Temperaturkontrolle Gastronomie: Vorlage & Grenzwerte

Die tägliche Temperaturkontrolle ist eine der zentralen HACCP-Pflichten in der Gastronomie. Hier finden Sie alle gesetzlichen Grenzwerte, die Häufigkeit der Messung und eine sofort nutzbare Vorlage.

Gesetzliche Grenzwerte auf einen Blick

BereichGrenzwertHinweis
Kühlung leicht verderblicher Lebensmittelmax. 7 °CHerstellerangaben können strenger sein
Frischfleischmax. 4 °CKerntemperatur
Hackfleischmax. 2 °CSehr kurze Haltbarkeit
Frischer Fischmax. 2 °C (auf Eis)Schmelzendes Eis
Tiefkühlwaremin. -18 °CBruchkühlkette dokumentieren
Warmhaltung / Ausgabemin. 65 °CKerntemperatur
Durcherhitzungmin. 72 °C / 2 minFür Geflügel höher

Wie oft messen und dokumentieren

  • Kühl- und Tiefkühlgeräte: mindestens 1× täglich, Praxisstandard 2× (morgens/abends)
  • Warmhaltung: bei Ausgabe und regelmäßig während der Servicezeit
  • Wareneingang: bei jeder Anlieferung leicht verderblicher Ware
  • Kern­temperatur bei Zubereitung sensibler Speisen (Geflügel, Hackfleisch)

Was tun bei einer Abweichung?

  1. Ware auf Sicherheit prüfen und ggf. sperren
  2. Ursache identifizieren (Türe offen, Gerätedefekt, Überladung)
  3. Korrekturmaßnahme durchführen und in Liste dokumentieren
  4. Wiederholmessung nach Behebung, ebenfalls dokumentieren

Muster-Kontrollliste

DatumGerätSollIstKürzelMaßnahme
Kühlhaus 1≤ 7 °C__ °C__
TK-Truhe≤ -18 °C__ °C__
Bain-Marie≥ 65 °C__ °C__

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Häufige Fragen

Wie oft müssen Temperaturen dokumentiert werden?
In der Regel mindestens einmal täglich pro Kühl-, Tiefkühl- und Warmhaltegerät. Bei Warenannahme und bei Speisenausgabe zusätzlich stichprobenartig. Die Praxis: eine Messung morgens, eine abends.
Was gilt als Grenzwerttemperatur in der Gastronomie?
Kühlung leicht verderblicher Lebensmittel maximal 7 °C (Fisch, Hackfleisch strenger), Tiefkühlware minimum -18 °C, Warmhaltung mindestens 65 °C. Für einzelne Produktgruppen können Herstellerangaben strenger sein.
Was tun bei einer Grenzwertabweichung?
Ursache dokumentieren, Korrekturmaßnahme ergreifen (Ware sperren, Gerät prüfen, Techniker), Wiederholmessung protokollieren. Die Abweichung inklusive Maßnahme muss in der Temperaturliste vermerkt sein.
Reicht ein digitales Thermometer?
Ja, sofern es kalibriert ist. Die Kalibrierung sollte jährlich dokumentiert werden. Kernthermometer sind für Warmhaltung und Erhitzung Pflicht.

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