Mitarbeiter bei der ÖGK anmelden — vor Arbeitsantritt (Gastro)

Zuletzt aktualisiert:

GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

In der Gastronomie sind Aushilfen, Saisonkräfte und der berühmte Einspringer für einen einzelnen Abend Alltag. Was viele unterschätzen: Die Anmeldung bei der ÖGK muss vor dem ersten Handgriff erfolgen — sonst drohen Beitragszuschlag und Verwaltungsstrafe. Dieser Ratgeber fasst die ÖGK-Vorgaben nach § 113 ASVG zusammen und liefert eine Onboarding-Checkliste fürs Gastro-Team.

Rechtsgrundlage: § 113 ASVG

Die Pflicht zur Anmeldung vor Arbeitsantritt ergibt sich aus § 113 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Verantwortlich ist der Dienstgeber. Anmeldeweg ist elektronisch über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern).

Praxiskonkret heißt das: Bevor der Mitarbeiter zum ersten Mal Getränke serviert, die Küche betritt oder auch nur beim Reinigen hilft, muss die Anmeldung bei der ÖGK erledigt sein. Ausreden wie „er springt nur schnell für zwei Stunden ein“ oder „heute ist nur Probetag“ ändern daran nichts.

Fristen — wann genau ist „vor Arbeitsantritt“?

  • Regelfall: Anmeldung vor der ersten Arbeitsleistung.
  • Kurzfristige Änderungen: Rufen Sie am Nachmittag eine Aushilfe für den Abendservice, muss die Anmeldung vor Beginn dieses Abendservice erfolgen — nicht erst am nächsten Morgen.
  • Probetag: Vor Beginn des Probetages, unabhängig davon, ob am Ende ein Dienstverhältnis abgeschlossen wird.

Konsequenzen bei Verstoß

Wird eine Person nicht bzw. verspätet angemeldet, sieht die ÖGK zwei Sanktionsebenen vor — den Beitragszuschlag und die Verwaltungsstrafe. Beide können nebeneinander schlagend werden.

VerstoßKonsequenzBetrag
Nicht rechtzeitige Anmeldung — BearbeitungspauschaleBeitragszuschlag Teilbetrag 1 (je nicht angemeldeter Person)400,00 €
Nicht rechtzeitige Anmeldung — PrüfeinsatzBeitragszuschlag Teilbetrag 2600,00 €
Erstmalig verspätet, unbedeutende Folgen (Reduktionstatbestand)Bearbeitungsbetrag kann entfallen; Prüfeinsatz reduziert oder erlassenbis 0 € / bis 300,00 €
Verwaltungsstrafe (Regelrahmen)Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde730,00 € bis 2.180,00 €
Verwaltungsstrafe (Wiederholungsfall)Erhöhter Strafrahmen2.180,00 € bis 5.000,00 €

Zusätzlich zur Sanktion sind die nicht gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. Bei mehreren nicht angemeldeten Personen summieren sich die Beträge — jeder Kopf ist ein eigener Sachverhalt.

Was in der Praxis geprüft wird

Die Finanzpolizei kontrolliert im Gastgewerbe schwerpunktmäßig genau die Konstellationen, in denen die Anmeldung typischerweise vergessen wird:

  • Aushilfen an Freitag-/Samstagabenden
  • Personen im Probearbeiten
  • Familienangehörige und Bekannte, die „nur helfen“
  • Saisonkräfte in Tourismusregionen
  • Nachwuchs vor Ausbildungsbeginn (informelles „Reinschnuppern“)

Gastro-Onboarding-Checkliste — vor dem ersten Arbeitstag

Ein sauberes Onboarding beginnt nicht am Arbeitstag, sondern davor:

  1. ÖGK-Anmeldung vor Arbeitsantritt (via ELDA).
  2. Dienstzettel aushändigen (bzw. Dienstvertrag).
  3. Belehrung Lebensmittelhygiene nach BMG-Leitlinie 2013 (mit Unterschrift) — Details: Belehrung Lebensmittelhygiene (AT).
  4. Hygieneschulung nach Codexkapitel A 2, inkl. Protokoll — Details: Hygieneschulung Gastronomie (AT).
  5. Allergen-Einweisung (14 Hauptallergengruppen, betriebsinterne Auskunftsverpflichtung).
  6. Einweisung ins HACCP-System: Kühl-/Warmhalte-/Kerntemperaturen und Zuständigkeiten — siehe HACCP-Temperaturkontrolle (AT).
  7. Arbeitszeit-Erfassung einrichten (Person angelegt, Kürzel bekannt).
  8. Zutritte, Schließsystem, Kassenrechte — vor Schichtbeginn klären.

Fertiges Set

Onboarding-Checkliste als Vorlage

Im HR-Toolkit enthalten: Dienstzettel-Muster, Onboarding-Checkliste, Belehrungs- und Schulungsprotokolle, Arbeitszeit-Vorlagen — sofort einsetzbar.

HR-Toolkit ansehen

Was tun bei einem Fehler in der Vergangenheit?

Wenn Sie feststellen, dass eine Anmeldung versäumt wurde, ist zügiges Nachholen besser als Aussitzen. Ein selbst festgestellter Fehler mit unmittelbarer Nachmeldung fällt in der Regel milder aus als eine bei einer Kontrolle entdeckte, unterbliebene Anmeldung. Für die konkrete rechtliche Bewertung eines bereits eingetretenen Verstoßes empfehlen wir die Rücksprache mit Steuerberatung oder Arbeitsrechtsexpertise; die ÖGK-Landesstelle nimmt Anfragen an.

Zusammenspiel mit anderen Pflichten am Tag 1

Neben der ÖGK-Anmeldung müssen am ersten Arbeitstag weitere formale Punkte stimmen: Belehrung und Hygieneschulung dokumentiert, Allergen-Einweisung vorhanden, Zugang zur Arbeitszeitaufzeichnung geregelt. Wer als Betrieb ganz neu startet, findet einen Fahrplan in Restaurant eröffnen (Österreich) und den formalen Rahmen in Gastgewerbeberechtigung (AT).

Typische Fehler in der Praxis

  • Aushilfe für Freitagabend erst am Montag anmelden.
  • Probetag ohne Anmeldung — „war ja nur zum Zuschauen“.
  • Familienangehörige regelmäßig einsetzen, ohne anzumelden.
  • Anmeldung mit falschem Beginn (nach dem tatsächlichen Arbeitsantritt).
  • Keine Belehrung/Hygieneschulung am Tag 1 nachweisbar — zweite Baustelle.

Hinweis

Rechtsstand Juli 2026. Angaben zu Beitragszuschlägen und Verwaltungsstrafen stützen sich auf die Auskunftsinformationen der ÖGK zu § 113 ASVG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

HR-Toolkit Gastronomie — mit Onboarding-Checkliste

Dienstzettel-Muster, Onboarding-Checkliste, Belehrungs- und Schulungsprotokolle sowie Arbeitszeit-Vorlagen — einmal kaufen, dauerhaft nutzen.

Zum HR-Toolkit

Häufige Fragen

Bis wann muss ich einen Mitarbeiter bei der ÖGK anmelden?
Vor Arbeitsantritt. Rechtsgrundlage ist § 113 ASVG. Das gilt auch für einen einzelnen Probetag, für Aushilfen und für einen kurzfristigen Einspringer.
Was kostet eine vergessene oder verspätete ÖGK-Anmeldung?
Ein Beitragszuschlag in zwei Teilbeträgen: 400,00 € für die gesonderte Bearbeitung je nicht angemeldeter Person und 600,00 € für den Prüfeinsatz. Bei erstmaliger verspäteter Anmeldung mit unbedeutenden Folgen kann der Bearbeitungsbetrag entfallen und der Prüfeinsatz auf 300,00 € reduziert oder erlassen werden. Zusätzlich droht eine Verwaltungsstrafe von 730,00 € bis 2.180,00 €, im Wiederholungsfall 2.180,00 € bis 5.000,00 €.
Gilt die Anmeldepflicht auch für einen Probetag oder eine Aushilfe?
Ja. Auch für einen einzelnen Probetag, für Aushilfen und Saisonkräfte muss vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Die Kontrolle der Finanzpolizei prüft genau diese Konstellationen.
Was gehört ins Gastro-Onboarding vor dem ersten Arbeitstag?
ÖGK-Anmeldung vor Arbeitsantritt, Dienstzettel, Hygiene-Belehrung nach der BMG-Leitlinie 2013, Hygieneschulung nach Codexkapitel A 2, Allergen-Einweisung sowie eine Einweisung ins HACCP-System. Interne Links: /belehrung-lebensmittelhygiene-oesterreich, /hygieneschulung-gastronomie-oesterreich.
Wer meldet an — Arbeitgeber oder Dienstnehmer?
Der Arbeitgeber (Dienstgeber) meldet an — elektronisch über ELDA. Die Verantwortung liegt beim Betrieb, nicht beim Mitarbeiter.

Verwandte Vorlagen & Ratgeber