
HACCP-Checkliste: Alle Pflichtkontrollen zum Abhaken (täglich, wöchentlich, monatlich)
Eine HACCP-Checkliste listet alle Eigenkontrollen auf, die Ihr Gastronomiebetrieb nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 täglich, wöchentlich und monatlich durchführen und dokumentieren muss: Wareneingang, Kühl- und Kerntemperaturen, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene sowie lückenlose Dokumentation. Wer diese Punkte konsequent abhakt und abheftet, besteht die Lebensmittelkontrolle in der Regel ohne Beanstandung.
Genau diese Checkliste finden Sie hier – gegliedert in fünf Blöcke, direkt abhakbar und als PDF zum Ausdrucken für Küche, Lager und Theke geeignet.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Was gehört auf eine HACCP-Checkliste?
Auf eine vollständige HACCP-Checkliste gehören alle kritischen Kontrollpunkte (CCP) Ihres Betriebs mit Soll-Wert, Prüfintervall und Unterschriftsfeld: Liefertemperaturen im Wareneingang, Kühl- und Tiefkühltemperaturen, Kerntemperaturen beim Erhitzen, Reinigungs- und Desinfektionsnachweise, Personalhygiene-Regeln sowie Schulungs- und Schädlingsmonitoring-Nachweise. Jede Abweichung wird mit Korrekturmaßnahme notiert.
Die Checkliste ist das operative Werkzeug Ihrer Eigenkontrolle – sie übersetzt das HACCP-Konzept in konkrete Handgriffe pro Schicht. Das dahinterliegende System mit Gefahrenanalyse und Fließdiagrammen behandeln wir separat; hier geht es um das, was Ihr Team täglich abhaken muss.
Wichtig ist das Prinzip: messen, eintragen, abzeichnen. Eine Liste ohne Unterschrift und Datum ist für den Kontrolleur wertlos.
Welche HACCP-Kontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004: Jeder Lebensmittelunternehmer muss Verfahren einrichten, die auf den HACCP-Grundsätzen des Codex Alimentarius beruhen, und deren Einhaltung nachweisen. Ergänzend gelten die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Belehrungspflicht nach § 43 Infektionsschutzgesetz für alle Küchenmitarbeiter.
| Rechtsgrundlage | Was sie verlangt | Nachweis in der Checkliste |
|---|---|---|
| VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 5 | HACCP-gestützte Eigenkontrollverfahren, angemessene Dokumentation | Temperatur-, Wareneingangs- und Reinigungslisten |
| LMHV | Hygieneanforderungen und Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln | Schulungsnachweise, Hygieneregeln |
| § 43 IfSG | Erstbelehrung vor Arbeitsantritt, regelmäßige Folgebelehrung | Belehrungsnachweise im Dokumentationsblock |
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Formularform vor – sie verlangt aber, dass Sie die Kontrollen nachweisen können. Ohne schriftliche (oder digitale) Listen ist dieser Nachweis praktisch unmöglich.
Wie Sie die Eigenkontrolle insgesamt organisieren, zeigt unsere Eigenkontrolle-Checkliste für die Gastronomie.
Die HACCP-Checkliste zum Abhaken
Die folgende Checkliste deckt die fünf Kernbereiche ab, die jeder Lebensmittelkontrolleur prüft: Wareneingang, Kühlung und Temperaturen, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene sowie Dokumentation. Drucken Sie die Blöcke aus, hängen Sie sie an die jeweilige Station und lassen Sie jeden Punkt pro Schicht abzeichnen – mit Datum, Uhrzeit und Kürzel.
HACCP-Checkliste – zum Abhaken
Block 1: Wareneingang
0/7Block 2: Kühlung & Temperaturen
0/7Block 3: Reinigung & Desinfektion
0/6Block 4: Personalhygiene
0/6Block 5: Dokumentation
0/6Welche Kontrollen sind täglich, wöchentlich und monatlich fällig?
Täglich kontrollieren Sie Temperaturen, Wareneingang und Basishygiene; wöchentlich stehen Grundreinigung, Kühlgeräte und Schädlingskontrollpunkte an; monatlich prüfen Sie Thermometer, Lager und die Vollständigkeit Ihrer Dokumentation. Diese Staffelung verhindert, dass sich Aufgaben stapeln – und der Kontrolleur sieht sofort ein funktionierendes System.
| Intervall | Kontrollpunkte | Typische Verantwortung |
|---|---|---|
| Täglich (pro Schicht) | Kühl-/TK-Temperaturen, Wareneingang, Arbeitsflächen, Handhygiene, Warmhaltetemperaturen | Küchenteam / Schichtleitung |
| Wöchentlich | Grundreinigung Küche, Kühlgeräte innen, Lager-Sichtkontrolle, Schädlingsmonitore | Küchenleitung |
| Monatlich | Thermometer-Funktionsprüfung, MHD-Durchsicht im Lager, Vollständigkeit der Listen, Filter/Abzüge | Betriebsleitung |
Die Intervalle sind Praxisstandard – die Verordnung verlangt, dass Ihre Kontrollen zur Betriebsgröße und zum Risiko passen. Ein Betrieb mit Hackfleisch- und Fischverarbeitung kontrolliert engmaschiger als ein Getränkeausschank.
Für die tägliche Temperaturerfassung nutzen Sie am besten eine fertige Temperaturkontrolle-Vorlage pro Kühlgerät.
Welche Temperaturen müssen Sie dokumentieren?
Dokumentationspflichtig sind alle Temperaturen an kritischen Kontrollpunkten: Kühlware maximal 7 °C, Tiefkühlware −18 °C, Hackfleisch höchstens 2 °C, frisches Geflügel höchstens 4 °C, Warmhalten mindestens 65 °C und die Kerntemperatur beim Erhitzen von Risikoprodukten. Grundlage sind die VO (EG) Nr. 853/2004 sowie die Orientierungswerte der DIN 10508.
| Bereich / Produkt | Grenzwert | Grundlage |
|---|---|---|
| Kühlpflichtige Lebensmittel allgemein | max. 7 °C | DIN 10508 (Orientierung) |
| Hackfleisch | max. 2 °C | VO (EG) Nr. 853/2004 |
| Frisches Geflügel | max. 4 °C | VO (EG) Nr. 853/2004 |
| Frischer Fisch | auf Schmelzeis (ca. 0–2 °C) | VO (EG) Nr. 853/2004 |
| Tiefkühlware | −18 °C oder kälter | TLMV |
| Warmhalten von Speisen | mind. 65 °C | DIN 10508 (Orientierung) |
| Kerntemperatur beim Erhitzen | 72 °C für 2 Minuten (Richtwert) | BfR-Empfehlung |
Diese Werte gehören als Soll-Spalte direkt auf Ihre Listen. So erkennt jeder Mitarbeiter Abweichungen sofort – etwa gegen Salmonellen oder Listerien kritische Temperaturbereiche zwischen 7 °C und 65 °C.
Papier oder digital: Wie führen Sie die Checkliste kontrollsicher?
Beides ist zulässig – entscheidend ist, dass jede Kontrolle mit Datum, Messwert und Kürzel nachvollziehbar ist und die Listen bei der Kontrolle griffbereit vorliegen. Ausgedruckte PDF-Checklisten an der Station sind für kleine Teams am schnellsten eingeführt; digitale Erfassung punktet bei mehreren Standorten und automatischer Archivierung.
Für den Start empfiehlt sich die Papierform: Checkliste ausdrucken, laminieren oder in einen Ordner pro Monat abheften. Ein fester Ablageort („HACCP-Ordner") spart bei der unangekündigten Kontrolle wertvolle Minuten.
Eine gesetzlich fixierte Aufbewahrungsfrist für Gastronomie-Checklisten gibt es nicht; in der Kontrollpraxis haben sich mindestens 12 Monate bewährt, bei Tiefkühl- und lang haltbaren Produkten orientiert an deren Haltbarkeit.
Was prüft der Lebensmittelkontrolleur anhand Ihrer Checklisten?
Der Kontrolleur der amtlichen Lebensmittelüberwachung gleicht Ihre Listen mit der Realität ab: Stimmen die eingetragenen Kühltemperaturen mit seiner Messung überein, sind Reinigungsnachweise plausibel, existieren Belehrungen nach § 43 IfSG, und werden Abweichungen mit Korrekturmaßnahmen dokumentiert? Lückenhafte oder offensichtlich „auf Vorrat" ausgefüllte Listen gelten als Verstoß gegen die Eigenkontrollpflicht.
Typische Beanstandungen sind fehlende Unterschriften, identische Fantasiewerte über Wochen („immer 5,0 °C") und fehlende Nachweise für Schulungen oder Schädlingsmonitoring. All das lässt sich mit einer sauber geführten Checkliste vermeiden.
Was bei einem Besuch des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts im Detail abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Lebensmittelkontrolle in der Gastronomie.
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Häufige Fragen
- Ist eine HACCP-Checkliste gesetzlich Pflicht?
- Die Checkliste als Formular ist nicht wörtlich vorgeschrieben, die dahinterliegende Eigenkontrolle mit Nachweis aber schon (Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004). In der Praxis ist eine Checkliste der einzige realistische Weg, diesen Nachweis zu führen.
- Wie oft muss ich Kühlschranktemperaturen dokumentieren?
- Mindestens einmal täglich pro Gerät, besser einmal pro Schicht. Bei sensiblen Produkten wie Hackfleisch oder Fisch empfiehlt sich die Kontrolle morgens und abends.
- Wie lange muss ich HACCP-Checklisten aufbewahren?
- Eine bundesweit einheitliche Frist existiert nicht. Bewährt haben sich mindestens 12 Monate; bei lang haltbaren Produkten orientieren Sie die Frist an deren Haltbarkeitsdauer.
- Gibt es eine HACCP-Checkliste als PDF zum Ausdrucken?
- Ja – die fünf Blöcke dieser Seite sind genau dafür aufgebaut: pro Station ausdrucken, abhaken, abzeichnen, abheften. Fertig formatierte Druckvorlagen mit Soll-Werten und Unterschriftsfeldern erhalten Sie bei GastroDok.
- Wer darf die Checkliste ausfüllen und abzeichnen?
- Jeder unterwiesene Mitarbeiter der jeweiligen Station – die Verantwortung bleibt beim Betriebsinhaber. Die Küchen- oder Betriebsleitung sollte die Listen wöchentlich gegenzeichnen.
- Was passiert, wenn die Dokumentation bei der Kontrolle fehlt?
- Fehlende Eigenkontrollnachweise sind ein dokumentationspflichtiger Mangel und können Bußgelder, Auflagen und Nachkontrollen auslösen. Bei gravierenden Hygienemängeln drohen bis hin zur vorübergehenden Schließung weitere Maßnahmen.
- Reicht die Checkliste oder brauche ich ein komplettes HACCP-Konzept?
- Die Checkliste ist der operative Teil – dahinter muss ein Konzept mit Gefahrenanalyse und festgelegten kritischen Kontrollpunkten stehen. Beides zusammen ergibt die kontrollsichere Eigenkontrolle.
- Gilt die HACCP-Checkliste auch für Imbisse und Foodtrucks?
- Ja, die Pflicht zur Eigenkontrolle gilt für jeden Lebensmittelunternehmer unabhängig von der Betriebsgröße. Umfang und Tiefe der Dokumentation dürfen aber an das kleinere Risiko angepasst werden.