MwSt-Rechner Gastronomie 2026 — 7 % Speisen, 19 % Getränke

MwSt-Rechner Gastronomie 2026: 7 % Speisen, 19 % Getränke

Zuletzt aktualisiert:

Umrechnung
Kategorie

Netto

93,46 €

Umsatzsteuer

6,54 €

Brutto

100,00 €

Umstellungs-Effekt seit 01.01.2026 (bei gleichbleibendem Bruttopreis)

Alter Netto-Erlös (19 %): 84,03 € · Neuer Netto-Erlös (7 %): 93,46 €

+9,42 € (11,21 %) mehr Netto pro Gericht

Welche Sätze gelten 2026 in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland dauerhaft ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen — also auf Speisen. Getränke bleiben wie bisher beim Regelsteuersatz von 19 %. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Die Umstellung betrifft alle Betriebe unabhängig von Betriebsform und Umsatzhöhe. Das Ratgeber-MwSt beschreibt Ausnahmen, Übergangsfragen und die typischen Buchungssätze. Für Kassenpraxis und TSE lesen Sie zusätzlich Kassenführung nach GoBD.

Warum das den Netto-Erlös auf Speisen um rund 11 % erhöht

Bleibt der Bruttopreis konstant, steigt Ihr Nettoerlös pro Gericht rechnerisch um rund 11,2 %, weil Sie statt Brutto/1,19 nun Brutto/1,07 rechnen. Das ist keine Preiserhöhung, sondern die direkte Folge der niedrigeren Steuerquote — der Mehrwert bleibt beim Betrieb. Ob Sie diesen Effekt komplett in die Marge nehmen, teilweise weitergeben oder in Personal und Wareneinsatz investieren, ist eine Kalkulations-Entscheidung. Nutzen Sie dafür die Speisenkalkulation und die Kalkulations-Grundlagen.

Wie ist der Rechner aufgebaut?

Sie geben einen Betrag ein und wählen die Umrechnungsrichtung sowie die Kategorie. Der Rechner arbeitet mit den Formeln Netto = Brutto ÷ (1 + Satz) und Brutto = Netto × (1 + Satz). Für Speisen ergänzt er den Umstellungs-Effekt zwischen altem 19-%-Satz und neuem 7-%-Satz. Rechtliche Fragen im Einzelfall — etwa bei Kombinationsangeboten oder Party-Service — klärt Ihre Steuerberatung; die Primärquelle ist § 12 UStG.

Häufige Fragen

Welcher MwSt-Satz gilt 2026 auf Speisen im Restaurant?
Seit dem 01.01.2026 gilt in Deutschland dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen). Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Vor 2026 war die 7-%-Regelung mehrfach befristet.
Welcher Satz gilt auf Getränke?
Auf Getränke — außer Trinkwasser bzw. Milch nach eigener gesetzlicher Regelung — gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 %. Das betrifft alkoholische wie nichtalkoholische Getränke, die im Restaurant serviert werden.
Was passiert bei gleichbleibendem Bruttopreis mit meinem Netto-Erlös?
Bei konstantem Bruttopreis erhöht sich Ihr Netto-Erlös auf Speisen deutlich: Statt Brutto/1,19 rechnen Sie ab 2026 Brutto/1,07. Das entspricht rund +11,2 % Netto pro verkauftem Gericht — vor Wareneinsatz und sonstigen Kosten.
Gilt der 7-%-Satz auch für Außer-Haus-Verkauf und Lieferung?
Speisen zum Mitnehmen und zur Lieferung wurden schon vorher mit 7 % besteuert. Neu ist ab 2026, dass auch der Verzehr im Restaurant dauerhaft mit 7 % besteuert wird. Getränke bleiben bei 19 %, unabhängig vom Vertriebsweg.

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