Temperaturkontrolle Gastronomie: Vorlage & Grenzwerte
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Die tägliche Temperaturkontrolle ist eine der zentralen HACCP-Pflichten in der Gastronomie. Hier finden Sie alle gesetzlichen Grenzwerte, die Häufigkeit der Messung und eine sofort nutzbare Vorlage.
Das Wichtigste in Kürze
Die tägliche Temperaturkontrolle ist eine zentrale HACCP-Pflicht. Grenzwerte: leicht verderbliche Lebensmittel maximal 7 °C, Frischfleisch 4 °C, Hackfleisch und frischer Fisch 2 °C, Tiefkühlware durchgehend −18 °C, Warmhaltung mindestens 65 °C Kerntemperatur. Gemessen und dokumentiert wird täglich je Kühleinheit — strengere Herstellerangaben gehen vor.
Was die Vorlage enthält
| Baustein | Format | Wofür |
|---|---|---|
| Wochenliste Temperaturkontrolle | PDF + Excel | Eine Zeile je Gerät, Soll-Spalte, sieben Tagesspalten sowie eine Spalte für Abweichung und Maßnahme |
Mehr ist im Gratis-Download nicht enthalten — bewusst, denn die Wochenliste deckt die tägliche Eigenkontrolle vollständig ab. Zwei weitere Dokumente gibt es separat und ebenfalls kostenlos: die Wareneingangskontrolle für die Messung je Anlieferung und die Kerntemperatur-Tabelle als Grenzwert-Aushang für Kühlung und Ausgabe.
Warmhalte-Kontrollliste, Abweichungsprotokoll und Kalibrierprotokoll für Thermometer sind nicht Teil des Gratis-Downloads. Sie gehören zu unserer HACCP-Konzept Vorlage, weil sie sich erst zusammen mit der Gefahrenanalyse sinnvoll ausfüllen lassen.
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Das Paket enthält die Warmhalte-Kontrollliste, das Abweichungsprotokoll und das Kalibrierprotokoll zusammen mit der Gefahrenanalyse. Es steht nach dem Kauf sofort zum Download bereit, für 59 € einmalig, und wird von GastroDok laufend aktuell gehalten.
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GastroDok-Portal ansehenSo setzen Sie die Vorlage ein
- Geräte inventarisieren. Jedes Kühl-, TK- und Warmhaltegerät bekommt eine Bezeichnung („Kühlhaus 1", „TK-Truhe Küche", „Bain-Marie Ausgabe") und einen Soll-Wert.
- Grenzwert-Aushang anbringen. Die Kerntemperatur-Tabelle neben Kühlung und Ausgabe befestigen, damit jede Schicht die Zielwerte sieht.
- Verantwortliche pro Schicht benennen. Ein Kürzel steht in der Liste — nicht „das Team", sondern eine Person je Messung.
- Zweimal täglich messen und dokumentieren. Morgens und abends, Uhrzeit und Ist-Wert eintragen, mit Kürzel abzeichnen.
- Abweichungen sofort protokollieren. Ursache, Korrekturmaßnahme und Wiederholmessung gehören in die Spalte „Abweichung und Maßnahme" derselben Wochenliste.
- Wochenblätter abheften. In der Hygienemappe griffbereit für die Lebensmittelkontrolle, mindestens 2 Jahre.
Grenzwerte und woher sie stammen
Die meisten in der Gastronomie verwendeten Temperaturwerte sind kein Gesetz. Anhang II Kapitel IX der VO (EG) 852/2004 verlangt lediglich, dass Lebensmittel nicht bei Temperaturen aufbewahrt werden, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten, und dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird — ohne jede Gradzahl. Die deutsche LMHV enthält überhaupt keine Temperaturangabe; die vielzitierten 7 °C stammen aus der DIN 10508. Gesetzlich festgelegt sind nur −18 °C für Tiefkühlware sowie die produktbezogenen Werte der VO (EG) 853/2004. Welche Richtwerte die Norm im Einzelnen nennt und welchen Rechtsstatus sie hat, erklärt der Ratgeber zur DIN 10508.
| Bereich | Grenzwert | Rechtsstatus | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Kühlung leicht verderblicher Lebensmittel | max. 7 °C | DIN-Norm (DIN 10508) | Kein Gesetzeswert; Herstellerangaben können strenger sein |
| Hackfleisch | max. 2 °C | Gesetz (VO (EG) 853/2004) | Sehr kurze Haltbarkeit |
| Fleischzubereitungen | max. 4 °C | Gesetz (VO (EG) 853/2004) | — |
| Geflügelfleisch | max. 4 °C | Gesetz (VO (EG) 853/2004) | — |
| Huftierfleisch (Rind, Schwein, Lamm) | max. 7 °C | Gesetz (VO (EG) 853/2004) | — |
| Innereien | max. 3 °C | Gesetz (VO (EG) 853/2004) | — |
| Frischer Fisch | Temperatur schmelzenden Eises (ca. 0–2 °C) | Gesetz (VO (EG) 853/2004) | Auf schmelzendem Eis lagern |
| Tiefkühlware | min. −18 °C | Gesetz (Tiefkühlverordnung) | Unterbrechung der Kühlkette dokumentieren |
| Warmhaltung / Ausgabe | min. 65 °C | Fachliche Empfehlung (DIN 10508) | Kerntemperatur; kein gesetzlicher Wert |
| Durcherhitzung | 70 °C / 2 min | Fachliche Empfehlung (BfR) | An allen Stellen des Lebensmittels; das BfR differenziert nicht nach Fleischart |
| Regenerieren in der Gemeinschaftsverpflegung | 72 °C | DIN-Norm (DIN 10506) | Betrifft das Wiedererhitzen, nicht die Erstzubereitung |
Für Ausgabe- und Schulküchen mit Warmhalte- und Regenerierprozessen gibt es die Temperatur- und Ausgabelisten gebündelt im HACCP-Konzept Schulküche.
Weil das Gesetz für die Gastronomie an dieser Stelle schweigt, verlagert Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der VO (EG) 852/2004 die Verantwortung in den Betrieb: Sie müssen für Ihre kritischen Kontrollpunkte eigene Grenzwerte festlegen — und diese begründen können. Eine Ableitung aus DIN 10508 oder einer BfR-Empfehlung trägt im Kontrollgespräch, eine Zahl ohne erkennbare Herkunft nicht.
Die produktgruppenbezogenen Lagerwerte (Milchprodukte, Feinkost, Backwaren) fasst unser Ratgeber zur Lebensmittel-Lagerung in der Gastronomie zusammen; die Kerntemperaturen je Fleischart und Gargrad stehen in der Kerntemperatur-Tabelle.
Temperaturkontrolle in der Gastronomie: Pflicht und Zuständigkeit
Die Temperaturkontrolle ist in der Gastronomie kein freiwilliger Service, sondern Teil der betrieblichen Eigenkontrolle nach VO (EG) Nr. 852/2004: Jeder Lebensmittelunternehmer muss auf HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren einrichten und aufrechterhalten — bei Kühlung, Tiefkühlung und Warmhaltung ist die Temperatur der entscheidende Lenkungspunkt.
Verantwortlich ist der Betriebsinhaber, ausgeführt wird die Messung von einer namentlich benannten Person je Schicht. Ohne Dokumentation gilt die Kontrolle im Zweifel als nicht durchgeführt: Die Lebensmittelüberwachung prüft nicht Ihre Kühlschränke allein, sondern vor allem die lückenlose Aufzeichnung der letzten Wochen. Genau dafür ist die Wochenliste gemacht — eine Zeile je Gerät, ein Kürzel je Messung.
Wie oft messen und dokumentieren
Kühl- und Tiefkühlgeräte werden mindestens einmal täglich gemessen, Praxisstandard sind zwei Messungen (morgens und abends). Warmhaltung bei jeder Ausgabephase, Wareneingang stichprobenartig bei jeder Anlieferung leicht verderblicher Ware. Kerntemperaturen bei sensiblen Speisen wie Geflügel und Hackfleisch je Charge.
- Kühl- und Tiefkühlgeräte: mindestens 1× täglich, Praxisstandard 2× (morgens/abends)
- Warmhaltung: bei Ausgabe und regelmäßig während der Servicezeit
- Wareneingang: bei jeder Anlieferung leicht verderblicher Ware stichprobenartig
- Kerntemperatur bei Zubereitung sensibler Speisen (Geflügel, Hackfleisch)
Was tun bei einer Abweichung?
Weicht ein Wert vom Sollwert ab, prüfen Sie die Ware und sperren sie im Zweifel, identifizieren die Ursache (Türe offen, Gerätedefekt, Überladung), führen die Korrekturmaßnahme durch und messen erneut. Alle Schritte gehören mit Datum, Uhrzeit und Verantwortlichem in die Temperaturliste oder das Abweichungsprotokoll.
- Ware auf Sicherheit prüfen und ggf. sperren
- Ursache identifizieren (Türe offen, Gerätedefekt, Überladung)
- Korrekturmaßnahme durchführen und in Liste dokumentieren
- Wiederholmessung nach Behebung, ebenfalls dokumentieren
- Bei wiederholten Abweichungen: Ursachenanalyse und HACCP-Konzept anpassen
Die Systematik der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte finden Sie in unserem Leitfaden HACCP-Konzept erstellen (7 Schritte).
Muster-Kontrollliste
| Datum | Gerät | Soll | Ist | Kürzel | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|---|
| — | Kühlhaus 1 | ≤ 7 °C | __ °C | __ | — |
| — | TK-Truhe | ≤ -18 °C | __ °C | __ | — |
| — | Bain-Marie | ≥ 65 °C | __ °C | __ | — |
Kühlkette am Wareneingang absichern
Die Kühlkette bricht am häufigsten zwischen LKW-Rampe und Kühlhaus. Messen Sie bei jeder Anlieferung leicht verderblicher Ware stichprobenartig die Kerntemperatur, notieren Lieferant, Charge und Ist-Wert im Wareneingangsblatt und lehnen bei Überschreitung ab. So schließen Sie die Lücke zwischen Lieferschein und Ihrem eigenen Kühlprotokoll nachweisbar.
- Messpunkt zwischen zwei verpackten Produkten (keine Oberflächenmessung)
- Frische Ware sofort einräumen, TK-Ware zuerst in die Truhe
- Reklamation dokumentieren: Lieferschein, Foto, Rücksendevermerk
Die vollständige Systematik inkl. Rückverfolgbarkeit steht im Ratgeber Wareneingangskontrolle Vorlage.
Thermometer kalibrieren und pflegen
Ein Thermometer ist nur so gut wie seine letzte Kalibrierung. Praxisstandard ist eine jährliche Zweipunkt-Prüfung mit Eiswasser (0 °C) und siedendem Wasser (100 °C). Weicht die Anzeige um mehr als ein Grad ab, wird das Gerät justiert oder ersetzt. Kernthermometer werden zusätzlich nach jedem Sturz oder sichtbarer Beschädigung geprüft — jede Prüfung gehört ins Kalibrierprotokoll.
| Gerät | Prüfintervall | Dokumentation |
|---|---|---|
| Kernthermometer (Einstich) | jährlich + nach Sturz | Kalibrierprotokoll, Kürzel |
| Infrarot-Thermometer (Oberfläche) | jährlich | Kalibrierprotokoll, Referenzwert |
| Fest verbaute Kühlfühler | Sichtprüfung monatlich | Wartungsheft, Servicebericht |
Wiederkehrende Fehlerbilder vermeiden
Die drei häufigsten Beanstandungen sind identische Ist-Werte über viele Tage („Abschreibliste"), fehlende Kürzel und unvollständige Abweichungsprotokolle. Wer Messungen nach der Schicht „im Kopf" nachträgt, riskiert bei der Kontrolle den Verdacht auf Scheindokumentation. Prüfen Sie die Liste jede Woche auf Lücken und Muster und schulen Sie das Team konsequent auf sofortige Eintragung.
- Identische Ist-Werte über > 7 Tage: Fühler defekt oder Liste kopiert?
- Kürzel fehlen: Verantwortlichkeit nicht nachweisbar
- Abweichung ohne Korrekturmaßnahme: automatische Beanstandung
Basis-Vorlage (gratis) vs. Vollversion im HACCP-Paket
| Merkmal | Gratis-Basis | Vollversion (HACCP-Paket, 59 €) |
|---|---|---|
| Kontrollliste Kühl/TK/Warmhaltung | PDF-Grundgerüst | Ausfüllbare Excel mit Formeln, Wochen-/Monatsansicht |
| Wareneingang und Kalibrierung | Nur Wareneingang | Wareneingang, Kalibrierprotokoll, Reklamationsvordruck |
| Abweichungsprotokoll | Einfacher Vordruck | Vorbefüllte Ursachen-/Maßnahmen-Beispiele aus der Praxis |
| Verknüpfung mit HACCP-Konzept | — | Referenz auf CCP im Konzept, gleiche Terminologie |
| Rechtsstand & Updates | Stichtag Juli 2026 | Juli 2026 + 12 Monate Update-Service |
| Weitere Kontrolllisten | — | Reinigung, Belehrung §43 IfSG, Allergene, Schädlinge |
Weiterführend: Eigenkontrolle-Checkliste, HACCP-Checkliste und Reinigungsplan Gastronomie.
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Häufige Fragen
- Wie oft müssen Temperaturen dokumentiert werden?
- In der Regel mindestens einmal täglich pro Kühl-, Tiefkühl- und Warmhaltegerät. Bei Warenannahme und bei Speisenausgabe zusätzlich stichprobenartig. Die Praxis: eine Messung morgens, eine abends.
- Was gilt als Grenzwerttemperatur in der Gastronomie?
- Kühlung leicht verderblicher Lebensmittel maximal 7 °C (Fisch, Hackfleisch strenger), Tiefkühlware minimum -18 °C, Warmhaltung mindestens 65 °C. Für einzelne Produktgruppen können Herstellerangaben strenger sein.
- Was tun bei einer Grenzwertabweichung?
- Ursache dokumentieren, Korrekturmaßnahme ergreifen (Ware sperren, Gerät prüfen, Techniker), Wiederholmessung protokollieren. Die Abweichung inklusive Maßnahme muss in der Temperaturliste vermerkt sein.
- Reicht ein digitales Thermometer?
- Ja, sofern es kalibriert ist. Die Kalibrierung sollte jährlich dokumentiert werden. Entscheidend ist die Bauart: Die Kerntemperatur lässt sich nur mit einem Einstichthermometer belegen — ein Infrarot-Gerät misst ausschließlich die Oberfläche.
- Wie lange muss ich die Temperaturlisten aufbewahren?
- Empfohlen mindestens 2 Jahre. Bei einer Betriebsbegehung will die Lebensmittelkontrolle ausgefüllte Listen der letzten Wochen sehen — nicht nur leere Vordrucke. Digitale Aufzeichnungen sind zulässig, wenn sie unveränderbar abgelegt werden.
- Muss ich Temperaturen auch bei jeder Warenannahme messen?
- Ja, zumindest stichprobenartig bei leicht verderblichen Lebensmitteln. Die Messung gehört ins Wareneingangsprotokoll. Weicht die Ware ab, dokumentieren Sie die Reklamation und lehnen die Annahme ab — das ist Teil der HACCP-Rückverfolgbarkeit.
Quellen
Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.