Excel · Mindestlohn 14,60 € · Stand 08.10.2026
Personalkosten-Planer 2027 für die Gastronomie
Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion · Redaktionell geprüft von Tobias Quass
Personalkosten 2026 gegen 2027 je Mitarbeiter vergleichen und die nötige Preiserhöhung ausrechnen.
- Einmalzahlung, dauerhaft nutzbar
- Sofort-Download nach dem Kauf
- Bearbeitbar in Excel
- Rechtsstand 8. Oktober 2026 — mit Quellen-/Paragraphenangaben in den Dokumenten
- Kostenlose Aktualisierung bei Rechtsänderungen, 12 Monate ab Kauf – über Ihren Download-Link, mit E-Mail-Hinweis
Zahlung per Kreditkarte oder PayPal, je nach Land auch mit weiteren Zahlarten wie Klarna. Abwicklung über Stripe.
Sofort-Download nach der Zahlung. Mit dem Kauf digitaler Inhalte verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht — Details in unseren AGB.
Sofort-Download nach Kauf · Rechnung inklusive

Das Wichtigste in Kürze
Der Personalkosten-Planer 2027 vergleicht Ihre Personalkosten 2026 und 2027 je Mitarbeiter und zeigt, welche Preiserhöhung nötig ist, um die Mehrkosten auszugleichen. Beschlossen ist der Mindestlohn von 14,60 € ab 1. Januar 2027. Andere Werte (Pauschsteuer Minijob, Deckel für Sonntags- und Feiertagszuschläge, Sachbezug, Zusatzbeitrag Krankenversicherung) sind noch offen; der Planer markiert sie gelb und lässt sie überschreiben.
Was ist beschlossen, was ist offen (Stand 08.10.2026)
| Wert | Status | Stand |
|---|---|---|
| Mindestlohn 14,60 € ab 01.01.2027 | beschlossen | § 1 MiLoV5 |
| Pauschsteuer Minijob 2 % auf 5 % | Entwurf (Einkommensteuerreformgesetz 2027), nicht beschlossen | Bundesrat 16.10.2026; der Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Streichung |
| Grundlohn-Deckel für steuerfreie Sonntags- und Feiertagszuschläge 50 auf 75 € (für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 €) und Sachbezugswerte 2027 | Entwurf, nicht beschlossen | Bundesrat 16.10.2026 |
| Zusatzbeitrag Krankenversicherung und damit KV-Pauschale Minijob | KV-Pauschale 14,6 % plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 228), Wert offen | Bekanntgabe voraussichtlich Anfang November 2026; im Planer Annahme 2,9 % |
| Minijob-Grenze 633 € | ergibt sich aus der gesetzlichen Formel (§ 8 Abs. 1a SGB IV) | Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht aus |
Das ist enthalten
- ✓Tabelle Personal: Personalkosten je Mitarbeiter 2026 gegen 2027, mit Minijob-Prüfung
- ✓Tabelle Parameter: gesetzliche Werte 2026 und 2027 mit Status und Quelle, offene Werte gelb
- ✓Tabelle Preiseffekt: nötige Preiserhöhung in Prozent und je Gericht
- ✓Schalter Pauschsteuer Minijob (5 % Entwurf oder 2 % bisher)
- ✓Anleitung und Beispielzeilen zum Überschreiben
- ✓Excel-Datei mit Formeln, bearbeitbar (1 Datei plus LIESMICH)
So läuft der Kauf
- Vorlage wählen — Vorschau und Inhaltsliste ansehen
- Sicher bezahlen über Stripe
- Sofort herunterladen — Link und Rechnung per E-Mail, dauerhaft im Konto
Warum nicht einfach eine Gratis-Vorlage aus dem Netz?
Gratis-Vorlagen gibt es viele — im Alltag scheitern sie an drei Punkten: nichts passt zusammen, nichts rechnet mit, niemand pflegt den Rechtsstand.
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Zusammengesucht von verschiedenen Anbietern: Word hier, PDF da, nichts passt zusammen.
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Vorbefüllte Muster und Beispiele, sofort einsatzbereit.
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Rechtsstand unklar, oft seit Jahren nicht aktualisiert.
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Rechtsstand 8. Oktober 2026, mit Quellenangaben (Gesetze/Verordnungen) direkt in den Dokumenten.
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Keine Updates: Rechtsänderung = selbst nachpflegen.
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Kostenlose Aktualisierung bei Rechtsänderungen, 12 Monate ab Kauf – über Ihren Download-Link, mit E-Mail-Hinweis
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Stundenlange Suche nach brauchbaren Dateien.
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Ein Download, komplett und geordnet.
Blick ins Paket
So sind die Dokumente aufgebaut — Struktur, Spalten und Beispielwerte entsprechen den enthaltenen Dateien.
| Parameter | 2026 | 2027 | Status |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € | 14,60 € | beschlossen |
| Minijob-Grenze | 603 € | 633 € | Bekanntgabe offen |
| Pauschsteuer Minijob | 2 % | 5 % | Entwurf |
| Name / Funktion | Art | Std./Woche | Lohn 2026 |
|---|---|---|---|
| Beispiel Koch | SV-pflichtig | 40 | 17,50 € |
| Beispiel Service Teilzeit | SV-pflichtig | 25 | 14,00 € |
| Beispiel Küchenhilfe Minijob | Minijob | 10 | 13,90 € |
| Kennzahl | Eingabe/Ergebnis |
|---|---|
| Netto-Umsatz pro Monat | Beispielwert |
| Mehrkosten pro Monat | Formel |
| Nötige Preiserhöhung | Formel (%) |
Alle Dateien im Paket
- ExcelPersonalkosten-Planer-2027-Gastronomie.xlsx
- MarkdownLIESMICH.txt
Personalkosten-Planer 2027: die Tabellen im Detail
Jedes Modul ist einzeln aufgeführt — damit Sie vor dem Kauf sehen, welche Dokumente und Dateien Sie erhalten und wofür Sie sie im Betriebsalltag einsetzen.
Excel
Anleitung
Wofür: Vorgehen in drei Schritten, Farblegende und die Stichtage, an denen sich Werte ändern können.
Nutzen: Sie sehen vorab, welche Felder Eingaben sind und welche Werte noch offen sind.
Excel
Parameter
Wofür: Gesetzliche Werte 2026 und 2027 mit Status und Quelle; Werte mit offenem Status sind gelb hinterlegt, dazu der Schalter Pauschsteuer Minijob.
Nutzen: Ändert sich ein Wert, überschreiben Sie ihn an einer Stelle und alle Rechnungen passen sich an.
Excel
Personal
Wofür: Eingabe je Mitarbeiter: Name, Art (SV-pflichtig oder Minijob), Wochenstunden, Stundenlohn 2026, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden, Personalessen. Ausgabe: Brutto, Arbeitgeberabgaben, Kosten 2026 und 2027, Mehrkosten in € und %.
Nutzen: Mehrkosten je Mitarbeiter und Minijob-Prüfung für 2026 und 2027 in einer Zeile.
Excel
Preiseffekt
Wofür: Netto-Monatsumsatz eingeben; Gerichte-Tabelle mit heutigem Preis.
Nutzen: Zeigt die nötige Preiserhöhung in Prozent und je Gericht.
So setzen Sie es ein
- 1
Beispielzeilen ersetzen
Die grauen Beispielzeilen in der Tabelle Personal überschreiben oder löschen.
- 2
Parameter prüfen und gelbe Werte aktualisieren
Gelb hinterlegte Werte haben den Status Entwurf, Annahme oder offen. Prüfen Sie sie vor Gebrauch und überschreiben Sie sie bei Änderung.
- 3
Mitarbeiter eintragen
Je Mitarbeiter Art, Wochenstunden, Stundenlohn 2026, Zuschlagsstunden und Personalessen eintragen.
- 4
Umsatz und Gerichte eintragen
In der Tabelle Preiseffekt den Netto-Monatsumsatz und Ihre Gerichte eintragen.
- 5
Nach dem Bundesrat und nach Bekanntgabe aktualisieren
Nach der Bundesratssitzung am 16.10.2026 und nach Bekanntgabe von Zusatzbeitrag und Minijob-Grenze die gelben Werte anpassen oder die aktualisierte Datei über Ihren Download-Link laden.
Fachwissen: Personalkosten 2027 in der Gastronomie
Mindestlohn 14,60 € ab 2027: was das für Ihre Personalkosten bedeutet
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Stunde (§ 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung).
Auf den höheren Lohn kommen die Arbeitgeberabgaben hinzu. Einen schnellen Überblick über Mehrkosten und Preiserhöhung gibt der kostenlose Mindestlohn-2027-Rechner.
Minijob 2027: Grenze und Abgaben
Ab dem 1. Januar 2027 ergibt die gesetzliche Formel (§ 8 Abs. 1a SGB IV) eine Minijob-Grenze von 633 € im Monat; die Bekanntgabe im Bundesanzeiger steht noch aus.
Die KV-Pauschale steigt von 13 % auf 14,6 % plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag (BGBl. 2026 I Nr. 228); der endgültige Wert folgt mit der Bekanntgabe des Zusatzbeitragssatzes. Die Anhebung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 % ist ein Entwurf. Details im Ratgeber Minijob in der Gastronomie.
Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag
Nach § 3b EStG sind Zuschläge auf den Grundlohn steuerfrei: Nacht 25 % (0–4 Uhr 40 %), Sonntag 50 %, gesetzliche Feiertage 125 %, bestimmte Feiertage 150 %; Grundlohn-Deckel 50 € pro Stunde.
Sozialversicherungsfrei bleiben die Zuschläge nach § 1 SvEV nur bei einem Grundlohn bis 25 € pro Stunde. Mehr dazu unter Nachtzuschlag in der Gastronomie.
Häufige Fragen
Welche Werte für 2027 stehen schon fest und welche sind offen?
Beschlossen ist der Mindestlohn von 14,60 € ab 1. Januar 2027. Offen sind die Pauschsteuer für Minijobs (Entwurf 2 % auf 5 %, Bundesrat 16.10.2026), der Grundlohn-Deckel für steuerfreie Sonntags- und Feiertagszuschläge (Entwurf 50 auf 75 €, für Nachtzuschläge unverändert 50 €) und die Sachbezugswerte 2027 (Entwurf), der durchschnittliche Zusatzbeitrag Krankenversicherung (Bekanntgabe voraussichtlich Anfang November 2026) und die Bekanntgabe der Minijob-Grenze von 633 €. Der Planer markiert diese Werte gelb.
Für welche Betriebe passt der Planer?
Für Inhaberbetriebe mit Minijobbern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nicht enthalten sind Beitragsbemessungsgrenzen, der Übergangsbereich, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnfortzahlung.
Ersetzt der Planer Lohnbüro oder Steuerberater?
Nein. Der Planer ist eine Rechenhilfe mit Beispielwerten und ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Beratung.
Bekomme ich aktualisierte Werte?
Ja, wie bei allen Produkten: kostenlose Aktualisierung 12 Monate ab Kauf über den Download-Link.
In welchem Format erhalte ich den Planer?
Als Excel-Datei (.xlsx) mit Formeln, dazu eine LIESMICH-Datei.
Wie unterscheidet er sich von Kalkulations-Toolkit, Controlling-Dashboard und Dienstplan-Excel?
Der Planer rechnet die Mehrkosten durch die Änderungen 2027 und den nötigen Preisaufschlag. Er ersetzt keinen Dienstplan und keine Rezeptkalkulation.
Passende Ratgeber & nächste Schritte
Passende Ratgeber und Werkzeuge: Mindestlohn-2027-Rechner, Minijob in der Gastronomie, Nachtzuschlag in der Gastronomie und Personalkosten Gastronomie. Für Rezeptkalkulation, Controlling und Schichtplanung gibt es eigene Werkzeuge: Kalkulations-Toolkit, Controlling-Dashboard und Dienstplan-Excel.
Rechtlicher Hinweis: Rechenhilfe mit Beispielwerten, ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung im Einzelfall. Werte mit Status Entwurf, Annahme oder offen können sich ändern. Rechtsstand: 8. Oktober 2026, gilt für Deutschland.
Verwandte Vorlagen & Ratgeber
29 € einmalig, inkl. USt. Dauerhaft nutzbar. Sofort-Download nach dem Kauf.
Zahlung per Kreditkarte oder PayPal, je nach Land auch mit weiteren Zahlarten wie Klarna. Abwicklung über Stripe.