Belehrung nach §43 IfSG: Nachweis-Vorlage für Arbeitgeber
Alle Beschäftigten, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, müssen nach §43 Infektionsschutzgesetz belehrt sein — vor Aufnahme der Tätigkeit und alle zwei Jahre. Diese Vorlage strukturiert die Folgebelehrung nachweisfähig.
Hinweis: Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. §43 IfSG gilt in Deutschland; österreichische Betriebe folgen dem Lebensmittelhygiene-Recht mit vergleichbaren Schulungspflichten.
Erstbelehrung vs. Folgebelehrung
- Erstbelehrung: vor Tätigkeitsbeginn durch das Gesundheitsamt (in Deutschland). Bescheinigung ist maximal 3 Monate alt vorzulegen.
- Folgebelehrung: mindestens alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber. Nachweispflicht liegt beim Betrieb.
Wer belehrt werden muss
- Küchenpersonal (Koch, Beikoch, Küchenhilfe)
- Servicepersonal mit Kontakt zu Geschirr und offenen Speisen
- Barpersonal
- Reinigungskräfte im Küchen- und Ausgabebereich
- Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeitskräfte
Inhalte der Belehrung
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG
- Meldepflichtige Krankheiten (z.B. Salmonellen, Hepatitis A, Norovirus)
- Persönliche Hygiene: Händewaschen, Arbeitskleidung, Schmuck
- Verhalten bei Krankheit oder Verletzung
- Kreuzkontamination und Allergenmanagement
Muster: Nachweis Folgebelehrung
| Name | Datum | Belehrt durch | Unterschrift Beschäftigte/r |
|---|---|---|---|
| — | — | — | — |
Der Nachweis ist mindestens 2 Jahre im Betrieb aufzubewahren und bei jeder Kontrolle verfügbar zu halten.
Gratis-Vorlage per E-Mail anfordern
Tragen Sie Ihre E-Mail ein und erhalten die Vorlage als PDF und Excel — sofort, kein Spam.
Statt Einzel-Vorlagen: das HACCP-Komplettpaket
Konzept, alle Kontrolllisten, Schulungsfolien, Belehrungsnachweis und Allergen-Doku — betriebsfertig, ein Download, 59 €.
Häufige Fragen
- Wer braucht eine Belehrung nach §43 IfSG?
- Alle Personen, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln direkt in Kontakt kommen oder Gegenstände (Geschirr, Besteck) berühren, die damit in Berührung geraten. Auch Aushilfen und Praktikanten.
- Wie unterscheiden sich Erst- und Folgebelehrung?
- Die Erstbelehrung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt (in Deutschland). Die Folgebelehrung muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre nachweislich durchführen und dokumentieren.
- Was passiert, wenn die Folgebelehrung fehlt?
- Bei Kontrollen drohen Bußgelder gegen den Arbeitgeber. Fehlende Nachweise gelten als Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG.
- Reicht ein Online-Video als Folgebelehrung?
- Ja, wenn die Inhalte des §43 IfSG vollständig vermittelt und die Teilnahme mit Datum, Namen und Unterschrift dokumentiert wird. Ein reines Video ohne Nachweis genügt nicht.