Erstellt nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 · Word, Excel & PDF · Sofort einsetzbar

HACCP-Konzept-Vorlage für die Gastronomie

Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion · Redaktionell geprüft von Tobias Quass

Schluss mit Zettelchaos vor der Lebensmittelkontrolle: Konzept, alle Kontrolllisten, Schulungsfolien, Belehrungsnachweis und Allergen-Doku – betriebsfertig, dokumentiert in wenigen Minuten pro Schicht.

  • Sofort einsatzbereit: PDF ausdrucken oder als Excel direkt digital führen.
  • Praxis-Layout nach dem 3-Sekunden-Prinzip – jede Aushilfe versteht sofort, wo Haken und Werte hingehören.
  • Rechtsstand 2026, kostenlose Updates bei Rechtsänderungen für 12 Monate.
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Inhalte im Detail

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Das Wichtigste in Kürze

Ein HACCP-Konzept nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist für jeden Gastronomiebetrieb Pflicht. Es umfasst Gefahrenanalyse, kritische Kontrollpunkte, Grenzwerte, Kontrolllisten und Schulungsnachweise. Das GastroDok-Paket liefert alle Dokumente betriebsfertig als Word, Excel und PDF — sofort einsetzbar, dokumentiert in wenigen Minuten pro Schicht.

Was ein HACCP-Konzept rechtlich sein muss

Rechtsgrundlage ist Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Absatz 1 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, ein Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten, das auf den HACCP-Grundsätzen beruht. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und kennt keine Untergrenze nach Betriebsgröße: Der Imbiss mit zwei Personen fällt genauso darunter wie die Hotelküche. Absatz 3 erlaubt allerdings ausdrücklich eine verhältnismäßige Umsetzung — Art und Größe des Betriebs dürfen den Umfang der Dokumentation bestimmen. Für einen klassischen Gastronomiebetrieb heißt das: ein schlankes Konzept mit den tatsächlich vorhandenen Prozessschritten, nicht das Qualitätshandbuch eines Herstellungsbetriebs.

Vor dem HACCP-Verfahren stehen die allgemeinen Hygieneanforderungen aus Artikel 4 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung — Räume, Ausrüstung, Personalhygiene, Schädlingsbekämpfung, Abfall, Wasserqualität, Reinigung. Diese Basisprogramme sind die Voraussetzung; das HACCP-Verfahren setzt darauf auf und regelt die Punkte, an denen eine Gefahr nur durch gezielte Lenkung beherrscht wird. Dazu kommen national § 4 LMHV (Schulung des Personals in Lebensmittelhygiene) und § 43 IfSG (Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Aufnahme der Tätigkeit, danach alle zwei Jahre erneute Belehrung durch den Arbeitgeber).

Die sieben HACCP-Grundsätze

Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung zählt sie einzeln auf. In der Praxis eines Gastronomiebetriebs bedeuten sie:

  1. Gefahren ermitteln, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen. Getrennt nach biologisch (Salmonellen, Listerien), chemisch (Reinigungsmittelreste, Allergene) und physikalisch (Glas, Metall, Knochen) — entlang Ihrer eigenen Prozesskette von der Anlieferung bis zur Ausgabe.
  2. Die kritischen Kontrollpunkte (CCP) bestimmen, also die Prozessstufen, auf denen eine Lenkung unerlässlich ist, um eine Gefahr zu vermeiden oder auf ein vertretbares Maß zu senken.
  3. Für jeden CCP Grenzwerte festlegen, die akzeptabel von nicht akzeptabel trennen — etwa eine Kerntemperatur oder eine Lagertemperatur mit klarem Zahlenwert, nicht „ausreichend gekühlt“.
  4. Überwachungsverfahren für jeden CCP festlegen und anwenden. Wer misst, womit, wie oft, und wo wird das eingetragen.
  5. Korrekturmaßnahmen festlegen für den Fall, dass die Überwachung zeigt, dass ein CCP nicht unter Kontrolle ist — etwa Ware sperren, nachkühlen, entsorgen, Gerät prüfen lassen.
  6. Verifizierungsverfahren festlegen, mit denen Sie regelmäßig prüfen, ob die Punkte 1 bis 5 tatsächlich wirksam sind — Thermometer kalibrieren, Listen stichprobenartig gegenlesen, das Konzept jährlich durchgehen.
  7. Dokumente und Aufzeichnungen erstellen, die Art und Größe des Betriebs angemessen sind, um nachzuweisen, dass die vorstehenden Punkte angewandt werden.

Grundsatz sieben ist der, an dem die meisten Betriebe scheitern — nicht an der Hygiene, sondern am Nachweis. Eine erste Bestandsaufnahme liefert die HACCP-Checkliste; wie Sie das Konzept Schritt für Schritt aufbauen, beschreibt der Ratgeber HACCP-Konzept erstellen.

Kritische Kontrollpunkte im eigenen Betrieb bestimmen

CCPs lassen sich nicht abschreiben, weil sie vom Prozess abhängen. Der praktikable Weg: Zeichnen Sie den Weg der Lebensmittel durch Ihren Betrieb auf — Wareneingang, Lagerung (trocken, gekühlt, tiefgekühlt), Vorbereitung, Erhitzen, Warmhalten, Kühlen, Portionieren, Ausgabe beziehungsweise Transport. Fragen Sie an jeder Stufe, welche Gefahr dort entstehen oder wachsen kann und ob eine spätere Stufe sie noch sicher beseitigt. Wird sie später beseitigt — etwa Keime auf rohem Geflügel durch das anschließende Durcherhitzen —, ist die frühere Stufe kein CCP, sondern über die Basishygiene zu lenken. Bleibt keine spätere Lenkung, liegt ein CCP vor.

Grenzwerte leiten Sie aus Rechtsvorschriften oder fachlich anerkannten Werten ab. Für tiefgefrorene Lebensmittel schreibt die Tiefgekühlte-Lebensmittel-Verordnung (TLMV) −18 °C vor. Für Erzeugnisse tierischen Ursprungs nennt Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 konkrete Temperaturen, unter anderem höchstens 2 °C für Hackfleisch, 4 °C für Fleischzubereitungen und frisches Geflügelfleisch. Wie Sie die zugehörigen Messungen dokumentieren, zeigt die Temperaturkontroll-Vorlage.

Wie viele CCPs herauskommen, hängt von der Betriebsart ab. Ein Restaurant mit à-la-carte- Küche landet typischerweise bei Wareneingang gekühlter Ware, Kühl- und Tiefkühllagerung, Durcherhitzen und Warmhalten. Ein Imbiss mit vorgegartem Sortiment hat den Schwerpunkt bei Warmhaltung und Wiedererhitzen. Ein Café mit Kuchen und Milchprodukten sowie eine Bar mit Eiswürfeln und offenen Getränken haben deutlich weniger Erhitzungsschritte, dafür mehr Gewicht auf Kühlkette, Wasser- und Eisqualität sowie Reinigung. Betriebe, die Speisen transportieren oder an Buffets ausgeben, kommen um Punkte für Transport- und Standzeittemperaturen nicht herum. Die Systematik dahinter — welcher Punkt regelmäßig geprüft und abgezeichnet wird — fasst die Eigenkontroll-Checkliste zusammen.

Aufzeichnungen: was aufbewahrt wird

Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt, Dokumente und Aufzeichnungen einen der Art und Größe des Betriebs angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Eine EU-weit einheitliche Zahl nennt die Verordnung nicht; in der Praxis hat sich für Eigenkontrollaufzeichnungen der leicht verderblichen Bereiche ein Zeitraum eingebürgert, der die Haltbarkeit der betroffenen Ware deutlich überschreitet. Klären Sie die für Sie geltende Erwartung mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung, statt sich auf eine Zahl aus dem Internet zu verlassen. Unabhängig davon greifen eigenständige Pflichten: Rückverfolgbarkeitsdaten zu Lieferanten und Abnehmern nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Lieferscheine und Rechnungen nach den steuerlichen Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung sowie die Nachweise der Belehrungen nach § 43 IfSG, die im Betrieb verfügbar zu halten und der Behörde auf Verlangen vorzulegen sind. Für Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung beschreibt die Norm DIN 10526 das Vorgehen.

Was die Lebensmittelüberwachung bei einer Kontrolle sehen will

Amtliche Kontrollen laufen nach der Verordnung (EU) 2017/625 und erfolgen grundsätzlich risikoorientiert und unangekündigt. Erwartet wird in aller Regel:

  • das schriftliche HACCP-Konzept mit Prozessbeschreibung, Gefahrenanalyse, CCPs und Grenzwerten;
  • die laufenden Aufzeichnungen — Temperaturen, Wareneingang, Reinigung — lückenlos und mit Handzeichen;
  • die Korrekturmaßnahmen: Was ist passiert, als ein Wert außerhalb lag? Eine Liste ohne einen einzigen Abweichungseintrag wirkt eher unglaubwürdig als vorbildlich;
  • Nachweise der Personalschulung nach § 4 LMHV und der Belehrungen nach § 43 IfSG;
  • die Allergenkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 samt der zugrunde liegenden Rezepturangaben;
  • den Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Mitteln, Dosierung, Einwirkzeit und Abzeichnung.

Vor Ort geprüft wird zusätzlich, ob das Aufgeschriebene mit der Realität übereinstimmt: Die Kontrolleurin misst selbst nach und vergleicht mit Ihrem Eintrag. Deshalb ist eine Liste, die morgens vollständig „im Voraus“ ausgefüllt wird, das größere Risiko als eine Lücke.

Wann das Konzept angepasst werden muss

Ein HACCP-Konzept ist kein einmaliges Dokument. Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet dazu, das Verfahren zu überprüfen und anzupassen, wenn Änderungen am Erzeugnis, am Herstellungsverfahren oder auf einer beliebigen Stufe vorgenommen werden. Konkret ist das der Fall bei:

  • neuen Speisen oder Zubereitungsarten — Sous-vide, Fermentation, rohe Fischgerichte, Eigenherstellung von Speiseeis;
  • neuen Geräten oder geändertem Küchenlayout, etwa einem zusätzlichen Schnellkühler oder einer verlegten Spülzone;
  • neuen Vertriebswegen wie Lieferdienst, Catering, Marktstand oder Buffetausgabe;
  • neuen Lieferanten oder gewechselten Rohwaren, insbesondere bei Allergenen;
  • Betriebsänderungen: Umbau, Erweiterung der Öffnungszeiten, Wechsel der verantwortlichen Person;
  • Beanstandungen der Behörde, Kundenreklamationen oder wiederholten Abweichungen in den eigenen Aufzeichnungen;
  • geänderten Rechtsvorschriften.

Sinnvoll ist zusätzlich eine feste jährliche Durchsicht mit kurzem Vermerk, wer wann geprüft hat und was geändert wurde. Dieser Vermerk ist zugleich Ihr Nachweis der Verifizierung nach Grundsatz sechs.

Das Problem

Nach Artikel 5 der EU-VO 852/2004 muss jeder Gastronomiebetrieb ein HACCP-basiertes Eigenkontrollsystem schriftlich dokumentieren — vom Wareneingang bis zur Ausgabe. Dazu gehört auch die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel nach EU-VO 178/2002. Fehlt diese Dokumentation, drohen bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle Beanstandungen, Bußgelder und im Wiederholungsfall Betriebseinschränkungen.

Die meisten Betreiber wissen das — aber ein Konzept selbst zu schreiben kostet Wochen.

Die Lebensmittelüberwachung bestraft nicht fehlende Hygiene – sie bestraft fehlende Nachweise. Was nicht dokumentiert ist, hat aus Sicht der Kontrolle nicht stattgefunden.

Die Lösung

Ein betriebsfertiges HACCP-Konzept, entwickelt für die klassische Gastronomie. Sie tragen Betriebsname und Verantwortliche ein — das Konzept ist einsatzbereit. Alle relevanten Prozessschritte, Gefahrenanalysen, Grenzwerte und Korrekturmaßnahmen sind vorformuliert.

Dazu alle Kontrolllisten, die Sie im Alltag brauchen — und die Nachweise, die eine Kontrolle sehen möchte, etwa die Belehrung nach § 43 IfSG und die Hygieneschulung nach § 4 LMHV.

Was im Paket enthalten ist

  • HACCP-Konzept (Word) — betriebsfertig ausformuliert nach EU-VO 852/2004
  • Alle Kontrolllisten (Excel): Temperatur, Reinigung, Wareneingang, Rückstellproben
  • Schulungsfolien für die Mitarbeiter-Erstschulung (Word/PDF)
  • Belehrungsnachweis nach § 43 IfSG als ausfüllbare Vorlage
  • Allergen-Dokumentation nach LMIV mit Musterspeisen
  • Checkliste Betriebsbegehung — was die Kontrolle prüft
  • Rechtsstand aktuell — kostenlose Updates bei Rechtsänderungen für 12 Monate

Vorschau: kritische Kontrollpunkte im Tagesblatt

Hier werden die kritischen Kontrollpunkte aus dem Konzept zum Arbeitsblatt: Wareneingang, Kühlung, Tiefkühlung, Erhitzen und Warmhalten stehen mit ihrem Grenzwert in je einer Zeile, daneben Messwert, Uhrzeit und Handzeichen. Weicht ein Wert ab, wird die Korrekturmaßnahme in derselben Zeile dokumentiert.

Vorschau HACCP-Tageskontrolle Checkliste: Kritische Kontrollpunkte mit Grenzwerten und Routinekontrollen
Vorschau: Tageskontrollblatt mit kritischen Kontrollpunkten, Grenzwerten, Messwertspalten und Handzeichen. Die Vollversion im Paket enthält deutlich mehr Umfang.

Vorschau: Reinigungs- und Desinfektionsplan

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist der zweite Pflichtteil neben den Kontrollpunkten. Er listet je Bereich — Küche, Kühlhaus, Sanitär, Service — das Intervall, das eingesetzte Mittel samt Dosierung und Einwirkzeit sowie die Spalte, in der die Reinigung täglich abgezeichnet wird.

Reinigungsplan aus dem HACCP-Konzept: Bereiche, Intervalle, Mittel und Abzeichnung je Tag
Vorschau: Reinigungsplan mit Bereichen, Intervall, Reinigungsmittel, Dosierung und Abzeichnung je Tag. Die Vollversion im Paket enthält deutlich mehr Umfang.

Der Unterschied zu Gratis-Vorlagen aus dem Netz

EigenschaftTypische Gratis-VorlagenGastroDok-Komplettpaket
RechtsstandOft veraltet, Stand unklarAktuell (2026), 12 Monate kostenlose Updates
VollständigkeitEinzelne Liste ohne KonzeptKonzept + alle Kontrolllisten + Schulung + Allergen-Doku
BearbeitbarkeitStarres PDFWord & Excel, frei anpassbar an Ihren Betrieb
AlltagstauglichkeitÜberladen, wird im Stress ignoriertKompakte Listen, in wenigen Minuten pro Schicht ausgefüllt

Blick ins Paket

So sind die Dokumente aufgebaut — Struktur, Spalten und Beispielwerte entsprechen den enthaltenen Dateien.

PDFTemperaturkontrolle Woche
DatumKühlungTKMaßnahmeKürzel
Mo4,8 °C−19 °CS.M.
Di5,1 °C−18 °CTür geprüftS.M.
Mi3,9 °C−20 °CK.B.
WordHACCP-Konzept (EU-VO 852/2004)

HACCP-Konzept für den Betrieb

1. Betriebsbeschreibung und Geltungsbereich

2. Gefahrenanalyse je Prozessschritt

3. Kritische Lenkungspunkte (CCP) und Grenzwerte

PDFWareneingangskontrolle
LieferantWareTemp.MHDi. O.
MetroHackfleisch2,5 °C12.08.
BäckereiBrot

Alle Dateien im Paket

  • WordHACCP-Konzept (betriebsfertig)
  • PDFKontroll- und Eigenkontrolllisten
  • PowerPointSchulungsfolien Personalhygiene
  • PDFBelehrungsnachweis § 43 IfSG
  • ExcelAllergen-Dokumentation
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Unsicher? Laden Sie zuerst die kostenlose Basis-Version und prüfen Sie Struktur und Qualität — das Bezahlpaket erweitert genau diese Vorlagen.

HACCP-Basischeckliste (PDF) kostenlos ansehen

Häufige Fragen

Ist ein HACCP-Konzept in der Gastronomie Pflicht?
Ja. Nach EU-Verordnung 852/2004 sind alle Lebensmittelunternehmer verpflichtet, ein auf HACCP-Grundsätzen basierendes Eigenkontrollsystem einzurichten und zu dokumentieren — unabhängig von der Betriebsgröße.
Was passiert, wenn bei einer Kontrolle die Dokumentation fehlt?
Fehlende oder unvollständige HACCP-Dokumentation kann zu Bußgeldern, Auflagen und im Wiederholungsfall zur teilweisen oder vollständigen Betriebsschließung führen. Die Behörde entscheidet nach Schwere des Mangels.
Kann ich das Konzept sofort einsetzen?
Ja. Sie erhalten ein betriebsfertiges Konzept mit vorausgefüllten Prozessschritten für die klassische Gastronomie. Sie ergänzen nur Betriebsname, Produktgruppen und interne Verantwortlichkeiten.
Für welche Betriebsart ist das Paket geeignet?
Restaurants, Cafés, Bistros, Imbisse und Bars mit klassischer Speisen- und Getränkezubereitung. Für Großküchen, Zentralküchen oder Herstellungsbetriebe empfehlen wir ein individuell erstelltes Konzept.
In welchem Format kommen die Dokumente?
Word (.docx) für das Konzept und die Schulungsfolien, Excel (.xlsx) für die Kontrolllisten und PDF für die Aushänge. Alles frei bearbeitbar.
Wie oft müssen HACCP-Listen ausgefüllt werden?
Temperaturkontrollen für Kühl- und Tiefkühleinrichtungen täglich, idealerweise zu Schichtbeginn und Schichtende. Wareneingangskontrollen bei jeder Lieferung. Reinigungsnachweise je nach Bereich täglich bis wöchentlich. Die Vorlagen geben die Intervalle jeweils vor.
Papier oder digital – wie setze ich die Listen am besten ein?
Beides funktioniert: Drucken Sie die PDF-Listen aus und hängen Sie sie per Klemmbrett an Kühlzelle und Küchenpass – oder führen Sie die Excel-Dateien auf einem Tablet bzw. als Google Sheet. Entscheidend ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation.
Gilt das Paket auch in Österreich und der Schweiz?
Die fachliche Grundlage, EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004, gilt in Deutschland und Österreich unmittelbar. Die Muster sind auf deutsches Recht zugeschnitten (LMHV, IfSG); in Österreich gelten teilweise abweichende nationale Vorgaben, die Schweiz hat mit der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ein eigenes, aber vergleichbares Selbstkontrollsystem. Prüfen Sie länderspezifische Details im Zweifel mit der zuständigen Behörde.
Ist die HACCP-Checkliste kostenlos?
Die 12-Punkte-Basischeckliste (PDF) erhalten Sie kostenlos per E-Mail. Das Komplettpaket mit betriebsfertigem HACCP-Konzept, allen Kontrolllisten als Word/Excel und kostenlosen Rechts-Updates kostet einmalig 59 € — ohne Abo.

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Wer Speisen außer Haus liefert, muss das Konzept um Transport- und Temperaturnachweise erweitern — Details dazu im Ratgeber Catering gründen: Kühlkette und Transport. Für Schulmensen und Ausgabeküchen gelten zusätzliche Anforderungen – dafür gibt es ein eigenes HACCP-Paket Schulverpflegung. In Behördenkantinen und Betriebsrestaurants liegt der Schwerpunkt auf Buffet und Selbstbedienung – dazu passt das HACCP-Paket für Kantinen; in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kommen Stationsküche und Speisenverteilung hinzu, dafür gibt es das HACCP-Paket für Klinik- und Pflegeeinrichtungen.

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