Pflichten-Check Gastronomie: Welche Pflichten gelten für Ihren Betrieb?

Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Welche Pflichten ein Gastronomiebetrieb erfüllen muss, hängt von wenigen Merkmalen ab: Beschäftigte, Minijobs, Jugendliche, Alkoholausschank, Kasse, Speisen zum Mitnehmen. Der Check fragt diese Merkmale ab und listet nur die Pflichten, die für Sie gelten, jeweils mit Rechtsgrundlage, Rechtsstatus und Frist. Wiederkehrende Fristen laden Sie als Kalenderdatei herunter.

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1. Betriebsart

Warum eine allgemeine Checkliste nicht reicht

IHK- und Verbandschecklisten listen alle Pflichten für alle Betriebe. Ob eine Pflicht greift, hängt aber an Schwellen: Ein Jugendlicher löst § 47 JArbSchG aus, drei lösen zusätzlich § 48 aus; mehr als drei Frauen lösen § 26 MuSchG aus; fünf Beschäftigte und 80 m² entscheiden über die Mehrweg-Erleichterung.

Gesetz, Unfallverhütungsvorschrift, Norm, Empfehlung

Gesetze und Verordnungen gelten unmittelbar. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschriften) sind für Mitgliedsbetriebe verbindlich. Technische Regeln (ASR) lösen die Vermutung aus, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Normen und Empfehlungen sind anerkannte Praxis, aber kein Gesetz. Landes- und Kommunalrecht, etwa Gaststättengesetze der Länder oder Satzungen, unterscheidet sich je nach Ort.

Die fünf am häufigsten übersehenen Pflichten

  1. Kassenmeldung binnen eines Monats (§ 146a Abs. 4 AO).
  2. Folgebelehrung alle zwei Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG).
  3. Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit, auch ohne Schwangerschaft (§ 10 MuSchG).
  4. Schriftlicher Nachweis der Vertragsbedingungen, ohne Textform im Gastgewerbe (§ 2 Abs. 1 NachwG).
  5. Frittiertemperatur unter 175 °C (VO (EU) 2017/2158).

Häufige Fragen

Ist der Pflichten-Check kostenlos?
Ja, ohne Konto und ohne E-Mail. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Deckt die Liste alle Pflichten ab?
Sie deckt die bundesweit geltenden Kernpflichten für Gastronomiebetriebe ab. Landesrecht (etwa Gaststätten- und Nichtraucherschutzgesetze), kommunale Satzungen und Tarifverträge können weitere Pflichten enthalten.
Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?
Der Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Muss ich Aushänge ausdrucken?
Nicht immer. ArbZG, JArbSchG, MuSchG und AGG erlauben neben Aushang oder Auslage auch die Bereitstellung über die im Betrieb übliche IT bzw. ein elektronisches Verzeichnis. Den Jugendschutz-Aushang nach § 3 JuSchG und das Preisverzeichnis am Eingang (§ 13 PAngV) müssen Sie sichtbar anbringen.
Was bringt der Fristenkalender?
Er trägt alle wiederkehrenden Fristen mit Erinnerung 14 Tage vorher in Ihren Kalender ein, etwa Folgebelehrung, Unterweisung, Ersthelfer-Fortbildung und Feuerlöscherprüfung.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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