GEMA-Gebühren in der Gastronomie: Kosten, Tarife, Anmeldung (2026)

Zuletzt aktualisiert:

GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Sobald Sie in Ihrem Lokal öffentlich Musik wiedergeben — Radio, Fernsehen, Playlist oder Live-Musik — ist das GEMA-pflichtig (§ 15 UrhG) und muss vor der Nutzung angemeldet werden. Die Kosten richten sich nach Raumgröße und Nutzungsart; kleine Gaststätten zahlen als Richtwert ab rund 69 € pro Monat, DEHOGA-Mitglieder bis zu 20 % weniger.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Wann ist Musik GEMA-pflichtig?

GEMA-pflichtig ist jede öffentliche Wiedergabe nach § 15 UrhG — also jede Musiknutzung außerhalb des rein privaten Bereichs. In der Gastronomie zählt dazu praktisch alles: Hintergrundmusik über Radio, Fernseher oder Streaming-Dienst genauso wie DJ-Sets oder Live-Konzerte. Die Anmeldung muss vor Beginn der Nutzung erfolgen.

NutzungGEMA-pflichtig?
Hintergrundmusik im Gastraum (Radio, Playlist)ja
Fernseher im Gastraumja
Live-Konzert / DJ-Auftrittja (Tarif U-V)
Musik ausschließlich im Büro / privater Bereichnein
Musik in geschlossener Familienfeier ohne Publikumnein (rein privat)

Die Tarife im Überblick

Die GEMA rechnet Gastronomie-Musik über mehrere Tarife ab, je nach Wiedergabeart. Ausschlaggebend für die Höhe sind die Raumgröße in 100-m²-Stufen, die Unterscheidung Hintergrundmusik vs. Veranstaltung, ob getanzt wird, ob Eintritt erhoben wird und ob Fernsehen oder Videostreaming zum Einsatz kommen.

TarifNutzung
M-UTonträger / Streaming (CD, Spotify, Laptop)
RRadio
FSFernsehen
M-VVeranstaltung mit Tonträgern (DJ, Playback)
U-VLive-Musik-Veranstaltung

Was kostet die GEMA konkret?

Für die Gastronomie bietet die GEMA Pauschalpakete an, die die häufigsten Nutzungsarten bündeln. Die folgenden Beträge sind Richtwerte — der aktuelle Tarif ist im GEMA-Portal zu prüfen und hängt von Fläche und tatsächlicher Nutzung ab. DEHOGA-Mitglieder erhalten bis zu 20 % Nachlass über den Gesamtvertrag.

PaketEnthältRichtwert (kleine Gaststätte)
Paket SMusikwiedergabe + Radioab ca. 69 € / Monat
Paket M+ TV / Großbildab ca. 124 € / Monat
Paket L+ Videostreamingab ca. 185 € / Monat
DEHOGA-NachlassVerbandsmitgliederbis zu 20 %

Richtwerte. Bitte aktuellen Tarif im GEMA-Portal prüfen.

GEMA und GVL

Neben den Urheberrechten der GEMA bestehen an Musikaufnahmen Leistungsschutzrechte, die die GVL für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller verwaltet. In der Gastronomie werden GEMA- und GVL-Vergütung in der Regel gemeinsam über die GEMA abgerechnet — ein separater Vertrag mit der GVL ist nicht nötig.

  • GEMA = Urheberrechte (Komponisten, Textdichter, Verlage).
  • GVL = Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler, Tonträgerhersteller).
  • In der Gastro-Praxis: eine Rechnung, ein Ansprechpartner (GEMA).

Anmelden & Nichtanmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über gema.de — inklusive automatischer Preisberechnung anhand von Fläche und Nutzungsart. Wer Musik unangemeldet nutzt, riskiert einen Kontrollkostenzuschlag von bis zu 100 % auf die reguläre Vergütung und eine Nachforderung rückwirkend bis zu drei Jahre.

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Häufige Fragen

Brauche ich für Radio im Lokal eine GEMA-Lizenz?
Ja. Sobald Musik im Gastraum wahrnehmbar ist, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe nach § 15 UrhG — auch beim einfachen UKW-Radio. Die Nutzung muss vor Beginn bei der GEMA angemeldet werden.
Was kostet die GEMA in der Gastronomie ungefähr?
Als Richtwert für eine kleine Gaststätte: Musikwiedergabe + Radio ab ca. 69 € pro Monat, mit TV-Großbild ab ca. 124 €, mit Videostreaming ab ca. 185 €. Die tatsächlichen Beträge hängen von Fläche und Nutzung ab — bitte im GEMA-Portal prüfen.
Gibt es einen DEHOGA-Rabatt?
Ja. Über den DEHOGA-Gesamtvertrag erhalten Verbandsmitglieder in der Regel bis zu 20 % Nachlass auf die GEMA-Tarife für Gastronomie. Der Rabatt wird bei der Anmeldung mit der Mitgliedschaft nachgewiesen.
Was passiert bei Nichtanmeldung?
Bei unangemeldeter Musiknutzung kann die GEMA einen Kontrollkostenzuschlag von bis zu 100 % auf die reguläre Vergütung erheben und rückwirkend bis zu drei Jahre nachfordern. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung.
Fällt die GVL zusätzlich zur GEMA an?
Die GVL verwertet Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler und Tonträgerhersteller) und wird in der Gastronomie über die GEMA gemeinsam abgerechnet — ein separater Vertrag mit der GVL ist in der Regel nicht nötig.

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