Brandschutzhelfer Pflicht: wie viele der Betrieb benennen muss
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Jeder Arbeitgeber muss Brandschutzhelfer benennen. Rechtsgrundlage sind § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1. Nach ASR A2.2 Abschnitt 7.3 ist bei normaler Brandgefährdung ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtsgrundlagen ein, zeigt die Berechnung der Anzahl, die Anforderungen an die Ausbildung und die Dokumentation. Die betrieblichen Brandschutzthemen im Gastrobetrieb beschreibt Brandschutz Gastronomie.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Das Wichtigste in Kürze
Jeder Arbeitgeber muss Brandschutzhelfer benennen. Rechtsgrundlage sind § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1. Nach ASR A2.2 Abschnitt 7.3 ist bei normaler Brandgefährdung ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
Rechtsgrundlage: warum jeder Betrieb Brandschutzhelfer braucht
§ 10 Abs. 2 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert diese Pflicht für den betrieblichen Alltag.
Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße — auch ein kleines Restaurant muss Brandschutzhelfer benennen. Welche Gefährdungen im Betrieb bestehen, ermittelt die Gefährdungsbeurteilung.
Fünf Prozent — und wann mehr nötig sind
Der Richtwert aus ASR A2.2 Abschnitt 7.3 lautet: Bei normaler Brandgefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Als Beispiel für den Regelfall nennt die Regel die Büronutzung.
Ob eine Gastroküche als normale oder als erhöhte Brandgefährdung einzustufen ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Zahl an Brandschutzhelfern erforderlich sein; einen konkreten höheren Prozentsatz gibt die Regel nicht vor.
Rechenbeispiel
Bei fünf Prozent und einem Team von 20 Personen ergibt sich rechnerisch ein Brandschutzhelfer. Eine Rundungsregel enthält die ASR A2.2 selbst nicht; in der Praxis wird ein rechnerischer Bruchteil auf die nächste ganze Person aufgerundet, weil sich eine Teilperson nicht benennen lässt.
Als Praxishinweis: Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit müssen berücksichtigt werden. In jeder Schicht muss mindestens ein Brandschutzhelfer anwesend sein, weshalb die praktisch nötige Zahl im Gastrobetrieb meist über dem rechnerischen Minimum liegt.
Ausbildung: Inhalt und Auffrischung
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, einschließlich einer Löschübung mit dem Feuerlöscher. Zur Auffrischung empfiehlt die DGUV eine Wiederholung in Abständen von drei bis fünf Jahren.
Diese Wiederholung ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen — neuen Arbeitsverfahren oder der Versetzung in andere Bereiche — kann eine frühere Wiederholung nötig sein.
Brandschutz in der Gastroküche
Ein Fettbrand darf niemals mit Wasser gelöscht werden. Für Speiseöl- und Fettbrände ist ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F erforderlich; ergänzend gehört eine Löschdecke in die Küche.
Dazu kommen freigehaltene Flucht- und Rettungswege sowie die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher. Die Details stehen unter Brandschutz Gastronomie.
Dokumentation: Bestellung und Nachweis
Brandschutzhelfer werden schriftlich bestellt. Teilnahmenachweise der Ausbildung sind aufzubewahren, und die benannten Personen gehören in die Brandschutzordnung des Betriebs.
Wer parallel Ersthelfer benennt, hält beide Rollen im selben Aushang fest — Anzahl und Fortbildung der Ersthelfer beschreibt Ersthelfer im Betrieb, den vorgeschriebenen Verbandkasten Erste-Hilfe-Kasten Inhalt.
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Arbeitsschutz-Paket ansehenDieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.
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Häufige Fragen
- Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
- Nach ASR A2.2 Abschnitt 7.3 ist bei normaler Brandgefährdung ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine Rundungsregel enthält die ASR nicht; in der Praxis wird auf die nächste ganze Person aufgerundet, weil eine Teilperson nicht benannt werden kann. Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Zahl erforderlich sein; einen konkreten höheren Prozentsatz gibt die Regel nicht vor.
- Ist der Brandschutzhelfer im Restaurant Pflicht?
- Ja. § 10 Abs. 2 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen; § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert das. Ob die Küche als normale oder erhöhte Brandgefährdung einzustufen ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
- Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
- Die DGUV empfiehlt eine Wiederholung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen — etwa neuen Arbeitsverfahren oder der Versetzung in andere Bereiche — kann eine frühere Wiederholung nötig sein.
- Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
- Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil einschließlich einer Löschübung mit dem Feuerlöscher und muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass beide Teile vermittelt und die Teilnahme nachgewiesen wird.
- Muss in jeder Schicht ein Brandschutzhelfer da sein?
- Die Benennung muss praktisch wirksam sein: In jeder Schicht sollte mindestens ein Brandschutzhelfer anwesend sein. Weil Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb zu berücksichtigen sind, liegt die praktisch nötige Zahl im Gastrobetrieb meist über dem rechnerischen Minimum.