Minijob in der Gastronomie 2026: Grenzen, Abgaben und Pflichten

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Ein Minijob in der Gastronomie ist seit dem 1. Januar 2026 bis 603 Euro im Monat möglich. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und entspricht rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Für den Betrieb kommen auf den Lohn rund 30 bis 32 Prozent Abgaben, und im Gastgewerbe gilt zusätzlich die Sofortmeldung am ersten Arbeitstag.

Dieser Beitrag beschreibt die Verdienstgrenze und ihre Kopplung an den Mindestlohn, die möglichen Arbeitsstunden, die Abgaben des Betriebs, die Abgrenzung zur kurzfristigen Beschäftigung sowie die Melde- und Aufzeichnungspflichten im Gastgewerbe.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Das Wichtigste in Kürze

Ein Minijob in der Gastronomie ist seit dem 1. Januar 2026 bis 603 Euro im Monat möglich. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und entspricht rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Für den Betrieb kommen auf den Lohn rund 30 bis 32 Prozent Abgaben, und im Gastgewerbe gilt zusätzlich die Sofortmeldung am ersten Arbeitstag.

Verdienstgrenze Minijob 2026: 603 Euro im Monat

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat; im Jahr sind das 7.236 Euro.

Die Grenze ist nicht fest, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Steigt der Mindestlohn, steigt die Minijob-Grenze mit. Der Mindestlohn im Gastgewerbe ist Thema von Mindestlohn Gastronomie.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

603 Euro geteilt durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt rund 43 Arbeitsstunden im Monat.

Wird über Mindestlohn bezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend, weil die Verdienstgrenze unverändert bleibt. Ein Überschreiten der Grenze ist in maximal zwei Kalendermonaten je Zeitjahr zulässig, und zwar nur, wenn es unvorhergesehen eintritt.

Was der Minijob den Betrieb kostet

Auf den Lohn kommen Pauschalbeiträge und Umlagen, in Summe rund 30 bis 32 Prozent.

PositionSatz
Rentenversicherung (pauschal)15 Prozent
Krankenversicherung (pauschal)13 Prozent
Pauschsteuer2 Prozent
Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlageje nach Krankenkasse unterschiedlich

Eine exakte Gesamtprozentzahl lässt sich daraus nicht allgemeingültig ableiten, weil die Umlagen je Krankenkasse abweichen. Kalkulieren Sie mit rund 30 bis 32 Prozent und prüfen Sie den konkreten Satz Ihrer Einzugsstelle.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Der Minijob hat eine Verdienstgrenze, die kurzfristige Beschäftigung eine Zeitgrenze.

Die kurzfristige Beschäftigung ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und kennt keine Verdienstgrenze. Der Minijob ist dagegen dauerhaft möglich, aber auf 603 Euro im Monat begrenzt. Die Details stehen unter kurzfristige Beschäftigung Gastronomie.

Pflichten am ersten Tag: die Sofortmeldung

Im Gastgewerbe ist die Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV vor Aufnahme der Beschäftigung zu übermitteln.

Sie ersetzt nicht die reguläre Anmeldung zur Sozialversicherung, sondern kommt hinzu. Wie die Meldung aufgebaut ist und welche Daten hineingehören, zeigt Sofortmeldung Gastronomie.

Arbeitszeit aufzeichnen nach § 17 MiLoG

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Für Minijobs im Gastgewerbe ist das der Nachweis, der bei einer Kontrolle zuerst verlangt wird. Eine vorbereitete Erfassung finden Sie unter Stundenzettel-Vorlage; ein passendes Vertragsmuster unter Arbeitsvertrag Minijob Gastronomie.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat, im Jahr sind das 7.236 Euro. Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?
603 Euro geteilt durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Wird über Mindestlohn bezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Auf den Lohn kommen 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer, dazu die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage, deren Sätze je Krankenkasse abweichen. In Summe sind das rund 30 bis 32 Prozent.
Darf ein Minijobber die 603 Euro überschreiten?
Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Verdienstgrenze ist in maximal zwei Kalendermonaten je Zeitjahr zulässig. Planmäßige Mehrverdienste sind damit nicht gemeint.
Muss ein Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben?
Ein schriftlicher Vertrag ist im Betriebsalltag der Regelfall und die Grundlage für klare Absprachen zu Arbeitszeit und Vergütung. Unabhängig davon müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 MiLoG aufgezeichnet werden.

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