Kassenbericht-Vorlage: Kostenlos als PDF & Excel für die offene Ladenkasse

Kassenbericht-Vorlage: Kostenlos als PDF & Excel für die offene Ladenkasse

Ein Kassenbericht ist die tägliche, retrograde Ermittlung Ihrer Bareinnahmen bei einer offenen Ladenkasse: Sie zählen abends den Kassenbestand und rechnen zurück auf die Tageseinnahme – unsere kostenlose Vorlage als PDF und Excel enthält das komplette Rechenschema plus Zählprotokoll und erfüllt die Anforderungen des Finanzamts nach § 146 AO.

Wer in der Gastronomie ohne elektronische Registrierkasse arbeitet – im Biergarten, am Imbissstand, im Café mit Geldkassette oder beim Catering – muss jeden Geschäftstag einen Kassenbericht erstellen. Fehlt er oder ist er falsch aufgebaut, darf der Betriebsprüfer die Kassenführung verwerfen und Umsätze hinzuschätzen. Abgrenzung: Das fortlaufende Kassenbuch behandelt unsere Kassenbuch-Vorlage.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Wann ist ein Kassenbericht Pflicht?

Ein täglicher Kassenbericht ist Pflicht für alle Betriebe, die eine offene Ladenkasse ohne elektronisches Aufzeichnungssystem führen: Sie müssen ihre Tageseinnahmen nach § 146 Abs. 1 AO retrograd aus dem gezählten Kassenbestand ermitteln und für jeden Geschäftstag einzeln dokumentieren – wer dagegen eine TSE-Kasse nutzt, ersetzt den Kassenbericht durch den Z-Bon beziehungsweise Tagesabschluss.

Rechtsgrundlage: § 146 AO. Eine offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig – es gibt keine Registrierkassenpflicht in Deutschland. Die Erleichterung, nicht jeden einzelnen Bon aufzuzeichnen, gilt nur beim Verkauf an eine Vielzahl nicht bekannter Personen (Imbiss, Kiosk, Foodtruck, Vereinsfest). Im Gegenzug verlangt die Finanzverwaltung einen fortlaufend nummerierten, täglichen Kassenbericht. Der Bericht muss am Tagesende erstellt werden — nachgeschriebene Berichte mit glatten Beträgen und identischem Schriftbild sind ein typischer Aufgriffspunkt (siehe GoBD-Kassenführung).

Retrograde Berechnung: So ermitteln Sie die Tageseinnahme

Die Tageseinnahme wird beim Kassenbericht rückwärts (retrograd) berechnet: Sie zählen den Kassenendbestand, ziehen den Anfangsbestand des Tages ab, addieren alle betrieblichen Ausgaben und Privatentnahmen, die aus der Kasse bezahlt wurden, und subtrahieren Bareinlagen – das Ergebnis ist die Summe der baren Betriebseinnahmen des Tages.

Pos.RechenschrittBetrag (Beispiel)
1Kassenendbestand bei Geschäftsschluss (gezählt)1.480,50 €
2− Kassenbestand des Vortags (Anfangsbestand)− 250,00 €
3+ betriebliche Ausgaben bar aus der Kasse+ 185,30 €
4+ Privatentnahmen+ 100,00 €
5+ Bankeinzahlungen aus der Kasse+ 800,00 €
6− Privateinlagen− 50,00 €
7− sonstige Einlagen (z. B. Wechselgeld von der Bank)− 0,00 €
=Tageseinnahme2.265,80 €

Jede Position braucht einen Beleg. Der Endbestand von heute ist automatisch der Anfangsbestand von morgen – Sprünge fallen dem Prüfer sofort auf. Rechnerische Kassenfehlbeträge sind physisch unmöglich und gelten als schwerer Formfehler.

Fertiges Produkt

Kassenbericht + Zählprotokoll (inkl. Vereins-Variante) im GoBD-Kassen-Paket — 59 €

Retrogrades Rechenschema, Zählprotokoll mit Stückelung, Kassenbericht-Variante „Verein" plus Kassenbuch, Bewirtungsbeleg und Verfahrensdokumentation — betriebsfertig, ein Download.

GoBD-Kassen-Paket für 59 € ansehen

Zählprotokoll: Stückelung des Kassenbestands dokumentieren

Ein Zählprotokoll dokumentiert, aus welchen Scheinen und Münzen sich der gezählte Kassenendbestand zusammensetzt: Es ist nach BFH-Rechtsprechung (Beschluss vom 16.12.2016, X B 41/16) keine gesetzliche Pflicht, wird aber von Betriebsprüfern als starkes Indiz gewertet, dass tatsächlich täglich gezählt wurde – deshalb gehört es in jede saubere Kassenführung.

NennwertAnzahlBetrag
200,00 €2400,00 €
100,00 €4400,00 €
50,00 €8400,00 €
20,00 €7140,00 €
10,00 €660,00 €
5,00 €945,00 €
2,00 €1224,00 €
1,00 €88,00 €
0,50 € und kleinerdiv.3,50 €
Kassenendbestand gesamt1.480,50 €

Mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Zählenden versehen. Praxis-Tipp: im Vier-Augen-Prinzip zählen — schützt auch vor internen Differenzen, die im Gastro-Controlling sonst nie sauber auflösbar sind.

Kassenbericht vs. Kassenbuch vs. Z-Bon: Was ist der Unterschied?

Kassenbericht, Kassenbuch und Z-Bon werden ständig verwechselt, erfüllen aber drei verschiedene Funktionen: Der Kassenbericht ermittelt die Tageseinnahme der offenen Ladenkasse retrograd, das Kassenbuch zeichnet alle Bargeldbewegungen chronologisch und fortlaufend auf, und der Z-Bon ist der automatische Tagesabschluss einer elektronischen Registrierkasse mit TSE.

KriteriumKassenberichtKassenbuchZ-Bon / Tagesabschluss
ZweckRetrograde Tageseinnahme-ErmittlungChronologische Aufzeichnung aller BarbewegungenAutomatischer Tagesabschluss
Pflicht beiOffener LadenkasseBilanzierungspflichtigenElektronischer Kasse mit TSE (§ 146a AO)
ErstellungManuell, täglich bei GeschäftsschlussLaufend bzw. täglichAutomatisch per Knopfdruck
EinzelaufzeichnungNicht erforderlich (Ausnahme § 146 Abs. 1 S. 3 AO)Jeder Vorgang einzelnJeder Bon einzeln, TSE-signiert
ZählprotokollDringend empfohlenNicht erforderlichKassensturz empfohlen
Typischer EinsatzImbiss, Marktstand, VereinsfestHotel-Hauptkasse, bilanzierende GmbHRestaurant mit Kassensystem

Wichtig: Eine TSE-Kasse braucht keinen zusätzlichen Kassenbericht. Und bei Bilanzierern ersetzt der Kassenbericht nicht das Kassenbuch — die täglichen Berichte sind dessen Grundlage.

Was das Finanzamt bei der Betriebsprüfung prüft

Bei einer Betriebsprüfung oder unangekündigten Kassennachschau prüft das Finanzamt vor allem drei Dinge: die tägliche und zeitnahe Erstellung des Kassenberichts, die rechnerische Verknüpfung der Bestände über die Tage hinweg und die Belegkette für Ausgaben, Entnahmen und Einlagen – formelle Mängel berechtigen zur Hinzuschätzung nach § 162 AO.

Konkret: täglich und fortlaufend nummeriert (Lücken oder fehlende Ruhetags-Vermerke sind Aufgriffspunkte); keine nachträglichen Änderungen ohne Nachvollziehbarkeit (Papier: durchstreichen statt Tipp-Ex; Excel allein ist manipulierbar — ausdrucken und unterschreiben); Plausibilität (ständig glatte Einnahmen provozieren eine Verprobung — Bestände regelmäßig mit der Inventurliste abgleichen); Aufbewahrung mindestens 8 Jahre als Buchungsbelege. Wird die Kassenführung verworfen, schätzt der Prüfer anhand der Richtsatzsammlung — fast immer zu Ihren Ungunsten.

Kassenbericht für Vereine: Vereinsfest, Bewirtung und Kuchenverkauf

Auch Vereine müssen bei Barverkäufen mit offener Ladenkasse – etwa beim Vereinsfest, im Vereinsheim oder am Kuchenstand – für jeden Veranstaltungstag und jede Kasse einen eigenen Kassenbericht mit Zählprotokoll erstellen, denn Einnahmen aus Bewirtung gehören zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und unterliegen denselben Aufzeichnungspflichten.

Drei Besonderheiten: je Kassenpunkt (Getränkestand, Essensstand, Eintritt) ein eigener Bericht (unterschiedliche Steuersätze/Sphären); Vier-Augen-Prinzip mit zwei Unterschriften schützt den Kassierer auch gegenüber der Mitgliederversammlung; für die 45.000-€-Grenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zählt jede belegte Tageseinnahme. Unsere Vorlage enthält eine angepasste Variante „Kassenbericht Verein".

GoBD-Kassen-Paket für 59 € ansehen

Verfahrensdokumentation, Kassenbuch, Kassenbericht, Zählprotokoll und Checklisten für die Kassen-Nachschau — betriebsfertig, ein Download.

GoBD-Kassen-Paket ansehen

Häufige Fragen

Ist ein Kassenbericht auch bei einer TSE-Kasse nötig?
Nein. Mit TSE-Kassensystem erfüllen Einzeldaten und Z-Bon die Aufzeichnungspflicht. Ein regelmäßiger Kassensturz zur Kontrolle bleibt sinnvoll.
Ist das Zählprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Nein (BFH 2016), aber in der Prüfungspraxis das wichtigste Indiz für tatsächliches Zählen. Empfehlung: immer beilegen.
Darf ich den Kassenbericht in Excel führen?
Als Rechenhilfe ja — prüfungssicher wird es durch täglichen Ausdruck mit Unterschrift oder Software mit Festschreibung.
Was passiert bei einem Kassenfehlbetrag?
Mehrere Kassenfehlbeträge berechtigen den Prüfer, die Kassenführung zu verwerfen und hinzuzuschätzen. Differenzen sofort am Entstehungstag klären und per Eigenbeleg dokumentieren.
Wie lange muss ich Kassenberichte aufbewahren?
Mindestens 8 Jahre (Buchungsbelege); Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres. Ausgaben- und Eigenbelege zusammen mit dem Tagesbericht aufbewahren.
Brauche ich zusätzlich zum Kassenbericht ein Kassenbuch?
Bei EÜR genügen die täglichen, fortlaufend nummerierten Kassenberichte samt Belegen. Bilanzierungspflichtige führen zusätzlich ein Kassenbuch.

Weitere Vorlagen