HACCP-Konzept erstellen: Anleitung in 7 Schritten

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Ein HACCP-Konzept ist in jeder Gastroküche Pflicht. Diese Anleitung erklärt die 7 Grundsätze, führt Schritt für Schritt durch Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte (CCP) — mit fertiger HACCP-Konzept Vorlage zum sofortigen Einsatz. Ein erstes Konzept aus Ihren eigenen Prozessschritten erzeugt der kostenlose HACCP-Konzept-Generator.

Das Wichtigste in Kürze

Ein HACCP-Konzept erstellen Sie in 7 Schritten nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004: Gefahrenanalyse, kritische Lenkungspunkte (CCP) bestimmen, Grenzwerte festlegen, Überwachung einrichten, Korrekturmaßnahmen definieren, Verifizierung und Dokumentation. Pflicht ist es für jeden Lebensmittelunternehmer — vom Imbiss bis zum Restaurant.

Was ist ein HACCP-Konzept und wer braucht es?

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points — Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte. EU-Verordnung 852/2004 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, ein HACCP-basiertes Eigenkontrollsystem einzuführen. Das gilt für Restaurant, Café, Imbiss, Foodtruck, Catering und Kantine gleichermaßen. Für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gibt es fertige, branchenspezifische Pakete — etwa das HACCP-Konzept für Schulküchen und Mensen.

Ergänzend dazu liefert die Leitlinie für gute Hygienepraxis in der Gastronomie branchenspezifische Empfehlungen zur Umsetzung der guten Hygienepraxis.

Schneller geht es mit unserem kostenlosen HACCP-Konzept-Generator: Prozesse anklicken, Konzept als PDF und Word herunterladen.

Für mobile Betriebe beschreibt der Ratgeber Foodtruck eröffnen Genehmigungen und Pflichtunterlagen.

Die 7 HACCP-Grundsätze

  1. Gefahrenanalyse durchführen — biologische, chemische und physikalische Gefahren in jedem Prozessschritt identifizieren.
  2. Kritische Lenkungspunkte (CCPs) bestimmen — Schritte, an denen eine Gefahr beherrscht werden muss, z. B. Erhitzen, Kühlen, Wareneingang.
  3. Grenzwerte festlegen — messbare Werte pro CCP (z. B. Kerntemperatur 70 °C für 2 Minuten an allen Stellen beim Durcherhitzen, Empfehlung des BfR).
  4. Überwachungsverfahren einrichten — wer misst wann was, wie wird es dokumentiert (Kontrolllisten, Thermometer, Protokolle); welche Punkte dabei regelmäßig zu prüfen sind, zeigt die Übersicht zur HACCP-Kontrolle und ihren Kontrollpunkten.
  5. Korrekturmaßnahmen definieren — was tun, wenn ein Grenzwert überschritten wird (Ware sperren, nacherhitzen, entsorgen, Ursache abstellen).
  6. Verifizierung — regelmäßige Überprüfung, dass das System funktioniert (interne Audits, Kalibrierung, Laborproben).
  7. Dokumentation — alle Verfahren, Aufzeichnungen und Nachweise schriftlich führen und während eines angemessenen Zeitraums aufbewahren (Art. 5 Abs. 4 Buchst. c VO (EG) Nr. 852/2004; eine feste Frist nennt die Verordnung nicht).

Einen ersten Entwurf können Sie mit dem kostenlosen HACCP-Konzept-Generator erstellen und danach an Ihren Betrieb anpassen.

Schritt für Schritt: Gefahrenanalyse durchführen

Zeichnen Sie zunächst ein einfaches Prozessflussdiagramm — von Wareneingang über Lagerung, Vorbereitung, Zubereitung, Warmhalten/Kühlen bis zur Ausgabe. Für jeden Schritt fragen Sie: Welche Gefahr kann hier auftreten? Wie wahrscheinlich ist sie? Wie schwer wäre der Schaden?

  • Biologisch: Salmonellen, Listerien, E. coli, Campylobacter, Noroviren
  • Chemisch: Reinigungsmittelrückstände, Allergene, Migration aus Verpackungen
  • Physikalisch: Glas, Metall, Kunststoffsplitter, Haare

Kritische Lenkungspunkte (CCP) bestimmen — Beispiele

ProzessschrittGefahrBeispiel-Grenzwert (Begründung)Überwachung
Wareneingang FrischfleischKrankheitserreger durch unterbrochene KühlketteOrientierung LAVES-Merkblatt: Hackfleisch in SB-Verpackung max. +2 °C, frisches Geflügelfleisch max. +4 °C, Fleisch max. +7 °CTemperaturmessung bei Anlieferung
TiefkühllagerungVermehrung nach Antauen−18 °C oder kälter (bis zur Anlieferung gesetzlich: § 2 Abs. 4 TLMV)Tägliche Temperaturmessung
Erhitzen / GarenSalmonellen, CampylobacterKern mind. 70 °C für 2 Minuten an allen Stellen (BfR-Empfehlung)Kerntemperaturmessung pro Charge
WarmhaltenVermehrung sporenbildender Keimean allen Stellen mind. 60 °C (BfR-Stellungnahme 016/2024)Temperaturmessung im Warmhaltegerät
RückkühlenBakterienvermehrungso schnell wie möglich (VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kap. IX Nr. 6); Zeit und Zieltemperatur legt der Betrieb fest – der Bereich 10–60 °C ist laut BfR besonders kritischTemperaturprotokoll
Speisen mit rohem Ei, kalt verzehrtSalmonelleninnerhalb von 2 Std. auf max. +7 °C, Abgabe innerhalb von 24 Std. (§ 20a Tier-LMHV)Uhrzeit Herstellung und Kühlung notieren

Die Werte der Kerntemperatur, des Heißhaltens und der Kühlung mit allen Fundstellen stehen in der Kerntemperatur-Tabelle.

Detaillierte Vorlagen und Grenzwerte finden Sie im Temperaturkontroll-Leitfaden, zur Anlieferung im Wareneingangs-Formular. Ob ein Grenzwert aus einem Gesetz oder aus einer Norm stammt, macht bei der Kontrolle einen Unterschied — die Einordnung der Kühlrichtwerte steht unter DIN 10508.

Dokumentation & Aufbewahrung

Hinweis

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre zuständige Lebensmittelüberwachung oder einen Fachanwalt. Er bildet den Stand der guten Hygienepraxis für die klassische Gastronomie ab.

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Häufige Fragen

Braucht wirklich jeder Gastronomiebetrieb ein HACCP-Konzept?
Ja. Nach EU-Verordnung 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer — vom Imbiss bis zum Sternerestaurant — ein auf HACCP-Grundsätzen basierendes Verfahren einrichten, umsetzen und aufrechterhalten. Kleine Betriebe dürfen die Dokumentation an Art und Größe anpassen (Art. 5 Abs. 2 Buchst. g und Abs. 4 Buchst. a), das HACCP-gestützte Verfahren selbst ist aber Pflicht.
Wie lange muss ich die HACCP-Dokumentation aufbewahren?
Die VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt die Aufbewahrung „während eines angemessenen Zeitraums“ (Art. 5 Abs. 4 Buchst. c) und nennt selbst keine feste Frist. Welche Dauer Ihre Lebensmittelüberwachung erwartet, klären Sie am besten dort. Für steuerlich relevante Unterlagen gelten eigene Fristen nach § 147 AO.
Muss das HACCP-Konzept von einer Behörde genehmigt werden?
Nein. Es gibt keine behördliche Genehmigung. Der Betrieb muss aber bei der zuständigen Behörde registriert sein (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). Die Lebensmittelüberwachung prüft im Rahmen von Betriebskontrollen, ob das Konzept vorliegt, gelebt wird und zum Betrieb passt.
Was passiert bei Verstößen?
Je nach Schwere: Beanstandung, Nachkontrolle, Anordnungen (Art. 138 VO (EU) 2017/625), Bußgeld bei konkreten Hygieneverstößen (§ 60 LFGB i. V. m. § 10 LMHV) bis zur Schließung bei Gesundheitsgefahr; Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB möglich.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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