Shisha-Bar eröffnen: Was Behörden beim Kohlenmonoxid-Schutz verlangen
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Es gibt in Deutschland keine bundeseinheitliche Shisha-Regelung. Maßgeblich sind Erlasse der Länder und daraus abgeleitete Einzelauflagen der Gaststättenbehörde. Wer eine Shisha-Bar eröffnet, muss die Vorgaben seines Bundeslandes und seiner Kommune abfragen — eine bundesweit gültige Checkliste gibt es nicht. Dieser Ratgeber zeigt an zwei geprüften Beispielen (Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg), welche Anforderungen dort konkret gelten.
Kein bundesweiter Rechtsrahmen
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Shisha-Regelung. Die Anforderungen an CO-Schutz, Lüftung, Kohleentzündung und Jugendschutz ergeben sich aus Landeserlassen und aus den Einzelauflagen, die die zuständige Gaststättenbehörde im Einzelfall festlegt. Wichtig für die Einordnung: Shisha-Bars sind gaststättenrechtlich Betriebe des Gaststättengewerbes, auch ohne Alkoholausschank — die Betreiberverantwortung für den Gesundheitsschutz greift entsprechend.
Beispiel Mecklenburg-Vorpommern
Grundlage: Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V vom 1. Juli 2022, umgesetzt im Merkblatt der Hansestadt Rostock. Ausdrücklich als Beispiel eines Bundeslandes zu verstehen, nicht als bundesweite Regel.
CO-Warngeräte
- CO-Warngeräte nach DIN EN 50291.
- Mindestens ein Gerät je 25 m² Grundfläche, bevorzugt in Quellnähe.
- Funktionsprüfung mindestens einmal wöchentlich, dokumentiert.
CO-Grenzwerte
- 30 ppm (35 mg/m³) — zu keinem Zeitpunkt zu überschreiten.
- Bei Überschreitung von 50 ppm über mehr als 60 Minuten ist die Gaststätte zu räumen.
Raumlufttechnische Anlage
- Mindestens 130 m³ Luft pro Stunde je brennender Shisha nach außen.
- Zuluft gefiltert und thermodynamisch behandelt, ohne störende Zugluft.
- Abluft darf nicht als Zuluft verwendet werden.
Kohleentzündung
Kohle ist in einer geschlossenen ortsfesten Einrichtung zu zünden, vorzugsweise in einem geschlossenen Kamin mit Schornstein. Abgase sind direkt an der Quelle abzuführen.
Jugendschutz
Der Zutritt für Personen unter 18 Jahren ist zu verwehren und an der Eingangstür kenntlich zu machen.
Ergänzend genannt
- Nichtraucherschutzgesetz M-V.
- Landesbauordnung M-V.
- ASR A2.2.
Beispiel Baden-Württemberg
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat am 26. Oktober 2018 einen Erlass an die Gaststättenbehörden gerichtet. Er verlangt:
- Ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen zur Abführung des Kohlenmonoxids.
- CO-Warnmelder in ausreichender Menge in den Betriebsräumen.
Wichtig: Konkrete Zahlenwerte (Grenzwerte, Melderdichte, Luftmengen) nennt der Erlass in der uns vorliegenden Fassung nicht. Übertragen Sie deshalb keine Werte aus anderen Bundesländern ungeprüft — die zuständige Gaststättenbehörde legt die Auflagen im Einzelfall fest.
Häufige Fehler
- CO-Melder vorhanden, aber ohne dokumentierte wöchentliche Funktionsprüfung.
- Lüftung nach Bauchgefühl statt nach Anzahl brennender Shishas dimensioniert.
- Abluft wird rezirkuliert — nach dem MV-Erlass unzulässig.
- Kohle wird im Gastraum angezündet statt in einer geschlossenen ortsfesten Einrichtung.
- Jugendschutzkennzeichnung an der Eingangstür fehlt.
- Angenommen, die Werte eines Bundeslandes (z. B. MV) gälten bundesweit — sie gelten nicht.
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Häufige Fragen
- Gibt es eine bundesweit einheitliche Shisha-Regelung?
- Nein. Es gibt in Deutschland keine bundeseinheitliche Shisha-Regelung. Maßgeblich sind Erlasse der Länder und daraus abgeleitete Einzelauflagen der Gaststättenbehörde vor Ort.
- Sind Shisha-Bars gaststättenrechtlich Gaststätten?
- Ja. Shisha-Bars sind gaststättenrechtlich Betriebe des Gaststättengewerbes, auch ohne Alkoholausschank. Damit trifft den Betreiber die Verantwortung für den Gesundheitsschutz von Gästen und Beschäftigten.
- Welche Anforderungen stellt der Erlass in Mecklenburg-Vorpommern an CO-Warngeräte?
- Nach dem Erlass vom 1.7.2022 (umgesetzt im Merkblatt der Hansestadt Rostock): CO-Warngeräte nach DIN EN 50291, mindestens ein Gerät je 25 m² Grundfläche, bevorzugt in Quellnähe. Die Funktionsprüfung ist mindestens einmal wöchentlich durchzuführen und zu dokumentieren.
- Welche CO-Grenzwerte gelten laut Erlass in Mecklenburg-Vorpommern?
- 30 ppm (35 mg/m³) dürfen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Bei Überschreitung von 50 ppm über mehr als 60 Minuten ist die Gaststätte zu räumen.
- Welche Anforderungen gelten an die Lüftung in Mecklenburg-Vorpommern?
- Raumlufttechnische Anlage mit mindestens 130 m³ Luft pro Stunde je brennender Shisha nach außen. Die Zuluft muss gefiltert und thermodynamisch behandelt werden, ohne störende Zugluft. Abluft darf nicht als Zuluft verwendet werden.
- Wie muss Kohle laut Erlass angezündet werden?
- Kohle ist in einer geschlossenen ortsfesten Einrichtung zu zünden, vorzugsweise in einem geschlossenen Kamin mit Schornstein. Abgase sind direkt an der Quelle abzuführen.
- Was gilt für den Jugendschutz?
- Der Zutritt für Personen unter 18 Jahren ist zu verwehren und an der Eingangstür kenntlich zu machen.
- Welche Vorgaben macht der Erlass in Baden-Württemberg?
- Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat am 26.10.2018 einen Erlass an die Gaststättenbehörden gerichtet. Er verlangt ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen zur Abführung des Kohlenmonoxids sowie CO-Warnmelder in ausreichender Menge in den Betriebsräumen. Konkrete Zahlenwerte nennt der Erlass in der uns vorliegenden Fassung nicht.