Ausschankgenehmigung fürs Vereinsfest: Gestattung nach § 12 GastG beantragen
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Sommerfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsjubiläum — sobald Bier, Wein oder Cocktails ausgeschenkt werden und die Öffentlichkeit Zutritt hat, ist in der Regel eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nötig. Für einmalige Anlässe gibt es dafür die Gestattung nach § 12 GastG — eine vereinfachte, befristete Erlaubnis. Diese Anleitung erklärt, wie sie funktioniert, wo sie beantragt wird und welche Nachbar-Themen (Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, GEMA) parallel geregelt sein müssen.
Was ist eine Gestattung nach § 12 GastG?
§ 12 Absatz 1 des Gaststättengesetzes des Bundes (GastG) sieht vor, dass aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden kann. Absatz 3 stellt klar, dass die zuständige Behörde jederzeit Auflagen erlassen kann (Ausschankzeiten, Sicherheitsauflagen, Jugendschutz). Rechtsquelle: gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html.
„Besonderer Anlass“ meint typischerweise ein zeitlich begrenztes, außergewöhnliches Ereignis: Vereinsfest, Straßenfest, Weihnachtsmarkt-Stand, Jubiläum, Sportturnier. Für regelmäßig wiederkehrende Ausschankstellen eines Vereins (Vereinsheim mit dauerhaftem Betrieb) reicht die Gestattung nicht — dann ist eine reguläre Gaststättenerlaubnis zu prüfen.
Wichtig: Landesrecht statt Bundes-GastG
Nach der Föderalismusreform 2006 haben mehrere Bundesländer eigene Landesgaststättengesetze erlassen. In diesen Ländern gilt Landesrecht anstelle von § 12 Bundes-GastG. Die grundsätzliche Systematik (Gestattung für besondere Anlässe) findet sich meist auch dort, aber die Details — Antragsweg, Vorlauffristen, Gebühren, Anzeigepflichten — unterscheiden sich.
Empfehlung: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Gemeinde bzw. beim Ordnungsamt Ihres Veranstaltungsortes, welche Rechtsgrundlage für Ihr Fest gilt und welche Unterlagen einzureichen sind. Wir listen hier bewusst keine definitive Länderliste — das würde einen sich ändernden Rechtsstand vortäuschen.
Antragspraxis: was einzureichen ist
Auch wenn die Formulare kommunal unterschiedlich sind, sind es meistens diese Angaben:
- Antragsteller / Veranstalter — häufig der Verein selbst, vertreten durch den Vorstand.
- Verantwortliche Person vor Ort (Name, Kontakt) — muss zuverlässig i. S. d. Gewerberechts sein.
- Veranstaltungsort mit Lageplan / Skizze der Ausschankstelle.
- Datum und Ausschankzeiten.
- Getränke- und Speisenangebot (alkoholisch / nicht-alkoholisch).
- Sanitäranlagen, Abfall- und Reinigungskonzept.
- Jugendschutz-Konzept: Alterskontrolle, Sichtbarkeit des Jugendschutz-Aushangs.
- Ggf. Sicherheitskonzept bei größeren Besucherzahlen.
Vorlauffrist und Gebühren
Bundesweit einheitliche Fristen oder Gebühren gibt es nicht. In der Praxis sind je nach Kommune mehrere Wochen Vorlauf üblich; die Gebühren richten sich nach der örtlichen Gebührensatzung. Für kleine Vereinsfeste sind vielerorts reduzierte Sätze vorgesehen. Verbindlich Auskunft geben ausschließlich die Gemeinde bzw. das Ordnungsamt.
Auflagen: was typischerweise geregelt wird
- Beginn und Ende des Ausschanks (Sperrzeit-Ausnahmen).
- Verbot der Abgabe von Alkohol an unter 16-/18-Jährige.
- Nachweis der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person.
- Ausschluss bestimmter Alkoholsorten (z. B. Spirituosen bei Jugendfesten).
- Lärmschutz und Nachbarschaftsauflagen.
- Nachweis über Lebensmittelhygiene (Belehrung, Handwaschmöglichkeit).
Nachbar-Themen: was Sie parallel klären müssen
Jugendschutz
Der Jugendschutz-Aushang muss am Ausschank sichtbar sein. Details im Ratgeber Jugendschutzgesetz-Aushang.
Preisverzeichnis
Für den Getränke- und Speisenverkauf gilt § 13 PAngV — inklusive Endpreispflicht. Übersicht im Ratgeber Aushangpflichten Gastronomie.
Lebensmittelhygiene
Auch beim Vereinsfest gelten die Basispflichten aus VO (EG) 852/2004 und LMHV — Personalhygiene, Kühlkette, Handwaschgelegenheit. Für die Grundlagen siehe HACCP-Konzept erstellen.
GEMA und Musik
Bei Live- oder Tonträgermusik ist die GEMA-Anmeldung zu prüfen. Details: GEMA Gastronomie.
Kasse und Dienstplan
Für einen sauberen Festbetrieb helfen ein einfacher Dienstplan (Dienstplan-Vorlage) und ein Kassenbericht, damit die Einnahmen sauber dokumentiert sind.
Checkliste: Vereinsfest mit Ausschank
- Rechtsgrundlage bei der Gemeinde erfragen (Bund oder Landesrecht).
- Antrag auf Gestattung rechtzeitig einreichen.
- Verantwortliche Person benennen, Zuverlässigkeit dokumentieren.
- Preisverzeichnis nach § 13 PAngV vorbereiten (Endpreise).
- Jugendschutz-Aushang aufhängen, Alterskontrolle regeln.
- Lebensmittel-Hygiene-Basics sicherstellen (Handwaschen, Kühlung).
- GEMA anmelden, sofern Musik geplant ist.
- Dienstplan und Kassenbericht für die Helfer vorbereiten.
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Häufige Fragen
- Braucht ein Vereinsfest mit Bierausschank eine Genehmigung?
- In der Regel ja. Nach § 12 GastG (Bund) kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass vorübergehend auf Widerruf gestattet werden — die sogenannte „Gestattung“. In Bundesländern mit eigenem Landesgaststättengesetz gelten abweichende Regelungen; maßgeblich ist die zuständige Gemeinde bzw. Ordnungsbehörde.
- Wo beantrage ich die Gestattung?
- Bei der örtlich zuständigen Gemeinde bzw. dem Ordnungsamt. Viele Kommunen bieten Antragsformulare online an. Zu klären sind mindestens: verantwortliche Person, Veranstaltungsort und -zeit, Getränkeangebot, Jugendschutzmaßnahmen und Hygienekonzept.
- Gilt § 12 GastG bundesweit?
- Nein. Nach der Föderalismusreform 2006 haben mehrere Bundesländer eigene Landesgaststättengesetze erlassen. In diesen Ländern gilt Landesrecht statt § 12 Bundes-GastG. Welche Regelung für Ihr Vereinsfest gilt, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Gemeinde.
- Wie lange vor dem Fest muss ich beantragen?
- Rechtzeitig — die konkrete Frist ist kommunal unterschiedlich (in der Praxis oft mehrere Wochen vorher). Feste bundeseinheitliche Fristen gibt es nicht. Fragen Sie so früh wie möglich beim Ordnungsamt an.
- Was kostet eine Gestattung?
- Die Gebühren richten sich nach den kommunalen Gebührensatzungen und variieren erheblich. Für kleinere Vereinsfeste sind reduzierte Gebühren möglich. Verbindliche Angaben nur die Gemeinde.
- Muss ich GEMA und Lebensmittelrecht separat regeln?
- Ja. Die Gestattung nach § 12 GastG deckt nur die gaststättenrechtliche Seite. Bei Musik ist die GEMA zu prüfen (siehe Ratgeber GEMA Gastronomie), Lebensmittelhygiene und Allergen-Information gelten unabhängig. Auch Jugendschutz-Regeln sind ausdrücklich einzuhalten.