
Betriebsdokumente für Restaurants & Lokale: Welche Unterlagen Pflicht sind (2026)
Zuletzt aktualisiert:
GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Pflicht sind in der deutschen Gastronomie fünf Dokumentenblöcke: HACCP- und Eigenkontrollaufzeichnungen nach VO (EG) Nr. 852/2004, Belehrungs- und Schulungsnachweise nach § 43 IfSG, Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 MiLoG, Kassen- und Buchführungsunterlagen nach §§ 146, 146a AO sowie die aushangpflichtigen Gesetze. Diese Seite ordnet jedes Dokument seiner Rechtsgrundlage, der prüfenden Behörde und der Aufbewahrungsfrist zu. Die passenden Muster finden Sie im Hub Mustervorlagen für die Gastronomie.
GastroDok-Redaktion · Veröffentlicht am
Welche Betriebsdokumente sind Pflicht?
Fünf Blöcke decken praktisch jede Kontrolle ab: Hygiene und HACCP für die Lebensmittelüberwachung, Personalunterlagen für Zoll und Rentenversicherung, Kasse und Buchführung für das Finanzamt, Arbeitsschutz für die Berufsgenossenschaft sowie Erlaubnisse und Aushänge für das Ordnungsamt. Jede Behörde prüft nur ihren eigenen Block — aber sie prüft ihn vollständig.
| Block | Kerndokumente | Rechtsgrundlage | Prüfende Stelle |
|---|---|---|---|
| Hygiene / HACCP | HACCP-Konzept, Temperatur-, Reinigungs- und Wareneingangsnachweise | VO (EG) 852/2004, LMHV | Lebensmittelüberwachung (Veterinär-/Ordnungsamt) |
| Personal Hygiene | Bescheinigung Gesundheitsamt, Folgebelehrung alle zwei Jahre, Hygieneschulung | § 43 IfSG, Anhang II Kap. XII VO 852/2004 | Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt |
| Personal Arbeitsrecht | Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnung, Sofortmeldung, Ausweishinweis | § 17 MiLoG, § 28a Abs. 4 SGB IV, § 2a SchwarzArbG | Zoll (FKS), Rentenversicherung |
| Kasse & Buchführung | Kassendaten mit TSE, Verfahrensdokumentation, Belege, Kassenbuch | §§ 146, 146a, 147 AO, GoBD | Finanzamt |
| Arbeitsschutz | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen | §§ 5, 6, 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV | Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht |
| Erlaubnisse & Aushänge | Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis, aushangpflichtige Gesetze, Preisverzeichnis | § 14 GewO, Landesgaststättenrecht, § 13 PAngV | Ordnungsamt |
Hygiene- und HACCP-Unterlagen
Die Lebensmittelkontrolle prüft selten das HACCP-Konzept als Papierwerk, sondern die laufenden Aufzeichnungen dazu: Temperaturlisten, Reinigungsnachweise, Wareneingangskontrolle, Schädlingsmonitoring und Schulungsnachweise. Artikel 5 Absatz 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt, diese Aufzeichnungen „während eines angemessenen Zeitraums“ aufzubewahren — eine feste EU-weite Frist nennt die Verordnung ausdrücklich nicht.
| Dokument | Was hineingehört | Rhythmus | Vorlage |
|---|---|---|---|
| Temperaturkontrolle | Kühlung, TK, Warmhaltung, Anlieferung; Ist-Wert, Abweichung, Maßnahme | täglich | Temperaturkontrolle |
| Reinigungs- und Desinfektionsplan | Fläche, Mittel, Dosierung, Frequenz, Handzeichen | täglich/wöchentlich | Reinigungsplan |
| Wareneingangskontrolle | Lieferant, Charge, Temperatur, Zustand, MHD, Annahme/Ablehnung | je Lieferung | Wareneingang |
| HACCP-Konzept | Gefahrenanalyse, CCPs, Grenzwerte, Korrekturmaßnahmen, Verifizierung | jährlich prüfen | HACCP-Konzept |
| Eigenkontroll-Checkliste | Rundgang Küche, Lager, Gasträume, Personalhygiene | täglich/monatlich | Eigenkontrolle |
| Allergen- und Zusatzstoffdoku | 14 Hauptallergene je Gericht, Rezeptbezug | bei Kartenwechsel | Allergenmatrix |
Gebündelt gehören diese Nachweise in eine Hygienemappe, die bei einer unangekündigten Kontrolle griffbereit liegt. Rechtstext: VO (EG) Nr. 852/2004.
Personalunterlagen: Arbeitszeit, Belehrung, Sofortmeldung
Das Gastgewerbe ist in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich gelistet — daraus folgen drei verschärfte Pflichten: Sofortmeldung jeder Einstellung an die Rentenversicherung nach § 28a Absatz 4 SGB IV, Mitführungspflicht des Ausweispapiers samt nachweislich schriftlichem Hinweis an jeden Beschäftigten, und die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Für die Arbeitszeit gilt § 17 Absatz 1 MiLoG: Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages vorliegen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Verstöße können nach § 21 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Absatz 3 MiLoG mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Praktisch umgesetzt wird das über einen Arbeitszeitnachweis oder Stundenzettel.
| Dokument | Frist / Auslöser | Aufbewahrung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Sofortmeldung | vor Beschäftigungsbeginn | mit Lohnunterlagen | § 28a Abs. 4 SGB IV |
| Schriftlicher Ausweishinweis | vor Tätigkeitsbeginn | Dauer der Beschäftigung | § 2a Abs. 2 SchwarzArbG |
| Arbeitszeitaufzeichnung | spätestens 7 Kalendertage | mind. 2 Jahre | § 17 Abs. 1 MiLoG |
| Bescheinigung Gesundheitsamt | vor erstmaliger Tätigkeit, max. 3 Monate alt | am Betriebsort bereithalten | § 43 Abs. 1, 5 IfSG |
| Folgebelehrung durch Arbeitgeber | nach Tätigkeitsaufnahme, dann alle 2 Jahre | am Betriebsort bereithalten | § 43 Abs. 4 IfSG |
| Lohnkonto | je Abrechnungszeitraum | 6 Jahre | § 41 Abs. 1 EStG |
Rechtstexte: § 43 IfSG und § 17 MiLoG. Die Erstbescheinigung erhalten Mitarbeiter beim Gesundheitsamt, die Folgebelehrung dokumentieren Sie selbst.
Kasse, Buchführung und GoBD
Auf der Finanzamtsseite hängt alles an drei Nachweisen: einer TSE-gesicherten Kasse mit unveränderbaren Einzelaufzeichnungen nach § 146a AO, der Verfahrensdokumentation nach den GoBD und einer lückenlosen Belegsammlung. Seit 2025 kommt die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Absatz 4 AO hinzu — gemeldet wird über ELSTER, je Betriebsstätte einheitlich.
Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme lief die Meldefrist bis zum 31. Juli 2025. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden; dieselbe Frist gilt für die Abmeldung außer Betrieb genommener Geräte. Die GoBD gelten in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14. Juli 2025, das insbesondere die Aufbewahrung strukturierter E-Rechnungen neu regelt.
| Dokument | Inhalt | Grundlage | Vertiefung |
|---|---|---|---|
| Verfahrensdokumentation | Allgemeine Beschreibung, Anwender-, technische System- und Betriebsdokumentation | GoBD | Verfahrensdokumentation |
| Kassendaten (DSFinV-K) | Einzelaufzeichnungen, TSE-Signaturen, maschinell auswertbar | § 146a AO, KassenSichV | Kassenführung GoBD |
| Kassenbuch / Kassenbericht | täglicher Kassensturz, Bestandsabgleich | § 146 AO | Kassenbuch |
| Mitteilung § 146a Abs. 4 AO | alle Systeme je Betriebsstätte, ELSTER | § 146a Abs. 4 AO | Kassennachschau |
| Inventar | Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag | § 240 HGB | Inventur |
Was das Finanzamt im Ernstfall anfordert, zeigt der Beitrag Betriebsprüfung. Rechtsgrundlage: § 146a AO.
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Komplettpaket ansehenAushangpflichten: was sichtbar hängen muss
Aushangpflichtig sind in fast jedem Lokal vier Dokumente: das Arbeitszeitgesetz nach § 16 Absatz 1 ArbZG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach § 12 Absatz 5 AGG, die jugendschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 4 bis 13 JuSchG nach § 3 Absatz 1 JuSchG und — sobald Jugendliche beschäftigt werden — das Jugendarbeitsschutzgesetz nach § 47 JArbSchG.
| Aushang | Rechtsgrundlage | Ab wann | Wo |
|---|---|---|---|
| Arbeitszeitgesetz | § 16 Abs. 1 ArbZG | ab dem ersten Beschäftigten | geeignete Stelle im Betrieb |
| Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 AGG | ab dem ersten Beschäftigten | Aushang oder Auslage |
| Jugendschutz §§ 4–13 JuSchG | § 3 Abs. 1 JuSchG | jeder Gastronomiebetrieb | deutlich sichtbar im Gastraum |
| Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 JArbSchG | bei Beschäftigung Jugendlicher | Personalbereich |
| Mutterschutzgesetz | § 26 MuSchG | regelmäßig mehr als drei Frauen | Aushang oder Auslage |
| Preisverzeichnis | § 13 PAngV | jeder Gastronomiebetrieb | Eingangsbereich, Endpreise |
Der Jugendschutz-Aushang ist der häufigste Beanstandungsgrund bei Ordnungsamtskontrollen — Details im Beitrag Jugendschutzgesetz-Aushang. Das Preisverzeichnis nach § 13 PAngV muss Endpreise inklusive Umsatzsteuer und Bedienungsgeld nennen; bei Getränken zusätzlich Ausschankmenge und Grundpreis.
Aufbewahrungsfristen 2026
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Buchungsbelege und Rechnungen eine verkürzte Frist von acht statt zehn Jahren, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG). Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleiben bei zehn Jahren, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs Jahren.
| Unterlage | Frist | Grundlage | Fristbeginn |
|---|---|---|---|
| Buchungsbelege, Rechnungen | 8 Jahre (seit 1.1.2025) | § 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG | Ende des Entstehungsjahres |
| Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | § 147 Abs. 3 AO | Ende des Jahres der letzten Eintragung |
| Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB | Ende des Jahres des Zugangs/Versands |
| Lohnkonten | 6 Jahre | § 41 Abs. 1 EStG | Ende des Kalenderjahres |
| Arbeitszeitaufzeichnungen | mind. 2 Jahre | § 17 Abs. 1 MiLoG | maßgeblicher Aufzeichnungszeitpunkt |
| HACCP-/Eigenkontrollnachweise | „angemessener Zeitraum“ | Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 852/2004 | keine feste EU-Frist |
Achtung bei der Verkürzung auf acht Jahre: Sie gilt für Unterlagen, deren bisherige Frist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war. Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute greift sie erst ab dem 1. Januar 2026. Da eine Aufbewahrungspflicht die Löschpflicht nach Artikel 17 DSGVO verdrängt, sollte das Löschkonzept mitgezogen werden — siehe DSGVO in der Gastronomie.
Von der Mustervorlage zum prüfungsfesten System
Eine Mustervorlage allein ist kein Nachweis — prüfungsfest wird sie erst durch drei Dinge: eine namentlich festgelegte Zuständigkeit je Dokument, einen festen Rhythmus (täglich, wöchentlich, jährlich) und einen Ablageort, an dem die Kontrolle das Dokument in unter fünf Minuten findet. Leere Formulare in der Schublade wirken in der Kontrolle schlechter als gar keine.
- Bestand aufnehmen: Welche der fünf Blöcke sind bei Ihnen bereits dokumentiert, welche nur mündlich geregelt?
- Lücken mit Vorlagen schließen — Ausgangspunkt ist der Hub Mustervorlagen Gastronomie.
- Je Dokument eine verantwortliche Person und einen Rhythmus festlegen und in die Öffnen-/Schließen-Checkliste einhängen.
- Hygienenachweise in der Hygienemappe bündeln, Personalunterlagen in einer separaten Personalakte je Mitarbeiter.
- Arbeitsschutz nicht vergessen: Die Gefährdungsbeurteilung ist nach §§ 5, 6 ArbSchG zu dokumentieren, Unterweisungen nach § 12 ArbSchG jährlich zu wiederholen.
- Einmal jährlich ein Trockenlauf: Kann jede Schichtleitung jedes Pflichtdokument in fünf Minuten vorlegen? Was länger dauert, liegt falsch.
- Neueröffnungen arbeiten zusätzlich die Restaurant-Eröffnungs-Checkliste ab, weil dort Erlaubnisse und Anmeldungen vor dem ersten Gast liegen.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert zum deutschen Recht auf Grundlage der genannten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen (Stand Juli 2026). Landesrecht — insbesondere im Gaststätten- und Lebensmittelüberwachungsrecht — kann abweichen; in Österreich gelten eigene Regelungen. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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Häufige Fragen
- Welche Dokumente muss ein Restaurant vorhalten?
- In der Praxis fünf Blöcke: HACCP- und Eigenkontrollaufzeichnungen nach VO (EG) Nr. 852/2004, Belehrungs- und Schulungsnachweise nach § 43 IfSG, Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 MiLoG, Kassen- und Buchführungsunterlagen nach §§ 146, 146a AO sowie die aushangpflichtigen Gesetze. Dazu kommen Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis und die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG.
- Wie lange muss ich Betriebsdokumente aufbewahren?
- Buchungsbelege und Rechnungen seit dem 1.1.2025 acht statt zehn Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes). Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleiben bei zehn Jahren, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Arbeitszeitaufzeichnungen: mindestens zwei Jahre nach § 17 Abs. 1 MiLoG.
- Welche Unterlagen prüft die Lebensmittelkontrolle zuerst?
- Erfahrungsgemäß die laufenden Aufzeichnungen, nicht das Konzeptpapier: Temperaturlisten für Kühlung, Tiefkühlung und Warmhaltung, Reinigungs- und Desinfektionsnachweise, Wareneingangskontrolle, Schädlingsmonitoring sowie die Belehrungs- und Hygieneschulungsnachweise des Personals. Ein perfektes HACCP-Konzept ohne gelebte Aufzeichnungen fällt in der Kontrolle durch.
- Muss ich Betriebsdokumente digital führen?
- Für Hygiene- und Personalunterlagen ist Papier weiterhin zulässig. Sobald Sie elektronisch aufzeichnen, gelten die GoBD: nachvollziehbar, vollständig, unveränderbar. Für die Kasse gibt es kein Wahlrecht mehr — elektronische Aufzeichnungssysteme brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO und müssen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden.
- Was kostet fehlende Dokumentation?
- Der Bußgeldrahmen ist erheblich: Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 Abs. 1 MiLoG können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 MiLoG), nicht gezahlter Mindestlohn mit bis zu 500.000 Euro. Bei Kassenmängeln droht zusätzlich die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO.