Zusatzstoffe auf der Speisekarte richtig kennzeichnen (Fußnoten 1–13)

Zusatzstoffe auf der Speisekarte richtig kennzeichnen (Fußnoten 1–13)

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe müssen auf der Speisekarte kenntlich gemacht werden — in Deutschland nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV), üblich als Fußnoten-Nummern 1–13 direkt am Gericht oder Getränk. Wer Cola ohne „koffeinhaltig“ oder geschwärzte Oliven ohne Hinweis verkauft, riskiert Beanstandungen bei der Lebensmittelkontrolle.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die 13 Standard-Fußnoten, welche Produkte typischerweise welche Nummern brauchen, wie Sie den Workflow von der Lieferanten-Spezifikation bis zur Karte aufsetzen und wie Sie Zusatzstoffe sauber von den 14 Allergenen nach LMIV abgrenzen.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Welche Zusatzstoffe kennzeichnungspflichtig sind

Dreizehn Zusatzstoff-Klassen sind in der Praxis kennzeichnungspflichtig. Die Nummerierung 1–13 ist Konvention und deutschlandweit etabliert; die konkrete Angabe („mit Farbstoff", „koffeinhaltig“) ist Pflicht.

Nr.AngabeTypische Träger
1mit FarbstoffLimonaden, Süßwaren, Wurst
2mit KonservierungsstoffWurst, Käse, Dressings, Marmelade
3mit AntioxidationsmittelWurst, Fertigsalate, Öle
4mit GeschmacksverstärkerFertigsuppen, Brühen, Chips, Fonds
5geschwefeltTrockenfrüchte, Wein, Kartoffelprodukte
6geschwärztOliven
7gewachstZitrusfrüchte mit behandelter Schale
8mit PhosphatKochschinken, Schmelzkäse, Cola
9mit Süßungsmittel(n)Light-Getränke, zuckerfreie Süßwaren
10enthält eine PhenylalaninquelleProdukte mit Aspartam
11koffeinhaltigCola, Energy-Drinks, Mate
12chininhaltigTonic Water, Bitter Lemon
13mit TaurinEnergy-Drinks

Typische Produkte und ihre Fußnoten

Die häufigsten Kennzeichnungen in Restaurant, Café und Imbiss — prüfen Sie diese Liste gegen Ihre eigene Karte, insbesondere die Getränke:

ProduktTypische FußnotenBemerkung
Cola (klassisch)1, 11Farbstoff + koffeinhaltig
Cola light / zero1, 9, 10, 11zusätzlich Süßungsmittel & Aspartam
Tonic Water / Bitter Lemon12chininhaltig
Energy-Drink1, 11, 13Farbstoff, Koffein, Taurin
WeinSulfite (Allergen O), kein ZZulV-Code
Geschwärzte Oliven6Eisen-II-gluconat
Kochschinken / Wurst2, 3, 8Nitrit-Pökelsalz, Phosphate
Essiggurken2, 9Konservierung + oft Süßstoff
Trockenfrüchte (hell)5Schwefel gegen Braunwerden
Zitronenschale (behandelt)7gewachst — relevant für Zesten, Deko
Instant-Kartoffelpüree2, 3Konservierung + Antioxidans
Fertigdressing2, 9Konservierung + Süßungsmittel

So bringen Sie die Fußnoten auf die Karte

Nummer hochgestellt hinter das Produkt, Legende einmal gut sichtbar auf der Karte — bei Wechselkarten genügt ein sauber gepflegter Aushang oder Einleger. Der praxisrelevante Fehler ist selten die Karte selbst, sondern die veraltete Zutaten-Datenbasis dahinter.

Praxis-Workflow in vier Schritten:

  1. Lieferanten-Spezifikationen sammeln: Für jede zugekaufte Zutat einmal die aktuelle Produktspezifikation vom Hersteller einholen und im Betriebsordner ablegen.
  2. Je Zutat Zusatzstoff-Klassen erfassen: In einer Excel-Zutatendatenbank Nummern 1–13 markieren.
  3. Je Gericht aggregieren: Fußnoten aus allen Zutaten zusammenführen — hier hilft ein Matrix-Generator, weil die manuelle Zusammenführung fehleranfällig ist.
  4. Karte aktualisieren: Bei jedem Lieferantenwechsel und jeder Rezepturänderung neu prüfen — sonst arbeiten Sie mit veralteter Karte.

Zusatzstoffe vs. Allergene: nicht verwechseln

Allergene (14 nach LMIV, Codes A–R) und Zusatzstoffe (Nummern 1–13 nach ZZulV) sind zwei getrennte Pflichten. Beide gehören auf bzw. zur Karte, beide brauchen eine gepflegte Dokumentation — und beide werden bei der Lebensmittelkontrolle separat geprüft.

KriteriumAllergeneZusatzstoffe
RechtsgrundlageLMIV / VO (EU) 1169/2011, Anhang IIZZulV, VO (EG) 1333/2008
Anzahl / Codes14 Allergene, Codes A–R13 Klassen, Fußnoten 1–13
Wo gekennzeichnetAm Gericht + Legende (auch mündlich bei loser Ware)Am Gericht/Getränk + Legende
Typische FehlerWein-Sulfite (O) vergessen, mündliche Info nicht dokumentiertGetränkekarte vergessen, Fertigprodukte veraltet

Details zur Allergen-Kennzeichnung finden Sie im Allergen-Ratgeber und in der 14-Allergene-Liste mit Codes. Für die Karte selbst hilft die Speisekarten-Vorlage.

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Die häufigsten Fehler bei der Kontrolle

  • Getränkekarte vergessen: Cola ohne 1/11, Tonic ohne 12, Energy ohne 1/11/13 — der Top-Beanstandungspunkt.
  • Legende fehlt: Fußnoten am Gericht, aber keine Übersicht, wofür 2, 3 oder 8 stehen.
  • Fertigprodukte nicht geprüft: Instant-Püree, Fonds, Dressings enthalten oft mehrere Zusatzstoffe — die Zutatenliste des Herstellers wurde nie ausgewertet.
  • Nach Lieferantenwechsel veraltet: Der neue Kochschinken enthält andere Zusatzstoffe — die Karte wurde nicht angepasst.
  • Pauschal „enthält Zusatzstoffe“: Reicht nicht — die konkrete Klasse muss benannt werden.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Für Einzelfragen ist die zuständige Lebensmittelaufsicht beziehungsweise ein spezialisierter Lebensmittelrechts-Anwalt der richtige Ansprechpartner. Rechtsgrundlagen: ZZulV § 9, VO (EG) 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelverband Deutschland.

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Häufige Fragen

Muss ich Zusatzstoffe auf der Getränkekarte angeben?
Ja. Klassiker sind Cola (Farbstoff + koffeinhaltig), Tonic (chininhaltig) und Energy-Drinks (Farbstoff, koffeinhaltig, taurinhaltig). Die Getränkekarte ist der häufigste Beanstandungspunkt bei Lebensmittelkontrollen.
Reichen die Nummern 1–13 aus?
Nummern plus einmalige Legende auf der Karte sind die etablierte Praxis der Kenntlichmachung. Die konkrete Angabe („mit Farbstoff“, „koffeinhaltig“) ist Pflicht — die Nummerierung selbst ist Konvention, die die Lesbarkeit erhält.
Gilt die Kennzeichnung auch für Buffets?
Ja. Am Buffet müssen die Angaben unmittelbar beim jeweiligen Gericht sichtbar sein — als Schild, in einem gut auffindbaren Aushang oder als ausliegender Kennzeichnungs-Ordner mit Verweis am Buffet.
Was gilt in Österreich?
Ähnliche Kenntlichmachungspflichten wie in Deutschland; die üblichen Codes für Zusatzstoffe werden analog verwendet. Details regeln die österreichische Lebensmittelinformationsverordnung und Erläuterungen der WKO — im Zweifel Lebensmittelaufsicht bzw. Kammer fragen.
Woher weiß ich, was in Fertigprodukten steckt?
Aus der Produktspezifikation des Herstellers. Diese ist beim Einkauf verpflichtend erhältlich (Handelsbrauch bzw. auf Anfrage). Bewahren Sie die Spezifikationen im Betriebsordner auf und prüfen Sie sie bei jedem Lieferantenwechsel neu.
Was droht bei Verstößen?
Je nach Bundesland und Schwere: Beanstandung im Kontrollbericht, förmliche Aufforderung zur Nachbesserung, Bußgeld — bei wiederholten Verstößen kann es teuer werden. Die häufigsten Fälle enden mit einer Frist zur Anpassung der Karte.
Muss auch hausgemachtes gekennzeichnet werden?
Ja — sobald bei der Zubereitung kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe verwendet werden (z. B. Pökelsalz für Sülze → Nitrit, Konservierungsstoffe in eingelegten Beilagen). Nicht die Herkunft, sondern der eingesetzte Zusatzstoff ist entscheidend.
Wie oft muss die Kennzeichnung aktualisiert werden?
Bei jeder Rezepturänderung und bei jedem Lieferantenwechsel — Fertigprodukte unterschiedlicher Hersteller haben oft andere Zutatenlisten. Wer die Matrix nur einmal im Jahr pflegt, arbeitet mit veralteter Karte.

Weitere Vorlagen