Pflichtangaben · Fußnoten · Preisaushang · Vorlage ab 0 €
Speisekarte-Vorlage: Pflichtangaben richtig setzen – gratis und als Paket
Auf eine Speisekarte gehören drei Arten von Pflichtangaben: Preise nach der Preisangabenverordnung, Allergene nach § 4 LMIDV und kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe nach § 5 LMZDV. Diese Seite übersetzt die Vorschriften in das, was konkret auf der Karte steht: mit einer Tabelle von der Zutatenliste des Lieferanten bis zur Fußnote, den vier zulässigen Wegen für Allergen-Angaben und einem Preis-Check für Karte und Eingang. Die Basis-Vorlage in Word und PDF gibt es ohne E-Mail.
- ✓ Zusatzstoff-Fußnoten nach § 5 LMZDV mit Beispielen
- ✓ Allergen-Angaben: vier zulässige Wege nach § 4 LMIDV
- ✓ Preisverzeichnis und Eingangsaushang nach § 13 PAngV
- ✓ Kostenlose Basis-Speisekarte (Word + PDF) ohne E-Mail
- ✓ 10 fertige Word-Vorlagen im kostenpflichtigen Paket
- ✓ Kostenlose Aktualisierung bei Rechtsänderungen, 12 Monate ab Kauf – über Ihren Download-Link, mit E-Mail-Hinweis
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Das Wichtigste in Kürze
Auf jede Speisekarte gehören Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer, Bedienungsgeld und aller Zuschläge (§ 3 Abs. 1, § 13 Abs. 5 PAngV), die Allergen-Angaben für lose abgegebene Speisen (§ 4 Abs. 2 LMIDV) und die Zusatzstoff-Angaben wie „mit Farbstoff“ oder „mit Konservierungsstoff“ (§ 5 Abs. 1 LMZDV). Allergene und Zusatzstoffe dürfen als Fußnote stehen, wenn beim Gericht deutlich darauf hingewiesen wird. Neben dem Eingang hängt zusätzlich ein Preisverzeichnis der wesentlichen Speisen und Getränke (§ 13 Abs. 2 PAngV). Die Basis-Vorlage (Word + PDF) gibt es hier ohne E-Mail, 10 Word-Vorlagen enthält das Speisekarten-Paket.
Vorlagen gibt es in mehreren Fassungen: als Speisekarte als Word-Vorlage zum Bearbeiten, als druckfertige Speisekarte im PDF-Format und als kostenlose Speisekarten-Vorlage in reduziertem Umfang für den ersten Test.
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Welche Pflichtangaben gehören auf die Speisekarte?
Für Speisen, die im Restaurant lose abgegeben werden, verlangt das Recht drei Arten von Angaben: Preise, Allergene und bestimmte Zusatzstoffe. Alle Normen wurden am 24.09.2026 am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft.
| Pflichtangabe | Was konkret gefordert ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gesamtpreise | Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile; im Preisverzeichnis einschließlich Bedienungsgeld und aller sonstigen Zuschläge | § 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3, § 13 Abs. 5 PAngV |
| Preisverzeichnis | angebracht, auf den Tischen ausgelegt oder jedem Gast vor der Bestellung und auf Verlangen bei der Abrechnung vorgelegt | § 13 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 PAngV |
| Aushang am Eingang | Preisverzeichnis mit den wesentlichen Speisen und Getränken neben dem Eingang | § 13 Abs. 2 Satz 2 PAngV |
| Allergene | Angabe der allergenen Zutaten nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c LMIV auch bei loser Ware | § 4 Abs. 2 und 3 LMIDV |
| Zusatzstoffe | Angaben wie „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Süßungsmittel“ | § 5 Abs. 1 LMZDV |
Fußnoten wie „koffeinhaltig“ oder „chininhaltig“ auf Getränken stammen nicht aus § 5 LMZDV, sondern aus anderen Vorschriften; die Einzelheiten für Getränke stehen bei der Getränkekarte-Vorlage. Die Allergene im Einzelnen zeigt die Allergen-Liste, die Kennzeichnung im Service die Seite zur Allergenkennzeichnung.
Die Basis-Speisekarte als PDF – kostenlos per E-Mail, mit Hinweis bei Überarbeitungen.
Von der Zutatenliste zur Fußnote: Zusatzstoffe nach § 5 LMZDV
Welche Fußnote ein Gericht braucht, steht nicht in der Rezeptur, sondern in den Zutatenlisten der eingekauften Produkte. § 5 Abs. 1 LMZDV ordnet jeder Zusatzstoff-Klasse eine feste Angabe zu. Die Tabelle zeigt, wie Sie von der Angabe auf der Verpackung des Lieferanten zur Angabe auf der Karte kommen.
| Die Zutatenliste des eingekauften Produkts nennt … | Angabe auf der Speisekarte | § 5 Abs. 1 LMZDV |
|---|---|---|
| einen Farbstoff | „mit Farbstoff“ | Nr. 1 |
| einen Konservierungsstoff | „mit Konservierungsstoff“ oder „konserviert“ | Nr. 2 |
| ein Antioxidationsmittel | „mit Antioxidationsmittel“ | Nr. 3 |
| Nitritpökelsalz (z. B. im Kochschinken) | „mit Nitritpökelsalz“; kann die Angaben nach Nr. 2 und 3 ersetzen | Nr. 4 Buchst. a |
| einen Geschmacksverstärker | „mit Geschmacksverstärker“ | Nr. 5 |
| bei Oliven: Eisen-II-gluconat (E 579) oder Eisen-II-lactat (E 585) | „geschwärzt“ | Nr. 6 |
| bei frischem Obst und Gemüse: Überzugsmittel zur Oberflächenbehandlung (E 445, E 471, E 473, E 474, E 901–E 905, E 914) | „gewachst“ | Nr. 7 |
| bei Fleischerzeugnissen: Phosphate (E 338–E 341, E 343, E 450–E 452), z. B. in Brühwurst | „mit Phosphat“ | Nr. 8 |
| Süßungsmittel | „mit Süßungsmittel(n)“ | Nr. 9 |
| Aspartam (E 951) oder Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) | zusätzlich „enthält eine Phenylalaninquelle“ | Nr. 11 |
| mehr als 10 % zugesetzte mehrwertige Alkohole (E 420, E 421, E 953, E 965–E 968) | „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ | Nr. 12 |
Zwei Regeln sparen Platz auf der Karte. Erstens dürfen die Angaben in der gleichen Art stehen wie die Allergene, also auch als gut verständliche Fußnote (§ 5 Abs. 2 LMZDV i. V. m. § 4 Abs. 3 LMIDV). Zweitens können die Angaben nach Nr. 1 bis 8 entfallen, wenn alle verwendeten Zusatzstoffe mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer in einem Aushang, einer schriftlichen Aufzeichnung oder einem elektronischen Angebot stehen, auf das beim Gericht oder per Aushang hingewiesen wird (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 LMZDV). Die Hinweise nach Nr. 9 bis 12, etwa „mit Süßungsmittel“, fallen nicht unter diese Ausnahme. Wortlaut: § 5 LMZDV.
Allergene: vier zulässige Wege nach § 4 LMIDV
Die Allergen-Angaben müssen so bereitstehen, dass der Gast sie vor dem Kaufabschluss und vor der Übergabe des Essens kennen kann (§ 4 Abs. 3 Satz 3 LMIDV). Die Verordnung lässt dafür vier Wege zu, jeder mit eigenen Bedingungen.
| Weg | Bedingung | Norm |
|---|---|---|
| Auf der Speisekarte, auch als Fußnote oder Endnote | beim Gericht wird in hervorgehobener Weise auf die Fußnote hingewiesen | § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Satz 4 LMIDV |
| Aushang in der Verkaufsstätte oder Schild am Lebensmittel | gut sichtbar, deutlich und gut lesbar, bezogen auf das jeweilige Gericht | § 4 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und 3 LMIDV |
| Schriftliche Mappe oder elektronisches Angebot (z. B. Tablet, QR-Code) | unmittelbar und leicht zugänglich; beim Gericht oder per Aushang wird darauf hingewiesen, wie die Angaben bereitgestellt werden | § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, Satz 5 LMIDV |
| Mündlich durch unterrichtetes Personal | auf Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss; eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung liegt vor und ist für Behörde und Gäste zugänglich; ein gut sichtbarer Hinweis auf diesen Weg | § 4 Abs. 4 LMIDV |
In der Praxis heißt das: Auch wer mündlich informiert, braucht die schriftliche Aufzeichnung je Gericht. Sie ist zugleich die Grundlage für jede Fußnote. Wortlaut: § 4 LMIDV.
Preis-Check für Karte und Eingang (§ 13 PAngV)
Die Preise im Preisverzeichnis müssen das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge einschließen (§ 13 Abs. 5 PAngV). Ein Beispiel: Kostet das Schnitzel drinnen 16,90 € und auf der Terrasse 0,50 € mehr, gehört für die Terrasse der Endpreis 17,40 € ins Verzeichnis. Die Zeile „zzgl. 0,50 € Terrassenzuschlag“ enthält den Zuschlag nicht im Preis.
- Karte am Tisch: angebracht, ausgelegt oder vor der Bestellung vorgelegt, bei der Abrechnung auf Verlangen erneut (§ 13 Abs. 2 Satz 1).
- Eingang: ein Preisverzeichnis mit den wesentlichen Speisen und Getränken; nicht die ganze Karte (§ 13 Abs. 2 Satz 2). Liegt die Gaststätte in einem anderen Betrieb, genügt der Eingang des Gaststättenteils (Satz 3).
- Vitrine und Theke: sichtbar ausgestellte Speisen bekommen ein Preisschild oder eine Beschriftung, alternativ stehen sie im Preisverzeichnis (§ 13 Abs. 1 Satz 2 und 3).
- Mengen: Die Verkaufseinheit gehört zum Preis, soweit das der Verkehrsauffassung entspricht (§ 3 Abs. 2), bei Getränken also die Füllmenge.
Wortlaut: § 13 PAngV, § 3 PAngV. Bevor ein Preis auf die Karte kommt, gehört er kalkuliert: Speisenkalkulation, Deckungsbeitrag pro Gericht und Menu Engineering.
Welches Format passt zu Ihrer Karte?
| Format | Passt für | Grenzen |
|---|---|---|
| Word (.docx) | Karten, die sich saisonal oder wöchentlich ändern | Umbruch kann sich auf fremden Rechnern verschieben |
| Weitergabe an Druckerei, Aushang, Versand per Mail | Änderungen nur in der Quelldatei möglich | |
| Digitale Karte / QR-Code | tagesaktuelle Preise, Zusatzsprachen, Ergänzung zur Printkarte | ersetzt die Printkarte im Service selten vollständig |
Bewährt ist die Kombination: Karte in Word pflegen, als PDF für den Druck exportieren und denselben Stand digital bereitstellen. Auch eine QR-Code-Karte ersetzt nicht den Preisaushang am Eingang (§ 13 Abs. 2 Satz 2 PAngV), und wer Allergene nur digital anbietet, braucht den Hinweis darauf beim Gericht oder im Aushang (§ 4 Abs. 3 Satz 5 LMIDV). Mehr zur digitalen Speisekarte.
Für den Aufbau in Word: Formatvorlagen für Kategorie, Gericht, Beschreibung und Preis anlegen, die Preisspalte mit einem rechtsbündigen Tabstopp setzen und die Fußnoten als hochgestellte Ziffern oder Buchstaben direkt hinter den Gerichtsnamen stellen. Gestaltungsfragen behandelt der Ratgeber Speisekarte gestalten.
Formatwahl: A4, A5 oder DIN lang?
| Format | Maß | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| A4 | 210×297 mm | Restaurant mit vollständigem Menü, Weinkarte |
| A5 | 148×210 mm | Café, Bistro, Frühstückskarte |
| DIN lang | 99×210 mm | Tageskarte, Cocktailkarte, Zusatzkarte |
| A3 gefaltet | 297×420 mm | Hochglanz-Menükarte, Wein- und Speiseliste kombiniert |
Wer nicht bei null anfangen möchte: Sieben A4-Designs nach Betriebsart, Getränke-, Frühstücks- und Dessertkarte, den Wochenspeiseplan und den Verkaufspsychologie-Guide enthält das Speisekarten-Paket.
Speisekarte-Vorlage als PDF zum Ausdrucken
Ein PDF gibt die Karte auf jedem Rechner und in der Druckerei so wieder, wie sie angelegt wurde; Word-Dateien können Umbrüche verschieben, wenn eine Schrift fehlt. Die druckfertige A4-Beispielkarte liegt der kostenlosen Basis-Vorlage unten als PDF bei.
Direkt herunterladen, ohne E-Mail-Adresse und ohne Anmeldung:
- 1 Design im Klassisch-Layout, A4 hoch, Word-Standardschrift Book Antiqua.
- 3 Kategorien: Vorspeisen, Hauptgerichte, Desserts — jeweils mit Beispielgerichten.
- Preisspalte rechtsbündig ohne Punktlinien.
- Allergen-Legende mit den 14 Buchstaben-Kürzeln (a bis n).
Die konkreten Allergene und Zusatzstoffe Ihrer Gerichte und die Preise nach PAngV ergänzen Sie selbst. Kommerzielle Nutzung im eigenen Betrieb ist erlaubt, nicht erlaubt ist der Weiterverkauf oder das Anbieten als eigene Vorlage.
Lieber per E-Mail zusenden lassen, damit Sie bei einer Überarbeitung informiert werden:
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- ✓Wochenspeiseplan-Vorlage (Word + PDF)
- ✓Verkaufspsychologie-Guide (PDF): Preisplatzierung, Anker-Gerichte, Beschreibungssprache
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- ✓Nutzung: ein Betrieb, dauerhaft
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Häufige Fragen
- Darf ich Preise ohne Euro-Zeichen schreiben?
- Die PAngV verlangt Gesamtpreise (§ 3 Abs. 1), schreibt aber kein Währungszeichen vor. Entscheidend ist, dass der Preis eindeutig ist.
- Muss am Eingang die ganze Speisekarte hängen?
- Nein. Neben dem Eingang genügt ein Preisverzeichnis mit den wesentlichen angebotenen Speisen und Getränken (§ 13 Abs. 2 Satz 2 PAngV). Die vollständige Karte liegt am Tisch aus oder wird vor der Bestellung vorgelegt.
- Darf ich Allergene nur mündlich angeben?
- Ja, unter drei Bedingungen: Das Personal informiert auf Nachfrage unverzüglich vor der Bestellung, es gibt eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung je Gericht, die Behörde und Gäste einsehen können, und ein gut sichtbarer Hinweis nennt diesen Weg und dass die Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist (§ 4 Abs. 4 LMIDV).
- Brauche ich Microsoft Word für das Speisekarten-Paket?
- Die .docx-Dateien öffnen sich in Word ab Version 2010, in LibreOffice Writer und in Google Docs. In LibreOffice und Google Docs kann sich der Zeilenumbruch verschieben, wenn eine verwendete Schrift dort nicht installiert ist — prüfen Sie den Umbruch vor dem Export.
- Kann ich Logo, Farben und Schrift im Paket austauschen?
- Ja. Das Logo ersetzen Sie über den Bildplatzhalter, damit Größe und Position erhalten bleiben. Farben stellen Sie zentral über das Farbschema um, Schriften über die Formatvorlage. Beides wirkt sich auf alle Karten des gewählten Designs aus.
Fertige Karte drucken lassen: Papier, Formate und Kosten.
Quellen
- LMIV — VO (EU) Nr. 1169/2011
- LMIDV — Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
- § 5 LMZDV — Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
- PAngV — Preisangabenverordnung
Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.