Erste-Hilfe-Kasten Inhalt: was nach DIN 13157 drin sein muss
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 ist in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten das vorgeschriebene Minimum. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1. Die Normen für Verbandkästen wurden zuletzt im November 2021 aktualisiert.
Dieser Beitrag zeigt, welcher Verbandkasten ab wie vielen Beschäftigten vorgeschrieben ist, was nach DIN 13157 im kleinen Kasten enthalten sein muss und wer die Vollständigkeit sicherstellt. Den organisatorischen Rahmen beschreibt Gefährdungsbeurteilung Gastronomie.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Das Wichtigste in Kürze
Der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 ist in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten das vorgeschriebene Minimum. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1. Die Normen für Verbandkästen wurden zuletzt im November 2021 aktualisiert.
Welcher Verbandkasten ab wie vielen Beschäftigten
Die Zahl und Größe der Verbandkästen richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl (§ 25 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Ein Gastrobetrieb mit Küche zählt zu den Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbaren Betrieben und unterliegt damit der strengeren Staffelung.
| Betriebsart | Beschäftigte | Verbandkästen |
|---|---|---|
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe (inkl. Gastrobetrieb mit Küche) | 1–20 | 1 kleiner Verbandkasten |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe | 21–100 | 1 großer Verbandkasten |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe | ab 101 | 2 große Verbandkästen, für je 100 weitere Versicherte ein weiterer großer |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1–50 | 1 kleiner Verbandkasten |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 51–300 | 1 großer Verbandkasten |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | ab 301 | 2 große Verbandkästen, für je 300 weitere Versicherte ein weiterer großer |
Quelle: DGUV, § 25 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1.
Erste-Hilfe-Kasten Inhalt nach DIN 13157 im Überblick
Der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 hat einen festgelegten Mindestinhalt. Fehlt ein Bestandteil, gilt der Kasten als unvollständig. Die folgende Liste gibt den Inhalt mit den jeweiligen Stückzahlen wieder.
| Menge | Bestandteil |
|---|---|
| 1 | Heftpflaster 500 cm x 2,5 cm |
| 12 | Wundschnellverbände |
| 6 | Fingerkuppenverbände |
| 6 | Fingerverbände |
| — | Pflasterstrips |
| 1 | Verbandpäckchen DIN 13151-K |
| 3 | Verbandpäckchen DIN 13151-M |
| 1 | Verbandpäckchen DIN 13151-G |
| 1 | Verbandtuch DIN 13152-A |
| 2 | Fixierbinden FB 6 (400 cm x 6 cm) |
| 2 | Fixierbinden FB 8 (400 cm x 8 cm) |
| 6 | Kompressen 10 cm x 10 cm |
| 2 | Augenkompressen |
| 2 | Gesichtsmasken |
| 4 | Feuchttücher |
| 1 | Rettungsdecke |
| 1 | Schere |
| 4 Paar | Einmalhandschuhe |
| 2 | Folienbeutel |
| 5 | Vliesstofftücher |
| 2 | Dreiecktücher |
| 1 | Kälte-Sofortkompresse |
Der große Verbandkasten nach DIN 13169
Der große Verbandkasten nach DIN 13169 entspricht dem doppelten Umfang des kleinen Kastens nach DIN 13157. Pflicht wird er ab den in der Staffelung oben genannten Schwellen.
Alternativ dürfen zwei kleine Kästen bereitgehalten werden, wenn der Betrieb sie auf verschiedene Bereiche verteilt — entscheidend ist, dass der vorgeschriebene Umfang insgesamt vorhanden und schnell erreichbar ist.
Wer den Kasten kontrolliert und wie oft
Der Arbeitgeber oder eine Führungskraft muss dafür sorgen, dass die Verbandkästen jederzeit vollständig gefüllt sind. Die Aufgabe kann an Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte delegiert werden. Ein festes gesetzliches Kontrollintervall gibt es ausdrücklich nicht.
Weil kein Intervall vorgeschrieben ist, empfiehlt sich als Praxislösung — nicht als Vorschrift — eine feste Routine, etwa im Rahmen der monatlichen Hygienekontrolle. Zu prüfen sind Vollständigkeit und die Verfallsdaten der sterilen Materialien. Wer die Kontrolle übernimmt, sollte namentlich festgelegt sein; die passenden Rollen beschreibt Ersthelfer im Betrieb.
Was im Gastrobetrieb typischerweise zuerst leer ist
Nach Praxiserfahrung gehen im Gastrobetrieb zuerst Pflaster und Fingerverbände zur Neige, weil Schnittverletzungen in der Küche häufig sind. Auch Kälte-Sofortkompressen werden wegen Verbrennungen überdurchschnittlich oft gebraucht.
Das ist ein Praxishinweis, keine Statistik. Wer diese Positionen als Reserve vorhält, vermeidet, dass der Kasten im Ernstfall unvollständig ist.
Verbandbuch: jeder Griff in den Kasten wird dokumentiert
Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren. Das Verbandbuch hält fest, wem wann was passiert ist und welche Maßnahme erfolgt ist — es ist zugleich der Nachweis, wenn aus einer kleinen Verletzung später ein Versicherungsfall wird.
Aufbau und Aufbewahrung beschreibt Verbandbuch Gastronomie. Wer neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer benennen muss, findet die Anzahl unter Brandschutzhelfer Pflicht.
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Häufige Fragen
- Was muss in einem Erste-Hilfe-Kasten sein?
- Der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 enthält unter anderem Heftpflaster, Wundschnellverbände, Finger- und Fingerkuppenverbände, Verbandpäckchen nach DIN 13151 in den Größen K, M und G, ein Verbandtuch DIN 13152-A, Fixierbinden, Kompressen, Augenkompressen, Gesichtsmasken, Feuchttücher, eine Rettungsdecke, eine Schere, Einmalhandschuhe, Folienbeutel, Vliesstofftücher, Dreiecktücher und eine Kälte-Sofortkompresse. Die vollständige Stückliste finden Sie in der Tabelle oben.
- Welcher Verbandkasten ist im Restaurant Pflicht?
- Ein Gastrobetrieb mit Küche zählt zu den Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbaren Betrieben. Dort ist bei 1 bis 20 Beschäftigten ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 vorgeschrieben, bei 21 bis 100 Beschäftigten ein großer Verbandkasten und ab 101 Beschäftigten zwei große sowie für je 100 weitere Versicherte ein weiterer großer.
- Wie oft muss der Verbandkasten kontrolliert werden?
- Ein festes gesetzliches Kontrollintervall gibt es nicht. Vorgeschrieben ist nur, dass der Arbeitgeber dafür sorgt, dass die Verbandkästen jederzeit vollständig gefüllt sind. In der Praxis empfiehlt sich eine feste Routine, etwa im Rahmen der monatlichen Hygienekontrolle, samt Prüfung der Verfallsdaten der sterilen Materialien.
- Wann wurde die DIN 13157 zuletzt geändert?
- Die Normen für Verbandkästen wurden zuletzt im November 2021 aktualisiert. Kästen mit älterem Inhalt sollten auf den aktuellen Stand gebracht werden.
- Reicht ein Kfz-Verbandkasten im Betrieb?
- Nein. Für Betriebe gilt § 25 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 mit den Verbandkästen nach DIN 13157 (klein) beziehungsweise DIN 13169 (groß). Ein Kfz-Verbandkasten folgt einer anderen Norm und deckt den betrieblichen Mindestinhalt nicht ab.