Gaststättenerlaubnis (Konzession): Wer sie braucht, Kosten, Ablauf (2026)

Gaststättenerlaubnis (Konzession): Wer sie braucht, Kosten, Ablauf (2026)

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Eine Gaststättenerlaubnis (§ 2 GastG) brauchen Sie nur, wenn Sie Alkohol ausschenken — reine Speisegastronomie ist seit der Reform 2005 erlaubnisfrei. Acht Bundesländer verlangen weiterhin eine Erlaubnis, acht arbeiten mit einem reinen Anzeigeverfahren. Die Gebühr wird kommunal festgesetzt und liegt je nach Kommune zwischen 50 € und 3.500 €; der obere Wert betrifft Großstädte mit umfangreicher Prüfung.

Aktuell (Rechtsstand 2026): Baden-Württemberg schafft die Erlaubnis ab.

Mit dem neuen Landesgaststättengesetz vom 18.11.2025 (GBl. BW 2025 Nr. 119 vom 02.12.2025) ist Baden-Württemberg zum 01.01.2026 auf ein reines Anzeigeverfahren umgestellt. § 2 LGastG verlangt die Anzeige spätestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn, bei vorübergehendem Betrieb und im Reisegewerbe zwei Wochen. Die präventive Zuverlässigkeitsprüfung entfällt (LT-BW Drucksache 17/9190). Nach § 16 LGastG ist das Gesetz am 01.01.2026 in Kraft getreten; das bisherige LGastG vom 10.11.2009 ist gleichzeitig außer Kraft getreten. Viele andere Ratgeber im Netz führen Baden-Württemberg weiterhin fälschlich als Erlaubnisland.

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GastroDok-Redaktion · Veröffentlicht am · Redaktionell geprüft von Tobias Quass

Das Wichtigste in Kürze

Eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG brauchen Sie nur, wenn Sie Alkohol ausschenken — reine Speisegastronomie ist seit 2005 erlaubnisfrei. Acht Bundesländer verlangen weiterhin eine Erlaubnis, acht arbeiten mit einem reinen Anzeigeverfahren; Baden-Württemberg hat die Erlaubnispflicht zum 1.1.2026 abgeschafft. Kosten und Ablauf unterscheiden sich je nach Bundesland.

Wann brauchen Sie die Konzession?

Konzessionspflichtig ist nach § 2 Abs. 1 GastG jeder Betrieb, der alkoholische Getränke im stehenden Gewerbe zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt. Die Erlaubnis ist damit faktisch eine Alkohol-Ausschanklizenz. Kein Alkohol = keine Konzession — dann reichen Gewerbeanmeldung und Lebensmittelunternehmer-Registrierung.

Nach § 2 Abs. 2 GastG sind erlaubnisfrei: alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen sowie die Bewirtung beherbergter Hausgäste. Wer also ein Café, eine Kantine oder einen veganen Mittagsimbiss ohne Wein und Bier betreibt, braucht keine Konzession.

Zu den Erlaubnispflichten kommen weitere Genehmigungen für Sondernutzung (Außenbereich), Sperrzeit-Ausnahmen oder Musik. Diese laufen parallel zur Konzession und müssen separat beantragt werden.

Bundesländer-Tabelle: Erlaubnis oder Anzeige?

Acht Bundesländer wenden die Erlaubnispflicht an, acht arbeiten mit einem reinen Anzeigeverfahren. Eigene Landesgaststättengesetze haben nur Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gilt das Bundes-Gaststätten­gesetz nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG fort — das erklärt, warum es überhaupt zwei Regime gibt.

Als Sekundärquelle für die Anzeige-Länder liegt die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, WD 5 - 3000 - 082/24 vom 02.07.2024 („Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststätten- und dem Jugendschutzgesetz“), vor. Sie deckt Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen ab; die übrigen Länder haben wir anhand des jeweiligen Landesgesetzes bzw. des fortgeltenden Bundesrechts ergänzt.

RegelungBundeslandRechtsgrundlage
ErlaubnispflichtBayernBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
BerlinBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
Bremen*§ 2 Abs. 1 und 2 BremGastG vom 24.02.2009
HamburgBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
Mecklenburg-VorpommernBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
Nordrhein-WestfalenBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
Rheinland-PfalzBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
Schleswig-HolsteinBundes-GastG (Art. 125a Abs. 1 S. 1 GG)
AnzeigeverfahrenBaden-Württemberg§ 2 LGastG vom 18.11.2025 (6 Wochen vor Betriebsbeginn)
Brandenburg§ 2 BbgGastG vom 02.10.2008 (4 Wochen)
Hessen§§ 2, 3 HGastG vom 28.03.2012
Niedersachsen§ 2 NGastG vom 10.11.2011
Saarland§ 3 SGastG vom 13.04.2011
Sachsen§ 2 SächsGastG vom 03.07.2011 (4 Wochen)
Sachsen-Anhalt§ 2 GastG LSA vom 07.08.2014 (4 Wochen)
Thüringen§ 2 ThürGastG vom 09.10.2008 (4 Wochen)

* Sonderfall Bremen: Das BremGastG verlangt weiterhin eine Erlaubnis, prüft jedoch nur noch personenbezogen — eine reine Personalkonzession ohne Raumprüfung.

Auch in den Anzeige-Ländern gilt: Die Gemeinde prüft Zuverlässigkeit, IfSG-Belehrung und Räume und kann den Betrieb untersagen. Der bürokratische Unterschied ist kleiner, als der Name suggeriert.

Voraussetzungen (§ 4 GastG)

Die Erlaubnis wird nach § 4 GastG erteilt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: persönliche Zuverlässigkeit, geeignete Räume und der Nachweis der IHK-Gaststättenunterrichtung. Fehlt eine davon, wird die Konzession versagt.

VoraussetzungNachweisHinweis
ZuverlässigkeitFührungszeugnis Belegart O + Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9Beide max. 3 Monate alt; häufig zusätzlich steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Geeignete RäumeBaurechtliche Nutzungsart „Gaststätte“, Toiletten, Lüftung, Fluchtwege, Küchen-TrennungBei Nutzungsänderung ggf. Bauantrag nach Landesbauordnung
IHK-GaststättenunterrichtungTeilnahmebescheinigung § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastGWenige Stunden, meist 60–100 €; entfällt bei Koch/Restaurant- oder Hotelfach-Abschluss

Ablauf, Kosten, Dauer

Antrag stellen Sie beim Ordnungs- oder Gewerbeamt. Nach Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Prüfung 3–5 Wochen. Ist zusätzlich eine bauliche Nutzungsänderung nötig, verlängert sich das Verfahren auf mehrere Monate. Die Gebühr richtet sich nach dem Kommunalrecht.

UnterlageDetail
Antragsformularder örtlichen Behörde
Personalausweis / PassKopie
Führungszeugnis Belegart Omax. 3 Monate alt
Gewerbezentralregister-Auszug Belegart 9max. 3 Monate alt
IHK-Unterrichtungsnachweisoder Berufsabschluss
Miet-/Pachtvertrag oder Grundbuchauszugfür die Räume
Grundrisse ~1:100mit Gastraum, Küche, WC, Fluchtwegen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungje nach Kommune

Die Erlaubnis ist nach § 3 GastG raum-, betriebsarts- und personengebunden. Für Umzug, Umbau oder Wechsel der Betriebsart (z. B. Café → Bar) müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Als Überbrückung bei einer Betriebsübernahme sieht § 11 GastG eine vorläufige Erlaubnis für maximal 3 Monate vor, die einmal verlängert werden kann.

Beispielhafte Gebühren: Berlin 100–1.500 €, Dortmund 600–3.500 €; viele kleinere Kommunen bewegen sich zwischen 200 und 500 €. Die Kosten für Führungszeugnis (13 €), GZR-Auszug (13 €), IHK-Unterrichtung (60–100 €) und ggf. Bauantrag kommen hinzu.

Sonderfälle

Neben der Standard-Konzession kennt das Gaststättenrecht mehrere Sonderformen — für Feste, Vereine, Winzer, Foodtrucks und die Stellvertretung des Konzessionsinhabers. Die richtige Rechtsform zu wählen spart Zeit und Gebühren.

SonderfallRechtsgrundlageKernpunkt
Gestattung§ 12 GastGVereinsfest, Straßenfest, Weihnachtsmarkt — befristete Erlaubnis „aus besonderem Anlass“
Vereine und Gesellschaften§ 23 GastG (amtliche Überschrift: „Vereine und Gesellschaften“)Ausschank ausschließlich an Mitglieder — vereinfachtes Verfahren
Straußwirtschaften§ 14 GastG (amtliche Überschrift: „Straußwirtschaften“)§ 14 Abs. 1 GastG ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung Ausnahmen für Straußwirtschaften zuzulassen — der Winzer schenkt also nicht kraft Bundesrechts, sondern aufgrund der jeweiligen Landesverordnung erlaubnisfrei aus; höchstens vier Monate im Jahr, in höchstens zwei zusammenhängenden Abschnitten
Stellvertretungserlaubnis§ 9 GastGKonzessionsinhaber betreibt nicht selbst, Stellvertreter muss die § 4-Voraussetzungen erfüllen
Foodtruck / Reisegewerbe§ 55 GewOOhne festen Standort — Reisegewerbekarte statt Gaststättenerlaubnis

Diese Pflichten kommen dazu

Die Konzession ist nur ein Baustein. Parallel dazu müssen Sie Gewerbe anmelden, den Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren, IfSG-Belehrungen einholen und diverse Landes-Vorschriften einhalten. Die Übersicht zeigt, was in den ersten Wochen zusätzlich zu erledigen ist.

Ein häufiges Sonderthema ist der alkoholfreie Imbiss: Ohne Alkoholausschank greift § 2 Abs. 2 GastG und der Betrieb ist erlaubnisfrei — welche Pflichten (Gewerbeanmeldung, Lebensmittelunternehmer-Registrierung, IfSG-Belehrung, TSE, USt) statt der Konzession greifen, fasst unser Ratgeber Imbiss eröffnen: Genehmigungen und Pflichten zusammen.

PflichtRechtsgrundlageWo?
Gewerbeanmeldung§ 14 GewOGewerbeamt
Nutzungsänderung (falls erforderlich)LandesbauordnungBauamt
Lebensmittelunternehmer-RegistrierungArt. 6 VO (EG) 852/2004Veterinär-/Lebensmittelamt
IfSG-Belehrung § 43InfektionsschutzgesetzGesundheitsamt (20–35 €)
GEMA-AnmeldungUrhGGEMA — bei jeder Musikwiedergabe
Sperrzeit§ 18 GastG + LandesrechtOrdnungsamt
Sondernutzung AußengastronomieStraßen- und WegegesetzOrdnungs-/Straßenverkehrsamt
Aushang Jugendschutzgesetz§ 3 JuSchGgut sichtbar im Betrieb
Preisverzeichnis§ 13 PAngVam Eingang und in der Karte
NichtraucherschutzLandesrechtAushang + ggf. Raucherraum

Rechtsquellen und weiterführende Vorlagen

Passende Vorlagen und weiterführende Guides: Restaurant eröffnen — Checkliste, Österreich-Pendant: Gastgewerbeberechtigung, Pachtvertrag Gastronomie, Belehrung nach § 43 IfSG und Jugendschutzgesetz-Aushang.

Für einmalige Anlässe genügt eine befristete Gestattung — die Voraussetzungen erklärt der Beitrag Ausschankgenehmigung für Vereinsfeste. Konzeptabhängige Sonderfälle behandeln die Ratgeber Eröffnung einer Eisdiele und Shisha-Bar eröffnen. Wer zusätzlich Tische auf den Gehweg stellt, braucht neben der Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis für Tische im öffentlichen Raum.

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Häufige Fragen

Was kostet die Gaststättenerlaubnis?
Die Gebühr wird kommunal festgesetzt und liegt je nach Kommune zwischen 50 € und 3.500 €. Der obere Rand betrifft Großstädte mit umfangreicher Prüfung; viele kleinere Städte deckeln bei rund 500 €.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bei vollständigen Unterlagen üblich 3–5 Wochen. Ist zusätzlich eine baurechtliche Nutzungsänderung nötig, kann sich das Verfahren auf mehrere Monate verlängern. Zur Überbrückung sieht § 11 GastG eine vorläufige Erlaubnis (max. 3 Monate, verlängerbar) vor.
Darf ich ohne Konzession Bier ausschenken?
Nur in den acht Bundesländern mit reinem Anzeigeverfahren (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), und nur wenn Sie die Anzeige fristgerecht erstattet haben. In den übrigen acht Ländern brauchen Sie die Konzession vor dem ersten Ausschank.
Ist die Konzession übertragbar?
Nein. Die Erlaubnis ist nach § 3 GastG raum-, betriebsarts- und personengebunden. Bei Betriebsübernahme müssen Sie selbst eine neue Erlaubnis beantragen und können in der Zwischenzeit die vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG nutzen.
Gilt die Erlaubnis unbefristet?
Ja, sie wird grundsätzlich unbefristet erteilt, ist aber an die konkrete Person, den konkreten Raum und die konkrete Betriebsart gebunden. Bei Umzug, Umbau oder Wechsel der Betriebsart brauchen Sie eine neue Erlaubnis.
Brauche ich eine Gastro-Ausbildung?
Nein. Verlangt wird nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG lediglich die IHK-Gaststättenunterrichtung — wenige Stunden, meist 60–100 €. Wer eine abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin, Restaurant- oder Hotelfachfrau/-mann hat, ist von der Unterrichtung befreit.
Café ohne Alkohol — was brauche ich?
Ohne Alkoholausschank ist der Betrieb nach § 2 Abs. 2 GastG erlaubnisfrei. Sie brauchen dann die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, die Lebensmittelunternehmer-Registrierung (Art. 6 VO (EG) 852/2004) und die IfSG-Belehrung — aber keine Konzession.
Kann die Erlaubnis wieder entzogen werden?
Ja. § 15 GastG erlaubt der Behörde den Widerruf, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich wegfällt oder Auflagen dauerhaft verletzt werden — etwa bei wiederholten Verstößen gegen Jugendschutz, Sperrzeit oder Hygienerecht.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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