
Speisekarten-Kalkulation: Vom Rezept zum Verkaufspreis (2026)
Zuletzt aktualisiert:
GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Von der Rezeptur zum Verkaufspreis: Warenkosten je Portion (inklusive Putz- und Garverlust) plus Personal- und Gemeinkostenanteil plus Gewinnaufschlag ergeben den Netto-Verkaufspreis — darauf seit 1.1.2026 dauerhaft 7 % MwSt auf Speisen und 19 % auf Getränke (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, Steueränderungsgesetz 2025). Über die ganze Karte entscheidet die Mischkalkulation, nicht der einzelne Aufschlagsfaktor.
Dieser Ratgeber kalkuliert die gesamte Karte. Für die Detail-Kalkulation einzelner Gerichte inklusive Excel-Rechner ist Speisenkalkulation Gastronomie die passende Seite; für die Preisdarstellung selbst siehe Speisekarte-Vorlage.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Die Kalkulationskette: Vom Rezept zum Preis
Der Weg von der Rezeptur zum Kartenpreis ist eine Kette: Wareneinsatz je Portion mit Putz- und Garverlust, plus Personal- und Gemeinkostenanteil ergibt die Selbstkosten. Gewinnaufschlag darauf ergibt den Netto-Verkaufspreis, plus MwSt den Kartenpreis. Jede Stufe muss betriebsindividuell hinterlegt sein — Bauchpreise unterschätzen regelmäßig die Gemeinkosten.
| Schritt | Ansatz | Beispiel |
|---|---|---|
| Wareneinsatz je Portion | Rezeptur × Einkaufspreis, Ausbeutefaktor für Putz-/Garverlust (Praxiswerte) | 3,20 € |
| + Personalkostenanteil | Personalquote × Selbstkosten oder pro Portion | + 2,40 € |
| + Gemeinkosten | Miete, Energie, Reinigung, Verwaltung — je Portion umgelegt | + 1,80 € |
| = Selbstkosten | Summe | 7,40 € |
| + Gewinnaufschlag (üblich 10–30 %) | Praxiswert nach Betrieb und Karte | + 20 % = 8,88 € |
| = Netto-Verkaufspreis | Basis für die Karte | 8,88 € |
| + MwSt (Speisen 7 %) | seit 1.1.2026 dauerhaft | × 1,07 = 9,50 € |
| = Kartenpreis | Endpreis an den Gast | 9,50 € |
Ausbeutefaktoren (z. B. 1,15 für geputztes Filet) sind Erfahrungswerte und müssen im eigenen Betrieb überprüft werden. Wer sie ignoriert, kalkuliert die Warenkosten strukturell zu niedrig.
MwSt 2026: 7 % Speisen, 19 % Getränke
Seit 1.1.2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen — im Haus, Takeaway und Lieferung einheitlich. Rechtsgrundlage ist der neue § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Steueränderungsgesetz 2025, BMF-Schreiben vom 22.12.2025). Getränke bleiben bei 19 %, einzelne Ausnahmen wie Trinkmilch bei 7 %.
| Leistung | Steuersatz 2026 | Anmerkung |
|---|---|---|
| Speisen im Haus | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG |
| Speisen Takeaway / Lieferung | 7 % | einheitlich mit In-House |
| Alkoholische Getränke | 19 % | unverändert |
| Nicht-alkoholische Getränke (Softdrinks, Kaffee, Tee) | 19 % | Restauration von Getränken bleibt Regelsatz |
| Milch / bestimmte Milchmischgetränke | 7 % | Anlage 2 UStG |
| Kombi-Angebot (Menü mit Getränk) | Pauschal 30 % Getränkeanteil | BMF-Vereinfachung |
Für die Kasse gilt: Steuersätze je Warengruppe sauber trennen (7 %-Warengruppe Speisen, 19 %-Warengruppe Getränke). Sonst kippt die Trennung im Tagesabschluss und die Verfahrensdokumentation läuft aus dem Ruder — Details unter Mehrwertsteuer Gastronomie.
Schnellverfahren: Aufschlagsfaktoren
Aufschlagsfaktoren sind das schnelle Werkzeug für erste Preisideen: Verkaufspreis = Wareneinsatz × Faktor. In der Gastro-Praxis liegen die Bandbreiten bei Speisen 3,0–4,0, Getränken 4,0–6,0 und Heißgetränken 6,0–10,0. Warnung: Der Faktor allein ignoriert den absoluten Deckungsbeitrag — der ist die eigentliche Führungsgröße.
| Kategorie | Aufschlagsfaktor (Praxis) | Wareneinsatzquote |
|---|---|---|
| Speisen à la carte | 3,0–4,0 | 25–33 % |
| Wein (Flasche) | 2,5–3,5 | 29–40 % |
| Bier (Fass) | 4,0–6,0 | 17–25 % |
| Softdrinks | 4,0–6,0 | 17–25 % |
| Spirituosen (2 cl) | 5,0–8,0 | 13–20 % |
| Kaffee / Heißgetränke | 6,0–10,0 | 10–17 % |
Beispiel: Pasta mit Wareneinsatz 1,50 € und Faktor 5 kommt auf 7,50 € netto; Steak mit Wareneinsatz 10 € und Faktor 2,5 auf 25 € netto — der absolute Deckungsbeitrag des Steaks ist deutlich höher. Mehr dazu unter Deckungsbeitrag Gastronomie.
Mischkalkulation: Die Karte als Portfolio
Über den Ertrag entscheidet die Karte als Ganzes, nicht das einzelne Gericht. Renner können Penner nicht dauerhaft subventionieren — jede Position sollte einen positiven Deckungsbeitrag liefern. Zielwerte: Wareneinsatzquote Speisen im Schnitt 25–35 %, Getränke je Kategorie zwischen 10 und 35 % (WKO-Detailwerte).
- DB je Gericht berechnen, nicht nur den Aufschlagsfaktor.
- Renner-Penner-Analyse monatlich: Umsatz × DB je Position.
- Preise anheben bevorzugt bei Rennern mit gutem DB — nicht bei Pennern mit schlechtem.
- Getränkeumsatz je Gast als eigene Kennzahl führen — dort liegt ein großer Teil des Deckungsbeitrags.
Zur systematischen Senkung der Wareneinsatzquote siehe Wareneinsatz senken.
Menu-Engineering: Stars, Plowhorses, Puzzles, Dogs
Menu-Engineering nach Kasavana/Smith (Michigan State University, 1982) ordnet jedes Gericht nach zwei Achsen ein: Popularität (Absatzmenge) und Profitabilität (Deckungsbeitrag). Aus den vier Quadranten ergibt sich je eine klare Handlungsempfehlung — von "prominent platzieren" bis "streichen". Die Analyse funktioniert am besten je Kategorie separat.
| Klasse | Popularität | DB | Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Star | hoch | hoch | prominent platzieren, Qualität stabil halten |
| Plowhorse | hoch | niedrig | Preis leicht anheben oder Wareneinsatz senken |
| Puzzle | niedrig | hoch | umbenennen, umplatzieren, aktiv empfehlen |
| Dog | niedrig | niedrig | streichen — bindet Wareneinsatz und Aufmerksamkeit |
Preisdarstellung: Recht & Psychologie
§ 13 Preisangabenverordnung verlangt ein Preisverzeichnis mit Endpreisen inklusive Umsatzsteuer und Bedienungsgeld, außerdem ein Verzeichnis am Eingang. Angaben wie "Tagespreis" ohne Zahl sind unzulässig, bei Getränken ist die Mengenangabe Pflicht. Psychologisch belegt: Preise ohne Euro-Zeichen führen zu höheren Bestellsummen (Cornell-Studie Yang/Kimes 2009).
- Endpreise inklusive MwSt und Bedienungsgeld — kein "zzgl."-Trick.
- Preisverzeichnis am Eingang (nicht nur in der Karte innen).
- Mengenangaben bei Getränken (0,3 l, 0,5 l, 2 cl).
- Preise ohne Euro-Zeichen und ohne Punkte-Linien zum Gericht — die Karte liest sich flüssiger, der Blick geht auf Beschreibung statt Preis.
Der Volltext des § 13 PAngV steht auf gesetze-im-internet.de. Die MwSt-Änderung ab 1.1.2026 ist von den Steuerabteilungen des Handwerks unter ZDH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026 aufbereitet. Die Cornell-Studie zur Dollar-Zeichen-Wirkung ist unter news.cornell.edu dokumentiert; die Vertiefung liegt unter Speisekarte-Vorlage.
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Häufige Fragen
- Welcher Aufschlagsfaktor ist der richtige?
- Es gibt keinen einheitlich richtigen Faktor. Praxiswerte sind Speisen 3,0–4,0, Getränke 4,0–6,0, Heißgetränke 6,0–10,0. Der Faktor ist Ausgangspunkt, nicht Ergebnis — entscheidend ist der Deckungsbeitrag pro Gericht. Pasta mit Faktor 5 kann weniger DB bringen als ein Steak mit Faktor 2,5.
- Muss die Mehrwertsteuer auf der Karte ausgewiesen sein?
- Nein, separat ausgewiesen werden muss sie nicht. § 13 PAngV verlangt aber Endpreise inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Bestandteile (z. B. Bedienungsgeld). Der Gast muss den zu zahlenden Preis erkennen können, ohne selbst zu rechnen.
- Wie kalkuliere ich Kombiangebote (Menü mit Getränk)?
- Für einheitliche Pauschalpreise mit Speise und Getränk erlaubt die Finanzverwaltung eine Vereinfachung: 30 % des Pauschalpreises dürfen dem Getränkeanteil (19 %) zugeordnet werden, 70 % den Speisen (7 %). Voraussetzung ist die konsistente Anwendung in der Kasse.
- Welche Wareneinsatzquote sollte ich anpeilen?
- Praxis-Bandbreiten je Betriebstyp: Speisen 25–35 %, Getränke je Kategorie ca. 10–35 %. Höhere Qualität rechtfertigt höhere Quoten, wenn der absolute Deckungsbeitrag stimmt. Details und Benchmarks im Ratgeber Wareneinsatz senken.
- Muss ich die Mehrwertsteuersenkung an die Gäste weitergeben?
- Nein. Die dauerhafte Absenkung auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2026 ist eine steuerliche Entlastung des Betriebs. Ob und in welcher Höhe der Betrieb sie im Preis weitergibt, ist eine unternehmerische Entscheidung.