Kombiangebot-Rechner: Buffet und Pauschalpreis auf 7 % und 19 % aufteilen
Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
Seit 1. Januar 2026 gelten für Speisen in der Gastronomie 7 %, für Getränke weiter 19 %. Bei Kombiangeboten aus Speisen und Getränken, etwa Buffet oder All-inclusive, beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn 30 % des Pauschalpreises als Getränkeanteil angesetzt werden (Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE, BMF-Schreiben vom 22.12.2025). Der Rechner vergleicht diese Pauschale mit der Aufteilung nach Ihren Einzelverkaufspreisen und zeigt die Steuer je Person und für die ganze Veranstaltung.
Vergleich mit Einzelpreisen
So wie die enthaltenen Speisen und Getränke einzeln auf der Karte kosten würden.
Pauschalpreis kalkulieren
Ergebnis
| 30-%-Pauschale | ||
|---|---|---|
| je Person | 1 Pers. | |
| Speisen brutto | 31,50 € | 31,50 € |
| Speisen netto | 29,44 € | 29,44 € |
| USt 7 % | 2,06 € | 2,06 € |
| Getränke brutto | 13,50 € | 13,50 € |
| Getränke netto | 11,34 € | 11,34 € |
| USt 19 % | 2,16 € | 2,16 € |
| USt gesamt | 4,22 € | 4,22 € |
Summen aus gerundeten Werten je Person.
Bon-Text (30-%-Pauschale)
Buffet-Pauschale 45,00 € inkl. USt; darin Speisen 31,50 € (7 % USt 2,06 €) und Getränke 13,50 € (19 % USt 2,16 €).
- Die 30-%-Regel ist eine Vereinfachung der Finanzverwaltung (‚nicht zu beanstanden‘), keine Pflicht. Wer nach Einzelpreisen aufteilt, sollte die Berechnung nachvollziehbar dokumentieren. Welche Methode Sie nutzen, stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
- Reine Speisenpauschalen ohne Getränke: 7 %. Reine Getränkepauschalen: 19 %.
- Für Pauschalangebote mit Übernachtung gilt eine eigene Regel (Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE), die dieser Rechner nicht abbildet.
- Rechtsstand 27.09.2026, keine Steuerberatung.
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Was das BMF-Schreiben vom 22.12.2025 regelt
„… ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.“
Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE. Quelle: BMF-Schreiben vom 22.12.2025, GZ III C 2 - S 7220/00023/014/027, anzuwenden auf Umsätze ab 1. Januar 2026.
Wann die Einzelpreis-Methode günstiger ist
Liegt der tatsächliche Getränkeanteil nach Einzelpreisen unter 30 %, ergibt die Einzelpreis-Aufteilung weniger Umsatzsteuer, liegt er darüber, die Pauschale. Beispiel: Pauschalpreis 45,00 €, Einzelpreise Speisen 36,00 € und Getränke 18,00 €. Der Getränkeanteil liegt bei 33 %. Nach Einzelpreisen fallen 4,35 € Umsatzsteuer je Person an, mit der Pauschale 4,22 €. Die Pauschale ist hier um 0,13 € je Person günstiger, bei 80 Personen um 10,40 €.
Kasse richtig einrichten
Legen Sie den Kombiartikel als Split-Artikel mit zwei Steuersätzen an und weisen Sie die Steuerbeträge je Satz auf dem Beleg aus. Mehr dazu im Ratgeber Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Häufige Fragen
- Gilt die 30-%-Regel auch für ein Menü mit Weinbegleitung?
- Die Regel gilt für Kombiangebote aus Speisen inklusive Getränken zu einem Gesamtpreis; das BMF nennt Buffet und All-Inclusive als Beispiele. Ein Menü mit Getränkebegleitung zum Pauschalpreis ist ein solches Kombiangebot.
- Muss ich die 30-%-Regel anwenden?
- Nein. Es handelt sich um eine Vereinfachung, die die Finanzverwaltung nicht beanstandet. Sie können auch sachgerecht nach Einzelverkaufspreisen aufteilen.
- Welcher Steuersatz gilt für Getränke seit 2026?
- Weiterhin 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
- Wird der Getränkeanteil vom Brutto- oder Nettopreis gerechnet?
- Das BMF spricht von 30 % des Pauschalpreises. Der Rechner setzt deshalb 30 % des Bruttopauschalpreises an und rechnet daraus die Umsatzsteuer je Satz heraus.
- Gilt das auch für Hotelpauschalen?
- Für Pauschalangebote mit Übernachtung gibt es eine eigene Vereinfachung in Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE. Sie ist nicht Teil dieses Rechners.
Quellen
Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.