HACCP-Konzept erstellen: Anleitung in 7 Schritten

Ein HACCP-Konzept ist in jeder Gastroküche Pflicht. Diese Anleitung erklärt die 7 Grundsätze, führt Schritt für Schritt durch Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte (CCP) — mit fertiger Vorlage zum sofortigen Einsatz.

Was ist ein HACCP-Konzept und wer braucht es?

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points — Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte. EU-Verordnung 852/2004 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, ein HACCP-basiertes Eigenkontrollsystem einzuführen. Das gilt für Restaurant, Café, Imbiss, Foodtruck, Catering und Kantine gleichermaßen.

Die 7 HACCP-Grundsätze

  1. Gefahrenanalyse durchführen — biologische, chemische und physikalische Gefahren in jedem Prozessschritt identifizieren.
  2. Kritische Lenkungspunkte (CCPs) bestimmen — Schritte, an denen eine Gefahr beherrscht werden muss, z. B. Erhitzen, Kühlen, Wareneingang.
  3. Grenzwerte festlegen — messbare Werte pro CCP (z. B. Kerntemperatur +72 °C für 2 Minuten beim Durcherhitzen).
  4. Überwachungsverfahren einrichten — wer misst wann was, wie wird es dokumentiert (Kontrolllisten, Thermometer, Protokolle).
  5. Korrekturmaßnahmen definieren — was tun, wenn ein Grenzwert überschritten wird (Ware sperren, nacherhitzen, entsorgen, Ursache abstellen).
  6. Verifizierung — regelmäßige Überprüfung, dass das System funktioniert (interne Audits, Kalibrierung, Laborproben).
  7. Dokumentation — alle Verfahren, Aufzeichnungen und Nachweise schriftlich führen und mindestens 2 Jahre aufbewahren.

Schritt für Schritt: Gefahrenanalyse durchführen

Zeichnen Sie zunächst ein einfaches Prozessflussdiagramm — von Wareneingang über Lagerung, Vorbereitung, Zubereitung, Warmhalten/Kühlen bis zur Ausgabe. Für jeden Schritt fragen Sie: Welche Gefahr kann hier auftreten? Wie wahrscheinlich ist sie? Wie schwer wäre der Schaden?

  • Biologisch: Salmonellen, Listerien, E. coli, Campylobacter, Noroviren
  • Chemisch: Reinigungsmittelrückstände, Allergene, Migration aus Verpackungen
  • Physikalisch: Glas, Metall, Kunststoffsplitter, Haare

Kritische Lenkungspunkte (CCP) bestimmen — Beispiele

ProzessschrittGefahrGrenzwertÜberwachung
Wareneingang FrischfleischKrankheitserreger durch unterbrochene KühlketteHackfleisch max. +2 °C, Geflügel max. +4 °C, sonst max. +7 °CTemperaturmessung bei Anlieferung
TiefkühllagerungVermehrung nach Antauenmax. −18 °CTägliche Temperaturmessung
Erhitzen / GarenSalmonellen, CampylobacterKerntemperatur +72 °C für 2 MinutenKerntemperaturmessung pro Charge
WarmhaltenVermehrung sporenbildender Keimemin. +65 °C, max. 3 StundenTemperaturmessung im Warmhaltegerät
RückkühlenBakterienvermehrungvon +65 °C auf +7 °C innerhalb von 2 StundenTemperaturprotokoll

Detaillierte Vorlagen und Grenzwerte finden Sie im Temperaturkontroll-Leitfaden, zur Anlieferung im Wareneingangs-Formular.

Dokumentation & Aufbewahrung

Hinweis

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre zuständige Lebensmittelüberwachung oder einen Fachanwalt. Er bildet den Stand der guten Hygienepraxis für die klassische Gastronomie ab.

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Häufige Fragen

Braucht wirklich jeder Gastronomiebetrieb ein HACCP-Konzept?
Ja. Nach EU-Verordnung 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer — vom Imbiss bis zum Sternerestaurant — ein auf HACCP-Grundsätzen basierendes Verfahren einrichten, umsetzen und aufrechterhalten. Kleine Betriebe dürfen die Dokumentation vereinfachen, das Konzept selbst ist aber Pflicht.
Wie lange dauert es, ein HACCP-Konzept zu erstellen?
Ein einfacher Betrieb kommt mit ca. 1–2 Arbeitstagen aus, wenn Vorlagen und ein klarer 7-Schritte-Leitfaden vorliegen. Ohne Vorlagen sind erfahrungsgemäß 1–2 Wochen realistisch.
Wie lange muss ich die HACCP-Dokumentation aufbewahren?
Empfohlen und in vielen Bundesländern gefordert: mindestens 2 Jahre. Für steuerlich oder handelsrechtlich relevante Belege gelten die längeren Fristen (bis 10 Jahre).
Muss das HACCP-Konzept von einer Behörde genehmigt werden?
Nein. Es gibt keine behördliche Genehmigung. Die Lebensmittelüberwachung prüft im Rahmen von Betriebskontrollen, ob das Konzept vorliegt, gelebt wird und zum Betrieb passt.
Was passiert bei Verstößen?
Je nach Schwere: mündliche Beanstandung, Nachkontrolle, Bußgeld (in Deutschland regelmäßig bis 25.000 €, in Einzelfällen mehr) bis hin zu Betriebsschließung. Wiederholte Verstöße werden auf Kontrollportalen veröffentlicht.

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