GEMA-Gebühren in der Gastronomie: Kosten, Tarife, Anmeldung (2026)
Zuletzt aktualisiert:
GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Sobald Sie in Ihrem Lokal öffentlich Musik wiedergeben — Radio, Fernsehen, Playlist oder Live-Musik — ist das GEMA-pflichtig (§ 15 UrhG) und muss vor der Nutzung angemeldet werden. Die Kosten richten sich nach Raumgröße und Nutzungsart; kleine Gaststätten zahlen als Richtwert ab rund 69 € pro Monat, DEHOGA-Mitglieder bis zu 20 % weniger.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Wann ist Musik GEMA-pflichtig?
GEMA-pflichtig ist jede öffentliche Wiedergabe nach § 15 UrhG — also jede Musiknutzung außerhalb des rein privaten Bereichs. In der Gastronomie zählt dazu praktisch alles: Hintergrundmusik über Radio, Fernseher oder Streaming-Dienst genauso wie DJ-Sets oder Live-Konzerte. Die Anmeldung muss vor Beginn der Nutzung erfolgen.
| Nutzung | GEMA-pflichtig? |
|---|---|
| Hintergrundmusik im Gastraum (Radio, Playlist) | ja |
| Fernseher im Gastraum | ja |
| Live-Konzert / DJ-Auftritt | ja (Tarif U-V) |
| Musik ausschließlich im Büro / privater Bereich | nein |
| Musik in geschlossener Familienfeier ohne Publikum | nein (rein privat) |
Die Tarife im Überblick
Die GEMA rechnet Gastronomie-Musik über mehrere Tarife ab, je nach Wiedergabeart. Ausschlaggebend für die Höhe sind die Raumgröße in 100-m²-Stufen, die Unterscheidung Hintergrundmusik vs. Veranstaltung, ob getanzt wird, ob Eintritt erhoben wird und ob Fernsehen oder Videostreaming zum Einsatz kommen.
| Tarif | Nutzung |
|---|---|
| M-U | Tonträger / Streaming (CD, Spotify, Laptop) |
| R | Radio |
| FS | Fernsehen |
| M-V | Veranstaltung mit Tonträgern (DJ, Playback) |
| U-V | Live-Musik-Veranstaltung |
Was kostet die GEMA konkret?
Für die Gastronomie bietet die GEMA Pauschalpakete an, die die häufigsten Nutzungsarten bündeln. Die folgenden Beträge sind Richtwerte — der aktuelle Tarif ist im GEMA-Portal zu prüfen und hängt von Fläche und tatsächlicher Nutzung ab. DEHOGA-Mitglieder erhalten bis zu 20 % Nachlass über den Gesamtvertrag.
| Paket | Enthält | Richtwert (kleine Gaststätte) |
|---|---|---|
| Paket S | Musikwiedergabe + Radio | ab ca. 69 € / Monat |
| Paket M | + TV / Großbild | ab ca. 124 € / Monat |
| Paket L | + Videostreaming | ab ca. 185 € / Monat |
| DEHOGA-Nachlass | Verbandsmitglieder | bis zu 20 % |
Richtwerte. Bitte aktuellen Tarif im GEMA-Portal prüfen.
GEMA und GVL
Neben den Urheberrechten der GEMA bestehen an Musikaufnahmen Leistungsschutzrechte, die die GVL für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller verwaltet. In der Gastronomie werden GEMA- und GVL-Vergütung in der Regel gemeinsam über die GEMA abgerechnet — ein separater Vertrag mit der GVL ist nicht nötig.
- GEMA = Urheberrechte (Komponisten, Textdichter, Verlage).
- GVL = Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler, Tonträgerhersteller).
- In der Gastro-Praxis: eine Rechnung, ein Ansprechpartner (GEMA).
Anmelden & Nichtanmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über gema.de — inklusive automatischer Preisberechnung anhand von Fläche und Nutzungsart. Wer Musik unangemeldet nutzt, riskiert einen Kontrollkostenzuschlag von bis zu 100 % auf die reguläre Vergütung und eine Nachforderung rückwirkend bis zu drei Jahre.
- Nutzung ehrlich und vollständig angeben (Fläche, Wiedergabearten).
- DEHOGA-Mitgliedschaft angeben — Rabatt bis 20 %.
- Änderungen (Fläche, Live-Events, TV) laufend melden.
- Rechnungen und Zahlungen zusammen mit dem Kassenbuch ablegen.
- Passend dazu: Restaurant-Marketing, Social-Media-Kalender, Eröffnungs-Checkliste, Vorlagen-Übersicht.
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Häufige Fragen
- Brauche ich für Radio im Lokal eine GEMA-Lizenz?
- Ja. Sobald Musik im Gastraum wahrnehmbar ist, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe nach § 15 UrhG — auch beim einfachen UKW-Radio. Die Nutzung muss vor Beginn bei der GEMA angemeldet werden.
- Was kostet die GEMA in der Gastronomie ungefähr?
- Als Richtwert für eine kleine Gaststätte: Musikwiedergabe + Radio ab ca. 69 € pro Monat, mit TV-Großbild ab ca. 124 €, mit Videostreaming ab ca. 185 €. Die tatsächlichen Beträge hängen von Fläche und Nutzung ab — bitte im GEMA-Portal prüfen.
- Gibt es einen DEHOGA-Rabatt?
- Ja. Über den DEHOGA-Gesamtvertrag erhalten Verbandsmitglieder in der Regel bis zu 20 % Nachlass auf die GEMA-Tarife für Gastronomie. Der Rabatt wird bei der Anmeldung mit der Mitgliedschaft nachgewiesen.
- Was passiert bei Nichtanmeldung?
- Bei unangemeldeter Musiknutzung kann die GEMA einen Kontrollkostenzuschlag von bis zu 100 % auf die reguläre Vergütung erheben und rückwirkend bis zu drei Jahre nachfordern. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung.
- Fällt die GVL zusätzlich zur GEMA an?
- Die GVL verwertet Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler und Tonträgerhersteller) und wird in der Gastronomie über die GEMA gemeinsam abgerechnet — ein separater Vertrag mit der GVL ist in der Regel nicht nötig.