Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: 14 Allergene & Vorlage

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Jeder Gastronomiebetrieb muss über die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene informieren — schriftlich oder auf schriftlichen Verweis auch mündlich. Diese Vorlage liefert die Kürzel a–n und eine fertige Übersicht für Speisekarte oder Allergen-Ordner. Eine ausfüllbare Übersicht für alle Gerichte liefert die Allergenmatrix Vorlage. Den Allergen-Aushang für den Gastraum enthält das Aushang-Paket Gastronomie.

Das Wichtigste in Kürze

Jeder Gastronomiebetrieb muss Gäste über die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach LMIV (EU) Nr. 1169/2011 informieren — schriftlich in der Speisekarte oder mündlich mit schriftlichem Hinweis und dokumentierter Grundlage. Bewährt haben sich die Kürzel a–n je Gericht plus eine Allergen-Übersicht für Personal und Kontrolle.

Rechtsgrundlage: LMIV (EU) 1169/2011

Die Lebensmittel-Informationsverordnung schreibt seit 2014 EU-weit vor, dass Gäste über die 14 häufigsten allergenen Stoffe informiert werden müssen — auch bei loser Ware, wie sie in Restaurants, Cafés und Imbissen angeboten wird. Eine vollständige Übersicht mit versteckten Quellen je Allergen finden Sie in unserer Referenzliste zu den 14 Allergenen nach Anhang II LMIV. In Deutschland konkretisiert die Vorläufige Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (VorlLMIEV) die Regeln für lose Ware, in Österreich die Allergeninformationsverordnung. Welche Pflichten die Verordnung darüber hinaus für Gastrobetriebe enthält, erklärt die LMIV in der Gastronomie.

Die 14 Allergene mit Kürzeln a–n

KürzelAllergenTypisch enthalten in
aGlutenhaltiges GetreideWeizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut
bKrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer, Langusten
cEierHühnerei, Wachtelei, auch als Bindemittel
dFischalle Fischarten, Fischsauce, Anchovis in Dressings
eErdnüsseErdnussöl, Saucen (z. B. asiatische Küche)
fSojaSojasauce, Tofu, Sojalecithin
gMilch / Laktoseauch Butter, Sahne, Käse, Molke
hSchalenfrüchteMandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pistazie, Pekan, Paranuss, Macadamia
iSellerieauch in Brühwürfeln und Gewürzmischungen
jSenfauch in Dressings und Marinaden
kSesamSesamöl, Tahini, auf Brötchen
lSchwefeldioxid / Sulfiteab 10 mg/kg — Wein, Trockenfrüchte
mLupinenMehl, Ersatzprodukte
nWeichtiereMuscheln, Tintenfisch, Schnecken, Austern

Lose Ware vs. verpackte Ware

Lose Ware (Speisen und Getränke im Restaurant): Allergene müssen genannt werden — in der Speisekarte, auf einem Aushang, in einem separaten Ordner oder digital. Rein mündliche Auskunft ist zulässig, wenn ein deutlicher schriftlicher Hinweis darauf verweist und geschultes Personal Auskunft geben kann.

Verpackte Ware (z. B. verpackter Kuchen im Café-Regal): Alle Zutaten inkl. Allergene müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden (fett, kursiv, unterstrichen oder farbig).

Häufige Fehler bei Kontrollen

  • Kein sichtbarer Hinweis auf die Auskunftsmöglichkeit
  • Personal ist zur Allergen-Auskunft nicht geschult
  • Änderungen am Rezept werden nicht in die Allergenliste übernommen
  • Pauschale „Kann Spuren enthalten“-Angaben auf allen Gerichten
  • Sulfite im Wein und in Trockenfrüchten werden übersehen

Allergen-Tabelle für die Küche (zum Aushängen)

Eine Allergen-Tabelle für die Küche listet die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene nach Anhang II der LMIV (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) mit den gebräuchlichen Buchstaben-Kürzeln A bis R und typischen Küchen-Beispielen auf. Am Pass oder an der Theke ausgehängt, gibt sie Ihrem Team in Sekunden Auskunft, welches Allergen in welchen Zutaten steckt — ohne Blättern im Ordner.

KürzelAllergenTypische Beispiele in der Küche
AGlutenhaltiges GetreideMehl, Paniermehl, Nudeln, Bier
BKrebstiereGarnelen, Scampi, Hummerfond, Surimi mit Krebsanteil
CEierMayonnaise, Panade, Spätzle, Desserts mit Ei
DFischFischfilet, Anchovis, Worcestersauce, Fischfond
EErdnüsseErdnussöl, Currypasten, asiatische Saucen, Snackmischungen
FSojaSojasauce, Tofu, Sojalecithin, vegane Fleischalternativen
GMilch (inkl. Laktose)Butter, Sahne, Käse, Joghurtdressings
HSchalenfrüchte (Nüsse)Mandeln, Walnüsse, Haselnüsse, Pesto
LSellerieSuppengrün, Gemüsebrühe, Gewürzmischungen, Selleriesalz
MSenfSenf, Dressings, Marinaden, Remoulade
NSesamSesamöl, Burgerbrötchen, Tahini, Falafel
OSchwefeldioxid & SulfiteWein, Trockenfrüchte, Essig, verarbeitete Kartoffelprodukte
PLupinenLupinenmehl, glutenfreie Backwaren, vegane Proteinprodukte
RWeichtiereMuscheln, Tintenfisch, Austernsauce, Schnecken

Hängen Sie die Tabelle laminiert direkt am Pass und an der Theke auf. So kann jede Servicekraft eine Allergie-Nachfrage sofort mit der Küche abgleichen. Bei jeder Rezepturänderung wird zuerst der Aushang aktualisiert, dann die Speisekarte.

Wichtig: Die Buchstaben-Kürzel A bis R sind eine in der DACH-Gastronomie etablierte Konvention (die Buchstaben I, J, K und Q werden übersprungen), aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verbindlich ist nur die Informationspflicht über die 14 Allergene selbst.

Eine vollständige Referenzliste aller 14 Allergene mit rechtlichen Details finden Sie in unserer Liste der 14 Allergene nach LMIV.

So integrieren Sie die Allergenkürzel in Ihre Speisekarte

Das Fußnoten-System ist der einfachste Weg, Allergene vollständig in der Speisekarte zu kennzeichnen: Sie definieren einmal eine Legende mit den Kürzeln A bis R, ordnen jedem Gericht seine Kürzel zu und pflegen die Angaben bei jeder Rezepturänderung nach. Entscheidend ist ein klar benannter Verantwortlicher, der die Aktualität sicherstellt.

  1. Legende anlegen: Platzieren Sie die vollständige Kürzel-Legende (A–R mit Allergen-Namen) gut sichtbar auf der Speisekarte.
  2. Kürzel je Gericht zuordnen: Gehen Sie jedes Gericht anhand der Rezeptur und der Zutaten-Etiketten durch und notieren Sie die zutreffenden Kürzel direkt hinter dem Gerichtnamen.
  3. Pflege bei Rezepturänderung: Ändert sich eine Zutat, ein Lieferant oder ein Fertigprodukt, prüfen Sie sofort die Allergenangaben.
  4. Verantwortlichen benennen: Legen Sie schriftlich fest, wer die Allergenkennzeichnung pflegt und wer sie freigibt.
GerichtKürzel
Wiener Schnitzel mit KartoffelsalatA, C, G, M
Spaghetti Aglio e OlioA
Gemischter Salat mit SenfdressingL, M, O
Garnelen in KnoblauchölB

Unsere Speisekarten-Vorlage enthält die Allergen-Legende und Kürzel-Platzhalter bereits fertig vorbereitet.

Personal einweisen

Die korrekte Allergenauskunft steht und fällt mit dem Personal. Ergänzen Sie die Allergen-Vorlage um eine kurze Hygieneschulung zum Thema — so ist der Nachweis für die Kontrolle vollständig.

Die komplette Allergen-Dokumentation für Kontrollen ist Teil unserer HACCP-Konzept-Vorlage im Paket.

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Alle 14 Hauptallergene nach LMIV mit Kennbuchstaben A–R und typischen Beispielen.

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Häufige Fragen

Welche Allergene sind kennzeichnungspflichtig?
Die 14 in Anhang II der LMIV (VO (EU) 1169/2011) aufgeführten Stoffe: Gluten (a), Krebstiere (b), Eier (c), Fisch (d), Erdnüsse (e), Soja (f), Milch/Laktose (g), Schalenfrüchte (h), Sellerie (i), Senf (j), Sesam (k), Schwefeldioxid/Sulfite (l), Lupinen (m) und Weichtiere (n).
Muss ich Allergene auf der Speisekarte schriftlich angeben?
Für lose Ware (Speisen im Restaurant) reicht in Deutschland und Österreich eine schriftliche Information — auf der Karte, in einem Ordner am Tisch, auf einem Aushang oder digital. Rein mündliche Auskunft ist zulässig, wenn ein schriftlicher Hinweis darauf verweist und geschultes Personal die Information erteilt.
Wie kennzeichne ich Spuren von Allergenen?
Nur tatsächlich als Zutat eingesetzte Allergene sind kennzeichnungspflichtig. Freiwillige „Kann Spuren enthalten“-Hinweise sind erlaubt, dürfen aber nicht zur Absicherung pauschal auf alle Gerichte gesetzt werden.
Wer haftet für falsche Allergen-Angaben?
Der Betreiber. Falsche oder fehlende Angaben können Bußgelder nach sich ziehen und im Schadensfall (allergische Reaktion) zu zivil- und strafrechtlicher Verantwortung führen. Rezepte, Lieferantenangaben und Personalschulung müssen daher übereinstimmen.
Gilt die Kennzeichnung auch für Getränke?
Ja. Auch Cocktails, Weine (Sulfite!), Biere und alkoholfreie Getränke unterliegen der Allergenkennzeichnung, wenn sie eines der 14 Allergene enthalten.
Muss ich die Allergen-Tabelle im Betrieb aushängen?
Nein, ein Aushang der Tabelle ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die LMIV verlangt nur, dass Sie Gäste über die 14 Allergene informieren können — schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation im Hintergrund.
Kürzel mit Buchstaben oder Zahlen — was ist besser?
Beides ist zulässig, denn die LMIV schreibt kein bestimmtes System vor. Buchstaben (A–R) haben sich in der DACH-Gastronomie als Konvention durchgesetzt.
Was muss ich bei einer Rezepturänderung tun?
Prüfen Sie sofort, ob sich die Allergene des Gerichts geändert haben, und aktualisieren Speisekarte, Aushang und Ihre Allergen-Dokumentation. Das gilt auch bei einem Lieferantenwechsel.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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