär] LTO zum VerfGH-Urteil – www.lto.de
- Sachsen: SächsNSG, REVOSax – www.revosax.sachsen.de
- Sachsen-Anhalt: [sekundär] NRauchSchG LSA, lexaris – lexaris.de · [sekundär] umwelt-online (inkl. Änderung 2026) – umwelt-online.de
- Schleswig-Holstein: Gesetzentwurf Landtag Drs. 20/3693 – www.landtag.ltsh.de · [sekundär] umwelt-online (Fassung 2026) – umwelt-online.de · [sekundär] DKFZ (2012) – www.dkfz.de
- Thüringen: [sekundär] ThürNRSchutzG, umwelt-online – umwelt-online.de · [sekundär] IHK-Information Gastgewerbe Thüringen (Stand 20.08.2025) – www.ihk.de
Alle Abrufe am 28.10.2026; amtliche Quellen zuerst, Sekundärquellen gekennzeichnet.
Jugendschutz, Preisverzeichnis, Allergene, Arbeitszeit, Mutterschutz, AGG: die bundesweiten Pflichtaushänge als PDF und Word, mit Aushang-Checkliste. Die Nichtraucherschutz-Kennzeichnung nach Landesrecht ist bewusst nicht enthalten.