Welche Regeln geprüft werden

Prüfkatalog GastroDok Personal, Stand 05.10.2026

Automatischer Hinweis auf Grundlage Ihrer Eingaben, keine Rechtsprüfung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Ausnahmegenehmigungen werden nicht berücksichtigt.

Die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden nach der hinterlegten Altersgruppe angewendet: für die Altersgruppen „16–17“ und „unter 16“.

BereichRegelNormGrundlage der Auswertung
ArbeitszeitMehr als 10 Stunden Arbeitszeit an einem Tag§ 3 ArbZGNetto-Arbeitszeit aller Einträge mit Beginn am selben Kalendertag
ArbeitszeitDurchschnitt über 48 Stunden je Woche in den letzten 24 Wochen (ab 4 Wochen Daten)§ 3 S. 2 ArbZGSumme Netto-Arbeitszeit ÷ Wochen im Zeitraum
PausenWeniger als 30 min Pause bei mehr als 6 h, weniger als 45 min bei mehr als 9 h (nur Blöcke ab 15 min)§ 4 ArbZGGestempelte Pausen, manuelle Pausenminuten, Lücken zwischen Einträgen desselben Tages
PausenMehr als 6 Stunden am Stück ohne Pause§ 4 S. 3 ArbZGNur bei gestempelten Pausen mit Uhrzeit
RuhezeitWeniger als 11 Stunden Ruhezeit; mit Gaststätten-Regel weniger als 10 Stunden§ 5 Abs. 1, 2 ArbZGEnde des letzten Eintrags bis Beginn des nächsten Arbeitstags
RuhezeitVerkürzte Ruhezeit (10–11 h) ohne eigenen Ausgleich durch eine andere Ruhezeit von mindestens 12 h innerhalb von vier Wochen§ 5 Abs. 2 ArbZGEinstellung „Gaststätten-Regel“ aktiv; jede Verkürzung braucht eine eigene Ausgleichsruhezeit
SonntageWeniger als 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Kalenderjahr§ 11 Abs. 1 ArbZGSonntage mit Arbeitsbeginn
JugendlicheMehr als 8 h am Tag oder 40 h in der Woche; mehr als 5 Arbeitstage je Woche§§ 8, 15 JArbSchGAltersgruppe 16–17 oder unter 16
JugendlichePausen unter 30 min (> 4,5 h) bzw. 60 min (> 6 h); mehr als 4,5 h am Stück ohne Pause§ 11 JArbSchGwie bei Erwachsenen
JugendlicheSchichtzeit über 11 h; Ruhezeit unter 12 h§§ 12, 13 JArbSchGGaststättengewerbe
JugendlicheArbeit zwischen 22 und 6 Uhr (16–17 Jahre) bzw. 20 und 6 Uhr (unter 16)§ 14 JArbSchGGaststätten-Ausnahme für über 16-Jährige bis 22 Uhr
JugendlicheZwei aufeinanderfolgende Sonntage gearbeitet§ 17 Abs. 2 JArbSchGSonntage mit Arbeitsbeginn
JugendlicheBeschäftigung unter 16 Jahren§§ 5, 7 JArbSchGAltersgruppe unter 16 (allgemeiner Hinweis)
LohnEingetragener Stundenlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn (nicht bei Auszubildenden und Minderjährigen, § 22 MiLoG)§ 1 MiLoG, MiLoV2025: 12,82 €; 2026: 13,90 €; 2027: 14,60 €
LohnRechnerischer Monatsverdienst eines Minijobs über der Geringfügigkeitsgrenze§ 8 Abs. 1a SGB IVNetto-Stunden × Stundenlohn; 2025: 556 €; 2026: 603 €; 2027: 633 €
BeschäftigungsartKurzfristige Beschäftigung mit mehr als 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IVTage mit Arbeitsbeginn
UrlaubVereinbarter Urlaub unter dem gesetzlichen Mindesturlaub§ 3 Abs. 1 BUrlG, § 19 JArbSchG24 Werktage (Jugendliche 25/30) bei 6-Tage-Woche, umgerechnet auf das Arbeitstage-Muster
ErfassungEintrag länger als 16 Stunden offen (vermutlich nicht ausgestempelt)§ 17 Abs. 1 MiLoGOffene Einträge

Nicht berücksichtigt

  • Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, abweichende Regelungen nach § 7 ArbZG und behördliche Ausnahmen
  • Einmalzahlungen, Sachbezüge, Trinkgelder, Zulagen und das gelegentliche Überschreiten nach § 8 Abs. 1b SGB IV
  • Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
  • Regional begrenzte Feiertage (z. B. Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens, Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, Augsburger Friedensfest)
  • Die Sonntags-/Feiertagsklasse für 0–4 Uhr des Folgetags nach § 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG
  • Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 11 Abs. 3 ArbZG)