Entgelttransparenzgesetz in der Gastronomie: Gehaltsangabe in der Stellenanzeige

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Eine Pflicht zur Gehaltsangabe in der Stellenanzeige gibt es für Gastronomiebetriebe Stand 08.10.2026 noch nicht. Die EU-Richtlinie 2023/970 hätte bis 07.06.2026 umgesetzt werden müssen; ein deutsches Umsetzungsgesetz ist nicht verabschiedet, und nach unserem Kenntnisstand liegt auch kein veröffentlichter Gesetzentwurf vor. Private Arbeitgeber sind an die Pflichten der Richtlinie daher noch nicht unmittelbar gebunden. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt weiter.

GastroDok-Redaktion · Redaktionell geprüft von Tobias Quass

Das Wichtigste in Kürze

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) musste bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Stand 08.10.2026 ist die Frist verstrichen, ein deutsches Umsetzungsgesetz ist nicht verabschiedet, und nach unserem Kenntnisstand liegt kein veröffentlichter Gesetzentwurf vor. Die Pflichten aus der Richtlinie gelten für private Arbeitgeber in Deutschland daher noch nicht unmittelbar; das Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt weiter.

Status auf einen Blick

ThemaStatusStandWas gilt heute
EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970Umsetzungsfrist 07.06.2026 verstrichen08.10.2026Pflichten der Richtlinie gelten für private Arbeitgeber noch nicht unmittelbar
Deutsches UmsetzungsgesetzNicht verabschiedet, kein veröffentlichter Entwurf bekannt08.10.2026Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt weiter

Was die EU-Richtlinie vorsieht

Die Richtlinie (EU) 2023/970 sieht mehr Transparenz beim Entgelt vor — schon im Bewerbungsverfahren und später im Arbeitsverhältnis.

  • Gehaltsangabe vor dem Vorstellungsgespräch: Bewerber sollen das Gehalt oder die Gehaltsspanne vorab erfahren, zum Beispiel über die Stellenanzeige.
  • Keine Frage nach dem Vorgehalt: Arbeitgeber sollen Bewerber nicht nach ihrer Gehaltshistorie fragen dürfen.
  • Auskunftsrecht: Alle Beschäftigten sollen Auskunft über das Entgeltniveau verlangen können, nicht nur in großen Betrieben.
  • Berichtspflichten: Berichte zum Entgeltgefälle sind nach Betriebsgröße gestuft; ab 150 Beschäftigten sind erste Berichte ab 07.06.2027 vorgesehen.

Was das für die Gastronomie heißt

Unsere Einschätzung, keine Gesetzesaussage: Viele Gastronomiebetriebe mit wenigen Beschäftigten wären von den Berichtspflichten nicht betroffen. Die Gehaltsangabe in der Stellenanzeige und das Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt würden dagegen auch kleine Betriebe treffen, sobald ein deutsches Gesetz sie umsetzt. Es lohnt sich, den Rechtsstand zu beobachten.

Was Betriebe jetzt freiwillig vorbereiten können

  • Gehaltsbänder je Position festlegen, etwa für Küche, Service, Spüler und Schichtleitung.
  • Nachvollziehbare Kriterien für die Einstufung dokumentieren, zum Beispiel Erfahrung, Qualifikation und Verantwortung.
  • Eine Vorlage für die Stellenanzeige in der Gastronomie mit Gehaltsangabe oder Gehaltsspanne nutzen.
  • Einen Interviewleitfaden verwenden, der nicht nach dem Vorgehalt fragt.

Muster: Stellenanzeige mit Gehaltsangabe

Das folgende Beispiel für eine Servicekraft enthält nur Platzhalter in eckigen Klammern; tragen Sie Ihre eigenen Angaben ein.

Servicekraft (m/w/d) in [Voll- oder Teilzeit]

Standort: [Name des Betriebs, Straße, Ort]
Arbeitszeit: [Schichtmodell, z. B. Früh-/Spätschicht, Wochenendeinsätze]
Vergütung: [Stundenlohn von X bis Y €] bzw. [Monatsgehalt von X bis Y € brutto]
Einstufung: [Kriterien, z. B. Berufserfahrung, Qualifikation, Verantwortung]

Ihre Aufgaben:
- Begrüßung und Betreuung der Gäste
- Aufnahme von Bestellungen und Servieren
- Abrechnung an der Kasse

Ihr Profil:
- [Anforderungen]

Bewerbung an: [Kontakt]

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 01.01.2027 14,60 € je Stunde (beschlossen, § 1 MiLoV5) und darf auch in der Gehaltsangabe nicht unterschritten werden. Was das für Ihre Lohnkosten bedeutet, zeigt der Mindestlohn-Rechner 2027.

Was Sie beobachten sollten

  • Referentenentwurf und Kabinettsbeschluss zum deutschen Umsetzungsgesetz: Erst damit stehen Inhalt und Starttermin der Pflichten fest.

Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970; Berichterstattung von Haufe und Fachkanzleien zum Stand der deutschen Umsetzung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 08.10.2026 wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Häufige Fragen

Muss ich in Stellenanzeigen das Gehalt angeben?
Stand 08.10.2026 ergibt sich diese Pflicht nicht aus der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, weil Deutschland sie noch nicht umgesetzt hat. Die Richtlinie sieht vor, dass Bewerber das Gehalt oder die Gehaltsspanne vor dem Vorstellungsgespräch erfahren, etwa über die Stellenanzeige; mit einer entsprechenden Regelung im Umsetzungsgesetz ist zu rechnen.
Darf ich Bewerber nach dem bisherigen Gehalt fragen?
Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber Bewerber künftig nicht nach ihrem bisherigen Gehalt fragen dürfen. Stand 08.10.2026 gibt es dazu in Deutschland noch keine umgesetzte Regelung.
Gilt das für kleine Betriebe?
Nach der Richtlinie sollen Gehaltsangabe vor dem Vorstellungsgespräch, Verbot der Frage nach dem Vorgehalt und Auskunftsrecht unabhängig von der Betriebsgröße gelten. Die Berichtspflichten zum Entgeltgefälle sind dagegen nach Betriebsgröße gestuft; viele kleine Gastronomiebetriebe wären davon nach unserer Einschätzung nicht betroffen.
Bis wann musste Deutschland die Richtlinie umsetzen?
Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2023/970 endete am 07.06.2026. Deutschland hat sie verpasst; Stand 08.10.2026 ist kein Umsetzungsgesetz verabschiedet.
Was ist eine Gehaltsspanne?
Eine Gehaltsspanne ist ein Bereich von einem Mindest- bis zu einem Höchstbetrag, in dem das Gehalt für eine Stelle liegt. Sie zeigt Bewerbern vorab, mit welcher Vergütung sie rechnen können.

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