Stundenzettel-Vorlage: Kostenlos als PDF, Excel & Word zum Ausdrucken

Stundenzettel-Vorlage: Kostenlos als PDF, Excel & Word zum Ausdrucken

Eine rechtssichere Stundenzettel-Vorlage dokumentiert pro Arbeitstag Datum, Beginn, Ende, Pausen und die Netto-Arbeitszeit – genau die Angaben, die § 17 MiLoG von Gastronomiebetrieben und Minijob-Arbeitgebern verlangt.

Auf dieser Seite finden Sie den bewährten Spaltenaufbau, eine Ausfüll-Anleitung und die Vorlage in drei Varianten: als PDF zum Ausdrucken, als Excel-Datei mit automatischer Stundenberechnung und als Word-Dokument zum Anpassen. Alle Varianten sind kostenlos und auf die Anforderungen im Gastgewerbe zugeschnitten – vom Minijobber im Service bis zur Vollzeitkraft in der Küche.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Stundenzettel-Vorlage: So ist sie aufgebaut

Eine gute Stundenzettel-Vorlage enthält pro Arbeitstag eine Zeile mit Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten und der daraus berechneten Netto-Arbeitszeit sowie Kopffelder für Name, Monat und Betrieb. Am Monatsende werden Soll-Stunden, Ist-Stunden und Mehrarbeit summiert, und Mitarbeiter wie Arbeitgeber bestätigen die Angaben per Unterschrift.

Der Kopfbereich der Vorlage nimmt die Stammdaten auf: Name des Mitarbeiters, Personalnummer, Monat/Jahr, Betrieb bzw. Standort und die vertragliche Soll-Arbeitszeit. Darunter folgt die Tagestabelle mit 31 Zeilen – eine je Kalendertag:

SpalteInhaltBeispiel
DatumKalendertag der Arbeitsleistung03.08.2026
ArbeitsbeginnTatsächliche Uhrzeit des Arbeitsantritts16:30
ArbeitsendeTatsächliche Uhrzeit des Arbeitsendes23:45
Pause (Min.)Summe aller Ruhepausen30
Arbeitszeit nettoEnde − Beginn − Pausen6:45
Bereich/Tätigkeit (optional)Küche, Service, Theke, VeranstaltungService
BemerkungKrank (K), Urlaub (U), Feiertag (F)U

Die Fußzeile summiert Ist-Stunden, stellt sie den Soll-Stunden gegenüber und weist Plus- oder Minusstunden aus. Zwei Unterschriftsfelder (Mitarbeiter und Arbeitgeber) schließen das Dokument ab. Die PDF-Variante ist für den A4-Ausdruck im Hochformat optimiert – ideal zum Aushängen neben dem Dienstplan im Personalraum.

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Pflichtangaben: Was auf jeden Stundenzettel gehört

Ein Stundenzettel ist rechtssicher, wenn er Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert, den Mitarbeiter eindeutig zuordnet und spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag ausgefüllt wird. Für Minijobber und Gastronomiebetriebe schreibt § 17 MiLoG genau diese Angaben vor; aufbewahrt wird mindestens zwei Jahre.

AngabeStatusRechtsgrundlage / Hinweis
Name des MitarbeitersPflichtZuordnung der Aufzeichnung
Beginn der täglichen ArbeitszeitPflicht§ 17 MiLoG
Ende der täglichen ArbeitszeitPflicht§ 17 MiLoG
Dauer der täglichen Arbeitszeit (ohne Pausen)Pflicht§ 17 MiLoG
Mehrarbeit über 8 Stunden werktäglichPflicht§ 16 ArbZG
Aufzeichnung binnen 7 KalendertagenPflicht§ 17 Abs. 1 MiLoG
Aufbewahrung mindestens 2 JahrePflicht§ 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG
Pausenzeiten einzeln ausweisenEmpfohlenNachweis bei Zoll-Prüfung
Unterschrift Mitarbeiter + ArbeitgeberEmpfohlenBeweiswert bei Streitigkeiten
Bereich/KostenstelleOptionalBasis fürs Gastro-Controlling

Wichtig: Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor – handschriftlich auf Papier ist ebenso zulässig wie digital. Entscheidend sind Vollständigkeit, Frist und Aufbewahrung.

PDF, Excel, Word oder App: Welches Format passt zu Ihrem Betrieb?

Für die schnelle Zeiterfassung auf Papier ist die PDF-Vorlage zum Ausdrucken die beste Wahl, weil sie auf jedem Gerät identisch aussieht und nicht versehentlich verändert wird. Excel rechnet Stunden automatisch zusammen, Word lässt sich frei anpassen, und eine App lohnt sich ab etwa zehn Mitarbeitern.

KriteriumPDFExcelWordZeiterfassungs-App
Ideal fürAusdruck, Papier-ErfassungAutomatische BerechnungIndividuelle AnpassungBetriebe ab ca. 10 Mitarbeitern
Stunden berechnetNein, manuellJa, per FormelNein, manuellJa, automatisch
ÄnderungssicherheitHochMittelNiedrigHoch
Aufwand pro MonatMittelNiedrigMittelSehr niedrig
KostenKostenlosKostenlosKostenlosAb ca. 2–4 €/MA/Monat
DATEV-ÜbergabeAbtippenKopierbar/exportierbarAbtippenDirekter Export

In der Praxis bewährt sich im Gastgewerbe die Kombination: PDF-Stundenzettel zum Ausdrucken für die tägliche Erfassung durch das Team, Excel-Vorlage für die Monatsauswertung. Wer Schichten ohnehin digital plant, kann Soll-Zeiten direkt aus der Dienstplan-Vorlage übernehmen und muss nur Abweichungen nachtragen.

Stundenzettel richtig ausfüllen: Anleitung in 5 Schritten

Beim Ausfüllen trägt der Mitarbeiter jeden Arbeitstag mit Datum, tatsächlichem Beginn, Ende und allen Pausen ein – nicht die Dienstplan-Zeiten. Die Netto-Arbeitszeit ergibt sich aus Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pausen. Am Monatsende prüft der Arbeitgeber die Summen und beide Seiten unterschreiben den Stundenzettel.

  1. Kopfdaten eintragen: Name, Personalnummer, Monat, Betrieb und Soll-Stunden.
  2. Täglich erfassen: Tatsächliche Kommen- und Gehen-Zeiten notieren, nicht die geplanten. Bei Schichten über Mitternacht das Arbeitsende dem Beginn-Tag zuordnen (z. B. „18:00–02:30").
  3. Pausen dokumentieren: Ab mehr als 6 Stunden 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten.
  4. Fehlzeiten kennzeichnen: Urlaub (U), Krankheit (K), Feiertag (F) mit Kürzel statt Uhrzeiten.
  5. Prüfen und unterschreiben: Spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag vollständig, am Monatsende summieren, unterschreiben, mindestens zwei Jahre archivieren.

Tipp: Welche Soll-Arbeitszeit gilt, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag – Formulierungen dazu in unserem Arbeitsvertrag-Muster.

DATEV-kompatibler Stundenzettel: Diese Felder braucht das Lohnbüro

Ein DATEV-kompatibler Stundenzettel enthält zusätzlich zur Arbeitszeit die DATEV-Personalnummer, die Zuordnung zu Lohnarten sowie getrennt ausgewiesene Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Damit kann das Lohnbüro die Werte direkt in DATEV Lohn & Gehalt erfassen oder als Datei importieren.

FeldWozu das Lohnbüro es braucht
DATEV-PersonalnummerEindeutige Zuordnung im Lohnprogramm
Lohnart je StundenblockTrennung von Grundlohn, Mehrarbeit und Zuschlägen
Nachtstunden (gesondert)Steuerfreie Nachtzuschläge korrekt abrechnen
Sonntags-/Feiertagsstunden (gesondert)Steuerfreie SFN-Zuschläge korrekt abrechnen
Fehlzeiten-Kürzel (U/K)Übernahme als Ausfallschlüssel
Kostenstelle/BereichAuswertung nach Küche, Service, Standort
Monatssummen je LohnartSchnellerfassung der Bewegungsdaten

Klären Sie einmalig mit Ihrem Lohnbüro, welche Lohnarten-Nummern genutzt werden, und hinterlegen Sie diese fest in der Vorlage. Die komplette DATEV-Systematik inklusive steuerfreier Zuschlagssätze behandelt unser Ratgeber zum DATEV-Stundenzettel.

Rechtliche Grundlagen kompakt: MiLoG, ArbZG und Aufbewahrung

Gastronomiebetriebe sind doppelt zur Zeiterfassung verpflichtet: § 17 MiLoG verlangt für das Gastgewerbe und für Minijobber die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, § 16 ArbZG die Dokumentation von Mehrarbeit über acht Stunden. Verstöße können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – die Aufzeichnungspflicht gilt hier für alle Arbeitnehmer. Details stellt der Zoll bereit; für Minijobs die Minijob-Zentrale. Die vollständige Einordnung lesen Sie im Ratgeber Arbeitszeiterfassung.

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Häufige Fragen

Sind handschriftliche Stundenzettel gültig?
Ja. § 17 MiLoG schreibt keine bestimmte Form vor – ein handschriftlich ausgefüllter Papier-Stundenzettel ist zulässig, solange Beginn, Ende und Dauer vollständig, fristgerecht und lesbar dokumentiert sind.
Wie lange müssen Stundenzettel aufbewahrt werden?
Mindestens zwei Jahre (§ 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG). Als Grundlage der Lohnabrechnung empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung im Rahmen der steuerlichen Fristen.
Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für Minijobber?
Ja, für gewerbliche Minijobber gilt § 17 MiLoG uneingeschränkt: Aufzeichnung spätestens sieben Kalendertage nach der Arbeitsleistung. Ausgenommen sind nur Minijobs in Privathaushalten.
Was droht, wenn keine Stundenzettel geführt werden?
Bußgelder bis zu 30.000 Euro (§ 21 MiLoG). Geprüft wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls – in der Gastronomie regelmäßig und unangekündigt.
Muss der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber den Stundenzettel führen?
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Er darf das Ausfüllen delegieren, muss die Angaben aber kontrollieren und haftet bei fehlenden Aufzeichnungen.
Reicht die kostenlose Vorlage oder brauche ich eine Zeiterfassungs-App?
Für kleine Teams reicht die kostenlose Vorlage als PDF oder Excel vollständig aus. Eine App lohnt sich bei vielen Mitarbeitern an mehreren Standorten oder für den automatisierten DATEV-Export.

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