Kollektivvertrag Gastronomie Österreich 2026: Was aktuell gilt

Zuletzt aktualisiert:

GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe regelt Mindestlöhne, Mindestgehälter und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für nahezu jeden österreichischen Gastronomiebetrieb. Der wichtigste Punkt 2026: Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Abschluss geeinigt. Ab 1. Oktober 2026 gelten neue Lohn- und Gehaltstabellen, dazu kommt eine Einmalzahlung. Dieser Ratgeber ordnet Abschluss, Systematik und Praxiswirkung ein.

Das Wichtigste in Kürze

Für das Hotel- und Gastgewerbe in Österreich gilt ab 1. Oktober 2026 ein neuer Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter:innen und Angestellte: Löhne und Gehälter steigen im Durchschnitt um 3 %, Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 3,44 % (Lohn- und Gehaltsgruppe 5: +3,48 %). Wer am 1. Oktober 2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis steht, erhält – sofern keine Ausnahme vorliegt – eine Einmalzahlung von 275 € brutto (Lehrlinge 175 €), auszuzahlen bis spätestens 31. Dezember 2026 (WKO, abgerufen am 13. Oktober 2026). Der Kollektivvertrag gilt bundesweit und legt die Löhne in Lohnordnungen je Bundesland (in Wien getrennt für Hotellerie und Gastronomie) fest.

Kollektivvertrag Gastronomie 2026: Anwendungsbereich und Systematik

Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe gilt bundesweit. Er unterscheidet zwei Beschäftigtengruppen: Arbeiter:innen (klassisch Küche, Service, Reinigung im Arbeiterverhältnis) und Angestellte. Für beide gibt es eigene Regelungen und eigene Tabellenwerke.

Die konkreten Löhne und Gehälter sind in Lohnordnungen je Bundesland (in Wien getrennt für Hotellerie und Gastronomie) festgelegt:

  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Bisher war der 1. Mai der übliche Stichtag der jährlichen Anpassung; der Abschluss 2026 gilt ab 1. Oktober 2026. Nacht- und Feiertagszuschläge hängen zudem an den tatsächlichen Öffnungszeiten des Betriebs — die Sperrstunde je Bundesland bestimmt hier den Rahmen.

Wer einen Betrieb neu aufbaut, braucht neben der KV-Einstufung die Gründungsunterlagen: Die Gastro-Gründungsmappe für Deutschland und Österreich gibt es in getrennten Editionen für beide Rechtsräume.

Stand 2026: Neuer KV-Abschluss ab 1. Oktober 2026

Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie und die Gewerkschaften GPA und vida haben sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf einen neuen Kollektivvertragsabschluss geeinigt. Er gilt österreichweit für Arbeiter:innen und Angestellte ab 1. Oktober 2026: Löhne und Gehälter steigen im Durchschnitt um 3 %, Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 3,44 %, in der Lohn- und Gehaltsgruppe 5 um 3,48 %.

Einmalzahlung: Wer am 1. Oktober 2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis steht, erhält – sofern keine Ausnahme vorliegt – 275 € brutto, Lehrlinge 175 € brutto, ausbezahlt in einem Betrag bis spätestens 31. Dezember 2026. Kein oder ein verminderter Anspruch besteht laut WKO u. a. bei Eintritt nach dem 1. Mai 2026, bei geringfügiger Beschäftigung und bei entgeltfreien Zeiten; bei Teilzeit wird aliquotiert. Maßgeblich ist der Wortlaut des Lohn- und Gehaltsübereinkommens 2026.

Die neuen Lohnordnungen je Bundesland und die Gehaltsordnung für Angestellte, jeweils gültig ab 1. Oktober 2026, veröffentlicht die WKO. Konkrete Euro-Beträge nennen wir hier nicht, weil sie von Bundesland, Beschäftigungsgruppe und Arbeiter- oder Angestelltenstatus abhängen.

Praktische Konsequenz für Ihre Lohnverrechnung

Ausgangslage im BetriebStatus arbeitsrechtlich
Sie rechnen ab 1. Oktober 2026 nach den neuen Tabellen ab.Korrekt. Sie halten den kollektivvertraglichen Mindestlohn ein.
Sie rechnen nach dem 1. Oktober 2026 weiter nach den Tabellen mit Stand 1. Mai 2025 ab.Prüfen Sie mit Ihrer Lohnverrechnung, ob die Löhne die neuen Tabellenwerte erreichen; eine Unterschreitung des KV ist zu korrigieren.
Sie haben die Löhne bereits vor dem 1. Oktober 2026 freiwillig erhöht.Prüfen Sie, ob die Löhne die neuen Tabellenwerte ab 1. Oktober 2026 erreichen; ob eine freiwillige Erhöhung angerechnet werden kann, klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung.

Ob die Einmalzahlung im Einzelfall zusteht oder aliquotiert wird, klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung oder Steuerberatung.

Die Lohnverrechnung selbst bleibt bei Ihrer Lohnverrechnung oder Steuerberatung. Für die übrige Buchhaltung des Betriebs nutzen viele kleine Betriebe eine Online-Buchhaltung: Belege digital ablegen, Rechnungen schreiben, Bankumsätze zuordnen und der Steuerberatung Zugriff geben. Die folgende Anzeige ist ein Beispiel, kein Testergebnis.

Online-Buchhaltung für kleine Betriebe: sevdesk

Anzeige
  • Belege mit der App scannen oder am PC hochladen
  • Rechnungen und E-Rechnungen schreiben
  • Online-Banking verbinden und Zahlungen zuordnen
  • Zusammenarbeit mit der Steuerberatung über ein Steuerberaterportal
  • 14 Tage alle Funktionen kostenlos testen (Angaben des Anbieters, Stand 15.10.2026)

Für einen Vertragsabschluss über diesen Link erhalten wir vom Anbieter eine einmalige Provision (je nach gewähltem Tarif zwischen 1 € und 90 €); am Preis ändert sich für Sie nichts. Mehr dazu unter Werbehinweis

So finden Sie den für Ihren Betrieb gültigen Mindestlohn

Pauschale Euro-Angaben im Internet („Mindestlohn Gastronomie AT: X €“) sind fast immer irreführend, weil sie mindestens einen der drei Bestimmungsfaktoren ignorieren. Für den richtigen Wert brauchen Sie:

  1. Bundesland — welche Lohnordnung gilt für Ihre Betriebsstätte?
  2. Arbeiter:in oder Angestellte:r — es gibt getrennte Tabellenwerke.
  3. Beschäftigungsgruppe — Einstufung nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (z. B. Servierkraft ohne Zubereitung, gelernte Köchin, Chef de Rang, Restaurantleiter).

Erst diese drei Angaben zusammen ergeben den zutreffenden Tabellenwert. Die aktuell gültigen Tabellen finden Sie bei der WKO (Fachverband Hotellerie bzw. Fachverband Gastronomie) und bei der Gewerkschaft vida — beide Sozialpartner veröffentlichen die Werte parallel.

Beschäftigungsgruppen — die Systematik

Die Einstufung erfolgt nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Wunschtitel im Dienstvertrag. Wer eigenverantwortlich zubereitet oder führt, ist typischerweise höher einzustufen als jemand, der ausschließlich zuarbeitet. In jeder Lohnordnung sind die Gruppen mit Tätigkeitsbeispielen beschrieben — vergleichen Sie die Tätigkeit im Betrieb mit diesen Beschreibungen und stufen Sie danach ein.

Sonderzahlungen und Vordienstzeiten

  • Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration: Der KV sieht zwei Sonderzahlungen vor. Anspruch, Höhe und Auszahlungstermine ergeben sich aus dem KV; bei unterjährigem Ein- oder Austritt gelten Aliquotierungsregeln.
  • Vordienstzeiten: Frühere Beschäftigungszeiten im Hotel- und Gastgewerbe können unter den KV-Voraussetzungen für die Einstufung berücksichtigt werden. Prüfen Sie das bei Neueintritten konsequent — auch das ist ein häufiger Nachforderungspunkt.

Häufige Fehler

  • Pauschale „Netto-Mindestlohn“-Zahlen aus dem Internet als KV-Basis verwenden.
  • Nach dem 1. Oktober 2026 weiter nach den Tabellen mit Stand 1. Mai 2025 abrechnen oder die Einmalzahlung übersehen.
  • Einstufung nach Berufsbezeichnung statt nach ausgeübter Tätigkeit.
  • Bundeslandwechsel im Betrieb (Filiale in anderem Bundesland) nicht nachvollzogen — dort gilt eine andere Lohnordnung.
  • Vordienstzeiten nicht abgefragt und nicht angerechnet.

Die kollektivvertraglichen Zuschläge lassen sich nur abrechnen, wenn die Zeiten sauber erfasst sind — die Vorgaben dazu stehen unter Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich.

Welche Vorlage fehlt Ihnen?

HR-Toolkit — saubere Lohn-Doku für den Betrieb

Dienstplan- und Stundenzettel-Vorlagen als Excel. Die Vertragsvorlagen sind auf deutsches Recht ausgelegt und für Österreich anzupassen; die Zeit-Dokumentation lässt sich unverändert nutzen.

Arbeitsvertrag Gastronomie Paket

Häufige Fragen

Was gilt 2026 im Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe in Österreich?
Ab 1. Oktober 2026 gilt ein neuer KV-Abschluss für Arbeiter:innen und Angestellte: Löhne und Gehälter steigen im Durchschnitt um 3 %, Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 3,44 %. Dazu kommt eine Einmalzahlung von 275 € brutto (Lehrlinge 175 €) für Beschäftigte mit aufrechtem Dienstverhältnis am 1. Oktober 2026, auszuzahlen bis 31. Dezember 2026; Ausnahmen gelten laut WKO u. a. bei Eintritt nach dem 1. Mai 2026 und bei geringfügiger Beschäftigung.
Welcher Kollektivvertrag gilt in der österreichischen Gastronomie?
Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Er gilt bundesweit und unterscheidet zwischen Arbeiter:innen und Angestellten. Die Lohn- und Gehaltstabellen sind in Lohnordnungen je Bundesland (in Wien getrennt für Hotellerie und Gastronomie) gegliedert (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien).
Wann werden die KV-Löhne üblicherweise erhöht?
Bisher war der 1. Mai der übliche Stichtag. Der Abschluss 2026 gilt ab 1. Oktober 2026.
Was, wenn ich die Löhne 2026 bereits freiwillig erhöht habe?
Dann prüfen Sie, ob die Löhne die neuen Tabellenwerte ab 1. Oktober 2026 erreichen. Ob eine freiwillige Erhöhung angerechnet werden kann, klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung.
Wie finde ich den für meinen Betrieb gültigen Mindestlohn?
Drei Angaben genügen: (1) Bundesland — es gibt eine eigene Lohnordnung für Wien und je eine für die Bundesländer, (2) Arbeiter:in oder Angestellte:r, (3) Beschäftigungsgruppe entsprechend der ausgeübten Tätigkeit. Erst diese drei Angaben zusammen ergeben den richtigen Tabellenwert.
Warum kursieren im Internet so oft falsche Euro-Beträge?
Weil pauschale „X Euro Mindestlohn Gastronomie Österreich“-Angaben fast immer unvollständig sind: Sie ignorieren Bundesland, Beschäftigungsgruppe und den Unterschied Arbeiter/Angestellte. Verlassen Sie sich nur auf die aktuell gültigen Lohnordnungen, nicht auf zusammengefasste Zahlen.
Was ist mit Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration?
Der Kollektivvertrag sieht zwei Sonderzahlungen vor: Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Anspruch und Höhe ergeben sich aus dem KV — für Ein- und Austritte gelten Aliquotierungsregeln.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

Verwandte Vorlagen & Ratgeber