Excel + PDF · Sofort-Download · 9 €
Kassenbericht-Vorlage für die offene Ladenkasse (Excel & PDF)
Täglicher Kassenbericht mit retrograder Berechnung und Zählprotokoll — genau das, was das Finanzamt bei offener Ladenkasse in Imbiss, Foodtruck, Marktstand oder Vereinsfest verlangt.
- ✓Retrograde Tageseinnahme-Berechnung (automatisch in Excel)
- ✓Zählprotokoll mit Stückelung auf jedem Bericht
- ✓Monatsübersicht mit allen Tageslosungen
- ✓Vereins-Variante für Vereinsfest / Bewirtung
- ✓A4-Formularblock (PDF) zum handschriftlichen Ausfüllen
Gratis ohne Anmeldung: Zählprotokoll Vorlage (PDF) — das PDF enthält Kassenbericht + Zählprotokoll auf einem Blatt.
Sofort-Download · inkl. MwSt. · Einzelbetriebslizenz. Mit dem Kauf digitaler Inhalte verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht — Details in unseren AGB.

A4-Formular als PDF zum handschriftlichen Ausfüllen — kostenlos per E-Mail.
Die Vollversion (9 €) enthält die automatisch rechnende Excel-Variante, Monatsübersicht und Vereins-Variante.
Häufig zusammen gekauft
Wer wechselnd offene Ladenkasse und bilanzpflichtige Kassenführung braucht (z. B. Foodtruck + zweites Ladengeschäft), nimmt beides zusammen. Einzelpreise zusammen: 28 €. Beide sind bereits im GoBD-Kassen-Paket (59 €) enthalten — dort außerdem: Verfahrensdokumentation, Prüfungs-Checkliste und Kassenausfall-Protokoll.
Kassenbericht-Vorlage · 9 €
Diese Seite. Retrograd + Zählprotokoll.
Schon ausgewählt
Zuletzt aktualisiert: · GastroDok-Redaktion, geprüft anhand der zitierten Primärquellen.
Wann ist ein Kassenbericht Pflicht?
Ein täglicher Kassenbericht ist Pflicht für alle Betriebe, die eine offene Ladenkasse ohne elektronisches Aufzeichnungssystem führen: Sie müssen ihre Tageseinnahmen nach § 146 Abs. 1 AO retrograd aus dem gezählten Kassenbestand ermitteln und für jeden Geschäftstag einzeln dokumentieren – wer dagegen eine TSE-Kasse nutzt, ersetzt den Kassenbericht durch den Z-Bon beziehungsweise Tagesabschluss.
Rechtsgrundlage: § 146 AO. Eine offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig – es gibt keine Registrierkassenpflicht in Deutschland. Die Erleichterung, nicht jeden einzelnen Bon aufzuzeichnen, gilt nur beim Verkauf an eine Vielzahl nicht bekannter Personen (Imbiss, Kiosk, Foodtruck, Vereinsfest). Im Gegenzug verlangt die Finanzverwaltung einen fortlaufend nummerierten, täglichen Kassenbericht.
Tagesabrechnung, Tagesabschluss, Kassenbericht: In der Praxis meinen alle drei dasselbe Dokument — die geordnete Ermittlung der Tageslosung am Ende des Geschäftstags. Bei einer offenen Ladenkasse ist der täglich retrograd erstellte Kassenbericht die vorgeschriebene Form; bei elektronischen Kassen übernimmt der Z-Bon den technischen Abschluss, ersetzt aber nicht die geordnete Belegablage.
Retrograde Berechnung: So ermitteln Sie die Tageseinnahme
Die Tageseinnahme wird beim Kassenbericht rückwärts (retrograd) berechnet: Sie zählen den Kassenendbestand, ziehen den Anfangsbestand des Tages ab, addieren alle betrieblichen Ausgaben und Privatentnahmen, die aus der Kasse bezahlt wurden, und subtrahieren Bareinlagen – das Ergebnis ist die Summe der baren Betriebseinnahmen des Tages.
| Pos. | Rechenschritt | Betrag (Beispiel) |
|---|---|---|
| 1 | Kassenendbestand bei Geschäftsschluss (gezählt) | 1.480,50 € |
| 2 | − Kassenbestand des Vortags (Anfangsbestand) | − 250,00 € |
| 3 | + betriebliche Ausgaben bar aus der Kasse | + 185,30 € |
| 4 | + Privatentnahmen | + 100,00 € |
| 5 | + Bankeinzahlungen aus der Kasse | + 800,00 € |
| 6 | − Privateinlagen | − 50,00 € |
| 7 | − sonstige Einlagen (z. B. Wechselgeld von der Bank) | − 0,00 € |
| = | Tageseinnahme | 2.265,80 € |
Jede Position braucht einen Beleg. Der Endbestand von heute ist automatisch der Anfangsbestand von morgen – Sprünge fallen dem Prüfer sofort auf. Rechnerische Kassenfehlbeträge sind physisch unmöglich und gelten als schwerer Formfehler.
Zählprotokoll Kasse: Vorlage, Stückelung und Unterschrift
Ein Zählprotokoll dokumentiert, aus welchen Scheinen und Münzen sich der gezählte Kassenendbestand zusammensetzt: Es ist nach BFH-Rechtsprechung (Beschluss vom 16.12.2016, X B 41/16) keine gesetzliche Pflicht, wird aber von Betriebsprüfern als starkes Indiz gewertet, dass tatsächlich täglich gezählt wurde – deshalb gehört es in jede saubere Kassenführung.
Das Zählprotokoll ist das Beiblatt zum Kassenbericht: Der Kassenbericht sagt, wie viel in der Kasse war, das Zählprotokoll belegt, woraus dieser Betrag bestand. Beide Blätter gehören zusammen abgelegt — deshalb ist diese Vorlage und nicht das Kassenbuch die passende Zählprotokoll-Vorlage.
Was in ein Zählprotokoll gehört:
- Stückelung je Nennwert: 500 / 200 / 100 / 50 / 20 / 10 / 5 € sowie 2 / 1 € und 50 / 20 / 10 / 5 / 2 / 1 Cent — je Zeile Stückzahl × Nennwert = Zwischensumme.
- Summe des gezählten Bestands, die exakt dem Endbestand in Position 1 des Kassenberichts entspricht.
- Wechselgeldbestand getrennt ausweisen, wenn er dauerhaft in der Kasse verbleibt.
- Datum und Uhrzeit der Zählung — der Zeitpunkt zeigt, dass nach Geschäftsschluss und nicht rückwirkend gezählt wurde.
- Zählung durch zwei Personen (Vier-Augen-Prinzip): Wer zählt und wer gegenzählt, wird namentlich genannt. In Vereinen und bei wechselnden Schichten schützt das den Kassierer.
- Unterschriften beider Personen — ohne Unterschrift ist das Protokoll nur eine Notiz.
- Differenz zum Soll, falls vorhanden, offen ausgewiesen und als Kassendifferenz gebucht.
Praxisregel: pro Kasse und pro Geschäftstag ein Zählprotokoll, fortlaufend nummeriert und direkt hinter dem zugehörigen Kassenbericht abgeheftet. Kassen, die über Monate auf den Cent stimmen, wirken auf Prüfer unglaubwürdiger als kleine, offen dokumentierte Differenzen.
Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen
Wer eine offene Ladenkasse führt — also eine Geldkassette oder Schublade ohne elektronisches Kassensystem —, braucht beide Dokumente zusammen. Der tägliche Kassenbericht ermittelt die Tageslosung retrograd: vom gezählten Endbestand werden Einlagen abgezogen und Ausgaben sowie Entnahmen wieder hinzugerechnet, bis die Bareinnahmen des Tages übrig bleiben. Damit erfüllen Sie die Pflicht zur täglichen Kassenaufzeichnung nach § 146 Abs. 1 AO. Das Zählprotokoll ergänzt diesen Bericht um den Nachweis, dass der Endbestand tatsächlich gezählt und nicht nur rechnerisch fortgeschrieben wurde.
Die GoBD lassen bei offenen Ladenkassen eine Erleichterung von der Einzelaufzeichnung zu, wenn Waren von geringem Wert an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft werden — typisch für Imbiss, Marktstand oder Vereinsfest. Im Gegenzug erwartet die Finanzverwaltung fortlaufend nummerierte, lückenlose Tagesberichte. Fehlt ein Tag oder springt die Nummerierung, ist das der erste Ansatzpunkt jeder Prüfung.
Legen Sie beide Blätter deshalb immer gemeinsam ab: das Zählprotokoll direkt hinter dem zugehörigen Kassenbericht desselben Geschäftstags, chronologisch im Kassenordner. So ist für jeden Tag in einem Griff nachvollziehbar, wie die Tageslosung entstanden ist und woraus sich der Bestand zusammensetzte.
Zum Ausprobieren: Kassenbericht + Zählprotokoll (ausfüllbar, PDF). Die Vollversion für 9 € enthält zusätzlich die Excel-Variante, die retrograde Rechnung, Stückelung und Monatssummen automatisch berechnet.
Kassenbericht vs. Kassenbuch vs. Z-Bon
| Kriterium | Kassenbericht | Kassenbuch | Z-Bon |
|---|---|---|---|
| Zweck | Retrograde Tageseinnahme | Chronologische Bewegungen | Automatischer Tagesabschluss |
| Pflicht bei | Offener Ladenkasse | Bilanzierungspflichtigen | Elektronischer Kasse mit TSE |
| Erstellung | Manuell, täglich | Laufend / täglich | Automatisch |
| Zählprotokoll | Dringend empfohlen | Nicht erforderlich | Kassensturz empfohlen |
Kassenbericht für Vereine: Vereinsfest & Bewirtung
Auch Vereine müssen bei Barverkäufen mit offener Ladenkasse – etwa beim Vereinsfest, im Vereinsheim oder am Kuchenstand – für jeden Veranstaltungstag und jede Kasse einen eigenen Kassenbericht mit Zählprotokoll erstellen.
Je Kassenpunkt ein eigener Bericht (unterschiedliche Steuersätze/Sphären); Vier-Augen-Prinzip mit zwei Unterschriften schützt den Kassierer auch gegenüber der Mitgliederversammlung. Unsere Vollversion enthält eine angepasste Variante „Kassenbericht Verein".
9 € einmalig. Retrograde Rechnung, Zählprotokoll, Monatsübersicht, Vereins-Variante.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Kassenbericht und Kassenbuch?
- Der Kassenbericht ermittelt bei einer offenen Ladenkasse die Tageseinnahme rückwärts aus dem gezählten Kassenbestand. Das Kassenbuch zeichnet jede einzelne Bargeldbewegung chronologisch auf und ist bei Bilanzierungspflicht vorgeschrieben. Wer ohne elektronische Kasse arbeitet, braucht in erster Linie den Kassenbericht.
- Reicht die kostenlose Version aus?
- Für einzelne Tage oder zum Ausprobieren ja. Für den laufenden Betrieb empfiehlt sich die Vollversion mit automatischer Berechnung im Excel-Blatt, Monatsübersicht und Vereins-Variante — Fehler bei der retrograden Rechnung fallen bei jeder Prüfung sofort auf.
- Ist ein Kassenbericht auch bei einer TSE-Kasse nötig?
- Nein. Mit TSE-Kassensystem erfüllen Einzeldaten und Z-Bon die Aufzeichnungspflicht. Ein regelmäßiger Kassensturz zur Kontrolle bleibt sinnvoll.
- Ist ein Zählprotokoll für die offene Ladenkasse Pflicht?
- Nein — nach BFH-Beschluss vom 16.12.2016 (X B 41/16) ist das Zählprotokoll auch bei der offenen Ladenkasse keine gesetzliche Pflicht. In der Prüfungspraxis ist es aber das wichtigste Indiz dafür, dass der Kassenbestand tatsächlich täglich gezählt wurde. Empfehlung: bei offener Ladenkasse jedem Kassenbericht beilegen.
- Darf ich den Kassenbericht in Excel führen?
- Als Rechenhilfe ja — prüfungssicher wird es durch täglichen Ausdruck mit Unterschrift oder Software mit Festschreibung.
- Wie lange muss ich Kassenberichte aufbewahren?
- Mindestens 8 Jahre (Buchungsbelege); Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres. Ausgaben- und Eigenbelege zusammen mit dem Tagesbericht aufbewahren.
- Ist die Tagesabrechnung dasselbe wie der Kassenbericht?
- Ja — Tagesabrechnung und Tagesabschluss sind gebräuchliche Namen für den Kassenbericht: die tägliche, nachvollziehbare Ermittlung der Tageslosung. Bei offener Ladenkasse muss er retrograd aus dem gezählten Kassenbestand entwickelt werden; bei elektronischen Kassen liefert der Z-Bon den Abschluss, die Belegablage bleibt zusätzlich Pflicht.