Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Kauf digitaler Produkte (Vorlagen, Checklisten, Muster-Dokumente, Rechner-Ergebnisse als Download) auf gastrodok.de zwischen der
IGCP Capital Partners GmbH, Postgasse 14, 1010 Wien, Österreich, FN 369357 y (Handelsgericht Wien), UID ATU66861728
(nachfolgend „Anbieter“ oder „GastroDok“) und dem jeweiligen Kunden. Vollständige Anbieterangaben finden sich im Impressum.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit im Folgenden nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung digitaler Inhalte im Bereich der Gastronomie-Verwaltung (unter anderem Speisekarten-Vorlagen, HACCP-Checklisten, Dienstplan-Vorlagen, Kalkulations- und Kassenbuch-Vorlagen) zum Download sowie die Bereitstellung des Nährwertrechners (Rezeptverwaltung, Nährwertberechnung, Etiketten und Produktspezifikationen) als laufend bereitgestellter digitaler Dienst. Die Produkte werden nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert.
Die angebotenen Vorlagen und Muster-Dokumente sind allgemeine Arbeitshilfen. Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder lebensmittelhygienische Beratung im Einzelfall und sind vom Kunden eigenverantwortlich an den konkreten Betrieb und die jeweils aktuelle Rechtslage anzupassen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf gastrodok.de stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs und der Zahlung über den bereitgestellten Zahlungsdienstleister gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dieses Angebot durch Bereitstellung des Downloadlinks bzw. durch Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail annimmt.
Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert und ist nach Vertragsschluss beim Anbieter nicht abrufbar. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese AGB sind jederzeit unter gastrodok.de/agb abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger USt-IdNr. kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen; die Steuer wird in diesem Fall nicht ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Der Kaufpreis ist mit Bestellung sofort fällig.
§ 4a Kauf auf Rechnung (Einrichtungen und öffentliche Auftraggeber)
(1) Berechtigter Personenkreis. Der Kauf auf Rechnung steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen offen. Ein Kauf auf Rechnung ist kein Verbrauchergeschäft. Der Kunde bestätigt im Bestellformular, dass er im Rahmen seiner beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und mit Bestellberechtigung handelt.
(2) Vertragsschluss. Abweichend von § 3 gibt der Kunde mit dem Absenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Rechnung an, spätestens durch Bereitstellung der digitalen Inhalte. Der Anbieter ist berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Fälligkeit. Abweichend von § 4 ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Verzug. Mit Ablauf der Frist nach Absatz (3) tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Verzugszinsen richten sich nach § 288 Abs. 2 BGB.
(5) Lieferung vor Zahlung. Abweichend von § 5 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Inhalte zusammen mit der Rechnung und damit vor Zahlungseingang.
(6) Nutzungsrecht. Abweichend von § 6 entsteht das Nutzungsrecht bereits mit der Bereitstellung. Es steht unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Zahlung; bleibt die Zahlung nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist aus, erlischt das Nutzungsrecht.
(7) Trägerlizenz. Die Trägerlizenz berechtigt abweichend von § 6 zur Nutzung der erworbenen digitalen Inhalte in allen Einrichtungen, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Trägerschaft des Kunden stehen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Trägerschaft, ein Weiterverkauf und eine Unterlizenzierung sind nicht gestattet.
(8) Entgegenstehende Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Einkaufs- oder Vergabebedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
(9) Gerichtsstand. Abweichend von § 10 kann der Anbieter Ansprüche aus Verträgen nach diesem Paragrafen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.
§ 4b Aktions- und Gutscheincodes
(1) Aktions- und Gutscheincodes sind nur innerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums, nur einmal je Kundin oder Kunde und nur für die jeweils benannten Produkte einlösbar.
(2) Sie sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, nicht auf bereits abgeschlossene Bestellungen anrechenbar und werden nicht in bar ausgezahlt.
(3) Codes, die nicht öffentlich beworben wurden, sind ausschließlich für den jeweils adressierten Personenkreis bestimmt. Löst eine andere Person einen solchen Code ein, ist der Anbieter berechtigt, die Bestellung binnen sieben (7) Tagen ab Bestelleingang abzulehnen; der Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(4) Wird ein Vertrag, für den ein Code eingelöst wurde, widerrufen oder rückabgewickelt, lebt der Code nicht wieder auf.
§ 5 Bereitstellung der digitalen Inhalte
Nach vollständigem Zahlungseingang stellt der Anbieter dem Kunden die erworbenen digitalen Inhalte unmittelbar über einen personalisierten Downloadlink zur Verfügung. Ein Versand physischer Ware findet nicht statt.
§ 5a Aktualisierungen bei Rechtsänderungen
Aktualisierungen bei Rechtsänderungen. (1) Ändern sich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf Rechtsvorschriften oder behördliche Vorgaben, auf denen der Inhalt einer Vorlage beruht, stellen wir eine angepasste Fassung der betroffenen Datei kostenlos über den Download-Link aus der Kaufbestätigung bereit und informieren die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. (2) Neue Funktionen, Gestaltungen oder zusätzliche Vorlagen sind nicht geschuldet. (3) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere § 327f BGB, bleiben unberührt.
§ 6 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die erworbenen digitalen Inhalte im eigenen Betrieb zu nutzen und für dessen Zwecke zu bearbeiten.
Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe, der Weiterverkauf, die Vermietung, die öffentliche Zugänglichmachung sowie die Verwendung der Inhalte als Vorlage für ein eigenes, an Dritte gerichtetes digitales Produkt. Das Urheberrecht an den Inhalten verbleibt beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 7 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen des vorzeitigen Erlöschens dieses Rechts bei digitalen Inhalten, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung unter gastrodok.de/widerruf, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich richtet sich die Gewährleistung für digitale Leistungen nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ergänzend nach den §§ 327 ff. BGB, soweit diese dem Verbraucher ein höheres Schutzniveau einräumen (siehe § 10).
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des ABGB; die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Unternehmers bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die angebotenen Vorlagen und Muster ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Hygieneberatung im Einzelfall. Für Schäden, die aus der unangepassten Übernahme der Vorlagen ohne fachkundige Prüfung im Einzelfall entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
Hat der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, insbesondere in Deutschland, bleiben ihm daneben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts erhalten, soweit diese ihm ein höheres Schutzniveau einräumen als das gewählte österreichische Recht (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
Für Klagen von Verbrauchern gegen den Anbieter sowie für Klagen des Anbieters gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, insbesondere Art. 17 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO). Gegenüber Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Anbieters in Wien vereinbart. Eine Entscheidung von Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht ist ausgeschlossen.
§ 11 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon steht Verbrauchern in Österreich die freiwillige Anrufung des Internet Ombudsmanns (www.ombudsstelle.at) offen.
§ 12 Digitale Dienste im Abonnement (GastroDok Pro)
(1) Vertragsgegenstand. Neben dem Verkauf einzelner digitaler Produkte bietet der Anbieter unter der Bezeichnung „GastroDok Pro“ einen laufend bereitgestellten digitalen Dienst an (Software as a Service): das Anlegen, Verwalten und Veröffentlichen digitaler Speisekarten samt QR-Code, die digitale Stempelkarte (kostenlos bis drei aktive Karten je Betrieb, mit QR-Speisekarte Pro unbegrenzt), das Reservierungssystem für Tischreservierungen, die Restaurant-Seite (eine vom Kunden gestaltete, öffentlich abrufbare Internetseite seines Betriebs unter einer Adresse von gastrodok.de) sowie das Bestellsystem für Bestellungen zur Abholung sowie den Nährwertrechner zur Verwaltung von Rezepturen, zur Berechnung von Nährwerten und zur Erstellung von Etiketten, Produktspezifikationen, Arbeitsanweisungen, Kalkulationen und Speiseplänen sowie das GastroDok-Portal zum Online-Ausfüllen, Speichern und Ausgeben von Betriebsdokumenten sowie das Modul „GastroDok Personal“ zur Erfassung von Arbeitszeiten, zur Dienstplanung, zur Verwaltung von Urlaub und Abwesenheiten und zur Auswertung der erfassten Zeiten sowie das Modul „GastroDok Hygiene“ zur Erfassung, Erinnerung und Protokollierung betrieblicher Hygiene-Eigenkontrollen (nachfolgend „Abonnement“). Die Module sind einzeln buchbar; das Reservierungssystem, die Funktionen der QR-Speisekarte Pro und die Restaurant-Seite sind zusätzlich als Paket „Restaurant digital“ nach Absatz (1f) buchbar. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Ein kostenloser Basiszugang („Free“) wird ohne Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang und ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt. Für das Reservierungssystem, das Bestellsystem, das GastroDok-Portal und GastroDok Personal gilt ergänzend § 12a (Auftragsverarbeitung), für GastroDok Personal zusätzlich § 12b, für GastroDok Hygiene ergänzend § 12a und § 12c; die Annahme von Reservierungen beziehungsweise Bestellungen setzt ein aktives Abonnement voraus. Das Einrichten der Module ist kostenlos; ohne Abonnement pausiert lediglich die Annahme neuer Reservierungen beziehungsweise Bestellungen. Für GastroDok Personal gilt Absatz (1e), für GastroDok Hygiene Absatz (1g). Aus dem bloßen Anlegen eines kostenlosen Kontos entsteht keine Kostenpflicht; für den Abschluss eines Abonnements gilt Absatz (1b).
Das GastroDok-Portal ist ein eigenständig buchbares Modul. Es ermöglicht dem Kunden, Betriebsdokumente nach vorgegebenen Mustern online auszufüllen, im Kundenkonto zu speichern, jederzeit zu bearbeiten, eigene Dateien abzulegen und Dokumente als PDF auszugeben. Das Entgelt beträgt 9,90 € pro Monat oder 89 € pro Jahr, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die ersten 14 Tage sind kostenfrei; die Zahlungsdaten werden bereits bei Abschluss hinterlegt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Mit dem Erwerb bestimmter Vorlagenpakete erhält der Kunde zusätzlich und ohne Abonnement Zugriff auf diejenigen Muster im GastroDok-Portal, die zum jeweiligen Paket gehören. Welche Muster dies sind, ist auf der Produktseite des jeweiligen Pakets ausgewiesen. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf das GastroDok-Portal setzt ein Portal-Abonnement voraus. Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang des Portals fortzuentwickeln; wird das Portal dauerhaft eingestellt, wird der Kunde mit einer Frist von drei Monaten in Textform informiert.
(1a) Rolle des Anbieters beim Bestellsystem. Der Kaufvertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Betrieb des Kunden zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur für die Übermittlung der Bestellung bereit; er ist weder Vertragspartei dieses Kaufvertrags noch Vermittler, Verkäufer oder Zahlungsdienst. Eine Online-Zahlung findet über das Bestellsystem nicht statt; die Zahlung erfolgt zwischen Gast und Betrieb bei der Abholung vor Ort. Für Angebot, Preise, Verfügbarkeit, Kennzeichnungspflichten, Rechnungsstellung, Steuern und die Erfüllung der Bestellung ist allein der Kunde verantwortlich.
(1b) Kostenlose Testphase. Für die QR-Speisekarte und das Bestellsystem wird je Abo-Produkt und Konto eine kostenlose Testphase von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsschluss gewährt. Die Zahlungsdaten werden bereits bei Vertragsschluss über den Zahlungsdienstleister Stripe erhoben; während der Testphase erfolgt keine Abbuchung. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ende der Testphase, beginnt im unmittelbaren Anschluss automatisch das kostenpflichtige Abonnement zu dem im Bestellvorgang ausgewiesenen Preis und verlängert sich um die gewählte Laufzeit (Monat oder Jahr). Die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Periode über das Kundenkonto oder den Kündigungsbutton unter gastrodok.de/vertrag-kuendigen möglich; eine Kündigung während der Testphase verhindert jede Zahlung. Die Testphase wird je Kunde und je Produkt nur einmal gewährt. Werden bis zum Ende der Testphase keine gültigen Zahlungsdaten bereitgehalten, endet das Abonnement automatisch, ohne dass Kosten entstehen.
(1c) Kostenloser Basiszugang beim Nährwertrechner. Für den Nährwertrechner wird keine 14-tägige Testphase gewährt. Stattdessen steht ein dauerhaft kostenloser Basiszugang zur Verfügung: Es können bis zu drei Rezepte angelegt und berechnet werden (zuzüglich bis zu zehn eigener Rohstoffe), die Nährwerte werden am Bildschirm angezeigt. Exportfunktionen (insbesondere Etiketten, Produktspezifikationen, Arbeitsanweisungen, Einkaufslisten und Speisepläne als PDF oder PNG) sind im Basiszugang nicht enthalten. Für den Basiszugang sind keine Zahlungsdaten erforderlich; ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt nur durch eine gesonderte, ausdrückliche Bestellung des Kunden zustande.
(1d) Pakete und Preise beim Nährwertrechner. Der Nährwertrechner wird in drei Paketen angeboten. Paket S kostet 12 € im Monat beziehungsweise 99 € im Jahr und umfasst bis zu 50 Rezepte und 50 eigene Rohstoffe. Paket M kostet 22 € im Monat beziehungsweise 199 € im Jahr und umfasst bis zu 250 Rezepte und 250 eigene Rohstoffe. Paket L kostet 39 € im Monat beziehungsweise 349 € im Jahr und umfasst bis zu 500 Rezepte und 500 eigene Rohstoffe. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Module des Nährwertrechners sind in jedem Paket enthalten; die Pakete unterscheiden sich ausschließlich in der Anzahl der Rezepte und eigenen Rohstoffe. Wird die Paketgrenze erreicht, können bestehende Datensätze weiterhin bearbeitet, jedoch keine neuen angelegt werden, bis ein größeres Paket gebucht wird.
(1e) GastroDok Personal: Kundenkreis und Preise.
1. GastroDok Personal steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Nutzung im eigenen Betrieb offen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung und vor der ersten Nutzung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Absatz (8) (Widerrufsrecht für Verbraucher) findet keine Anwendung.
2. Jede Nutzung von GastroDok Personal setzt ein Abonnement voraus („Personal Pro“), und zwar ab dem ersten Mitarbeiter. Es kostet 19 € pro Monat oder 190 € pro Jahr, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; § 4 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Personal Pro sieht keine Obergrenze für die Zahl aktiver Mitarbeiter vor. Eine Testphase nach Absatz (1b) wird für GastroDok Personal nicht gewährt; die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsschluss.
3. Endet das Abonnement für Personal Pro, kann der Kunde weiterhin alle erfassten Daten einsehen und exportieren. Mitarbeiter anlegen oder reaktivieren, Zeiten erfassen, Geräte freischalten sowie Dienstplan- und Abwesenheitseinträge anlegen oder ändern ist dann nicht mehr möglich. Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses insgesamt richtet sich nach § 12b Absatz (11).
(1f) Reservierungssystem und Paket „Restaurant digital“: Preise und Testphase ohne Zahlungsdaten.
1. Das Reservierungssystem kostet 19 € pro Monat oder 190 € pro Jahr. Das Paket „Restaurant digital“ umfasst das Reservierungssystem, die Funktionen der QR-Speisekarte Pro und die Restaurant-Seite und kostet 24 € pro Monat oder 240 € pro Jahr. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Restaurant-Seite kann nur im Rahmen des Pakets veröffentlicht werden; ihre Vorschau ist kostenlos.
2. Für das Reservierungssystem und das Paket wird je Konto einmalig eine kostenlose Testphase von vierzehn (14) Tagen gewährt. Sie beginnt mit der Aktivierung im Kundenkonto. Zahlungsdaten werden für die Testphase nicht erhoben.
3. Nach Ablauf der Testphase endet sie automatisch, ohne dass Kosten entstehen; ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Die Annahme neuer Online-Reservierungen pausiert, eine veröffentlichte Restaurant-Seite wird nicht mehr öffentlich angezeigt. Einstellungen, Tische, Inhalte und bestehende Reservierungen bleiben erhalten.
4. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt nur durch eine gesonderte, ausdrückliche Bestellung des Kunden zustande; die Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss.
5. Bucht ein Kunde, der bereits ein Abonnement für das Reservierungssystem oder die QR-Speisekarte Pro hat, das Paket, werden die bisherigen Einzelabonnements zum Ende ihrer laufenden Periode gekündigt; hierauf wird vor der Bestellung hingewiesen. Für bereits bezahlte Perioden gilt Absatz (3) Satz 5.
(1g) GastroDok Hygiene: Kundenkreis und Preise.
1. GastroDok Hygiene steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Nutzung im eigenen Betrieb offen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Absatz (8) (Widerrufsrecht für Verbraucher) findet keine Anwendung.
2. Jede Nutzung von GastroDok Hygiene setzt ein Abonnement voraus („Hygiene Pro“), und zwar ab dem ersten Betrieb. Es kostet 14 € pro Monat oder 140 € pro Jahr je Betrieb, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; § 4 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Eine Testphase nach Absatz (1b) wird für GastroDok Hygiene nicht gewährt; die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsschluss.
3. Endet das Abonnement für Hygiene Pro, kann der Kunde weiterhin alle erfassten Daten einsehen, exportieren und Einträge stornieren; bestehende Prüfer-Links bleiben bis zu ihrem Ablauf oder Widerruf abrufbar. Neue Nachweise, Stammdaten (etwa Messstellen, Reinigungspläne, Stationen, Fritteusen, Checklisten und Lagerposten) und neue Prüfer-Links können dann nicht mehr angelegt werden. Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses insgesamt richtet sich nach § 12c Absatz (9).
(2) Laufzeit und Verlängerung. Das Abonnement wird wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt nach Ablauf der Testphase gemäß Absatz (1b), bei Abonnements nach Absatz (1f) und bei Abonnements ohne Testphase (GastroDok Personal, GastroDok Hygiene) mit Vertragsschluss. Es verlängert sich automatisch um jeweils dieselbe Laufzeit, sofern es nicht zuvor gekündigt wird.
(3) Kündigung. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung erfolgt selbständig im Kundenkonto über das dort verlinkte Zahlungsportal des Zahlungsdienstleisters Stripe; zusätzlich steht der Kündigungsbutton nach § 312k BGB unter gastrodok.de/vertrag-kuendigen ohne Anmeldung zur Verfügung. Eine Kündigung per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse ist ebenfalls möglich. Kündigungen über das Kündigungsformular wirken zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit; während der Testphase endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase, ohne dass eine Zahlung fällig wird. Bis zum Ende der bezahlten Periode bleibt der Zugang bestehen; eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
(4) Preise und Zahlung. Die auf der Website angegebenen Abo-Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Periode über den Zahlungsdienstleister Stripe. Preisänderungen für künftige Verlängerungsperioden teilt der Anbieter dem Kunden vorab in Textform mit; widerspricht der Kunde nicht oder kündigt er nicht bis zum Ende der laufenden Periode, gilt der geänderte Preis ab der nächsten Periode.
(5) Verfügbarkeit. Der Anbieter bemüht sich um eine übliche Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und insbesondere keine hundertprozentige Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistern sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
(6) Pflichten des Kunden. Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte allein verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Richtigkeit und Aktualität der Preise sowie für sämtliche Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen und sonstigen Kennzeichnungen. Der Anbieter stellt lediglich die technische Struktur zur Erfassung dieser Angaben bereit, prüft die Inhalte nicht und leistet keine Rechtsberatung. Der Kunde stellt sicher, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Für die Restaurant-Seite ist der Kunde Anbieter im Sinne des § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (für Österreich § 5 ECG) und trägt die Verantwortung für die Anbieterkennzeichnung (Impressum), die Datenschutzhinweise seines Betriebs sowie für alle Texte, Bilder und Angaben (insbesondere Öffnungszeiten, Preise, Allergenangaben). Er versichert, an hochgeladenen Bildern die erforderlichen Rechte zu haben. Der Anbieter stellt Eingabefelder und unverbindliche Textbausteine bereit, prüft die Angaben nicht und leistet keine Rechtsberatung. Solange die Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung nicht vollständig sind, kann die Restaurant-Seite nicht veröffentlicht werden.
(7) Sperrung bei Missbrauch. Der Anbieter kann veröffentlichte Inhalte vorübergehend offline nehmen oder den Zugang sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, für eine Verletzung von Rechten Dritter oder für einen missbräuchlichen oder die Systemsicherheit gefährdenden Einsatz des Dienstes bestehen. Der Kunde wird hierüber informiert; weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
(8) Widerrufsrecht für Verbraucher. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss zu. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von der kostenlosen Testphase nach Absatz (1b) und wird durch diese weder verkürzt noch ersetzt. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung. Der Widerruf kann auch über die elektronische Widerrufsfunktion unter gastrodok.de/vertrag-widerrufen erklärt werden; über deren Eingang erhält der Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit. Wünscht der Verbraucher, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen; bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder die laufende Bereitstellung digitaler Dienste hat er in diesem Fall bei Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten (§ 357a BGB in Verbindung mit § 357 BGB; für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gelten die entsprechenden Bestimmungen des FAGG). Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht unter den in der Widerrufsbelehrung genannten Voraussetzungen.
(9) Nährwertrechner: Datengrundlage und Verantwortung. Die Nährwertberechnung erfolgt auf Grundlage des Bundeslebensmittelschlüssels (BLS), Version 4.0, herausgegeben vom Max Rubner-Institut, bereitgestellt unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0. Es handelt sich um Durchschnittswerte für Lebensmittel; Art. 31 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 lässt die Ermittlung der Nährwerte durch Berechnung ausdrücklich zu. Abweichungen zwischen berechneten Werten und einer Laboranalyse des konkreten Erzeugnisses sind gleichwohl möglich und liegen in der Natur von Durchschnittswerten; sie begründen keinen Mangel.
Die vom Dienst erzeugten Nährwerttabellen, Zutatenverzeichnisse, Allergenangaben, Etiketten, Produktspezifikationen und Nutri-Score-Berechnungen sind Arbeitsergebnisse auf Basis der vom Kunden eingegebenen Daten. Der Anbieter prüft weder die Eingaben noch die Ergebnisse inhaltlich. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnung trägt nach Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 allein der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vorgeschlagenen Allergen- und Zusatzstoffangaben vor Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen; die Vorschläge des Dienstes werden algorithmisch aus den Bezeichnungen der Zutaten abgeleitet und können unvollständig oder unzutreffend sein.
Der Nutri-Score wird nach dem jeweils geltenden Algorithmus des Scientific Committee of the Nutri-Score berechnet. Die Verwendung des Nutri-Score-Logos in der Kennzeichnung ist freiwillig und setzt eine Registrierung beim Markeninhaber voraus; der Anbieter vermittelt diese Registrierung nicht.
Eine Rechts-, Steuer- oder Lebensmittelrechtsberatung ist mit der Nutzung des Dienstes nicht verbunden.
§ 12a Auftragsverarbeitung (AVV) für Reservierungssystem, Bestellsystem, GastroDok-Portal, GastroDok Personal und GastroDok Hygiene
Dieser Abschnitt ist Bestandteil der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und dem Anbieter (Auftragsverarbeiter) und gilt für alle personenbezogenen Daten, die der Anbieter im Rahmen des Reservierungssystems (einschließlich Warteliste), des Bestellsystems, der digitalen Stempelkarte (einschließlich Erinnerungen per Web-Push), des GastroDok-Portals, von GastroDok Personal und von GastroDok Hygiene im Auftrag des Kunden verarbeitet.
(1) Gegenstand, Dauer und Datenarten. Gegenstand ist zum einen die Entgegennahme, Speicherung, Anzeige und Auswertung von Tischreservierungen sowie der Versand der zugehörigen Bestätigungs-, Änderungs-, Erinnerungs-, Storno- und Benachrichtigungs-E-Mails und – nur nach Einwilligung des Gastes und Aktivierung durch den Kunden – von Bitten um eine Rückmeldung nach dem Besuch, zum anderen die Entgegennahme, Speicherung und Anzeige von Bestellungen zur Abholung sowie der Versand der zugehörigen Bestell-, Status- und Storno-E-Mails, zum dritten die Speicherung, Anzeige und Ausgabe der vom Kunden im GastroDok-Portal erfassten Inhalte von Betriebsdokumenten. Betroffene Personen sind beim Reservierungs- und Bestellsystem die Gäste des Kunden, beim GastroDok-Portal die Beschäftigten des Kunden sowie sonstige vom Kunden erfasste Personen. Verarbeitet werden im Reservierungssystem: Name, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, Datum, Uhrzeit, Personenzahl und Dauer der Reservierung, zugeordnete Tische und Bereiche, die Art der Erfassung (online, telefonisch, ohne Reservierung, intern), eine optionale Anmerkung des Gastes, eine interne Notiz des Kunden, der Reservierungsstatus einschließlich der Zeitpunkte von Ankunft und Nichterscheinen, die vom Gast gewählte Sprache, Anzahl und Zeitpunkte von Änderungen durch den Gast, die Angabe, wer eine Änderung vorgenommen hat (Kontoinhaber oder benanntes Servicegerät), die Zeitpunkte versandter Erinnerungs- und Rückmeldungs-E-Mails, auf der Warteliste die dort genannten Angaben, sowie technische Metadaten (Zeitstempel, Verwaltungs-Token). Hat der Gast eingewilligt, zusätzlich seine Rückmeldung (Bewertung von 1 bis 5, ausgewählte Stichworte, optionaler Freitext) sowie Zeitpunkt und Widerruf der Einwilligung. Zur Wiedererkennung von Gästen bei der Erfassung zeigt der Dienst dem Kunden frühere Reservierungen desselben Gastes bei seinem Betrieb an (Anzahl der Besuche, letzte Personenzahl, Nichterscheinen); diese Angaben werden aus den vorhandenen Reservierungen des Betriebs ermittelt und nicht betriebsübergreifend zusammengeführt. Für Servicegeräte werden Gerätename, ein Hashwert des Geräteschlüssels, Zeitpunkte von Kopplung, letzter Nutzung und Widerruf sowie, falls eingerichtet, ein Hashwert der Service-PIN mit Fehlversuchszähler und Sperrzeitpunkt gespeichert. Im Bestellsystem werden verarbeitet: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (Pflichtangabe für die Rückfrage zur Abholung), die bestellten Positionen mit Mengen und Preisen als Momentaufnahme, der Gesamtbetrag, das gewählte Abholzeitfenster, eine optionale Anmerkung des Gastes, Bestellnummer und Bestellstatus sowie technische Metadaten (Zeitstempel, Storno-Token). Im GastroDok-Portal werden ausschließlich diejenigen Daten verarbeitet, die der Kunde selbst in die Formularfelder einträgt — je nach Vorlage etwa Namen und Arbeitszeiten von Beschäftigten, Handzeichen von Verantwortlichen sowie Namen bewirteter Personen. Der Anbieter wertet diese Inhalte nicht aus und nutzt sie nicht für eigene Zwecke. Beim GastroDok-Portal kann der Kunde zusätzlich eigene Dateien in sein Kundenkonto hochladen. Der Anbieter hat auf deren Inhalt keinen Einfluss; die Kategorien der darin enthaltenen personenbezogenen Daten bestimmt allein der Kunde. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO darf der Kunde nur hochladen, soweit er hierfür eine Rechtsgrundlage hat. Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses.
(1a) GastroDok Personal. a) Gegenstand und Zweck: Speicherung, Anzeige, Auswertung und Export von Arbeitszeiten, Dienstplänen, Urlaub und Abwesenheiten der Beschäftigten des Kunden. Dazu gehören die Stempeluhr auf vom Kunden freigeschalteten Erfassungsgeräten, über die Beschäftigte auch ihre eigenen erfassten Zeiten einsehen und Urlaubs- oder Abwesenheitsanträge stellen können, die Veröffentlichung von Dienstplänen für das Team des Kunden sowie die automatischen Prüfhinweise und Berichte nach § 12b. E-Mails an Beschäftigte versendet der Anbieter im Rahmen von GastroDok Personal nicht.
b) Betroffene Personen: Beschäftigte des Kunden, einschließlich geringfügig und kurzfristig Beschäftigter, Auszubildender und Beschäftigter unter 18 Jahren, sowie der Inhaber des Kundenkontos.
c) Datenkategorien: Anzeigename, Tätigkeitsbereich, Beschäftigungsart, vertragliche Wochenstunden und Arbeitstage, optional Stundenlohn, Urlaubsanspruch, Altersgruppe (volljährig / 16–17 / unter 16), optional Personalnummer, Beginn und Ende der Beschäftigung; eine persönliche PIN, gespeichert ausschließlich als kryptografischer Hashwert, sowie ein Zähler fehlgeschlagener PIN-Eingaben; Kommen-, Gehen- und Pausenzeitpunkte samt Quelle der Erfassung (Erfassungsgerät oder manuell); ein Änderungsprotokoll mit altem und neuem Wert, Grund, Zeitpunkt und Urheber der Änderung (Kontoinhaber, Erfassungsgerät oder System); Dienstplaneinträge; Urlaubs- und Abwesenheitszeiträume samt Art, Status und Anträgen; daraus abgeleitete Auswertungen (Soll- und Ist-Stunden, Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden, Prüfhinweise); technische Metadaten (Zeitstempel, Kennung des Erfassungsgeräts).
d) Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): Der Abwesenheitstyp für Arbeitsunfähigkeit gibt an, dass ein Beschäftigter im angegebenen Zeitraum arbeitsunfähig war. Das ist ein Gesundheitsdatum. Verarbeitet werden ausschließlich Beginn, Ende und Art der Abwesenheit. Ein Freitext ist für diesen Abwesenheitstyp technisch ausgeschlossen; Diagnosefelder und Datei-Uploads sind nicht vorgesehen. Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit beurteilt der Kunde als Verantwortlicher. Für diese Einträge gelten die zusätzlichen Maßnahmen nach Absatz (4).
e) Dauer und Löschung: Es gelten die Speicher- und Löschfristen nach § 12b Absatz (11).
f) Veröffentlichung von Dienstplänen: Veröffentlicht der Kunde einen Dienstplan für sein Team, ist dieser ohne Anmeldung unter einer nicht erratbaren Adresse abrufbar. Die Adresse ist von der Indexierung durch Suchmaschinen ausgeschlossen und kann vom Kunden jederzeit widerrufen und neu erzeugt werden. Angezeigt werden der Name des Betriebs, die vom Kunden vergebenen Anzeigenamen, Bereich und Zeiten der veröffentlichten Schichten sowie genehmigte Abwesenheiten ohne Angabe des Grundes. Der Kunde verwendet als Anzeigenamen nur Vornamen oder Kürzel.
(1b) GastroDok Hygiene. a) Gegenstand und Zweck: Speicherung, Anzeige, Auswertung und Export der Hygiene-Eigenkontrollen des Kunden, einschließlich der Erfassung auf vom Kunden freigeschalteten Erfassungsgeräten, der Erinnerungen per E-Mail an den Kunden, des Monatsberichts und der Ansicht über einen Prüfer-Link nach § 12c Absatz (5).
b) Art der Daten: Betriebs- und Messdaten (Messstellen, Grenzwerte, Messwerte, Zeitpunkte, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen, Reinigungspläne und -nachweise, Schädlings- und Frittierölkontrollen, Checklisten-Läufe, Lagerposten mit MHD und Charge); Wareneingangs- und Lieferantendaten (Name des Lieferanten, Produkt, Temperatur, Charge, MHD, Zustand und Entscheidung); Vornamen bzw. Anzeigenamen der erfassenden Mitarbeiter; Belehrungsnachweise je Mitarbeiter (Thema, Datum, durchführende Person, Gültigkeit); optional hochgeladene Fotos; Stornos mit Grund, Zeitpunkt und Urheber sowie ein Änderungsprotokoll; Abrufe über Prüfer-Links (Zeitpunkt und Zähler; zur Begrenzung der Abrufe eine stündlich wechselnde, gehashte Kennung des Abrufers, die nach spätestens zwei Stunden gelöscht wird).
c) Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte des Kunden, Ansprechpartner von Lieferanten, soweit der Kunde sie erfasst, sowie der Inhaber des Kundenkontos.
d) Dauer und Löschung: Es gilt § 12c Absatz (9).
e) Technische und organisatorische Maßnahmen: Es gelten Absatz (4) und die dort genannten Besonderheiten für GastroDok Hygiene.
(2) Weisungsrecht. Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Nutzung der Funktionen des Dienstes durch den Kunden gilt als Weisung. Der Anbieter nutzt die im Auftrag verarbeiteten Daten, insbesondere Gäste- und Beschäftigtendaten, nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung, Leistungs- oder Verhaltensauswertungen oder die Vermittlung an andere Betriebe. Ist der Anbieter der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert er den Kunden unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 2 DSGVO). Erinnerungs- und Rückmeldungs-E-Mails versendet der Anbieter im Namen des Kunden. Bitten um eine Rückmeldung werden nur an Gäste gesandt, die bei der Reservierung ausdrücklich eingewilligt haben; jede solche E-Mail enthält eine Möglichkeit zum Widerruf. Die Rückmeldungen sind nur für den Kunden sichtbar und werden nicht veröffentlicht oder an Bewertungsportale übermittelt.
(3) Vertraulichkeit. Der Anbieter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit; Zugriffe erfolgen nur, soweit sie zur Erbringung der Leistung, zur Fehlerbehebung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
(4) Technische und organisatorische Maßnahmen. Der Anbieter trifft geeignete Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Dazu zählen insbesondere: mandantenbezogene Zugriffskontrolle auf Datenbankebene (Row Level Security), sodass Reservierungs- und Bestelldaten ausschließlich dem jeweiligen Betrieb zugänglich sind; Transportverschlüsselung (TLS) für sämtliche Übertragungen; passwortgeschützte Benutzerkonten mit gehashter Passwortspeicherung; Datenhaltung in einem Rechenzentrum in Kanada (AWS-Region ca-central-1; zu Angemessenheitsbeschluss und Drittlandgrundlagen siehe Absatz (5) a)); Protokollierung administrativer Zugriffe sowie regelmäßige Sicherungen der Datenbestände. Für GastroDok Personal gilt zusätzlich: Beschäftigtendaten sind nur für den Inhaber des Kundenkontos einsehbar, dem der Betrieb zugeordnet ist; weitere Nutzerrollen bestehen nicht. Persönliche PINs werden ausschließlich als Hashwert (bcrypt) gespeichert. Ab der fünften aufeinanderfolgenden Fehleingabe wird die PIN der betreffenden Person nach jeder Fehleingabe für 15 Minuten gesperrt, ab der zehnten für 60 Minuten. Erfassungsgeräte werden über ein gerätebezogenes Zugangsmerkmal freigeschaltet, das der Kunde im Kundenkonto jederzeit widerrufen kann; gespeichert wird nur dessen Hashwert. Das Änderungsprotokoll kann vom Kunden weder geändert noch gelöscht werden; dies ist durch Zugriffsrechte und Datenbank-Trigger technisch abgesichert. Bei Arbeitsunfähigkeit wird nur der Zeitraum gespeichert. Auf dem Erfassungsgerät und im veröffentlichten Dienstplan erscheint ein solcher Eintrag nur als „abwesend“; in Exporte wird er nur aufgenommen, wenn der Kontoinhaber dies ausdrücklich auswählt. Zugriffe des Anbieters auf Kundendaten zu Supportzwecken erfolgen nur auf Anforderung des Kunden. Für das Reservierungssystem gilt zusätzlich: Servicegeräte werden über einen einmaligen, 15 Minuten gültigen Kopplungscode freigeschaltet; gespeichert wird nur der Hashwert des Geräteschlüssels; der Kunde kann Geräte jederzeit widerrufen. Servicegeräte haben keinen Zugriff auf Einstellungen, Exporte, Auswertungen und Abonnement. Ist eine Service-PIN eingerichtet, wird sie nur als Hashwert gespeichert; nach fünf Fehleingaben ist die Eingabe für zehn Minuten gesperrt. Interne Notizen des Kunden werden Gästen nicht angezeigt und nicht per E-Mail versandt. Für GastroDok Hygiene gilt zusätzlich: Die Daten sind nur für den Inhaber des Kundenkontos einsehbar, dem der Betrieb zugeordnet ist. Nachweise können nur angelegt und storniert, nicht geändert oder gelöscht werden; das Änderungsprotokoll kann vom Kunden weder geändert noch gelöscht werden, dies ist durch Zugriffsrechte und Datenbank-Trigger technisch abgesichert. Prüfer-Links werden nur als Hashwert gespeichert, sind befristet und widerrufbar, und jeder Abruf wird protokolliert. Fotos liegen in einem nicht öffentlichen Speicher und sind nur über zeitlich begrenzte Links abrufbar.
(5) Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind eingesetzt:
a) Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513 — Hosting, Datenbank und Dateispeicher, eingebunden über die Plattform „Lovable Cloud“ der unter b) genannten Lovable Labs Incorporated. Datenbank und Dateispeicher werden in einem Rechenzentrum von Amazon Web Services in der Region ca-central-1 (Montréal, Kanada) betrieben. Für Kanada besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Entscheidung 2002/2/EG vom 20. Dezember 2001, nach Art. 45 Abs. 9 DSGVO fortgeltend); er erfasst Empfänger, die dem kanadischen Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) unterliegen. Da Supabase und Lovable ihren Sitz in Singapur bzw. in den USA haben, erfolgen die Übermittlung an sie sowie Zugriffe aus Drittländern im Rahmen von Betrieb und Support auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914).
b) Lovable Labs Incorporated, 1 Lincoln St, Boston, MA 02111, USA — Bereitstellung der Plattform „Lovable Cloud“ für Hosting, Datenbank und Dateispeicher (siehe a)) sowie Versand transaktionaler E-Mails unter der Absenderdomain notify.gastrodok.de. Dieser setzt seinerseits Mailgun Technologies, Inc. (Sinch-Gruppe), One North Wacker Drive, Suite 2500, Chicago, IL 60606, USA, als weiteren Unterauftragsverarbeiter ein; der Versand für die Absenderdomain notify.gastrodok.de erfolgt über die EU-Region von Mailgun (Rechenzentren in Deutschland und Belgien).
Soweit dabei personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Modul 2 beziehungsweise Modul 3.
Der Anbieter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Über beabsichtigte Änderungen — Hinzuziehung oder Ersetzung — informiert der Anbieter den Kunden vorab in Textform. Der Kunde kann einer Änderung aus wichtigem Grund widersprechen und in diesem Fall das betroffene Abonnement zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Die jeweils aktuelle Aufstellung hält der Anbieter zusätzlich in den Ziffern 2 i) und 2 j) der Datenschutzerklärung bereit.
(6) Löschung. Reservierungsdaten einschließlich zugehöriger Rückmeldungen werden automatisch 90 Tage nach dem Reservierungstermin gelöscht, Bestelldaten automatisch 90 Tage nach dem Abholtermin. Auf Weisung des Kunden löscht der Anbieter einzelne Datensätze oder den gesamten Bestand auch früher. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden die im Auftrag verarbeiteten Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Abweichend hiervon bleiben die im GastroDok-Portal erfassten Dokumente des Kunden nach Beendigung des Abonnements in dessen Konto gespeichert, bis der Kunde sie löscht oder die Löschung des Kontos verlangt; der Kunde kann seine Dokumente vor Beendigung jederzeit selbst als PDF exportieren. Für GastroDok Personal richten sich Speicherdauer und Löschung, auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses, ausschließlich nach § 12b Absatz (11); eine frühere Löschung auf Weisung des Kunden bleibt möglich. Für GastroDok Hygiene richten sich Speicherdauer und Löschung nach § 12c Absatz (9).
(7) Unterstützung und Kontrollrechte. Der Anbieter unterstützt den Kunden im erforderlichen Umfang bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung), bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO sowie bei Meldepflichten und informiert den Kunden unverzüglich über ihm bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Der Kunde kann sich von der Einhaltung dieser Pflichten überzeugen; der Anbieter stellt dazu die erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten, ohne den Betrieb unangemessen zu beeinträchtigen.
§ 12b Besondere Bestimmungen für GastroDok Personal
(1) Leistungsgegenstand und Charakter als Hilfsmittel. GastroDok Personal ist ein technisches Hilfsmittel. Es dient dazu, Arbeitszeiten zu erfassen, Dienstpläne zu erstellen und zu veröffentlichen, Urlaub und Abwesenheiten zu verwalten und die erfassten Zeiten auszuwerten. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung (§ 12 Absatz (1)). Der Anbieter verarbeitet die Daten, die der Kunde oder seine Beschäftigten eingeben, nach den in der Software hinterlegten Regeln. Er prüft weder die Eingaben noch deren Vereinbarkeit mit dem Arbeits-, Sozialversicherungs- oder Steuerrecht. Eine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung ist mit der Nutzung nicht verbunden.
(2) Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber. Die gesetzlichen Pflichten zur Erfassung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Bereithaltung von Arbeitszeiten treffen allein den Kunden als Arbeitgeber, insbesondere aus § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG und § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. GastroDok Personal unterstützt ihn dabei, übernimmt diese Pflichten aber nicht. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Stammdaten (insbesondere Beschäftigungsart, Wochenstunden, Stundenlohn, Urlaubsanspruch und Altersgruppe „volljährig“, „16–17“ oder „unter 16“), einschließlich der rechtzeitigen Anpassung der Altersgruppe, sobald ein Beschäftigter das 16. oder 18. Lebensjahr vollendet, sowie der erfassten Zeiten; b) die fristgerechte Erfassung, einschließlich der Nacherfassung vergessener Stempelungen; für Beschäftigte, die unter § 17 Abs. 1 MiLoG fallen, endet die Frist spätestens mit Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages; c) die sachliche Richtigkeit von Korrekturen; Korrekturen werden mit altem und neuem Wert, Grund, Zeitpunkt und Urheber im Änderungsprotokoll festgehalten, das der Kunde weder löschen noch ändern kann; d) die Aufbewahrung über die in Absatz (11) genannten Speicherfristen hinaus, soweit gesetzlich erforderlich, insbesondere für steuer- und sozialversicherungsrechtliche Zwecke, sowie die Bereithaltung der Unterlagen gegenüber Prüfbehörden.
(3) Automatische Prüfhinweise. GastroDok Personal zeigt auf Grundlage der eingegebenen Daten automatische Hinweise auf mögliche Abweichungen von ausgewählten Vorschriften an. Das betrifft insbesondere Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), Ruhepausen (§ 4 ArbZG), Ruhezeit einschließlich der Verkürzungsmöglichkeit in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (§ 5 Abs. 1 und 2 ArbZG), beschäftigungsfreie Sonntage (§ 11 Abs. 1 ArbZG), ausgewählte Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Beschäftigte, die der Kunde der Altersgruppe „16–17“ oder „unter 16“ zugeordnet hat, eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns, eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV), die Zeitgrenzen der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) sowie den gesetzlichen Mindesturlaub. Die jeweils geprüften Regeln und ihre Berechnungsgrundlagen sind unter https://gastrodok.de/zeiterfassung/pruefkatalog abschließend und mit Versionsstand aufgeführt. Für die Hinweise gilt: a) Sie sind Arbeitshilfen ohne Rechtsprüfung im Einzelfall. Sie verhindern keine Eingaben und sperren keine Schichten. b) Sie berücksichtigen nur die hinterlegten Regeln und die eingegebenen Daten. Nicht berücksichtigt werden insbesondere Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, abweichende Regelungen nach § 7 ArbZG, behördliche Ausnahmebewilligungen, Einmalzahlungen, Sachbezüge, Trinkgelder, das zulässige gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1b SGB IV, Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern sowie die Frage, ob die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen überhaupt zulässig ist (§§ 2, 5 und 7 JArbSchG). Die Mindestlohnprüfung unterbleibt für Auszubildende und für Beschäftigte der Altersgruppen „16–17“ und „unter 16“ (vgl. § 22 Abs. 2 und 3 MiLoG), und zwar ohne Rücksicht auf eine abgeschlossene Berufsausbildung; die Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG) wird nicht geprüft. c) Fehlt ein Hinweis, heißt das nicht, dass die Vorschriften eingehalten sind. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Hinweise jeden möglichen Verstoß erfassen. d) Der Anbieter darf den Prüfkatalog an Rechtsänderungen anpassen und um Regeln erweitern. Entfällt eine Regel, wird der Kunde in Textform informiert.
(4) Berichte; keine Lohnabrechnung. Monatsberichte weisen Soll- und Ist-Stunden, Überstunden sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden aus. Das ist ein reiner Stundenausweis. GastroDok Personal erstellt keine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, berechnet keine Zuschläge, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge und meldet nichts an Behörden oder Sozialversicherungsträger. Ob und in welcher Höhe Zuschläge steuerfrei bleiben (§ 3b EStG), prüft und entscheidet der Kunde oder sein Lohnbüro. Feiertage werden nach den landesweit geltenden gesetzlichen Feiertagen des vom Kunden eingestellten Bundeslands ausgewiesen; nur örtlich geltende Feiertage werden nicht berücksichtigt.
(5) Export; keine Schnittstelle zu Lohnsoftware. Der Kunde kann die erfassten Daten jederzeit als PDF (Stundenzettel) und als CSV-Datei (Semikolon-getrennt) exportieren, etwa zur Weiterverarbeitung durch sein Lohnbüro. Eine Schnittstelle zu einer bestimmten Lohn- oder Abrechnungssoftware oder die Importfähigkeit in ein bestimmtes Programm sichert der Anbieter nicht zu. Der Kunde prüft die weiterverarbeiteten Daten vor der Abrechnung.
(6) Datensicherung durch den Kunden; Datenverlust. a) Der Anbieter lässt die Datenbestände regelmäßig sichern (§ 12a Absatz (4)). Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, die Zeiterfassungsdaten in angemessenen Abständen, mindestens jedoch monatlich nach Abschluss des Abrechnungsmonats, selbst zu exportieren und für die Dauer seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten außerhalb von GastroDok Personal aufzubewahren. Die Exportfunktion nach Absatz (5) steht dafür jederzeit zur Verfügung. b) Hat der Anbieter einen Datenverlust leicht fahrlässig verursacht, haftet er der Höhe nach nur für den Aufwand, der nötig ist, um die Daten aus der letzten ordnungsgemäßen Sicherung des Kunden nach Buchstabe a) wiederherzustellen, und für die Schäden, die auch bei einer solchen Sicherung eingetreten wären. Satz 1 gilt nicht, soweit der Verlust auf einer Verletzung der Sicherungspflicht des Anbieters nach § 12a Absatz (4) beruht, und nicht in den Fällen des § 9 Absatz (1).
(7) Erfassungsgerät und PIN. Der Kunde entscheidet, auf welchen Geräten die Stempeluhr freigeschaltet wird. Er ist dafür verantwortlich, dass nur Berechtigte Zugang zum Gerät und zur Freischaltung haben, dass Beschäftigte ihre persönliche PIN vertraulich behandeln und ausschließlich für sich selbst stempeln und dass die Freischaltung verlorener oder nicht mehr genutzter Geräte unverzüglich im Kundenkonto widerrufen wird. Missbrauch einer PIN oder Freischaltung durch Beschäftigte oder Dritte muss sich der Anbieter nicht zurechnen lassen, soweit er nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruht.
(8) Mitbestimmung und Datenschutzpflichten des Kunden. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Beschäftigtendaten. Er stellt insbesondere sicher, dass a) bestehende Mitbestimmungsrechte, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 BetrVG, vor Einführung und bei Änderung der Nutzung gewahrt sind; b) seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO informiert sind, bevor sie die Stempeluhr erstmals nutzen; ein Muster stellt der Anbieter unverbindlich bereit; c) bei Arbeitsunfähigkeit nur der Zeitraum erfasst wird und keine Diagnosen, Befunde oder sonstigen Gesundheitsangaben, auch nicht in anderen Freitextfeldern wie Anmerkungen oder Korrekturgründen; d) er eine etwa erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) selbst durchführt und einen etwa erforderlichen Datenschutzbeauftragten selbst benennt.
(9) Bußgelder und Ansprüche Dritter. Für Bußgelder, Nachforderungen und sonstige Nachteile, die auf einer Verletzung der den Kunden als Arbeitgeber treffenden Pflichten beruhen, haftet der Anbieter nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere von Beschäftigten oder Behörden, frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Absätze (2), (7) oder (8) beruhen. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen nach § 9 bleibt unberührt.
(10) Haftung. Es gilt § 9. Ergänzend gilt für GastroDok Personal: a) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von § 9 Absatz (2) sind insbesondere die Speicherung der erfassten Daten unter Wahrung ihrer Integrität, die Bereitstellung der Exportfunktion und die zutreffende rechnerische Verarbeitung der Eingaben in den Berichten nach der Produktbeschreibung. b) Die Prüfhinweise nach Absatz (3) sind eine zusätzliche, unentgeltlich mitgelieferte Funktion. Ihr Umfang ist in Absatz (3) abschließend beschrieben. Dass ein Hinweis fehlt, begründet für sich allein keine Pflichtverletzung des Anbieters. Hat der Anbieter eine Regel des Prüfkatalogs fehlerhaft umgesetzt, gilt § 9. c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des § 9 Absatz (1).
(11) Speicherfristen, Vertragsende, Export und Löschung. a) Zeiteinträge, Dienstplaneinträge und Abwesenheiten löscht der Anbieter während des Nutzungsverhältnisses automatisch nach Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Arbeits- oder Abwesenheitstag liegt; wurde ein Eintrag erst in einem späteren Kalenderjahr angelegt, ist dieses maßgeblich. Einträge des Änderungsprotokolls werden nach derselben Frist, gerechnet ab ihrem eigenen Zeitpunkt, gelöscht. Der Kunde kann die Frist im Kundenkonto auf bis zu zehn Jahre verlängern; diese Einstellung gilt als Weisung nach § 12a. Vor einer automatischen Löschung weist der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage vorher in Textform darauf hin und auf die Möglichkeit, die Daten zu exportieren. Stammdaten von Mitarbeitern, die als inaktiv gekennzeichnet sind, werden automatisch gelöscht, sobald zu ihnen keine Zeiteinträge und Abwesenheiten mehr gespeichert sind und die letzte Änderung des Datensatzes länger als die eingestellte Frist zurückliegt; auf Weisung des Kunden auch früher. b) Endet das Nutzungsverhältnis für GastroDok Personal insgesamt, ohne dass der Kunde die Löschung seines Kontos verlangt hat, kann der Kunde noch 30 Tage lang alle Daten im Kundenkonto einsehen und exportieren; danach werden die Daten abweichend von § 12a Absatz (6) gelöscht. Geht die Beendigung vom Anbieter aus, weist er den Kunden in Textform auf diese Frist hin. Verlangt der Kunde die Löschung seines Kontos, werden die Daten mit Ausführung der Löschung gelöscht; der Kunde exportiert sie zuvor nach Absatz (5). In Datensicherungen werden gelöschte Daten im regulären Sicherungszyklus des Hosting-Dienstleisters überschrieben. c) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden reichen teilweise über die Fristen nach a) und b) hinaus. Dazu gehören insbesondere Pflichten aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Sie erfüllt der Kunde durch den Export nach Absatz (6) a). Der Anbieter bewahrt die Daten nicht über diese Fristen hinaus für den Kunden auf.
§ 12c Besondere Bestimmungen für GastroDok Hygiene
(1) Leistungsgegenstand und Charakter als Hilfsmittel. GastroDok Hygiene ist ein technisches Hilfsmittel. Es dient dazu, betriebliche Hygiene-Eigenkontrollen zu erfassen, an fällige Kontrollen zu erinnern und die Eingaben zu protokollieren. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung (§ 12 Absatz (1)). Der Anbieter verarbeitet die Eingaben des Kunden und seiner Beschäftigten nach den in der Software hinterlegten Regeln. Er prüft weder die Eingaben noch die Zulässigkeit der Festlegungen des Kunden. Eine Rechtsberatung ist mit der Nutzung nicht verbunden; GastroDok Hygiene ersetzt weder ein betriebliches HACCP-Konzept noch die erforderliche Fachkunde im Betrieb.
(2) Verantwortung des Kunden. Die Pflichten zu Eigenkontrollen und deren Dokumentation treffen allein den Kunden als Lebensmittelunternehmer, insbesondere nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und den nationalen Vorschriften zu ihrer Durchführung. GastroDok Hygiene unterstützt ihn dabei, übernimmt diese Pflichten aber nicht. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für a) die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eingaben; b) die Festlegung von Grenzwerten, Kontrollintervallen und Korrekturmaßnahmen; c) die Eignung, Funktion und Kalibrierung seiner Messgeräte; d) die Bereithaltung der Nachweise gegenüber Behörden; e) die Aufbewahrung über die in Absatz (9) genannten Speicherfristen hinaus, soweit sie erforderlich ist.
(3) Hinweise und Ampeln. Hinweise, Ampeln und Richtwerte in GastroDok Hygiene sind Arbeitshilfen ohne Rechtsprüfung im Einzelfall. Sie verhindern keine Eingaben und sperren nichts. Fehlt ein Hinweis, heißt das nicht, dass Vorschriften eingehalten sind. Im Produkt hinterlegte Richtwerte sind Voreinstellungen, die der Kunde für seinen Betrieb prüft und anpasst.
(4) Unveränderbarkeit der Nachweise. Gespeicherte Nachweise können nicht geändert oder gelöscht werden. Eine Korrektur ist nur als Storno mit Angabe eines Grundes möglich; der ursprüngliche Eintrag bleibt erhalten. Das Änderungsprotokoll kann vom Kunden weder geändert noch gelöscht werden. Die im Monatsbericht ausgewiesene Prüfsumme gehört zum Datenstand zum Zeitpunkt der Erstellung; sie ist kein Gütesiegel und keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit.
(5) Prüfer-Link. Der Kunde kann einen Link zur reinen Ansicht für einen von ihm gewählten Zeitraum erzeugen. Der Link ist befristet und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden; jeder Abruf wird protokolliert. Der Kunde entscheidet allein, wem er den Link gibt; die Weitergabe und ihre Folgen liegen in seiner Verantwortung.
(6) Fotos. Der Kunde lädt keine Aufnahmen hoch, auf denen Personen erkennbar sind, und keine personenbezogenen Daten Dritter. Für den Inhalt hochgeladener Fotos ist allein der Kunde verantwortlich.
(7) Datensicherung durch den Kunden; Datenverlust. a) Der Anbieter lässt die Datenbestände regelmäßig sichern (§ 12a Absatz (4)). Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, mindestens monatlich den Monatsbericht als PDF zu exportieren und außerhalb von GastroDok Hygiene aufzubewahren. b) Für einen leicht fahrlässig verursachten Datenverlust gilt § 12b Absatz (6) b) entsprechend; an die Stelle der Sicherung nach § 12b Absatz (6) a) tritt die Sicherung nach Buchstabe a).
(8) Haftung. Es gilt § 9. Ergänzend gilt für GastroDok Hygiene: a) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von § 9 Absatz (2) sind insbesondere die Speicherung der erfassten Daten unter Wahrung ihrer Integrität, die Bereitstellung der Exportfunktion und die zutreffende Verarbeitung der Eingaben nach der Produktbeschreibung. b) Hinweise und Ampeln nach Absatz (3) sind eine zusätzliche, unentgeltlich mitgelieferte Funktion. Dass ein Hinweis fehlt, begründet für sich allein keine Pflichtverletzung des Anbieters. c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des § 9 Absatz (1).
(9) Speicherung, Vertragsende, Export und Löschung. a) Während des Nutzungsverhältnisses löscht der Anbieter Nachweise nicht automatisch, weil die Aufbewahrungsdauer der Kunde festlegt. b) Endet das Nutzungsverhältnis für GastroDok Hygiene insgesamt, ohne dass der Kunde die Löschung seines Kontos verlangt hat, kann der Kunde noch 30 Tage lang alle Daten im Kundenkonto einsehen und exportieren; danach werden die Daten abweichend von § 12a Absatz (6) gelöscht. c) Verlangt der Kunde die Löschung seines Kontos, werden die Daten mit Ausführung der Löschung gelöscht; der Kunde exportiert sie zuvor. d) In Datensicherungen werden gelöschte Daten im regulären Sicherungszyklus des Hosting-Dienstleisters überschrieben.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; bereits geschlossene Verträge bleiben von einer Änderung unberührt. Eine Änderung wird dem Kunden nicht durch bloßes Schweigen unterstellt.
Stand: 15. Oktober 2026