Gastronomie gründen: Ihr Fahrplan bis zur Eröffnung
Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
Welche Genehmigung Sie brauchen, hängt vom Bundesland ab: Acht Länder verlangen für den Alkoholausschank weiter eine Gaststättenerlaubnis, acht Länder haben ein eigenes Gaststättengesetz mit Anzeige- oder Sonderverfahren, zum Teil mit festen Fristen vor Betriebsbeginn. Der Navigator berechnet aus Ihrem Eröffnungsdatum, bis wann Sie welche Behörde erreichen müssen, und liefert die Termine als Kalenderdatei.
Erlaubnis oder Anzeige: die Landkarte
| Bundesland | Verfahren | Rechtsgrundlage | Frist |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Anzeige | § 2 LGastG vom 18.11.2025 | 6 Wochen vor Betriebsbeginn |
| Bayern | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Berlin* | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Brandenburg | Anzeige | § 2 BbgGastG | 4 Wochen vor Betriebsbeginn |
| Bremen | Erlaubnis (nur personenbezogen, keine Raumprüfung) | § 2 Abs. 1 und 2 BremGastG | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Hamburg | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Hessen | Anzeige | §§ 2, 3 HGastG | Frist bei der Gemeinde erfragen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Niedersachsen | Anzeige | § 2 NGastG | Frist bei der Gemeinde erfragen |
| Nordrhein-Westfalen | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Rheinland-Pfalz | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Saarland | Anzeige | § 3 SGastG | Frist bei der Gemeinde erfragen |
| Sachsen | Anzeige | § 2 SächsGastG | 4 Wochen vor Betriebsbeginn |
| Sachsen-Anhalt | Anzeige | § 2 GastG LSA | 4 Wochen vor Betriebsbeginn |
| Schleswig-Holstein | Erlaubnis | § 2 GastG (fortgeltend nach Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG) | Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen |
| Thüringen | Anzeige | § 2 ThürGastG | 4 Wochen vor Betriebsbeginn |
* Das Abgeordnetenhaus hat im Juni 2026 ein eigenes Berliner Landesgaststättengesetz beschlossen, das ein Anzeigeverfahren statt der Erlaubnis vorsieht. Ob es bei Ihrer Eröffnung schon gilt, erfahren Sie beim Bezirksamt. Bis dahin gilt die Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz des Bundes.
Die fünf Fristen, die Gründer am häufigsten verpassen
- Gewerbeanmeldung gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO).
- Meldung an die BGN binnen einer Woche (§ 192 SGB VII).
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats (§ 138 Abs. 4 AO).
- Kassenmeldung binnen eines Monats (§ 146a Abs. 4 AO).
- IfSG-Bescheinigung höchstens drei Monate alt (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Was die Gründung kostet
Mit welchen Kosten Sie für Einrichtung, Genehmigungen und Anlaufphase rechnen sollten, zeigt der Ratgeber Restaurant eröffnen: Kosten.
Häufige Fragen
- Brauche ich für ein Café ohne Alkohol eine Gaststättenerlaubnis?
- Nach dem Gaststättengesetz des Bundes nicht: Wer nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen verabreicht, braucht keine Erlaubnis (§ 2 Abs. 2 GastG). Gewerbeanmeldung, Lebensmittelregistrierung und IfSG-Belehrung sind trotzdem Pflicht.
- Wie lange vor der Eröffnung muss ich die Anzeige einreichen?
- In Baden-Württemberg sechs Wochen, in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vier Wochen vor Betriebsbeginn. In Hessen, Niedersachsen und im Saarland nennt die Gemeinde die Frist.
- Wann muss ich das Gewerbe anmelden?
- Gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs (§ 14 Abs. 1 GewO). Die meisten Gewerbeämter nehmen die Anmeldung auch einige Tage vorher an.
- Muss ich mich selbst bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
- Unternehmer müssen die BGN binnen einer Woche nach Beginn informieren (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige weitergeleitet wird; prüfen Sie, ob Post von der BGN kommt.
- Was gilt in Berlin?
- Das Abgeordnetenhaus hat im Juni 2026 ein eigenes Berliner Landesgaststättengesetz beschlossen, das ein Anzeigeverfahren statt der Erlaubnis vorsieht. Ob es bei Ihrer Eröffnung schon gilt, erfahren Sie beim Bezirksamt. Bis dahin gilt die Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz des Bundes.
Quellen
- § 2 GastG
- § 4 GastG
- § 14 GewO
- § 55 GewO
- § 138 AO
- § 146a AO
- § 192 SGB VII
- § 18i SGB IV
- § 43 IfSG
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004, EUR-Lex
Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.