Mindestlohn 2027: Was kostet er Ihren Betrieb, und was müssen Ihre Gerichte kosten?

Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Die Minijob-Grenze steigt dadurch von 603 € auf 633 € im Monat. Der Rechner zeigt Ihre Mehrkosten inklusive Arbeitgeberabgaben, die Preiserhöhung, die diese Kosten deckt, die neuen Preise Ihrer Gerichte und welche Minijobs Sie anpassen müssen.

1. Mitarbeiter

Beispiel, bitte überschreiben Die drei Zeilen sind Beispielwerte. Dezimalkomma ist erlaubt.

Leeres Feld „ab 2027“ = höherer Wert aus heutigem Lohn und 14,60 € (grau angezeigt).

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Bruttopreis heute (€)

Rundung

Ihr Ergebnis

Mehrkosten pro Monat
220,04 €
pro Jahr
2.640,48 €
nötige Preiserhöhung
–
je Gast
–

Für Preiserhöhung und neue Gerichtspreise tragen Sie oben den Nettoumsatz ein.

Minijob-Check

  • Spüle: Entgelt 2027 627,80 €

    Stunden-Obergrenze 2026: 43,38 h · 2027: 43,35 h

Passender Vertrag: Arbeitsvertrag Minijob Gastronomie

Personalkostenquote

Tragen Sie Nettoumsatz und Personalkosten ein, um die Quote zu sehen.

Einordnen können Sie die Quote mit dem Personalkostenquote-Rechner.

So fangen Sie die Kosten ab

Preise sauber kalkulieren

Mit dem Verkaufspreis-Rechner prüfen Sie einzelne Gerichte.

Kalkulations-Toolkit für die Gastronomie49 €

Schichten an den Umsatz anpassen

Planen Sie Personal nach Stoßzeiten mit dem Dienstplan in Excel.

Arbeitszeit sauber erfassen

Der Zoll prüft den Mindestlohn anhand der Aufzeichnungen (§ 17 MiLoG). Dafür gibt es die Stundenzettel-Vorlage.

Freiwillig: den Stundenzettel nach § 17 MiLoG als PDF per E-Mail. Ihr Ergebnis erhalten Sie oben ohne E-Mail.

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Die Zahlen für 2026 und 2027

JahrMindestlohnMinijob-Grenze
202613,90 €603 €
202714,60 €633 €

Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn nach § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet. Quellen: § 1 MiLoV5, § 8 SGB IV.

Warum die Preiserhöhung oft kleiner ist, als man denkt

Die Mehrkosten verteilen sich auf den gesamten Nettoumsatz, nicht nur auf einzelne Gerichte. Das Beispiel oben braucht bei 45.000 € Nettoumsatz weniger als ein Prozent. Teurer wird es, wenn der Lohnabstand zu erfahrenen Kräften gehalten werden soll; dafür gibt es den Schalter „Lohnabstand halten“. Die prozentuale Erhöhung gilt netto wie brutto, Details zu den Steuersätzen erklärt der Beitrag zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Minijobs: Stunden jetzt prüfen

Wer 2026 zum Mindestlohn genau an der Grenze plant, bleibt 2027 knapp darunter, weil Grenze und Mindestlohn gemeinsam steigen. Kritisch sind Minijobber mit mehr als dem Mindestlohn oder mit festen Monatsbeträgen, die zum neuen Stundenlohn nicht mehr passen. Mehr dazu im Beitrag Minijob in der Gastronomie.

Aufzeichnungspflicht

Nach § 17 MiLoG zeichnen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten Tages auf und bewahren die Aufzeichnungen zwei Jahre auf. Im Gaststättengewerbe gilt das für alle Beschäftigten. Alles Weitere zum Mindestlohn in der Gastronomie.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
14,60 € brutto je Stunde ab 1. Januar 2027, nach 13,90 € ab 1. Januar 2026 (§ 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung).
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 € im Monat. Sie ergibt sich aus Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). 2026 sind es 603 €.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?
Bei 14,60 € je Stunde höchstens 43,35 Stunden im Monat. Wer mehr als den Mindestlohn zahlt, muss die Stunden entsprechend reduzieren.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Im gewerblichen Minijob 2026 laut Minijob-Zentrale zusammen 31,17 %: 13 % Kranken-, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 0,80 %, U2 0,22 % und Insolvenzgeldumlage 0,15 %, dazu die Unfallversicherung.
Muss ich die Umsatzsteuer bei der Preiserhöhung beachten?
Die prozentuale Erhöhung ist netto und brutto gleich, weil die Umsatzsteuer proportional ist. Seit 1.1.2026 gelten für Speisen in der Gastronomie 7 %, für Getränke 19 %.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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