HACCP-Checkliste: Alle Pflichtkontrollen zum Abhaken (täglich, wöchentlich, monatlich)

HACCP-Checkliste: Alle Pflichtkontrollen zum Abhaken (täglich, wöchentlich, monatlich)

Eine HACCP-Checkliste listet alle Eigenkontrollen auf, die Ihr Gastronomiebetrieb nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 täglich, wöchentlich und monatlich durchführen und dokumentieren muss: Wareneingang, Kühl- und Kerntemperaturen, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene sowie lückenlose Dokumentation. Wer diese Punkte konsequent abhakt und abheftet, besteht die Lebensmittelkontrolle in der Regel ohne Beanstandung.

Genau diese Checkliste finden Sie hier – gegliedert in fünf Blöcke, direkt abhakbar und als PDF zum Ausdrucken für Küche, Lager und Theke geeignet.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Was gehört auf eine HACCP-Checkliste?

Auf eine vollständige HACCP-Checkliste gehören alle kritischen Kontrollpunkte (CCP) Ihres Betriebs mit Soll-Wert, Prüfintervall und Unterschriftsfeld: Liefertemperaturen im Wareneingang, Kühl- und Tiefkühltemperaturen, Kerntemperaturen beim Erhitzen, Reinigungs- und Desinfektionsnachweise, Personalhygiene-Regeln sowie Schulungs- und Schädlingsmonitoring-Nachweise. Jede Abweichung wird mit Korrekturmaßnahme notiert.

Die Checkliste ist das operative Werkzeug Ihrer Eigenkontrolle – sie übersetzt das HACCP-Konzept in konkrete Handgriffe pro Schicht. Das dahinterliegende System mit Gefahrenanalyse und Fließdiagrammen behandeln wir separat; hier geht es um das, was Ihr Team täglich abhaken muss.

Wichtig ist das Prinzip: messen, eintragen, abzeichnen. Eine Liste ohne Unterschrift und Datum ist für den Kontrolleur wertlos.

Welche HACCP-Kontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzliche Grundlage ist Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004: Jeder Lebensmittelunternehmer muss Verfahren einrichten, die auf den HACCP-Grundsätzen des Codex Alimentarius beruhen, und deren Einhaltung nachweisen. Ergänzend gelten die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Belehrungspflicht nach § 43 Infektionsschutzgesetz für alle Küchenmitarbeiter.

RechtsgrundlageWas sie verlangtNachweis in der Checkliste
VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 5HACCP-gestützte Eigenkontrollverfahren, angemessene DokumentationTemperatur-, Wareneingangs- und Reinigungslisten
LMHVHygieneanforderungen und Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen LebensmittelnSchulungsnachweise, Hygieneregeln
§ 43 IfSGErstbelehrung vor Arbeitsantritt, regelmäßige FolgebelehrungBelehrungsnachweise im Dokumentationsblock

Die Verordnung schreibt keine bestimmte Formularform vor – sie verlangt aber, dass Sie die Kontrollen nachweisen können. Ohne schriftliche (oder digitale) Listen ist dieser Nachweis praktisch unmöglich.

Wie Sie die Eigenkontrolle insgesamt organisieren, zeigt unsere Eigenkontrolle-Checkliste für die Gastronomie.

Die HACCP-Checkliste zum Abhaken

Die folgende Checkliste deckt die fünf Kernbereiche ab, die jeder Lebensmittelkontrolleur prüft: Wareneingang, Kühlung und Temperaturen, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene sowie Dokumentation. Drucken Sie die Blöcke aus, hängen Sie sie an die jeweilige Station und lassen Sie jeden Punkt pro Schicht abzeichnen – mit Datum, Uhrzeit und Kürzel.

Welche Kontrollen sind täglich, wöchentlich und monatlich fällig?

Täglich kontrollieren Sie Temperaturen, Wareneingang und Basishygiene; wöchentlich stehen Grundreinigung, Kühlgeräte und Schädlingskontrollpunkte an; monatlich prüfen Sie Thermometer, Lager und die Vollständigkeit Ihrer Dokumentation. Diese Staffelung verhindert, dass sich Aufgaben stapeln – und der Kontrolleur sieht sofort ein funktionierendes System.

IntervallKontrollpunkteTypische Verantwortung
Täglich (pro Schicht)Kühl-/TK-Temperaturen, Wareneingang, Arbeitsflächen, Handhygiene, WarmhaltetemperaturenKüchenteam / Schichtleitung
WöchentlichGrundreinigung Küche, Kühlgeräte innen, Lager-Sichtkontrolle, SchädlingsmonitoreKüchenleitung
MonatlichThermometer-Funktionsprüfung, MHD-Durchsicht im Lager, Vollständigkeit der Listen, Filter/AbzügeBetriebsleitung

Die Intervalle sind Praxisstandard – die Verordnung verlangt, dass Ihre Kontrollen zur Betriebsgröße und zum Risiko passen. Ein Betrieb mit Hackfleisch- und Fischverarbeitung kontrolliert engmaschiger als ein Getränkeausschank.

Für die tägliche Temperaturerfassung nutzen Sie am besten eine fertige Temperaturkontrolle-Vorlage pro Kühlgerät.

Welche Temperaturen müssen Sie dokumentieren?

Dokumentationspflichtig sind alle Temperaturen an kritischen Kontrollpunkten: Kühlware maximal 7 °C, Tiefkühlware −18 °C, Hackfleisch höchstens 2 °C, frisches Geflügel höchstens 4 °C, Warmhalten mindestens 65 °C und die Kerntemperatur beim Erhitzen von Risikoprodukten. Grundlage sind die VO (EG) Nr. 853/2004 sowie die Orientierungswerte der DIN 10508.

Bereich / ProduktGrenzwertGrundlage
Kühlpflichtige Lebensmittel allgemeinmax. 7 °CDIN 10508 (Orientierung)
Hackfleischmax. 2 °CVO (EG) Nr. 853/2004
Frisches Geflügelmax. 4 °CVO (EG) Nr. 853/2004
Frischer Fischauf Schmelzeis (ca. 0–2 °C)VO (EG) Nr. 853/2004
Tiefkühlware−18 °C oder kälterTLMV
Warmhalten von Speisenmind. 65 °CDIN 10508 (Orientierung)
Kerntemperatur beim Erhitzen72 °C für 2 Minuten (Richtwert)BfR-Empfehlung

Diese Werte gehören als Soll-Spalte direkt auf Ihre Listen. So erkennt jeder Mitarbeiter Abweichungen sofort – etwa gegen Salmonellen oder Listerien kritische Temperaturbereiche zwischen 7 °C und 65 °C.

Papier oder digital: Wie führen Sie die Checkliste kontrollsicher?

Beides ist zulässig – entscheidend ist, dass jede Kontrolle mit Datum, Messwert und Kürzel nachvollziehbar ist und die Listen bei der Kontrolle griffbereit vorliegen. Ausgedruckte PDF-Checklisten an der Station sind für kleine Teams am schnellsten eingeführt; digitale Erfassung punktet bei mehreren Standorten und automatischer Archivierung.

Für den Start empfiehlt sich die Papierform: Checkliste ausdrucken, laminieren oder in einen Ordner pro Monat abheften. Ein fester Ablageort („HACCP-Ordner") spart bei der unangekündigten Kontrolle wertvolle Minuten.

Eine gesetzlich fixierte Aufbewahrungsfrist für Gastronomie-Checklisten gibt es nicht; in der Kontrollpraxis haben sich mindestens 12 Monate bewährt, bei Tiefkühl- und lang haltbaren Produkten orientiert an deren Haltbarkeit.

Was prüft der Lebensmittelkontrolleur anhand Ihrer Checklisten?

Der Kontrolleur der amtlichen Lebensmittelüberwachung gleicht Ihre Listen mit der Realität ab: Stimmen die eingetragenen Kühltemperaturen mit seiner Messung überein, sind Reinigungsnachweise plausibel, existieren Belehrungen nach § 43 IfSG, und werden Abweichungen mit Korrekturmaßnahmen dokumentiert? Lückenhafte oder offensichtlich „auf Vorrat" ausgefüllte Listen gelten als Verstoß gegen die Eigenkontrollpflicht.

Typische Beanstandungen sind fehlende Unterschriften, identische Fantasiewerte über Wochen („immer 5,0 °C") und fehlende Nachweise für Schulungen oder Schädlingsmonitoring. All das lässt sich mit einer sauber geführten Checkliste vermeiden.

Was bei einem Besuch des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts im Detail abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Lebensmittelkontrolle in der Gastronomie.

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Häufige Fragen

Ist eine HACCP-Checkliste gesetzlich Pflicht?
Die Checkliste als Formular ist nicht wörtlich vorgeschrieben, die dahinterliegende Eigenkontrolle mit Nachweis aber schon (Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004). In der Praxis ist eine Checkliste der einzige realistische Weg, diesen Nachweis zu führen.
Wie oft muss ich Kühlschranktemperaturen dokumentieren?
Mindestens einmal täglich pro Gerät, besser einmal pro Schicht. Bei sensiblen Produkten wie Hackfleisch oder Fisch empfiehlt sich die Kontrolle morgens und abends.
Wie lange muss ich HACCP-Checklisten aufbewahren?
Eine bundesweit einheitliche Frist existiert nicht. Bewährt haben sich mindestens 12 Monate; bei lang haltbaren Produkten orientieren Sie die Frist an deren Haltbarkeitsdauer.
Gibt es eine HACCP-Checkliste als PDF zum Ausdrucken?
Ja – die fünf Blöcke dieser Seite sind genau dafür aufgebaut: pro Station ausdrucken, abhaken, abzeichnen, abheften. Fertig formatierte Druckvorlagen mit Soll-Werten und Unterschriftsfeldern erhalten Sie bei GastroDok.
Wer darf die Checkliste ausfüllen und abzeichnen?
Jeder unterwiesene Mitarbeiter der jeweiligen Station – die Verantwortung bleibt beim Betriebsinhaber. Die Küchen- oder Betriebsleitung sollte die Listen wöchentlich gegenzeichnen.
Was passiert, wenn die Dokumentation bei der Kontrolle fehlt?
Fehlende Eigenkontrollnachweise sind ein dokumentationspflichtiger Mangel und können Bußgelder, Auflagen und Nachkontrollen auslösen. Bei gravierenden Hygienemängeln drohen bis hin zur vorübergehenden Schließung weitere Maßnahmen.
Reicht die Checkliste oder brauche ich ein komplettes HACCP-Konzept?
Die Checkliste ist der operative Teil – dahinter muss ein Konzept mit Gefahrenanalyse und festgelegten kritischen Kontrollpunkten stehen. Beides zusammen ergibt die kontrollsichere Eigenkontrolle.
Gilt die HACCP-Checkliste auch für Imbisse und Foodtrucks?
Ja, die Pflicht zur Eigenkontrolle gilt für jeden Lebensmittelunternehmer unabhängig von der Betriebsgröße. Umfang und Tiefe der Dokumentation dürfen aber an das kleinere Risiko angepasst werden.

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