Ausschankgenehmigung fürs Vereinsfest: Gestattung nach § 12 GastG beantragen

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Sommerfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsjubiläum — sobald Bier, Wein oder Cocktails ausgeschenkt werden und die Öffentlichkeit Zutritt hat, ist in der Regel eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nötig. Für einmalige Anlässe gibt es dafür die Gestattung nach § 12 GastG — eine vereinfachte, befristete Erlaubnis. Diese Anleitung erklärt, wie sie funktioniert, wo sie beantragt wird und welche Nachbar-Themen (Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, GEMA) parallel geregelt sein müssen.

Was ist eine Gestattung nach § 12 GastG?

§ 12 Absatz 1 des Gaststättengesetzes des Bundes (GastG) sieht vor, dass aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden kann. Absatz 3 stellt klar, dass die zuständige Behörde jederzeit Auflagen erlassen kann (Ausschankzeiten, Sicherheitsauflagen, Jugendschutz). Rechtsquelle: gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html.

„Besonderer Anlass“ meint typischerweise ein zeitlich begrenztes, außergewöhnliches Ereignis: Vereinsfest, Straßenfest, Weihnachtsmarkt-Stand, Jubiläum, Sportturnier. Für regelmäßig wiederkehrende Ausschankstellen eines Vereins (Vereinsheim mit dauerhaftem Betrieb) reicht die Gestattung nicht — dann ist eine reguläre Gaststättenerlaubnis zu prüfen.

Wichtig: Landesrecht statt Bundes-GastG

Nach der Föderalismusreform 2006 haben mehrere Bundesländer eigene Landesgaststättengesetze erlassen. In diesen Ländern gilt Landesrecht anstelle von § 12 Bundes-GastG. Die grundsätzliche Systematik (Gestattung für besondere Anlässe) findet sich meist auch dort, aber die Details — Antragsweg, Vorlauffristen, Gebühren, Anzeigepflichten — unterscheiden sich.

Empfehlung: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Gemeinde bzw. beim Ordnungsamt Ihres Veranstaltungsortes, welche Rechtsgrundlage für Ihr Fest gilt und welche Unterlagen einzureichen sind. Wir listen hier bewusst keine definitive Länderliste — das würde einen sich ändernden Rechtsstand vortäuschen.

Antragspraxis: was einzureichen ist

Auch wenn die Formulare kommunal unterschiedlich sind, sind es meistens diese Angaben:

  • Antragsteller / Veranstalter — häufig der Verein selbst, vertreten durch den Vorstand.
  • Verantwortliche Person vor Ort (Name, Kontakt) — muss zuverlässig i. S. d. Gewerberechts sein.
  • Veranstaltungsort mit Lageplan / Skizze der Ausschankstelle.
  • Datum und Ausschankzeiten.
  • Getränke- und Speisenangebot (alkoholisch / nicht-alkoholisch).
  • Sanitäranlagen, Abfall- und Reinigungskonzept.
  • Jugendschutz-Konzept: Alterskontrolle, Sichtbarkeit des Jugendschutz-Aushangs.
  • Ggf. Sicherheitskonzept bei größeren Besucherzahlen.

Vorlauffrist und Gebühren

Bundesweit einheitliche Fristen oder Gebühren gibt es nicht. In der Praxis sind je nach Kommune mehrere Wochen Vorlauf üblich; die Gebühren richten sich nach der örtlichen Gebührensatzung. Für kleine Vereinsfeste sind vielerorts reduzierte Sätze vorgesehen. Verbindlich Auskunft geben ausschließlich die Gemeinde bzw. das Ordnungsamt.

Auflagen: was typischerweise geregelt wird

  • Beginn und Ende des Ausschanks (Sperrzeit-Ausnahmen).
  • Verbot der Abgabe von Alkohol an unter 16-/18-Jährige.
  • Nachweis der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person.
  • Ausschluss bestimmter Alkohol­sorten (z. B. Spirituosen bei Jugendfesten).
  • Lärmschutz und Nachbarschaftsauflagen.
  • Nachweis über Lebensmittelhygiene (Belehrung, Handwaschmöglichkeit).

Nachbar-Themen: was Sie parallel klären müssen

Jugendschutz

Der Jugendschutz-Aushang muss am Ausschank sichtbar sein. Details im Ratgeber Jugendschutzgesetz-Aushang.

Preisverzeichnis

Für den Getränke- und Speisenverkauf gilt § 13 PAngV — inklusive Endpreispflicht. Übersicht im Ratgeber Aushangpflichten Gastronomie.

Lebensmittelhygiene

Auch beim Vereinsfest gelten die Basispflichten aus VO (EG) 852/2004 und LMHV — Personalhygiene, Kühlkette, Handwaschgelegenheit. Für die Grundlagen siehe HACCP-Konzept erstellen.

GEMA und Musik

Bei Live- oder Tonträgermusik ist die GEMA-Anmeldung zu prüfen. Details: GEMA Gastronomie.

Kasse und Dienstplan

Für einen sauberen Festbetrieb helfen ein einfacher Dienstplan (Dienstplan-Vorlage) und ein Kassenbericht, damit die Einnahmen sauber dokumentiert sind.

Checkliste: Vereinsfest mit Ausschank

  1. Rechtsgrundlage bei der Gemeinde erfragen (Bund oder Landesrecht).
  2. Antrag auf Gestattung rechtzeitig einreichen.
  3. Verantwortliche Person benennen, Zuverlässigkeit dokumentieren.
  4. Preisverzeichnis nach § 13 PAngV vorbereiten (Endpreise).
  5. Jugendschutz-Aushang aufhängen, Alterskontrolle regeln.
  6. Lebensmittel-Hygiene-Basics sicherstellen (Handwaschen, Kühlung).
  7. GEMA anmelden, sofern Musik geplant ist.
  8. Dienstplan und Kassenbericht für die Helfer vorbereiten.

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Häufige Fragen

Braucht ein Vereinsfest mit Bierausschank eine Genehmigung?
In der Regel ja. Nach § 12 GastG (Bund) kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass vorübergehend auf Widerruf gestattet werden — die sogenannte „Gestattung“. In Bundesländern mit eigenem Landesgaststättengesetz gelten abweichende Regelungen; maßgeblich ist die zuständige Gemeinde bzw. Ordnungsbehörde.
Wo beantrage ich die Gestattung?
Bei der örtlich zuständigen Gemeinde bzw. dem Ordnungsamt. Viele Kommunen bieten Antragsformulare online an. Zu klären sind mindestens: verantwortliche Person, Veranstaltungsort und -zeit, Getränkeangebot, Jugendschutzmaßnahmen und Hygienekonzept.
Gilt § 12 GastG bundesweit?
Nein. Nach der Föderalismusreform 2006 haben mehrere Bundesländer eigene Landesgaststättengesetze erlassen. In diesen Ländern gilt Landesrecht statt § 12 Bundes-GastG. Welche Regelung für Ihr Vereinsfest gilt, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Gemeinde.
Wie lange vor dem Fest muss ich beantragen?
Rechtzeitig — die konkrete Frist ist kommunal unterschiedlich (in der Praxis oft mehrere Wochen vorher). Feste bundeseinheitliche Fristen gibt es nicht. Fragen Sie so früh wie möglich beim Ordnungsamt an.
Was kostet eine Gestattung?
Die Gebühren richten sich nach den kommunalen Gebührensatzungen und variieren erheblich. Für kleinere Vereinsfeste sind reduzierte Gebühren möglich. Verbindliche Angaben nur die Gemeinde.
Muss ich GEMA und Lebensmittelrecht separat regeln?
Ja. Die Gestattung nach § 12 GastG deckt nur die gaststättenrechtliche Seite. Bei Musik ist die GEMA zu prüfen (siehe Ratgeber GEMA Gastronomie), Lebensmittelhygiene und Allergen-Information gelten unabhängig. Auch Jugendschutz-Regeln sind ausdrücklich einzuhalten.

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