Kartenzahlung Pflicht: Was für die Gastronomie 2027 gilt und was nicht
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Eine allgemeine Kartenzahlung-Pflicht gilt heute nicht. Stand 08.10.2026 gibt es dazu kein Gesetz und keinen Kabinettsbeschluss, nur Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 11.09.2026. Gastronomiebetriebe dürfen also weiterhin nur Barzahlung anbieten. Ob und ab wann eine Pflicht kommt, entscheidet erst das Gesetzgebungsverfahren.
GastroDok-Redaktion · Redaktionell geprüft von Tobias Quass
Das Wichtigste in Kürze
Stand 08.10.2026 gibt es keine Pflicht zur Kartenzahlung: Es liegt weder ein Gesetz noch ein Kabinettsbeschluss vor, sondern nur Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11.09.2026. Danach sollen Betriebe künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten müssen, davon mindestens ein europäisches Verfahren wie girocard oder Wero. Der in den Eckpunkten genannte Start ab 2027 ist nicht verbindlich.
Status auf einen Blick
| Thema | Status | Stand | Was gilt heute |
|---|---|---|---|
| Pflicht zur digitalen Zahlungsart | Eckpunkte des BMF, kein Gesetz | 11.09.2026 | Keine Pflicht, nur Barzahlung bleibt zulässig |
| Kassenpflicht (Zweites Kassengesetz) | Regierungsentwurf, nicht beschlossen | 23.09.2026 | Keine allgemeine Kassenpflicht |
Was die Eckpunkte des BMF vorsehen
Nach den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums vom 11.09.2026 sollen Betriebe neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten müssen, davon mindestens ein europäisches Verfahren, etwa girocard oder Wero. Aufschläge und Mindestbeträge für digitale Zahlungen sollen nicht zulässig sein.
Als Zeitpunkt nennen die Eckpunkte laut Berichterstattung „ab 2027“. Verbindlich ist das nicht: Eckpunkte sind eine politische Absichtserklärung. Erst ein Gesetzentwurf, ein Kabinettsbeschluss und das parlamentarische Verfahren legen Inhalt und Starttermin fest.
Wen eine Pflicht praktisch träfe
Käme die Pflicht wie in den Eckpunkten beschrieben, beträfe sie vor allem Betriebe, die heute nur Barzahlung annehmen: Bar-only-Kneipen, Imbisse, Food-Trucks und Kioske. Restaurants, die bereits girocard oder ein anderes digitales Verfahren akzeptieren, müssten voraussichtlich wenig ändern.
Was Betriebe jetzt tun können
Eine Pflicht besteht nicht. Wer ohnehin über ein Kartenterminal nachdenkt, kann die Zeit bis zu einer Entscheidung nutzen, um Angebote in Ruhe zu vergleichen.
- Kartenterminal-Optionen vergleichen: Festpreis oder Gebühr je Transaktion, Mietmodell oder Kauf, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Welches Modell günstiger ist, hängt vor allem von Umsatz und Anzahl der Kartenzahlungen ab.
- Prüfen, ob das Terminal girocard und Wero unterstützt oder nachrüsten kann.
- Akzeptierte Zahlungsarten auf Speisekarte und Aushang kennzeichnen, damit Gäste vor der Bestellung Bescheid wissen.
Zusammenhang mit der Kassenpflicht
Getrennt von den Eckpunkten zur Zahlungsart liegt der Regierungsentwurf zum Zweiten Kassengesetz vom 23.09.2026 vor. Er ist noch nicht beschlossen. Vorgesehen ist eine Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz über 100.000 €, frühestens ab 01.01.2028; ausgenommen sind Betriebe mit Barumsatz unter 12.000 €.
Details zu Schwellen, Fristen und TSE stehen im Ratgeber Registrierkassenpflicht und TSE.
Was Sie beobachten sollten
- Kabinettsbeschluss zur Pflicht einer digitalen Zahlungsart: Erst damit liegt ein konkreter Gesetzentwurf mit Starttermin vor.
- Parlamentarisches Verfahren zum Zweiten Kassengesetz: Bundestag und Bundesrat entscheiden über die Kassenpflicht und ihre Schwellen.
Quellen: BMF-Eckpunkte vom 11.09.2026 in der Berichterstattung von Haufe und dikas.de; Regierungsentwurf Zweites Kassengesetz vom 23.09.2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 08.10.2026 wieder. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Worauf es bei Kasse und Zahlungsarten im Gastrobetrieb ankommt — im Überblick.
Häufige Fragen
- Gibt es eine Kartenzahlungspflicht für Restaurants?
- Nein. Stand 08.10.2026 gibt es weder ein Gesetz noch einen Kabinettsbeschluss zu einer Pflicht zur Kartenzahlung, sondern nur Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11.09.2026. Restaurants dürfen heute weiterhin nur Barzahlung anbieten.
- Ab wann soll die Pflicht zur Kartenzahlung gelten?
- Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11.09.2026 nennen laut Berichterstattung den Zeitraum ab 2027. Dieser Zeitpunkt ist nicht verbindlich, solange kein Gesetz beschlossen ist.
- Darf ich Gebühren für Kartenzahlung verlangen?
- Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vom 11.09.2026 sehen laut Berichterstattung vor, dass für digitale Zahlungen keine Aufschläge und keine Mindestbeträge verlangt werden dürfen. Das ist ein geplanter Inhalt, kein beschlossenes Gesetz; vor einer Entscheidung im eigenen Betrieb empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuer- oder Rechtsberatung.
- Gilt das auch für Imbiss und Food-Truck?
- Die Eckpunkte sehen nach der Berichterstattung eine allgemeine Pflicht für Betriebe vor; praktisch beträfe das vor allem Betriebe, die heute nur Barzahlung annehmen, etwa Imbisse, Food-Trucks, Kioske und Kneipen. Stand 08.10.2026 gilt für sie keine Pflicht.
- Was ist Wero?
- Wero ist ein europäisches Zahlverfahren.