
Café eröffnen: Checkliste, Genehmigungen & Pflichten (2026)
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Ein Café eröffnen ist regulatorisch einfacher als ein Restaurant, weil klassische Cafés ohne Alkoholausschank nach § 2 Abs. 2 GastG erlaubnisfrei sind. Trotzdem greifen Gewerbeordnung, EU-Hygienerecht, Infektionsschutzgesetz, GoBD und Sozialversicherung ab Tag 1. Diese Anleitung führt Sie durch die Pflicht- Anmeldungen, Nachweise und Kostenkategorien.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Abgrenzung: Dieser Ratgeber behandelt den Betriebstyp Café. Für ein Restaurant mit Vollküche und Alkoholausschank ist die Restaurant-Eröffnungs-Checkliste die richtige Startseite; für die Kostenperspektive siehe Kosten der Restauranteröffnung.
Café vs. Restaurant: Warum das rechtlich einen Unterschied macht
§ 2 Abs. 2 GastG stellt Betriebe erlaubnisfrei, die nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen abgeben. Ein klassisches Café mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kuchen fällt genau darunter — die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO reicht. Ein Restaurant mit Bierausschank braucht dagegen Erlaubnis oder Anzeige nach GastG und ist organisatorisch ein anderer Fall.
Pflicht-Anmeldungen mit Fristen
Fünf Anmeldungen sind vor oder unmittelbar mit Betriebsbeginn zu erledigen: Gewerbeanmeldung, ggf. Gaststättenanzeige, IfSG-Belehrung, BGN-Anmeldung und Kassenmeldung. Wer eine Frist reißt, riskiert Bußgelder von bis zu 2.500 € (BGN) oder 1.000 € (Gewerbeanmeldung). Die Kassenmeldung nach § 146a AO ist die neueste Pflicht und wird oft übersehen.
| Anmeldung | Behörde | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt der Kommune | gleichzeitig mit Betriebsbeginn | § 14 GewO |
| IfSG-Erstbelehrung | Gesundheitsamt | max. 3 Monate alt bei Erstaufnahme | § 43 Abs. 1 IfSG |
| BGN-Anmeldung | Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe | binnen 1 Woche nach Aufnahme | § 192 SGB VII |
| Kassenmeldung (TSE) | Finanzamt (ELSTER) | binnen 1 Monat nach Anschaffung | § 146a Abs. 4 AO |
| Lebensmittelunternehmer-Registrierung | Lebensmittelüberwachung | vor Aufnahme der Tätigkeit | Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 |
Erlaubnispflicht Alkohol nach Bundesland
Sobald das Café Wein, Bier oder Spirituosen ausschenkt, greift eine Erlaubnis- oder Anzeigepflicht. Sieben Bundesländer haben das Gaststättenrecht in Landesrecht überführt und verlangen nur noch eine Anzeige; die übrigen bleiben beim bundesrechtlichen Erlaubnisverfahren. Bremen hat ein reduziertes Verfahren mit reiner Zuverlässigkeitsprüfung. Quelle: Bundestag WD 5-082/24.
| Bundesland | Regelung bei Alkoholausschank |
|---|---|
| Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | nur Anzeigepflicht nach Landesrecht |
| Bremen | Erlaubnis mit reiner Zuverlässigkeitsprüfung |
| Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein | vollständige Erlaubnispflicht nach GastG |
Details zum Verfahren, Unterlagen und Ausnahmen stehen im Ratgeber Gaststättenerlaubnis.
Hygiene und Lebensmittelrecht ab Tag 1
Drei Nachweise gehören in die Hygienemappe vor der Eröffnung: die IfSG-Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt, die Hygieneschulung nach § 4 LMHV Anlage 1 (die Berufsausbildung Koch/Konditor gilt als Nachweis) und ein HACCP-Eigenkontrollkonzept nach Art. 5 VO (EG) 852/2004. Folgebelehrungen erfolgen durch den Arbeitgeber alle 2 Jahre — nicht erneut durch das Gesundheitsamt.
Vorlagen und Struktur für den IfSG-Nachweis stehen in der Belehrung § 43 IfSG Vorlage. Für das HACCP-Konzept ist die HACCP-Konzept-Vorlage der Startpunkt.
Kasse, Steuer und laufende Pflichten
Elektronische Kassen brauchen seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO plus Belegausgabepflicht. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats per ELSTER dem Finanzamt zu melden. Ohne TSE oder Meldung drohen Zuschätzungen bei der Betriebsprüfung — das kann bei einem Café die Existenz kosten.
Weitere laufende Pflichten: Nutzungsänderungs-Antrag beim Bauamt (wenn eine bisher nicht-gastronomische Fläche gastronomisch genutzt wird), GEMA-Anmeldung bei Musik, Rundfunkbeitrag für die Betriebsstätte (bei 0–8 Beschäftigten 6,12 €/Monat), Sperrzeiten nach § 18 GastG bzw. Landesrecht und für Außengastronomie die kommunale Sondernutzungserlaubnis.
Kostenkategorien für die Café-Gründung
Die konkreten Beträge variieren stark nach Lage, Ausbaustandard und Konzept — verlässlich sind aber die Kategorien. Diese Checkliste stellt sicher, dass im Businessplan keine wesentliche Position fehlt. Für belastbare Bandbreiten pro Konzept nutzen Sie die detaillierte Betrachtung in den weiterführenden Ratgebern.
| Kategorie | Umfang |
|---|---|
| Miete: Kaution / Ablöse | Kaution, Abstand für Vormieter, erste Miete |
| Umbau & Ausbau | Sanitär, Elektrik, Lüftung, Bodenbelag, Malerarbeiten |
| Küchen- & Kaffeetechnik | Siebträger/Vollautomat, Mühle, Kühlvitrine, Spülmaschine, Kleingeräte |
| Kasse & TSE | Hardware, Software, TSE-Modul, Belegdrucker, EC-Terminal |
| Möbel & Ausstattung | Tische, Stühle, Geschirr, Gläser, Besteck, Textil |
| Waren-Erstausstattung | Kaffee, Milch, Backwaren, Getränke, Verpackung |
| Gebühren | Gewerbeanmeldung, IHK-Beitrag, ggf. Gaststättenanzeige, Bauamt |
| Versicherungen | Betriebshaftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz |
| Marketing & Eröffnung | Logo, Website, Beschilderung, Eröffnungsevent |
| Liquiditätsrücklage | 3–6 Monate Fixkosten für die Anlaufphase |
Struktur und Bandbreiten für den Finanzplan stehen im Businessplan Gastronomie und in der Kostenrechnung Restaurant eröffnen: Kosten — die dortigen Kostenblöcke lassen sich für ein Café entsprechend kleiner skalieren.
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Häufige Fragen
- Brauche ich für ein Café eine Gaststättenerlaubnis?
- Nein, solange kein Alkohol ausgeschenkt wird. § 2 Abs. 2 GastG stellt Betriebe erlaubnisfrei, die nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbieten — das trifft klassische Cafés zu. Sobald Wein, Bier oder Spirituosen im Ausschank sind, gilt Erlaubnis- oder Anzeigepflicht je nach Bundesland.
- Welche Hygiene-Nachweise brauche ich vor der Eröffnung?
- Zwei Nachweise sind Pflicht: die Erstbelehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Bescheinigung max. 3 Monate alt bei Aufnahme) und die Hygieneschulung nach § 4 LMHV Anlage 1. Zusätzlich muss ab Tag 1 ein HACCP-Eigenkontrollkonzept nach Art. 5 VO (EG) 852/2004 vorliegen — nicht erst bei der ersten Amtskontrolle.
- Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
- Ja, binnen einer Woche nach Betriebsaufnahme bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Pflicht ergibt sich aus § 192 SGB VII. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 2.500 € nach § 209 SGB VII. Die Anmeldung ist kostenfrei, die Beitragsberechnung folgt später über die Lohnsumme.
- Brauche ich eine TSE-Kasse im Café?
- Ja, sobald eine elektronische Kasse eingesetzt wird. § 146a AO verlangt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Belegausgabepflicht. Die Anschaffung ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden. Wer ausschließlich mit offener Ladenkasse arbeitet, ist von der TSE befreit — hat aber deutlich höhere Anforderungen an Kassenbericht und Zählprotokoll.