Erstellt nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 · Word, Excel & PowerPoint · Sofort einsetzbar
HACCP-Konzept-Vorlage für die Gastronomie
Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion
Kostenlos starten: Der HACCP-Konzept-Generator erstellt aus Ihren Prozessschritten ein erstes Konzept als PDF und Word, die 12-Punkte-Basischeckliste (PDF) gibt es unten ohne Kauf. Wer Konzept, Kontrolllisten, Schulungsfolien, Belehrungsnachweis und Allergen-Doku als abgestimmtes Paket will: einmalig 59 €, als Word-, Excel- und PowerPoint-Vorlagen zum Anpassen an die eigenen Arbeitsschritte.
- ✓Kontrolllisten in Excel: digital führen oder ausdrucken und von Hand abzeichnen.
- ✓Praxis-Layout nach dem 3-Sekunden-Prinzip – jede Aushilfe versteht sofort, wo Haken und Werte hingehören.
- ✓Kostenlose Aktualisierung bei Rechtsänderungen, 12 Monate ab Kauf – über Ihren Download-Link, mit E-Mail-Hinweis
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Das Wichtigste in Kürze
Jeder Gastronomiebetrieb muss nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ein ständiges Verfahren einrichten, das auf den sieben HACCP-Grundsätzen beruht – mit Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Betriebs angemessen sind (Absatz 2 Buchstabe g). Kern sind die Gefahrenanalyse Ihrer tatsächlichen Arbeitsschritte, die daraus abgeleiteten kritischen Kontrollpunkte mit messbaren Grenzwerten und laufende Aufzeichnungen. Wie aus einem Gericht die Kontrollpunkte werden, zeigt das Beispiel unten.
Was Artikel 5 verlangt – im Wortlaut geprüft
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer, „ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten“. Absatz 3 stellt klar, dass das für alle Stufen nach der Primärproduktion gilt – also für jede Küche, jeden Imbiss und jede Bar. Eine Mindestgröße gibt es nicht; die Verhältnismäßigkeit steckt in Absatz 2 Buchstabe g: Dokumente und Aufzeichnungen müssen der Art und Größe des Unternehmens angemessen sein.
Die sieben Grundsätze aus Absatz 2 in der Reihenfolge der Verordnung:
- Gefahren ermitteln, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen – biologisch, chemisch, physikalisch, entlang Ihrer eigenen Arbeitsschritte.
- Kritische Kontrollpunkte (CCP) bestimmen – die Stufen, auf denen eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder zu reduzieren.
- Grenzwerte festlegen, die das Akzeptable vom Nichtakzeptablen trennen – als Zahl, nicht als „ausreichend gekühlt“.
- Überwachungsverfahren festlegen und durchführen: wer misst, womit, wie oft, wo wird eingetragen.
- Korrekturmaßnahmen festlegen für den Fall, dass ein CCP nicht unter Kontrolle ist.
- Verifizierungsverfahren festlegen, die regelmäßig prüfen, ob die Punkte 1 bis 5 wirken.
- Dokumente und Aufzeichnungen erstellen, die der Art und Größe des Betriebs angemessen sind.
Direkt nach Buchstabe g folgt ein Satz, den viele Muster weglassen: Werden am Erzeugnis, am Herstellungsprozess oder in den Produktionsstufen Veränderungen vorgenommen, überprüft der Lebensmittelunternehmer das Verfahren und passt es an. Absatz 4 verlangt dazu, der Behörde die Einhaltung nachzuweisen (Buchstabe a), die Dokumente jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten (Buchstabe b) und die übrigen Dokumente und Aufzeichnungen während eines angemessenen Zeitraums aufzubewahren (Buchstabe c).
Das HACCP-Verfahren sitzt auf der Basishygiene: Artikel 4 Absatz 2 verweist für alle Betriebe nach der Primärproduktion auf die allgemeinen Hygienevorschriften in Anhang II (Räume, Ausrüstung, Personalhygiene, Reinigung, Schulung). National kommen § 4 LMHV (Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene, auf Verlangen der Behörde nachzuweisen) und § 43 IfSG hinzu.
Fünf Aussagen, die im Netz häufig falsch stehen
| Häufige Aussage | Was die Primärquelle sagt | Fundstelle |
|---|---|---|
| „Artikel 5 Absatz 3 erlaubt kleinen Betrieben ein vereinfachtes Konzept.“ | Absatz 3 regelt nur, dass Artikel 5 für alle Stufen nach der Primärproduktion gilt. Die Angemessenheit steht in Absatz 2 Buchstabe g. | Art. 5 Abs. 2 lit. g, Abs. 3 VO (EG) 852/2004 |
| „HACCP-Aufzeichnungen müssen EU-weit zwei Jahre aufbewahrt werden.“ | Die Verordnung nennt keine Zahl, sondern „während eines angemessenen Zeitraums“. Klären Sie die Erwartung Ihrer Lebensmittelüberwachung. | Art. 5 Abs. 4 lit. c VO (EG) 852/2004 |
| „Das Konzept wird einmal im Jahr überprüft.“ | Die Pflicht zur Überprüfung knüpft an jede Veränderung am Erzeugnis, am Prozess oder an den Produktionsstufen an – eine feste Jahresdurchsicht ist sinnvoll, ersetzt das aber nicht. | Art. 5 Abs. 2 (Satz nach lit. g) VO (EG) 852/2004 |
| „−18 °C sind für jede Tiefkühltruhe gesetzlich vorgeschrieben.“ | Die TLMV verlangt −18 °C oder tiefer bis zur Abgabe an den Verbraucher; Gastronomiebetriebe, die für ihre Betriebsstätte einkaufen, stehen dem Verbraucher gleich. Für die eigene Lagerung legen Sie den Grenzwert in Ihrem Konzept fest – −18 °C ist dafür der naheliegende Wert. | § 2 Abs. 4 TLMV |
| „Die Infektionsschutz-Belehrung ist jährlich zu wiederholen.“ | Der Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme. Die Erstbescheinigung des Gesundheitsamts darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. | § 43 Abs. 1 und 4 IfSG |
Wortlaut geprüft am 24.09.2026
Durchgerechnet: vom Gericht zum Kontrollpunkt
Kritische Kontrollpunkte lassen sich nicht abschreiben, weil sie aus Ihren Arbeitsschritten folgen. Die Prüffrage je Schritt lautet: Kann hier eine Gefahr entstehen oder wachsen – und beseitigt ein späterer Schritt sie noch sicher? Wenn nein, liegt ein CCP vor. Das folgende Beispiel zeigt die Logik für eine gebratene Hähnchenbrust im À-la-carte-Betrieb mit Mittagstisch. Es ist ein Rechenweg, keine Vorgabe: Ihre Grenzwerte und Ihre Ergebnisse legen Sie selbst fest.
| Schritt | Mögliche Gefahr | Beseitigt ein späterer Schritt sie sicher? | Ergebnis im Beispiel |
|---|---|---|---|
| Wareneingang gekühlt | Keimvermehrung, wenn die Kühlkette unterbrochen war | Nur teilweise: Durcherhitzen senkt die Keimzahl, macht verdorbene Ware aber nicht einwandfrei | Kontrollpunkt: Temperatur bei Annahme messen und eintragen, Ware bei Abweichung zurückweisen |
| Kühllagerung | Keimvermehrung bei zu hoher Lagertemperatur | Nur teilweise (wie oben) | Kontrollpunkt: Kühltemperatur täglich eintragen |
| Zuschneiden | Übertragung von Keimen auf Salat oder Beilagen, die nicht mehr erhitzt werden | Nein – der Salat wird nicht erhitzt | Basishygiene nach Anhang II: getrennte Bretter, Reinigung zwischen den Arbeitsgängen |
| Braten | Überleben von Krankheitserregern im Inneren | Nein – das ist der letzte Schritt, der Keime abtötet | CCP: Kerntemperatur messen; Grenzwert, Messmethode und Häufigkeit festlegen |
| Warmhalten für den Mittagstisch | Keimvermehrung bei zu niedriger Warmhaltetemperatur | Nein | CCP: Warmhaltetemperatur und höchste Standzeit festlegen und überwachen |
| Ausgabe | Verwechslung bei Allergenen | Nein | Allergeninformation nach LMIV aktuell halten – dokumentiert, aber kein Temperatur-CCP |
Ergebnis des Beispiels: zwei CCPs (Braten, Warmhalten) und zwei überwachte Kontrollpunkte (Wareneingang, Kühlung). Ein Café ohne Erhitzungsschritt kommt auf ganz andere Punkte – deshalb gehört die Gefahrenanalyse zu Ihrem Betrieb, nicht zu einer Vorlage. Kerntemperaturen zum Nachschlagen stehen in der Kerntemperatur-Tabelle, die Dokumentation der Messwerte zeigt die Temperaturkontroll-Vorlage, eine erste Bestandsaufnahme liefert die HACCP-Checkliste und den Aufbau Schritt für Schritt der Ratgeber HACCP-Konzept erstellen.
Was bei einer Kontrolle auf dem Tisch liegen sollte
- das schriftliche Konzept mit Prozessbeschreibung, Gefahrenanalyse, CCPs und Grenzwerten – auf dem aktuellen Stand (Art. 5 Abs. 4 lit. b);
- die laufenden Aufzeichnungen – Temperaturen, Wareneingang, Reinigung – mit Handzeichen;
- die Korrekturmaßnahmen: Was ist passiert, als ein Wert außerhalb lag? Eine Liste ohne einen einzigen Abweichungseintrag wirft eher Fragen auf;
- die Nachweise der Schulung nach § 4 LMHV sowie die Bescheinigung und die letzte dokumentierte Belehrung nach § 43 IfSG – die muss der Arbeitgeber an der Betriebsstätte verfügbar halten (§ 43 Abs. 5 IfSG);
- die Allergeninformation zu Ihren Speisen und den Reinigungs- und Desinfektionsplan.
Eine Liste, die morgens für den ganzen Tag „vorausgefüllt“ wird, ist das größere Risiko als eine ehrliche Lücke: Gemessene Werte vor Ort lassen sich mit Ihren Einträgen vergleichen.
Wann Sie das Konzept anpassen müssen
Immer dann, wenn sich am Erzeugnis, am Prozess oder an den Produktionsstufen etwas ändert (Art. 5 Abs. 2, Satz nach Buchstabe g). Typische Anlässe:
- neue Speisen oder Zubereitungsarten, etwa Sous-vide oder rohe Fischgerichte;
- neue Geräte oder ein geändertes Küchenlayout;
- neue Vertriebswege wie Lieferdienst, Catering oder Buffet;
- neue Lieferanten oder Rohwaren, besonders bei Allergenen;
- Beanstandungen der Behörde, Reklamationen oder wiederholte Abweichungen in den eigenen Listen.
Halten Sie jede Durchsicht mit Datum, Name und Änderung fest. Dieser Vermerk ist zugleich Ihr Nachweis der Verifizierung (Grundsatz 6).
Was im Paket enthalten ist
- ✓HACCP-Konzept (Word) — ausformulierte Vorlage nach VO (EG) 852/2004 zum Anpassen an Ihre Arbeitsschritte
- ✓Kontrolllisten in einer Excel-Datei: Temperaturkontrolle, Wareneingang, Reinigungsplan, Eigenkontrolle, CCP-Übersicht
- ✓Schulungsfolien Hygieneschulung (PowerPoint, 8 Folien inkl. Unterschriftenblatt)
- ✓Schulungs- und Belehrungsnachweis nach § 43 IfSG (Blatt in den Excel-Kontrolllisten)
- ✓Allergenkennzeichnung nach LMIV (Word-Vorlage mit Beispielgericht)
- ✓Köderplan, Schädlingsmonitoring-Protokoll, Frittieröl-Prüfprotokoll mit TPM-Ampel (Excel)
- ✓Eigenkontroll-Checkliste mit Prüfintervallen (Excel)
- ✓Kostenlose Aktualisierung bei Rechtsänderungen, 12 Monate ab Kauf – über Ihren Download-Link, mit E-Mail-Hinweis
Vorschau: kostenlose HACCP-Tageskontrolle
So sieht die kostenlose Basis-Checkliste aus: Kühlung, Tiefkühlung, Wareneingang, Erhitzen und Heißhaltung mit Grenzwert, Ist-Wert und Maßnahme. Im Paket führen Sie diese Werte in den Excel-Blättern Temperaturkontrolle und CCP-Übersicht.

Vorschau: Reinigungsplan (kostenlose Wochenfassung)
Die kostenlose Wochenfassung listet je Bereich Aufgaben, Intervall und Abzeichnung je Tag. Im Paket ist der Plan ein Excel-Blatt mit Bereich, Häufigkeit, Reinigungsmittel, Verantwortlichen und Mo–So.

Blick ins Paket
So sind die Dokumente aufgebaut — Struktur, Spalten und Beispielwerte entsprechen den enthaltenen Dateien.
| Datum | Uhrzeit | Messstelle / Gerät | Soll-Wert | Ist-Wert (°C) |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | 08:00 | Kühlhaus 1 | Kühlung ≤ +7 °C | 4 |
HACCP-Konzept für den Betrieb
1. Zweck und Geltungsbereich
2. Die sieben HACCP-Grundsätze
3. Gefahrenanalyse und CCP-Bestimmung
| Nr. | Prozessschritt | Gefahr | Grenzwert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wareneingang | Kühlkette unterbrochen | allg. ≤ +7 °C |
| 3 | Tiefkühllagerung | Auftauen | ≤ −18 °C |
Alle Dateien im Paket
- WordHACCP-Konzept (ausformulierte Vorlage zum Anpassen)
- ExcelHACCP-Kontrolllisten: Temperatur, Wareneingang, Reinigung, Eigenkontrolle, Schulungs-/Belehrungsnachweis, CCP-Übersicht
- PowerPointSchulungsfolien Hygieneschulung (8 Folien)
- WordAllergenkennzeichnung nach LMIV
- ExcelKöderplan, Schädlingsmonitoring-Protokoll, Frittieröl-Prüfprotokoll mit TPM-Ampel
Unsicher? Laden Sie zuerst die kostenlose Basis-Version und prüfen Sie Struktur und Qualität — das Bezahlpaket erweitert genau diese Vorlagen.
HACCP-Basischeckliste (PDF) kostenlos ansehenSie möchten erst das Konzept selbst erstellen? Der kostenlose HACCP-Konzept-Generator erstellt es aus Ihren Prozessschritten.
Häufige Fragen
- Für welche Betriebsart ist das Paket geeignet?
- Restaurants, Cafés, Bistros, Imbisse und Bars mit klassischer Speisen- und Getränkezubereitung. Für Großküchen, Zentralküchen oder Herstellungsbetriebe empfehlen wir ein individuell erstelltes Konzept.
- Kann ich das Konzept unverändert übernehmen?
- Nein, und das sollten Sie auch nicht. Das Konzept ist für die klassische Gastronomie vorformuliert, aber Gefahrenanalyse, kritische Kontrollpunkte und Grenzwerte müssen zu Ihren tatsächlichen Arbeitsschritten passen – genau das verlangt Artikel 5. Ergänzen Sie Ihre Betriebsdaten, streichen Sie Schritte, die es bei Ihnen nicht gibt, und legen Sie Ihre Grenzwerte fest.
- Papier oder digital – wie setze ich die Listen am besten ein?
- Beides funktioniert: Drucken Sie die Excel-Listen aus und hängen Sie sie per Klemmbrett an Kühlzelle und Küchenpass – oder führen Sie die Excel-Dateien auf einem Tablet bzw. als Google Sheet. Entscheidend ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation.
- Gilt das auch in Österreich?
- Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gilt in Deutschland und Österreich unmittelbar. Die Muster sind auf deutsches Recht zugeschnitten (LMHV, IfSG); in Österreich gelten teilweise abweichende nationale Vorgaben. Prüfen Sie länderspezifische Details im Zweifel mit der zuständigen Behörde.
- Ist die HACCP-Checkliste kostenlos?
- Ja. Die 12-Punkte-Basischeckliste (PDF) erhalten Sie kostenlos, und der HACCP-Konzept-Generator erstellt ein erstes Konzept kostenlos als PDF und Word. Das Komplettpaket mit ausformulierter HACCP-Konzept-Vorlage zum Anpassen an Ihre Arbeitsschritte, den Kontrolllisten als Excel und kostenloser Aktualisierung bei Rechtsänderungen (12 Monate ab Kauf) kostet einmalig 59 € – ohne Abo.
Machen Sie Ihren Betrieb heute kontrollbereit.
Ein Paket. 59 €. Dauerhaft nutzbar. Sofort-Download.
Zahlung per Kreditkarte oder PayPal, je nach Land auch mit weiteren Zahlarten wie Klarna. Abwicklung über Stripe.
Wer Speisen außer Haus liefert, muss das Konzept um Transport- und Temperaturnachweise erweitern — Details dazu im Ratgeber Catering gründen: Kühlkette und Transport. Für Schulmensen und Ausgabeküchen gelten zusätzliche Anforderungen – dafür gibt es ein eigenes HACCP-Paket Schulverpflegung. In Behördenkantinen und Betriebsrestaurants liegt der Schwerpunkt auf Buffet und Selbstbedienung – dazu passt das HACCP-Paket für Kantinen; in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kommen Stationsküche und Speisenverteilung hinzu, dafür gibt es das HACCP-Paket für Klinik- und Pflegeeinrichtungen.