Ersthelfer im Betrieb: Pflicht, Anzahl und Fortbildung
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Ab zwei anwesenden Versicherten muss ein Betrieb mindestens einen Ersthelfer stellen. Über 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in allen sonstigen Betrieben — dazu zählt der Gastrobetrieb — 10 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 26 DGUV Vorschrift 1.
Dieser Beitrag zeigt die Berechnung der Ersthelferzahl, die Anforderungen an Ausbildung und Fortbildung sowie Aushang und Dokumentation im Betrieb. Den vorgeschriebenen Verbandkasten beschreibt Erste-Hilfe-Kasten Inhalt.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Das Wichtigste in Kürze
Ab zwei anwesenden Versicherten muss ein Betrieb mindestens einen Ersthelfer stellen. Über 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in allen sonstigen Betrieben — dazu zählt der Gastrobetrieb — 10 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 26 DGUV Vorschrift 1.
Wie viele Ersthelfer der Betrieb braucht
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer zu stellen. Über 20 anwesenden Versicherten gilt eine Quote: 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 Prozent in allen sonstigen Betrieben.
| Anwesende Versicherte | Verwaltungs- und Handelsbetriebe | Sonstige Betriebe (inkl. Gastronomie) |
|---|---|---|
| 2 bis 20 | 1 Ersthelfer | 1 Ersthelfer |
| über 20 | 5 Prozent | 10 Prozent |
Maßgeblich ist ausdrücklich die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Gesamtbelegschaft. Im Schichtbetrieb bedeutet das: Die Quote muss in jeder Schicht erfüllt sein, nicht nur rechnerisch über den Monat.
Warum die Gastronomie unter die 10-Prozent-Regel fällt
§ 26 DGUV Vorschrift 1 unterscheidet zwei Gruppen: Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit 5 Prozent und alle sonstigen Betriebe mit 10 Prozent. Die 5-Prozent-Regel ist die Ausnahme.
Ein Gastrobetrieb ist kein Verwaltungs- oder Handelsbetrieb und liegt damit bei 10 Prozent der anwesenden Versicherten. Welche Gefährdungen im Betrieb bestehen, hält die Gefährdungsbeurteilung fest.
Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten
Die Ausbildung erfolgt als Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle.
Die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, wenn die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfolgt und der Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet ist.
Fortbildung spätestens alle zwei Jahre
Zur Fortbildung dient das Erste-Hilfe-Training mit ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten, spätestens alle zwei Jahre. Wird die Frist überschritten, ist die Grundausbildung erneut zu absolvieren.
Praktisch heißt das: Termine rechtzeitig planen und die Teilnahmenachweise im Betrieb aufbewahren, damit die Zweijahresfrist nicht unbemerkt abläuft.
Aushang und Dokumentation
Die Ersthelfer sind namentlich auszuhängen, zusammen mit den Notrufnummern und dem Standort des Verbandkastens. Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert.
Die Dokumentation erfolgt im Verbandbuch — auch bei kleinen Verletzungen, weil daraus später ein Versicherungsfall werden kann.
Abgrenzung: Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragter
Ersthelfer leisten Erste Hilfe nach Unfällen, Brandschutzhelfer übernehmen Aufgaben der Brandbekämpfung, Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Rollen sind getrennt zu benennen.
Eine Person kann mehrere Rollen übernehmen, ersetzt damit aber keine der jeweiligen Ausbildungen. Anzahl und Ausbildung der Brandschutzhelfer beschreibt Brandschutzhelfer Pflicht.
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Arbeitsschutz-Paket ansehenDieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.
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Häufige Fragen
- Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
- Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten genügt ein Ersthelfer. Über 20 anwesenden Versicherten sind es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in allen sonstigen Betrieben. Rechtsgrundlage ist § 26 DGUV Vorschrift 1.
- Ist ein Ersthelfer im Restaurant Pflicht?
- Ja. Ein Gastrobetrieb zählt zu den sonstigen Betrieben und liegt damit bei über 20 anwesenden Versicherten bei einer Quote von 10 Prozent. Ab zwei anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer zu stellen.
- Wie oft muss die Ersthelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
- Spätestens alle zwei Jahre ist ein Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Wird die Frist überschritten, ist die Grundausbildung erneut zu absolvieren.
- Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
- Die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, wenn die Ausbildung bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle erfolgt und der Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet ist.
- Zählen Aushilfen und Minijobber bei der Ersthelfer-Quote mit?
- Maßgeblich ist die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Gesamtbelegschaft. Wer als Aushilfe oder Minijobber während einer Schicht anwesend ist, zählt für diese Schicht mit — die Quote muss deshalb in jeder Schicht erfüllt sein.