Eisdiele eröffnen: Die lebensmittelrechtlichen Pflichten im Überblick

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Speiseeis ist ein leicht verderbliches Lebensmittel — der lebensmittelrechtliche Rahmen ist entsprechend eng. Dieser Ratgeber fasst die geprüften Kernpflichten für Eisdielen zusammen: Temperaturen, Rohstoffe, Portionierer, Eigenkontrolle und die mikrobiologischen Kriterien nach VO (EG) Nr. 2073/2005.

Temperaturvorgaben

  • Frisch produziertes Speiseeis ist unverzüglich auf −18 °C herunterzukühlen und bei dieser Temperatur zu lagern.
  • Bei der Abgabe soll eine Temperatur von −10 °C nicht überschritten werden.

Rohstoffe

Zur Herstellung dürfen nur pasteurisierte oder ultrahocherhitzte Milcherzeugnisse verwendet werden.

Portionierer und Handwaschbecken

  • Der Portionierer ist in fließendem Wasser aufzubewahren.
  • In unmittelbarer Nähe muss ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser verfügbar sein.

Arbeitsgeräte

Arbeitsgeräte müssen aus leicht zu reinigendem Material bestehen.

Eigenkontrolle

  • Reinigungs- und Desinfektionsplan.
  • Temperaturkontrollen mit geeigneten Thermometern durchführen und dokumentieren.

Mikrobiologische Kriterien nach VO (EG) Nr. 2073/2005

ParameterKriteriumGrenzwert
Listeria monocytogenesLebensmittelsicherheitskriteriummax. 100 KbE/g — in fünf Proben darf keine diesen Wert überschreiten
SalmonellenLebensmittelsicherheitskriteriumnicht nachweisbar in 25 g; gilt für Erzeugnisse mit Milchbestandteilen
EnterobacteriaceaeProzesshygienekriteriumRichtwert 10 KbE/g, Warnwert 100 KbE/g — von maximal fünf Proben dürfen zwei zwischen Richtwert und Warnwert liegen

Weitere Rechtsgrundlagen

  • VO (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene).
  • Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs.

Quellenlage

Grundlage der Angaben in diesem Ratgeber sind das Merkblatt der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie Unterlagen des LAVES Niedersachsen. Andere Bundesländer und Kommunen können ergänzende Vorgaben machen — die für Ihren Standort maßgeblichen Punkte klären Sie mit der zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde.

Häufige Fehler

  • Speiseeis nicht unverzüglich auf −18 °C heruntergekühlt.
  • Abgabetemperatur überschreitet −10 °C.
  • Milcherzeugnisse eingesetzt, die weder pasteurisiert noch ultrahocherhitzt sind.
  • Portionierer in stehendem Wasser statt in fließendem Wasser.
  • Handwaschbecken zu weit weg — nicht in unmittelbarer Nähe des Portionierbereichs.
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlt oder Temperaturmessungen werden nicht dokumentiert.

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Häufige Fragen

Bei welcher Temperatur muss frisch produziertes Speiseeis gelagert werden?
Frisch produziertes Speiseeis ist unverzüglich auf −18 °C herunterzukühlen und bei dieser Temperatur zu lagern.
Welche Abgabetemperatur ist zulässig?
Bei der Abgabe soll eine Temperatur von −10 °C nicht überschritten werden.
Welche Milcherzeugnisse dürfen in der Herstellung eingesetzt werden?
Zur Herstellung dürfen nur pasteurisierte oder ultrahocherhitzte Milcherzeugnisse verwendet werden.
Wie ist der Portionierer aufzubewahren?
Der Portionierer ist in fließendem Wasser aufzubewahren. Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser muss in unmittelbarer Nähe verfügbar sein.
Welche Anforderungen gelten an Arbeitsgeräte?
Arbeitsgeräte müssen aus leicht zu reinigendem Material bestehen.
Welche Eigenkontrollen sind erforderlich?
Erforderlich ist ein Eigenkontrollsystem mit Reinigungs- und Desinfektionsplan. Temperaturkontrollen sind mit geeigneten Thermometern durchzuführen und zu dokumentieren.
Welche mikrobiologischen Kriterien sind zu beachten?
Nach VO (EG) Nr. 2073/2005 gelten für Speiseeis unter anderem: Listeria monocytogenes maximal 100 KbE/g (Lebensmittelsicherheitskriterium), Salmonellen nicht nachweisbar in 25 g (für Erzeugnisse mit Milchbestandteilen) sowie Enterobacteriaceae als Prozesshygienekriterium mit Richtwert 10 KbE/g und Warnwert 100 KbE/g.
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Neben der VO (EG) Nr. 2073/2005 gelten die VO (EG) Nr. 852/2004 sowie die Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs.

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