Eigenkontrolle Gastronomie: Checkliste nach HACCP

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Jeder Gastronomiebetrieb ist verpflichtet, ein Eigenkontrollsystem zu führen. Diese Checkliste zeigt, welche Bausteine vollständig sein müssen — und wo die Lebensmittelkontrolle typischerweise zuerst hinschaut. Alle Bausteine des Eigenkontrollsystems in ausgearbeiteter Form enthält die HACCP-Konzept Vorlage.

Das Wichtigste in Kürze

Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Eigenkontrollsystem führen. Es bündelt Gefahrenanalyse (HACCP), Prozessdokumentation, laufende Aufzeichnungen und Nachweise — mindestens sieben Bausteine: Reinigungsplan, Temperaturkontrolle, Wareneingang, Belehrungen nach § 43 IfSG, Allergen-Kennzeichnung, Schulungsnachweise und Schädlingsmonitoring. Die Lebensmittelkontrolle prüft zuerst die Vollständigkeit dieser Unterlagen.

Was die Vorlage enthält

BausteinFormatWofür
Selbstcheck-Checkliste (30 Prüfpunkte)PDF, druckfertigWöchentliche Betriebs-Selbstprüfung, abzeichenbar
Prüfpunkte-Übersicht amtliche KontrollePDF, A4Zeigt, was die Lebensmittelkontrolle üblicherweise zuerst prüft
Aufbewahrungsfristen-ÜbersichtPDFWelches Dokument wie lange aufzuheben ist
Mängel-Vordruck (leicht/mittel/schwer)PDFMangel, Ursache, Verantwortlicher, Frist, Erledigung
ZuständigkeitsmatrixPDFWer prüft welchen Baustein wie oft
Verweis-Liste auf einzelne KontrolldokumentePDFÜbersicht aller HACCP-Vordrucke im Betrieb

So setzen Sie die Checkliste ein

  1. Bestand aufnehmen. Welche Bausteine sind heute vorhanden, welche fehlen? Alles, was fehlt, in eine Aufgabenliste mit Verantwortlichem.
  2. Zuständigkeiten festlegen. Küchenleitung, Servicecheck, Betriebsleitung — jeder Baustein bekommt genau einen Verantwortlichen.
  3. Wöchentlicher Selbstcheck. Die 30 Prüfpunkte einmal pro Woche durchgehen, Mängel sofort in die Mängeldokumentation eintragen.
  4. Monatliche Freigabe. Die Betriebsleitung zeichnet den Monats-Check ab. Offene Mängel bekommen eine harte Frist.
  5. Vor jeder Betriebsbegehung. Die „Was das Amt zuerst prüft"-Übersicht abarbeiten — HACCP-Konzept, Reinigungsnachweise, Temperaturlisten, Belehrungen.

Was das Eigenkontrollsystem umfasst

Das Eigenkontrollsystem bündelt Gefahrenanalyse (HACCP), Prozessdokumentation, laufende Aufzeichnungen und Nachweise. Es besteht aus mindestens sieben Bausteinen: Reinigungsplan, Temperaturkontrolle, Wareneingang, Belehrungen nach §43 IfSG, Allergen-Kennzeichnung, Schädlingsmonitoring und Personalschulung.

Was die Lebensmittelkontrolle sehen will

Die amtliche Kontrolle prüft zuerst das HACCP-Konzept, ausgefüllte Kontrolllisten der letzten Wochen, die Belehrungsnachweise §43 IfSG, Reinigungs- und Schädlingsprotokolle sowie die Reaktion auf frühere Beanstandungen. Wie die Begehung im Detail abläuft, zeigt unser Leitfaden zur Lebensmittelkontrolle Gastronomie.

  1. Aktuelles HACCP-Konzept mit Datum und Verantwortlichem
  2. Ausgefüllte, aktuelle Kontrolllisten (nicht nur leere Vordrucke)
  3. Belehrungen aller mit Lebensmitteln in Kontakt kommenden Personen
  4. Nachweis über Reinigungs- und Schädlingsmaßnahmen
  5. Nachvollziehbare Reaktion auf frühere Abweichungen

Mängel richtig dokumentieren

Mängel gehören in eine strukturierte Mängeldokumentation: Mangel, Ursache, Verantwortlicher, Frist, Erledigungsvermerk. Nur so ist im Wiederholungsfall nachweisbar, dass Sie reagiert haben. Details und Beispiele finden Sie im Ratgeber Mängeldokumentation Gastronomie.

Die Detail-Checklisten je HACCP-Prinzip stehen in unserer HACCP-Checkliste und im HACCP-Konzept erstellen (7 Schritte).

Checkliste zum Selbstcheck

  • ☐ HACCP-Konzept vorhanden und höchstens 12 Monate alt
  • ☐ Reinigungsplan hängt aus und wird abgezeichnet
  • ☐ Temperaturliste vollständig für die letzten 4 Wochen
  • ☐ Wareneingangsliste geführt
  • ☐ Belehrungen aller Mitarbeiter aktuell (max. 2 Jahre)
  • ☐ Allergen-Matrix zur Speisekarte vorhanden
  • ☐ Schulungsnachweise abgelegt
  • ☐ Verantwortliche Personen benannt
  • ☐ Mängeldokumentation mit Erledigungsvermerken
  • ☐ Rückstellproben-Regelung bei besonderen Anlässen

Prüfrhythmus: täglich, wöchentlich, monatlich

Ein tragfähiges Eigenkontrollsystem braucht drei Taktungen. Täglich laufen Temperaturmessung, Reinigungsabzeichnung und Sichtkontrolle Wareneingang. Wöchentlich prüft die Küchenleitung die 30-Punkte-Selbstcheckliste. Monatlich gibt die Betriebsleitung frei und setzt Fristen für offene Mängel. Ohne diesen Rhythmus veralten Nachweise unbemerkt bis zur nächsten Kontrolle.

TaktAufgabeVerantwortlich
TäglichTemperatur, Reinigung, WareneingangSchichtleitung
WöchentlichSelbstcheck 30 PrüfpunkteKüchenleitung
MonatlichFreigabe, Mängelbesprechung, FristensetzungBetriebsleitung
JährlichHygieneschulung, HACCP-Review, KalibrierungBetriebsleitung

Zuständigkeiten sauber verteilen

Jeder Baustein braucht genau einen Verantwortlichen — „das Team" reicht nicht. Die Zuständigkeitsmatrix ordnet Reinigung, Temperatur, Wareneingang, Belehrungen, Allergene und Schädlingsmonitoring einer Person zu und benennt eine Vertretung. So bleiben Nachweise auch bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel lückenlos und die Kontrolle findet immer einen Ansprechpartner.

  • Reinigung: Küchenleitung, Vertretung Schichtleitung
  • Temperatur: Schichtleitung, Vertretung stellvertretende Küchenleitung
  • Belehrungen §43 IfSG: Betriebsleitung, Vertretung HR
  • Allergene: Küchenleitung, Vertretung Serviceleitung

Vertiefend zur nachweisfähigen Erfassung von Beanstandungen und Korrekturen: Mängeldokumentation Gastronomie.

Aufbewahrung und digitale Ablage

Kontrollnachweise werden empfohlen mindestens zwei Jahre aufbewahrt, in Österreich bei steuerlicher Relevanz sieben Jahre. Digitale Ablage ist zulässig, wenn Unveränderbarkeit, Lesbarkeit und Zugriff bei einer Kontrolle sichergestellt sind. Praktisch heißt das: PDF-Scan mit Zeitstempel, klare Ordnerstruktur je Baustein und Jahr, plus ein monatliches Backup außerhalb des Kassensystems.

  • Struktur: /Jahr/Baustein/Monat, ein PDF je Woche
  • Unveränderbarkeit: keine editierbaren Excel-Dateien als Nachweis
  • Backup: monatlich, extern, mit Wiederherstellungstest je Quartal

Basis-Vorlage (gratis) vs. Vollversion im HACCP-Paket

MerkmalGratis-BasisVollversion (HACCP-Paket, 59 €)
Selbstcheck-Checkliste30 Prüfpunkte, PDFAusfüllbar mit Wochen-/Monatsansicht, Erinnerungslogik
KontrolldokumenteVerweislisteAlle Vordrucke enthalten (Reinigung, Temperatur, Wareneingang, IfSG, Allergene)
MängeldokumentationEinfacher VordruckKlassifiziert, mit Fristenlogik und Eskalationsstufen
VerantwortlichkeitenMatrix-VorlageVorbefüllt mit Rollen und Prüfintervallen
Rechtsstand & UpdatesStichtag Juli 2026Juli 2026 + 12 Monate Update-Service
Schulungsfolien LebensmittelhygienePowerPoint mit Teilnahmenachweis
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Häufige Fragen

Was ist ein betriebliches Eigenkontrollsystem?
Die Summe aller Maßnahmen, mit denen ein Lebensmittelunternehmen die Sicherheit seiner Produkte selbst überwacht. Grundlage sind die HACCP-Prinzipien der EU-Verordnung 852/2004.
Muss auch ein kleiner Imbiss ein Eigenkontrollsystem führen?
Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Umfang und Detailtiefe dürfen aber der Betriebsart angepasst sein (verhältnismäßiger HACCP-Ansatz).
Wie lange werden die Nachweise aufbewahrt?
Empfohlen mindestens 2 Jahre. Steuerlich relevante Unterlagen in Österreich 7 Jahre. Bei Reklamationen und Verdachtsfällen so lange, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Was prüft das Amt bei einer Betriebsbegehung typischerweise zuerst?
HACCP-Konzept, Reinigungsplan mit Nachweisen, Temperaturlisten, Wareneingangsdokumentation, Belehrungen nach §43 IfSG, Allergen-Kennzeichnung.
Wie oft sollte ich intern selbst kontrollieren?
Tagesroutine für Temperatur und Reinigung, wöchentlicher Selbstcheck der Checkliste, monatlicher Sichttermin durch die Betriebsleitung. Mängel gehören sofort in eine Mängeldokumentation mit Zuständigem und Frist zur Behebung.
Was passiert bei Mängeln in der Kontrolle?
Kleinere Mängel werden mit Frist zur Behebung protokolliert, gravierende Mängel können Bußgelder und im Extremfall eine Betriebsschließung nach sich ziehen. Entscheidend ist eine nachweisbar dokumentierte Reaktion auf frühere Beanstandungen.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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