
MwSt-Rechner Gastronomie 2026: 7 % Speisen, 19 % Getränke
Zuletzt aktualisiert:
Netto
93,46 €
Umsatzsteuer
6,54 €
Brutto
100,00 €
Umstellungs-Effekt seit 01.01.2026 (bei gleichbleibendem Bruttopreis)
Alter Netto-Erlös (19 %): 84,03 € · Neuer Netto-Erlös (7 %): 93,46 €
+9,42 € (11,21 %) mehr Netto pro Gericht
Welche Sätze gelten 2026 in der Gastronomie?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland dauerhaft ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen — also auf Speisen. Getränke bleiben wie bisher beim Regelsteuersatz von 19 %. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Die Umstellung betrifft alle Betriebe unabhängig von Betriebsform und Umsatzhöhe. Das Ratgeber-MwSt beschreibt Ausnahmen, Übergangsfragen und die typischen Buchungssätze. Für Kassenpraxis und TSE lesen Sie zusätzlich Kassenführung nach GoBD.
Warum das den Netto-Erlös auf Speisen um rund 11 % erhöht
Bleibt der Bruttopreis konstant, steigt Ihr Nettoerlös pro Gericht rechnerisch um rund 11,2 %, weil Sie statt Brutto/1,19 nun Brutto/1,07 rechnen. Das ist keine Preiserhöhung, sondern die direkte Folge der niedrigeren Steuerquote — der Mehrwert bleibt beim Betrieb. Ob Sie diesen Effekt komplett in die Marge nehmen, teilweise weitergeben oder in Personal und Wareneinsatz investieren, ist eine Kalkulations-Entscheidung. Nutzen Sie dafür die Speisenkalkulation und die Kalkulations-Grundlagen.
Wie ist der Rechner aufgebaut?
Sie geben einen Betrag ein und wählen die Umrechnungsrichtung sowie die Kategorie. Der Rechner arbeitet mit den Formeln Netto = Brutto ÷ (1 + Satz) und Brutto = Netto × (1 + Satz). Für Speisen ergänzt er den Umstellungs-Effekt zwischen altem 19-%-Satz und neuem 7-%-Satz. Rechtliche Fragen im Einzelfall — etwa bei Kombinationsangeboten oder Party-Service — klärt Ihre Steuerberatung; die Primärquelle ist § 12 UStG.
Häufige Fragen
- Welcher MwSt-Satz gilt 2026 auf Speisen im Restaurant?
- Seit dem 01.01.2026 gilt in Deutschland dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen). Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Vor 2026 war die 7-%-Regelung mehrfach befristet.
- Welcher Satz gilt auf Getränke?
- Auf Getränke — außer Trinkwasser bzw. Milch nach eigener gesetzlicher Regelung — gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 %. Das betrifft alkoholische wie nichtalkoholische Getränke, die im Restaurant serviert werden.
- Was passiert bei gleichbleibendem Bruttopreis mit meinem Netto-Erlös?
- Bei konstantem Bruttopreis erhöht sich Ihr Netto-Erlös auf Speisen deutlich: Statt Brutto/1,19 rechnen Sie ab 2026 Brutto/1,07. Das entspricht rund +11,2 % Netto pro verkauftem Gericht — vor Wareneinsatz und sonstigen Kosten.
- Gilt der 7-%-Satz auch für Außer-Haus-Verkauf und Lieferung?
- Speisen zum Mitnehmen und zur Lieferung wurden schon vorher mit 7 % besteuert. Neu ist ab 2026, dass auch der Verzehr im Restaurant dauerhaft mit 7 % besteuert wird. Getränke bleiben bei 19 %, unabhängig vom Vertriebsweg.