Speisekarten-Kalkulation: Vom Rezept zum Verkaufspreis (2026)

Speisekarten-Kalkulation: Vom Rezept zum Verkaufspreis (2026)

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Von der Rezeptur zum Verkaufspreis: Warenkosten je Portion (inklusive Putz- und Garverlust) plus Personal- und Gemeinkostenanteil plus Gewinnaufschlag ergeben den Netto-Verkaufspreis — darauf seit 1.1.2026 dauerhaft 7 % MwSt auf Speisen und 19 % auf Getränke (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, Steueränderungsgesetz 2025). Über die ganze Karte entscheidet die Mischkalkulation, nicht der einzelne Aufschlagsfaktor.

Dieser Ratgeber kalkuliert die gesamte Karte. Für die Detail-Kalkulation einzelner Gerichte inklusive Excel-Rechner ist Speisenkalkulation Gastronomie die passende Seite; für die Preisdarstellung selbst siehe Speisekarte-Vorlage.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Die Kalkulationskette: Vom Rezept zum Preis

Der Weg von der Rezeptur zum Kartenpreis ist eine Kette: Wareneinsatz je Portion mit Putz- und Garverlust, plus Personal- und Gemeinkostenanteil ergibt die Selbstkosten. Gewinnaufschlag darauf ergibt den Netto-Verkaufspreis, plus MwSt den Kartenpreis. Jede Stufe muss betriebsindividuell hinterlegt sein — Bauchpreise unterschätzen regelmäßig die Gemeinkosten.

SchrittAnsatzBeispiel
Wareneinsatz je PortionRezeptur × Einkaufspreis, Ausbeutefaktor für Putz-/Garverlust (Praxiswerte)3,20 €
+ PersonalkostenanteilPersonalquote × Selbstkosten oder pro Portion+ 2,40 €
+ GemeinkostenMiete, Energie, Reinigung, Verwaltung — je Portion umgelegt+ 1,80 €
= SelbstkostenSumme7,40 €
+ Gewinnaufschlag (üblich 10–30 %)Praxiswert nach Betrieb und Karte+ 20 % = 8,88 €
= Netto-VerkaufspreisBasis für die Karte8,88 €
+ MwSt (Speisen 7 %)seit 1.1.2026 dauerhaft× 1,07 = 9,50 €
= KartenpreisEndpreis an den Gast9,50 €

Ausbeutefaktoren (z. B. 1,15 für geputztes Filet) sind Erfahrungswerte und müssen im eigenen Betrieb überprüft werden. Wer sie ignoriert, kalkuliert die Warenkosten strukturell zu niedrig.

MwSt 2026: 7 % Speisen, 19 % Getränke

Seit 1.1.2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen — im Haus, Takeaway und Lieferung einheitlich. Rechtsgrundlage ist der neue § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Steueränderungsgesetz 2025, BMF-Schreiben vom 22.12.2025). Getränke bleiben bei 19 %, einzelne Ausnahmen wie Trinkmilch bei 7 %.

LeistungSteuersatz 2026Anmerkung
Speisen im Haus7 %§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
Speisen Takeaway / Lieferung7 %einheitlich mit In-House
Alkoholische Getränke19 %unverändert
Nicht-alkoholische Getränke (Softdrinks, Kaffee, Tee)19 %Restauration von Getränken bleibt Regelsatz
Milch / bestimmte Milchmischgetränke7 %Anlage 2 UStG
Kombi-Angebot (Menü mit Getränk)Pauschal 30 % GetränkeanteilBMF-Vereinfachung

Für die Kasse gilt: Steuersätze je Warengruppe sauber trennen (7 %-Warengruppe Speisen, 19 %-Warengruppe Getränke). Sonst kippt die Trennung im Tagesabschluss und die Verfahrensdokumentation läuft aus dem Ruder — Details unter Mehrwertsteuer Gastronomie.

Schnellverfahren: Aufschlagsfaktoren

Aufschlagsfaktoren sind das schnelle Werkzeug für erste Preisideen: Verkaufspreis = Wareneinsatz × Faktor. In der Gastro-Praxis liegen die Bandbreiten bei Speisen 3,0–4,0, Getränken 4,0–6,0 und Heißgetränken 6,0–10,0. Warnung: Der Faktor allein ignoriert den absoluten Deckungsbeitrag — der ist die eigentliche Führungsgröße.

KategorieAufschlagsfaktor (Praxis)Wareneinsatzquote
Speisen à la carte3,0–4,025–33 %
Wein (Flasche)2,5–3,529–40 %
Bier (Fass)4,0–6,017–25 %
Softdrinks4,0–6,017–25 %
Spirituosen (2 cl)5,0–8,013–20 %
Kaffee / Heißgetränke6,0–10,010–17 %

Beispiel: Pasta mit Wareneinsatz 1,50 € und Faktor 5 kommt auf 7,50 € netto; Steak mit Wareneinsatz 10 € und Faktor 2,5 auf 25 € netto — der absolute Deckungsbeitrag des Steaks ist deutlich höher. Mehr dazu unter Deckungsbeitrag Gastronomie.

Mischkalkulation: Die Karte als Portfolio

Über den Ertrag entscheidet die Karte als Ganzes, nicht das einzelne Gericht. Renner können Penner nicht dauerhaft subventionieren — jede Position sollte einen positiven Deckungsbeitrag liefern. Zielwerte: Wareneinsatzquote Speisen im Schnitt 25–35 %, Getränke je Kategorie zwischen 10 und 35 % (WKO-Detailwerte).

  • DB je Gericht berechnen, nicht nur den Aufschlagsfaktor.
  • Renner-Penner-Analyse monatlich: Umsatz × DB je Position.
  • Preise anheben bevorzugt bei Rennern mit gutem DB — nicht bei Pennern mit schlechtem.
  • Getränkeumsatz je Gast als eigene Kennzahl führen — dort liegt ein großer Teil des Deckungsbeitrags.

Zur systematischen Senkung der Wareneinsatzquote siehe Wareneinsatz senken.

Menu-Engineering: Stars, Plowhorses, Puzzles, Dogs

Menu-Engineering nach Kasavana/Smith (Michigan State University, 1982) ordnet jedes Gericht nach zwei Achsen ein: Popularität (Absatzmenge) und Profitabilität (Deckungsbeitrag). Aus den vier Quadranten ergibt sich je eine klare Handlungsempfehlung — von "prominent platzieren" bis "streichen". Die Analyse funktioniert am besten je Kategorie separat.

KlassePopularitätDBMaßnahme
Starhochhochprominent platzieren, Qualität stabil halten
PlowhorsehochniedrigPreis leicht anheben oder Wareneinsatz senken
Puzzleniedrighochumbenennen, umplatzieren, aktiv empfehlen
Dogniedrigniedrigstreichen — bindet Wareneinsatz und Aufmerksamkeit

Preisdarstellung: Recht & Psychologie

§ 13 Preisangabenverordnung verlangt ein Preisverzeichnis mit Endpreisen inklusive Umsatzsteuer und Bedienungsgeld, außerdem ein Verzeichnis am Eingang. Angaben wie "Tagespreis" ohne Zahl sind unzulässig, bei Getränken ist die Mengenangabe Pflicht. Psychologisch belegt: Preise ohne Euro-Zeichen führen zu höheren Bestellsummen (Cornell-Studie Yang/Kimes 2009).

  • Endpreise inklusive MwSt und Bedienungsgeld — kein "zzgl."-Trick.
  • Preisverzeichnis am Eingang (nicht nur in der Karte innen).
  • Mengenangaben bei Getränken (0,3 l, 0,5 l, 2 cl).
  • Preise ohne Euro-Zeichen und ohne Punkte-Linien zum Gericht — die Karte liest sich flüssiger, der Blick geht auf Beschreibung statt Preis.

Der Volltext des § 13 PAngV steht auf gesetze-im-internet.de. Die MwSt-Änderung ab 1.1.2026 ist von den Steuerabteilungen des Handwerks unter ZDH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026 aufbereitet. Die Cornell-Studie zur Dollar-Zeichen-Wirkung ist unter news.cornell.edu dokumentiert; die Vertiefung liegt unter Speisekarte-Vorlage.

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Häufige Fragen

Welcher Aufschlagsfaktor ist der richtige?
Es gibt keinen einheitlich richtigen Faktor. Praxiswerte sind Speisen 3,0–4,0, Getränke 4,0–6,0, Heißgetränke 6,0–10,0. Der Faktor ist Ausgangspunkt, nicht Ergebnis — entscheidend ist der Deckungsbeitrag pro Gericht. Pasta mit Faktor 5 kann weniger DB bringen als ein Steak mit Faktor 2,5.
Muss die Mehrwertsteuer auf der Karte ausgewiesen sein?
Nein, separat ausgewiesen werden muss sie nicht. § 13 PAngV verlangt aber Endpreise inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Bestandteile (z. B. Bedienungsgeld). Der Gast muss den zu zahlenden Preis erkennen können, ohne selbst zu rechnen.
Wie kalkuliere ich Kombiangebote (Menü mit Getränk)?
Für einheitliche Pauschalpreise mit Speise und Getränk erlaubt die Finanzverwaltung eine Vereinfachung: 30 % des Pauschalpreises dürfen dem Getränkeanteil (19 %) zugeordnet werden, 70 % den Speisen (7 %). Voraussetzung ist die konsistente Anwendung in der Kasse.
Welche Wareneinsatzquote sollte ich anpeilen?
Praxis-Bandbreiten je Betriebstyp: Speisen 25–35 %, Getränke je Kategorie ca. 10–35 %. Höhere Qualität rechtfertigt höhere Quoten, wenn der absolute Deckungsbeitrag stimmt. Details und Benchmarks im Ratgeber Wareneinsatz senken.
Muss ich die Mehrwertsteuersenkung an die Gäste weitergeben?
Nein. Die dauerhafte Absenkung auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026 ist eine steuerliche Entlastung des Betriebs. Ob und in welcher Höhe der Betrieb sie im Preis weitergibt, ist eine unternehmerische Entscheidung.

Weitere Vorlagen