Gastgewerbeberechtigung & Betriebsanlagengenehmigung in Österreich (2026)

Gastgewerbeberechtigung & Betriebsanlagengenehmigung in Österreich (2026)

Wer in Österreich ein Restaurant, Café oder eine Bar eröffnet, braucht die Gastgewerbeberechtigung nach § 94 Z 26 iVm § 111 GewO 1994 von der Bezirksverwaltungsbehörde und fast immer eine Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 74 ff GewO. Die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei; das Verfahren zur Betriebsanlage dauert je nach Größe 2 oder 4 Monate.

Dieser Ratgeber betrifft Österreich. Für Deutschland gilt ein anderes Regime (GastG, Konzession bei Alkoholausschank) — dazu die Checkliste Restauranteröffnung (Deutschland).

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Was ist die Gastgewerbeberechtigung?

Die Gastgewerbeberechtigung ist die Berechtigung, das reglementierte Gastgewerbe nach § 94 Z 26 GewO 1994 auszuüben. Sie umfasst nach § 111 Abs 1 GewO die Beherbergung von Gästen sowie die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken jeder Art. Angemeldet wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat), online über GISA bzw. das Unternehmensserviceportal USP.

Die Anmeldung ist kostenlos. Sobald sie vollständig eingebracht ist und alle persönlichen Voraussetzungen sowie der Befähigungsnachweis vorliegen, dürfen Sie das Gewerbe sofort ausüben — der Eintrag ins Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) hat deklarative Wirkung. Rechtsgrundlage: GewO 1994 (RIS).

Befähigungsnachweis: 5 Wege zur Berechtigung

Der Befähigungsnachweis für das Gastgewerbe kann auf fünf Wegen erbracht werden. Grundlage ist die Gastgewerbe-Verordnung BGBl. II Nr. 51/2003. Wer selbst keinen Nachweis hat, kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO einsetzen — als Arbeitnehmer mit mindestens halber Normalarbeitszeit voll versicherungspflichtig oder als vertretungsbefugtes Organ.

WegVoraussetzung
a) LehrabschlussKoch, Restaurantfachmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistenz oder Systemgastronomie
b) HLT / Fachakademie / FHEinschlägiger Abschluss im Tourismus zzgl. 3 Monate Praktikum
c) Leitende Stellung3 Jahre ununterbrochen leitende Stellung im Gastgewerbe (§ 18 Abs 3 GewO)
d) BefähigungsprüfungPrüfung bei der WKO-Meisterprüfungsstelle
e) Individuelle BefähigungBescheid nach § 19 GewO bei atypischen Qualifikationen

Praxis-Hinweis: Wer erstmals gründet, prüft mit dem WKO-Gründerservice vorab, welcher Weg am schnellsten trägt. Für die Personalstruktur: Pachtvertrag Gastronomie (zur Übernahme bestehender Betriebe, Regelung DACH-weit vergleichbar).

Persönliche Voraussetzungen & Ausschlussgründe

Antragsteller müssen eigenberechtigt sein (Vollendung des 18. Lebensjahrs, § 8 GewO) und dürfen keine Ausschlussgründe nach § 13 GewO erfüllen. Ausgeschlossen ist insbesondere, wer wegen einer nicht getilgten Verurteilung zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder mehr als 180 Tagessätzen Geldstrafe oder wegen Krida-Delikten belastet ist. Für Gastronomen gilt zusätzlich: Verurteilungen nach §§ 28–31a Suchtmittelgesetz schließen aus.

Ohne Befähigungsnachweis: das freie Gastgewerbe (§ 111 Abs 2 GewO)

§ 111 Abs 2 GewO befreit bestimmte Kleinbetriebe vom Befähigungsnachweis — nicht aber von der Gewerbeanmeldung selbst. Wer über diesen Rahmen hinausgeht (mehr Plätze, gebrannte Getränke, warme Küche), fällt zurück ins reglementierte Gastgewerbe und braucht wieder den vollen Nachweis. Ganz außerhalb der GewO steht nur der echte Buschenschank nach § 2 Abs 9 GewO (Landesrecht).

Freies GastgewerbeRahmen
Imbiss / WürstelstandMax. 8 Verabreichungsplätze, einfache Speisen, alkoholfreie Getränke + Flaschenbier
BeherbergungBis 10 Betten inkl. Frühstück
SchutzhüttenAlpine Lagen laut Kategorien-Verordnung
GetränkeautomatenAusschließlich alkoholfreie Getränke

Betriebsanlagengenehmigung: Ablauf, Dauer, Unterlagen

Eine Betriebsanlagengenehmigung nach § 74 Abs 2 GewO ist immer dann nötig, wenn durch die Anlage Nachbarn, Kunden oder öffentliche Interessen durch Lärm, Geruch, Rauch, Erschütterung oder Ähnliches beeinträchtigt werden können. Bei Restaurants mit Küche, Lüftung und Gastraum ist das praktisch die Regel — genehmigungsfrei sind nach der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung BGBl. II Nr. 80/2015 nur wenige Sonderfälle wie Eissalons oder Beherbergung bis 30 Betten.

VerfahrenVoraussetzungEntscheidungsfristParteistellung Nachbarn
Vereinfacht (§ 359b GewO)≤ 800 m² Betriebsfläche und ≤ 300 kW Anschlussleistung2 MonateNein
Ordentlich (§ 359a GewO)Alle übrigen Fälle4 MonateJa

Unterlagen nach § 353 GewO (jeweils vierfach): Betriebs­beschreibung mit Maschinen- und Anlagenverzeichnis, Pläne und Skizzen (Lage, Grundriss, Schnitt), Lüftungs- und Emissionsangaben sowie ein Abfallwirtschaftskonzept. Kosten setzen sich aus Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren zusammen und sind landesabhängig — typische Bandbreite: einige hundert bis einige tausend Euro. Details: WKO Ratgeber Betriebsanlagengenehmigung. Für die Küchen-Doku: HACCP-Konzept erstellen.

Gastgarten: Anzeige statt Genehmigung

Gastgärten sind nach § 76a GewO genehmigungsfrei, solange höchstens 75 Verabreichungsplätze zur Verfügung stehen, nur Speisen und Getränke des Betriebs abgegeben werden und die Betriebszeiten zwischen 8 und 23 Uhr (auf öffentlichem Grund) bzw. 9 und 22 Uhr (auf Privatgrund) liegen. Es genügt eine Anzeige. Auf öffentlichem Grund ist zusätzlich eine Sondernutzungs- bzw. § 82 StVO-Bewilligung nötig.

Weitere Pflichten im Überblick

Neben Gewerbeanmeldung und Betriebsanlagengenehmigung entstehen weitere Melde- und Dokumentationspflichten. Die wichtigsten Fristen: Finanzamt und SVS binnen einem Monat ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit, ELDA-Anmeldung jedes Mitarbeiters VOR Arbeitsantritt, Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz mit über 7.500 € Barumsatz.

PflichtRechtsgrundlage
Baubewilligung / NutzungsänderungLandes-Bauordnung
Finanzamt-Meldung binnen 1 Monat§ 120 BAO
SVS-Anmeldung binnen 1 MonatGSVG
Registrierkasse ab 15.000 € Umsatz / > 7.500 € bar§ 131b BAO, RKSV-konform
Belegerteilungspflicht§ 132a BAO
Lebensmittelunternehmer-RegistrierungArt 6 VO (EG) 852/2004
Allergeninformation (geschulte Person)BGBl. II Nr. 175/2014
Rauchverbot in GastronomieTNRSG
Jugendschutz§ 114 GewO + Landesgesetze
Sperrzeiten§ 113 GewO + Landes-VO
Musik im LokalAKM-Lizenz
PreisauszeichnungPreisauszeichnungsgesetz

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Häufige Fragen

Brauche ich für ein Restaurant in Österreich eine Prüfung?
Ja, das Gastgewerbe nach § 94 Z 26 GewO 1994 ist reglementiert. Sie müssen einen Befähigungsnachweis erbringen — entweder über Lehrabschluss, HLT/FH-Ausbildung, 3 Jahre leitende Tätigkeit, WKO-Befähigungsprüfung oder individuelle Befähigung nach § 19 GewO. Alternativ setzen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 39 GewO ein.
Geht es auch ganz ohne Befähigungsnachweis?
Ja, im Rahmen des freien Gastgewerbes nach § 111 Abs 2 GewO: Imbiss mit maximal 8 Verabreichungsplätzen (einfache Speisen, alkoholfreie Getränke und Flaschenbier), Beherbergung bis 10 Betten inkl. Frühstück, Schutzhütten und alkoholfreie Getränkeautomaten. Die Gewerbeanmeldung bleibt trotzdem Pflicht.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Nichts. Die Anmeldung des Gastgewerbes bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH/Magistrat) oder online via GISA/USP ist gebührenfrei. Kosten entstehen erst durch die Betriebsanlagengenehmigung, Baubewilligungen und je nach Bundesland durch Kommissionsgebühren.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeanmeldung und Gastgewerbeberechtigung?
Die Gastgewerbeberechtigung ist die materielle Berechtigung, das Gewerbe auszuüben. Sie entsteht durch die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, sobald alle Voraussetzungen (Befähigungsnachweis, § 13 GewO) erfüllt sind. Nach vollständiger Anmeldung darf das Gewerbe sofort ausgeübt werden.
Wie lange dauert die Betriebsanlagengenehmigung?
Im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO beträgt die Entscheidungsfrist 2 Monate (bis 800 m² Betriebsfläche und 300 kW Anschlussleistung, Nachbarn ohne Parteistellung). Das ordentliche Verfahren nach § 359a GewO dauert 4 Monate, hier haben Nachbarn Parteistellung und Einspruchsrecht.
Braucht jedes Lokal eine Betriebsanlagengenehmigung?
Praktisch fast jedes. § 74 Abs 2 GewO greift, sobald durch die Anlage Nachbarn, Kunden oder öffentliche Interessen durch Lärm, Geruch, Rauch oder ähnliches beeinträchtigt werden können — bei Restaurants mit Küche und Gastraum ist das die Regel. Genehmigungsfrei sind laut 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung nur wenige Fälle (Eissalons, Beherbergung bis 30 Betten).
Ab wann darf ich aufsperren?
Sobald die Gewerbeanmeldung vollständig ist UND die Betriebsanlagengenehmigung rechtskräftig vorliegt. Der Betrieb einer nicht genehmigten Anlage ist eine Verwaltungsübertretung mit Strafen bis 3.600 € (§ 366 GewO) und kann zur sofortigen Schließung führen.
Wer regelt die Sperrstunde?
Das Bundesland. § 113 GewO ermächtigt die Landeshauptleute, per Verordnung Sperr- und Aufsperrstunden festzulegen. Übliche Sperrzeiten liegen zwischen 24:00 und 05:00 Uhr, mit unterschiedlichen Regeln für Gastgärten, Nachtlokale und Feiertage.

Weitere Vorlagen