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Kassenbuch-Vorlage für Excel & PDF – Kassenführung mit GoBD-Anleitung

Kassenbuch-Vorlage zum direkten Ausfüllen: 12 Monatsblätter in Excel mit automatischem Saldo und Übertrag, dazu die A4-Druckvorlage als PDF und eine GoBD-Anleitung, die klarmacht, was Excel allein nicht leisten kann.

  • ✓12 Monatsblätter (Excel) mit automatischem Saldo & Übertrag
  • ✓USt-Trennung 0 % / 7 % / 19 %
  • ✓Zählprotokoll (Stückelung) als eigenes Blatt
  • ✓Jahresübersicht mit Monatssummen
  • ✓A4-Druckvorlage (PDF) zum Ausfüllen von Hand
  • ✓GoBD-Anleitung: was Sie zusätzlich brauchen
  • ✓Kostenlose Aktualisierung bei Rechtsänderungen, 12 Monate ab Kauf – über Ihren Download-Link, mit E-Mail-Hinweis
19 €einmalig, inkl. USt.

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Kassenbuch-Vorlage: Vorschau des A4-Kassenbuchblatts mit Zählprotokoll
Vorschau: A4-Kassenbuchblatt mit Datum, Beleg-Nr., Text, Einnahme, Ausgabe, USt und Bestand.

Die Vorlage gibt es in mehreren Fassungen: als Excel-Kassenbuch mit automatischem Saldo für Betriebe, die am Rechner erfassen, als A4-Kassenbuch als PDF zum Ausdrucken für die handschriftliche Führung an der Kasse und als kostenlose Kassenbuch-Vorlage mit einem Monatsblatt zum Ausprobieren.

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Ein Monatsblatt (Excel) und die A4-Druckvorlage (PDF): direkt über die Links im Abschnitt „Kostenlos“ weiter unten oder hier per E-Mail. Werbliche E-Mails erhalten Sie nur, wenn Sie das in der Mail gesondert bestätigen.

Excel-Version (1 Monat)

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PDF-Version (A4 zum Ausdrucken, Ausfüllen von Hand)

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Die Vollversion (19 €) enthält 12 Monatsblätter mit Übertrag, Jahresübersicht, Zählprotokoll und GoBD-Anleitung.

Ergänzung

Kassenbericht-Vorlage für die offene Ladenkasse

Retrogrades Rechenschema plus Zählprotokoll für Imbiss, Marktstand, Foodtruck oder Vereinsfest.

Kassenbericht-Vorlage ansehen →

Alles zur Kasse in einem Paket

GoBD-Kassen-Paket

Enthält Verfahrensdokumentation Kasse (Word), Kassenbuch mit Zählprotokoll und Tagesabschluss (Excel), Kassenbericht, Prüfungs-Checkliste und Kassenausfall-Protokoll.

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Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion, geprüft anhand der zitierten Primärquellen.

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Ein förmliches Kassenbuch führt, wer buchführungspflichtig ist: Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Kaufleute nach § 140 AO, und Einzelunternehmer, deren Betrieb mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr erzielt (§ 141 Abs. 1 AO). Die Pflicht nach § 141 beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO). Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, braucht kein förmliches Kassenbuch – muss Kasseneinnahmen und Kassenausgaben aber nach § 146 Abs. 1 AO ebenfalls täglich festhalten.

Welche Aufzeichnung für welchen Betrieb

SituationWas Sie führenNorm
Buchführungspflichtig (GmbH/UG, Kaufmann, oder Mitteilung nach § 141 AO) mit BarkasseKassenbuch, Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich§§ 140, 141, 146 Abs. 1 AO
Elektronische Kasse mit TSEEinzelaufzeichnung durch die Kasse; Einlagen, Entnahmen und Bankeinzahlungen zusätzlich mit Beleg festhalten§ 146 Abs. 1, § 146a Abs. 1 AO
Offene Ladenkasse ohne elektronisches Systemtäglicher Kassenbericht; die Einzelaufzeichnung entfällt nur bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Barzahlung§ 146 Abs. 1 Satz 3 AO
Jeder Betrieb mit elektronischem AufzeichnungssystemMitteilung an das Finanzamt per Datenfernübertragung (u. a. Art der TSE, Seriennummer, Anschaffungsdatum)§ 146a Abs. 4 AO

Für die offene Ladenkasse gibt es die Kassenbericht-Vorlage.

Der Spaltenaufbau

Sieben Spalten genügen: Datum, Belegnummer, Buchungstext, Einnahme, Ausgabe, Steuersatz und Bestand. Jede Bewegung wird einzeln und in zeitlicher Reihenfolge erfasst, sodass der rechnerische Bestand jederzeit mit dem gezählten Bargeld verglichen werden kann.

SpalteInhaltBeispiel
DatumTag der Bargeldbewegung23.07.2026
BelegnummerFortlaufend, lückenlos2026-0815
BuchungstextKurze, eindeutige BeschreibungTageseinnahme lt. Z-Bon
Einnahme (brutto)Bareinnahmen in Euro1.485,60 €
Ausgabe (brutto)Barausgaben in Euro42,90 €
USt-Satz7 % oder 19 %, getrennt ausweisen19 %
KassenbestandRechnerischer Saldo nach der Buchung2.108,30 €

Durchgerechnet: ein Kassentag mit 7 % und 19 %

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Satz von 7 %, ausgenommen die Abgabe von Getränken (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). In der Tageslosung stecken deshalb fast immer zwei Steuersätze. Ein Beispieltag mit 200,00 € Anfangsbestand:

BelegTextEinnahmeAusgabeBestand
—Anfangsbestand——200,00 €
Z-118Tageslosung laut Z-Bon: Speisen 820,50 € (7 %), Getränke 420,00 € (19 %)1.240,50 €—1.440,50 €
K-041Bareinkauf Markt (Beleg vorhanden)—86,30 €1.354,20 €
K-042Privatentnahme (Eigenbeleg)—300,00 €1.054,20 €
K-043Einzahlung Bank (Einzahlungsbeleg)—800,00 €254,20 €
K-044Kassendifferenz laut Zählprotokoll—2,50 €251,70 €
—Endbestand gezählt——251,70 €

Die Umsatzsteuer steckt im Bruttobetrag: 820,50 € × 7/107 = 53,68 € und 420,00 € × 19/119 = 67,06 €. Netto sind das 766,82 € und 352,94 €. Wichtig ist die letzte Zeile: Gezählt wurden 251,70 €, rechnerisch wären es 254,20 € gewesen. Die 2,50 € werden als eigene Zeile „Kassendifferenz“ gebucht und nicht still angeglichen. Ein negativer Bestand wäre dagegen rechnerisch unmöglich – er zeigt, dass eine Einnahme oder Einlage fehlt.

Excel oder Papier: was § 146 Abs. 4 AO verlangt

Eine Buchung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist, und es darf nicht ungewiss bleiben, ob eine Änderung ursprünglich oder später gemacht wurde (§ 146 Abs. 4 AO). Eine Excel-Datei erfüllt das allein nicht, weil sich Zellen spurlos überschreiben lassen. Zwei Wege sind praxistauglich: das Tagesblatt noch am selben Tag ausdrucken, unterschreiben und mit den Belegen ablegen – dann ist das Papier Ihr Kassenbuch –, oder eine Software, die jede Änderung protokolliert. Die Einzelheiten regeln die GoBD in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14.07.2025. Legt das Finanzamt die Aufzeichnungen nicht zugrunde, darf es schätzen (§ 162 Abs. 2 AO).

Korrekturen auf Papier: falsche Zeile mit einem Strich durchstreichen, sodass sie lesbar bleibt, Kurzvermerk „Korrektur“, richtige Buchung in einer neuen Zeile. Kugelschreiber, kein Bleistift, kein Tipp-Ex.

Kassensturz und Kassen-Nachschau

Das Finanzamt darf ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten zur Kassen-Nachschau kommen und Aufzeichnungen, Bücher und Organisationsunterlagen zur Kasse verlangen (§ 146b AO). Wer abends nach Stückelung zählt, das Ergebnis neben den rechnerischen Bestand schreibt und Differenzen offen bucht, hat für diesen Moment das Wichtigste bereits vorbereitet. Ein Zählprotokoll schreibt § 146 AO nicht ausdrücklich vor; es ist aber der einfachste Beleg dafür, dass tatsächlich gezählt wurde. Wie es aufgebaut ist, zeigt das Zählprotokoll in der Kassenbericht-Vorlage.

Was Prüfer typischerweise zuerst ansehen

AuffälligkeitWarumVorbeugen
Negativer Kassenbestandrechnerisch unmöglichEinlagen sofort buchen, täglich zählen
Lücken in der BelegnummerierungVollständigkeit nicht belegbarfortlaufend nummerieren, Storni dokumentieren
Nachträgliche Änderungen ohne SpurVerstoß gegen § 146 Abs. 4 AOdurchstreichen statt löschen
Entnahmen ohne EigenbelegVollständigkeit nicht belegbarjede Entnahme sofort mit Eigenbeleg
Kasse stimmt monatelang auf den Centwirkt unrealistischechte Differenzen offen ausweisen

Aufbewahrung

Nach § 147 Abs. 3 AO sind Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre. Die TSE ersetzt das Kassenbuch nicht: Bareinlagen, Entnahmen und Bankeinzahlungen laufen an der Kasse vorbei und gehören täglich ins Kassenbuch.

Kassenbuch-Vorlage als PDF zum Ausdrucken

Papier ist die einfachste Form der Unveränderbarkeit: Tinte, fortlaufend nummerierte Blätter, Unterschrift. Es passt für Betriebe mit wenigen Barbewegungen, als Rückfall bei Kassenausfall oder für Vereinsfeste. Summen und Übertrag rechnen Sie dann von Hand.

  1. Blätter fortlaufend nummerieren („Bl. 1 / 12“).
  2. Kopfzeile: Betrieb, Zeitraum, Kassenverantwortliche, Anfangsbestand.
  3. Jede Zeile vollständig: Datum, Beleg-Nr., Text, Einnahme oder Ausgabe, Steuersatz, Bestand.
  4. Am Ende des Tages zählen und das Ergebnis festhalten.
  5. Unterschrift und Datum in der Fußzeile, Blatt mit den Belegen abheften.

Kassenbuch-Vorlage kostenlos herunterladen

Die Basis-Version gibt es als Excel-Monatsblatt und als A4-PDF — direkter Download, ohne E-Mail-Adresse und ohne Anmeldung: Excel-Basis (.xlsx) herunterladen · PDF-Basis (A4) herunterladen.

Basis-Version vs. Vollversion im Vergleich

MerkmalBasis (gratis)Vollversion (19 €)
Monatsblätter112 (Januar–Dezember)
Übertrag Vormonatmanuellautomatisch
USt-Trennung1 Satz0 / 7 / 19 %, Dropdown
USt-Betrag berechnen—automatisch je Zeile
Zählprotokoll—eigenes Blatt, mit Summen
Jahresübersicht—Einnahmen, Ausgaben und Endbestand je Monat
A4-Druck-PDF1 BlattKassenbuchblatt + Zählprotokoll (2 Seiten)
GoBD-Kurzanleitung—enthalten (PDF)
Preis0 €19 € einmalig

Die Basis enthält ein Monatsblatt mit Datum, Belegnummer, Text, Einnahme, Ausgabe und laufendem Bestand; die Formeln sind offen einsehbar. Für einzelne Tage, Vereinsfeste oder als Rückfall bei Kassenausfall reicht sie. Wer sie zwölfmal kopiert und den Bestand von Hand überträgt, baut sich Übertragungsfehler ein – dafür ist die Vollversion gedacht.

Jetzt Kassenbuch-Vorlage herunterladen.

19 € einmalig. 12 Monatsblätter, Zählprotokoll, Jahresübersicht, A4-PDF und GoBD-Anleitung. Sofort-Download.

Zahlung per Kreditkarte oder PayPal, je nach Land auch mit weiteren Zahlarten wie Klarna. Abwicklung über Stripe.

Häufige Fragen

Gibt es die Kassenbuch-Vorlage als PDF?
Ja. Die kostenlose Basis gibt es als A4-PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand, mit den Spalten Datum, Beleg-Nr., Geschäftsvorfall, Einnahme, Ausgabe, USt-Satz und Bestand, und zusätzlich als Excel-Monatsblatt mit laufendem Bestand. Beide laden Sie im Abschnitt „Kostenlos“ direkt herunter, ohne E-Mail-Adresse; alternativ schicken wir die Datei per E-Mail. Die Vollversion für 19 € enthält als PDF Kassenbuchblatt und Zählprotokoll (2 Seiten), dazu 12 Excel-Monatsblätter mit Übertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Kassenbuch und Kassenbericht?
Das Kassenbuch zeichnet alle Bargeldbewegungen einzeln und chronologisch auf (Pflicht für Bilanzierer). Der Kassenbericht ermittelt bei offener Ladenkasse die Tageseinnahme rückwärts aus dem gezählten Bestand. Wer eine offene Ladenkasse führt, braucht den Kassenbericht; wer bilanziert, das Kassenbuch – bei offener Ladenkasse mit Bilanzpflicht beides.
Ersetzt meine TSE-Kasse das Kassenbuch?
Nein. Bareinlagen, Privatentnahmen, Bankeinzahlungen und andere Bewegungen außerhalb der Kasse erfasst die TSE nicht – sie gehören täglich ins Kassenbuch.
Wie korrigiere ich einen Fehler?
Nie überschreiben oder ausradieren. Falsche Zeile mit einem Strich durchstreichen (lesbar bleiben), daneben Kurzvermerk „Korrektur", und in einer neuen Zeile die richtige Buchung eintragen. So bleibt die ursprüngliche Aufzeichnung sichtbar — das ist genau, was die Finanzverwaltung sehen will.
Reicht die kostenlose Version aus?
Die Basis-Version enthält ein Monatsblatt (Excel) plus A4-PDF – gut zum Ausprobieren. Für den laufenden Betrieb brauchen Sie 12 Monatsblätter mit automatischem Übertrag, Zählprotokoll und Jahresübersicht. Genau das enthält die Vollversion für 19 €.
Was gehört auf das Deckblatt?
Firmenname, Anschrift, Steuer-Nr., Zeitraum („Kassenbuch Juli 2026"), Anfangs- und Endbestand, Anzahl Blätter, Unterschrift Kassenverantwortliche.

Welche Vorlage fehlt Ihnen?

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