Minijob in der Gastronomie 2026 und 2027: Grenzen, Abgaben und Pflichten
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Ein Minijob in der Gastronomie ist seit dem 1. Januar 2026 bis 603 Euro im Monat möglich. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und entspricht rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Für den Betrieb kommen auf den Lohn rund 30 bis 32 Prozent Abgaben, und im Gastgewerbe gilt zusätzlich die Sofortmeldung am ersten Arbeitstag. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze damit auf 633 Euro im Monat.
Dieser Beitrag beschreibt die Verdienstgrenze und ihre Kopplung an den Mindestlohn, die möglichen Arbeitsstunden, die Abgaben des Betriebs, die Abgrenzung zur kurzfristigen Beschäftigung sowie die Melde- und Aufzeichnungspflichten im Gastgewerbe.
Verträge und Aufzeichnungen für Minijobs enthält das Arbeitsvertrag Gastronomie Paket.
Ob Ihre Minijobs 2027 unter 633 € bleiben, prüft der Mindestlohn-2027-Rechner je Mitarbeiter.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Minijob in der Gastronomie ist seit dem 1. Januar 2026 bis 603 Euro im Monat möglich. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und entspricht rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Für den Betrieb kommen auf den Lohn rund 30 bis 32 Prozent Abgaben, und im Gastgewerbe gilt zusätzlich die Sofortmeldung am ersten Arbeitstag. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze damit auf 633 Euro im Monat.
Verdienstgrenze Minijob 2026: 603 Euro im Monat
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat; im Jahr sind das 7.236 Euro.
Die geringfügige Beschäftigung ist in § 8 SGB IV definiert, die Kopplung an den Mindestlohn in§ 1 MiLoG. Die Grenze ist nicht fest, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Steigt der Mindestlohn, steigt die Minijob-Grenze mit. Der Mindestlohn im Gastgewerbe ist Thema von Mindestlohn Gastronomie. Da Minijobs bei Kontrollen besonders im Fokus stehen, lohnt sich ein Blick auf die Zollprüfung in der Gastronomie.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?
603 Euro geteilt durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt rund 43 Arbeitsstunden im Monat.
Wird über Mindestlohn bezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend, weil die Verdienstgrenze unverändert bleibt. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich, jeweils um höchstens den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
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Minijob 2027: Was sich ändert und was noch offen ist
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro; nach der gesetzlichen Formel ergibt das eine Minijob-Grenze von 633 Euro im Monat. Eine höhere Pauschsteuer und ein Pflegeversicherungsbeitrag für Minijobs sind bisher nur Gesetzentwürfe.
| Thema | Wert/Plan | Status | Stand 08.10.2026 |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn ab 01.01.2027 | 14,60 € je Stunde | beschlossen | § 1 MiLoV5 |
| Minijob-Grenze 2027 | 633 € im Monat (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet) | ergibt sich aus der gesetzlichen Formel (§ 8 Abs. 1a SGB IV) | Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht aus |
| KV-Pauschale gewerblicher Minijob | von 13 % auf 14,6 % plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag | beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 228) | endgültiger Wert folgt mit der Bekanntgabe des Zusatzbeitragssatzes bis Anfang November 2026; Gesamtwert nach unserer Einschätzung rund 17,5 %, nicht verbindlich |
| Pauschsteuer | von 2 % auf 5 % | Entwurf (Einkommensteuerreformgesetz 2027), nicht beschlossen | Bundesrat 16.10.2026; der Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Streichung |
Die folgende Tabelle zeigt die Fundstellen im Einzelnen.
| Angabe | Wert | Stand | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn ab 1. Januar 2027 | 14,60 € je Stunde | geltend (Verordnung verkündet) | § 1 Nr. 2 MiLoV5 (BGBl. 2025 I Nr. 268) |
| Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Januar 2027 | 633 € im Monat (14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67, aufgerundet); rund 43 Stunden zum Mindestlohn | geltende Formel; Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht aus | § 8 Abs. 1a SGB IV |
| Pauschsteuer (einheitlich) | Anhebung von 2 % auf 5 % ab 1. Januar 2027 geplant | Entwurf (Einkommensteuerreformgesetz 2027), Beratung im Bundesrat am 16.10.2026 | § 40a Abs. 2 EStG; BR-Drs. 507/26 |
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung ab 1. Januar 2027 | allgemeiner Beitragssatz (14,6 %) zuzüglich durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2027; Wert wird bis 1. November 2026 bekannt gegeben | geltend (Gesetz verkündet), Wert offen | § 249b Satz 1 SGB V n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 64) |
| Pflegeversicherung für Minijobs | Arbeitgeberbeitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz der Pflegeversicherung; im Privathaushalt 1,5 % | Entwurf, ab 1. Januar 2028 geplant (Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsentwurf vom 30.09.2026) | § 59b SGB XI-E |
Zum Mindestlohn entspricht die Grenze von 633 Euro wie 2026 rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Wer über dem Mindestlohn bezahlt, prüft je Mitarbeiter, ob der Monatslohn 2027 unter 633 Euro bleibt, zum Beispiel mit dem Mindestlohn-2027-Rechner. Die Entwürfe können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern; wir ergänzen den Abschnitt, sobald sie beschlossen sind.
Quellen: MiLoV5 und § 8 SGB IV (gesetze-im-internet.de), BR-Drs. 507/26 (bundesrat.de), Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (bundesgesundheitsministerium.de), jeweils abgerufen am 05.10.2026.
Was der Minijob den Betrieb kostet
Auf den Lohn kommen Pauschalbeiträge und Umlagen, in Summe rund 30 bis 32 Prozent.
| Position | Satz |
|---|---|
| Rentenversicherung (pauschal) | 15 Prozent |
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 Prozent |
| Pauschsteuer | 2 Prozent |
| Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage | je nach Krankenkasse unterschiedlich |
Eine exakte Gesamtprozentzahl lässt sich daraus nicht allgemeingültig ableiten, weil die Umlagen je Krankenkasse abweichen. Kalkulieren Sie mit rund 30 bis 32 Prozent und prüfen Sie den konkreten Satz Ihrer Einzugsstelle.
Was sich 2027 und 2028 ändert und was davon erst geplant ist, steht im Abschnitt Minijob 2027; Ihre Mehrkosten rechnet der Mindestlohn-2027-Rechner.
Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
Der Minijob hat eine Verdienstgrenze, die kurzfristige Beschäftigung eine Zeitgrenze.
Die kurzfristige Beschäftigung ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und kennt keine Verdienstgrenze. Der Minijob ist dagegen dauerhaft möglich, aber auf 603 Euro im Monat begrenzt. Die Details stehen unter kurzfristige Beschäftigung Gastronomie.
Pflichten am ersten Tag: die Sofortmeldung
Im Gastgewerbe ist die Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV vor Aufnahme der Beschäftigung zu übermitteln.
Rechtsgrundlage ist § 28a SGB IV. Sie ersetzt nicht die reguläre Anmeldung zur Sozialversicherung, sondern kommt hinzu. Wie die Meldung aufgebaut ist und welche Daten hineingehören, zeigt Sofortmeldung Gastronomie.
Arbeitszeit aufzeichnen nach § 17 MiLoG
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
Die Pflicht steht in § 17 MiLoG. Für Minijobs im Gastgewerbe ist das der Nachweis, der bei einer Kontrolle zuerst verlangt wird. Eine vorbereitete Erfassung finden Sie unter Stundenzettel-Vorlage; ein passendes Vertragsmuster unter Arbeitsvertrag Minijob Gastronomie. Arbeiten Minijobber nachts, sonntags oder an Feiertagen, gelten für Zuschläge eigene Regeln, siehe Nachtzuschlag in der Gastronomie.
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HR-Toolkit ansehenDieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.
Rechtsstand: 5. Oktober 2026 (geprüft an MiLoV5, § 8 SGB IV, BR-Drs. 507/26 und am Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
- Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat, im Jahr sind das 7.236 Euro. Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.
- Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
- Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro (§ 1 Nr. 2 MiLoV5). Nach der Formel des § 8 Abs. 1a SGB IV (14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67, aufgerundet auf volle Euro) ergibt das 633 Euro im Monat, im Jahr 7.596 Euro. Die Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht noch aus.
- Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?
- 603 Euro geteilt durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Wird über Mindestlohn bezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.
- Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
- Auf den Lohn kommen 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer, dazu die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage, deren Sätze je Krankenkasse abweichen. In Summe sind das rund 30 bis 32 Prozent.
- Darf ein Minijobber die 603 Euro überschreiten?
- Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich, jeweils um höchstens den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Planmäßige Mehrverdienste sind damit nicht gemeint.
- Muss ein Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben?
- Ein schriftlicher Vertrag ist im Betriebsalltag der Regelfall und die Grundlage für klare Absprachen zu Arbeitszeit und Vergütung. Unabhängig davon müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 MiLoG aufgezeichnet werden.
- Wird die Pauschsteuer für Minijobs 2027 erhöht?
- Das ist offen. Die Anhebung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 % steht bisher nur im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027; der Bundesrat berät am 16.10.2026, und sein Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Streichung. Bis zu einem Beschluss gelten 2 %.
- Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?
- Zum Mindestlohn von 14,60 Euro ergeben 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Die Grenze von 633 Euro ergibt sich aus der gesetzlichen Formel des § 8 Abs. 1a SGB IV; die Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht noch aus. Wird über Mindestlohn bezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.