Pausen-Rechner Gastronomie nach § 4 ArbZG — 30 oder 45 Minuten Pflichtpause

Pausen-Rechner Gastronomie nach Arbeitszeitgesetz

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Gesetzliche Pflichtpause

30 Min

Über 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause (§ 4 ArbZG).

  • · Pause aufteilbar in Blöcke von mindestens 15 Minuten (§ 4 Satz 1 ArbZG).
  • · Nie länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.
  • · Höchstarbeitszeit § 3 ArbZG: werktäglich 8 Stunden, bis 10 Stunden nur bei Ausgleich im Schnitt von 24 Wochen / 6 Kalendermonaten auf 8 Stunden.

Welche Pausen schreibt § 4 ArbZG vor?

Das Arbeitszeitgesetz staffelt die Pflichtpause nach Länge der Arbeitszeit: bis 6 Stunden keine gesetzliche Pflicht, über 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten und über 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Rechtsgrundlage ist § 4 ArbZG. Diese Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen. Ausführliche Anwendungsfragen — etwa Jugendliche, werdende Mütter oder Nachtschicht — finden Sie im Ratgeber Arbeitszeitgesetz Gastronomie. Die offizielle Primärquelle ist § 4 ArbZG.

Pause aufteilen — welche Regeln gelten?

§ 4 Satz 1 ArbZG erlaubt die Aufteilung der Pflichtpause in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Zwei Blöcke à 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht; drei Blöcke à 15 Minuten die 45-Minuten-Pflicht. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Pause und werden als Arbeitszeit gewertet. In der Praxis erleichtert das die Schichtplanung im Restaurant: Sie können 30 Minuten in zwei 15-Minuten-Fenster zwischen Mittag- und Abendservice legen. Für die operative Umsetzung nutzen Sie Dienstplan-Excel und die Arbeitszeiterfassung-Vorlage.

Höchstarbeitszeit und 6-Stunden-Grenze

Nach § 3 ArbZG beträgt die werktägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden und darf nur auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden eingehalten werden. Unabhängig davon darf niemals länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause gearbeitet werden. Für die Umsetzung in Dienstplänen und die Nachweispflichten empfiehlt sich der Ratgeber Dienstplan Excel.

Häufige Fragen

Wie viel Pause muss ich meinen Mitarbeitern gewähren?
Nach § 4 ArbZG gilt: bis 6 Stunden Arbeitszeit keine gesetzliche Pflichtpause, über 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, über 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause muss im Voraus feststehen und darf nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen.
Darf die Pause aufgeteilt werden?
Ja. § 4 ArbZG erlaubt eine Aufteilung in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Zwei Blöcke à 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht, drei Blöcke à 15 Minuten die 45-Minuten-Pflicht. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Pause.
Wie lange darf am Stück gearbeitet werden?
Ohne Pause darf niemals länger als 6 Stunden am Stück gearbeitet werden. Die werktägliche Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG beträgt 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Gesetzliche Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind unbezahlt und zählen nicht zur Arbeitszeit. Kurzunterbrechungen unter 15 Minuten sind dagegen Arbeitszeit. Für die Dokumentation nach § 17 MiLoG müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit inklusive Pausenabzug aufgezeichnet werden.

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