
Dienstplan Gastronomie: Rechtssichere Excel-Vorlage mit Formeln und Wochenplan-Muster
Einen rechtssicheren Dienstplan für die Gastronomie erstellen Sie am schnellsten in Excel: eine Zeile pro Mitarbeiter, sieben Tagesspalten mit Schichtzeiten, eine SUMME-Spalte für die Wochenstunden und bedingte Formatierung, die Überstunden rot markiert. Die Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz: maximal 8 bis 10 Stunden täglich, 30 Minuten Pause ab 6 Stunden, 11 Stunden Ruhezeit.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den kompletten Aufbau einer Dienstplan-Vorlage in Excel – mit Spaltenstruktur, Formeln und einem Wochenplan-Muster für ein Restaurant.
Dazu bekommen Sie alle gesetzlichen Grenzen aus ArbZG, TzBfG und JArbSchG mit exakten Paragraphen. Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kostet im Prüfungsfall bis zu 30.000 Euro Bußgeld (§ 22 ArbZG).
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
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Dienstplan-Excel für 19 € ansehenWelche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Dienstplan in der Gastronomie?
Der Dienstplan muss vier Grenzen des Arbeitszeitgesetzes einhalten: maximal 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten (§ 3 ArbZG), mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeit (§ 4 ArbZG) und 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG).
Die wichtigste Gastro-Ausnahme steckt in § 5 Abs. 2 ArbZG: In Gaststätten darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung müssen Sie innerhalb eines Kalendermonats durch eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgleichen.
Praktisch heißt das: Wer bis 1 Uhr die Bar schließt, darf regulär frühestens um 12 Uhr wieder anfangen – mit verkürzter Ruhezeit frühestens um 11 Uhr.
| Regel | Gesetzliche Grenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Tägliche Höchstarbeitszeit | 8 Std., bis 10 Std. mit Ausgleich in 6 Monaten / 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Ruhepause | 30 Min. ab mehr als 6 Std., 45 Min. ab mehr als 9 Std.; teilbar in 15-Min.-Blöcke | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit zwischen Schichten | 11 Std.; in Gaststätten auf 10 Std. verkürzbar mit Ausgleich | § 5 ArbZG |
| Maximale Arbeit ohne Pause | 6 Stunden am Stück | § 4 ArbZG |
| Aufzeichnungspflicht | Arbeitszeit über 8 Std./Tag dokumentieren, 2 Jahre aufbewahren | § 16 ArbZG |
Die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 ArbZG erfüllt der Dienstplan allein nicht – Sie brauchen zusätzlich die tatsächlich geleisteten Zeiten. Eine passende Vorlage zur Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie ergänzt den Dienstplan deshalb sinnvoll.
Dürfen Sie Ihr Team an Sonn- und Feiertagen einplanen?
Ja – Gaststätten sind vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG). Sie müssen aber jedem Mitarbeiter mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage pro Jahr lassen und für jeden gearbeiteten Sonntag innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag gewähren (§ 11 ArbZG).
Für Feiertagsarbeit an Werktagen gilt eine längere Frist: Der Ersatzruhetag muss innerhalb von acht Wochen liegen. Planen Sie diese Ersatzruhetage direkt im Dienstplan ein, sonst gehen sie im Tagesgeschäft unter.
Bei Auszubildenden unter 18 Jahren greift zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz: maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche (§ 8 JArbSchG), 60 Minuten Pause ab 6 Stunden (§ 11 JArbSchG). Im Gaststättengewerbe dürfen Jugendliche über 16 bis 22 Uhr arbeiten (§ 14 JArbSchG) – die Spätschicht bis Mitternacht ist für sie tabu.
Wie lange im Voraus muss der Dienstplan feststehen?
Eine allgemeine gesetzliche Vorlauffrist für Dienstpläne existiert nicht. Verbindlich ist sie nur bei Arbeit auf Abruf: Nach § 12 Abs. 3 TzBfG müssen Sie Aushilfen die Lage ihrer Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilen – sonst dürfen diese den Einsatz ablehnen. Bewährt hat sich ein Vorlauf von zwei Wochen.
Gerade Minijobber in der Gastronomie arbeiten häufig auf Abruf. Ohne vereinbarte Wochenstundenzahl gelten dann automatisch 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
Existiert ein Betriebsrat, hat er bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Kurzfristige Planänderungen gehen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen.
Wie bauen Sie den Dienstplan in Excel konkret auf?
Legen Sie pro Woche ein Tabellenblatt an: Spalte A für Namen, Spalte B für die Rolle (Service, Küche, Bar), danach je zwei Spalten pro Tag für Schichtbeginn und -ende. Am Zeilenende berechnen Formeln Ist-Stunden, Soll-Stunden und Differenz – so sehen Sie Überstunden sofort pro Mitarbeiter.
Erfassen Sie Zeiten als echte Uhrzeitwerte (z. B. 17:00), nicht als Text. Nur dann kann Excel rechnen.
| Spalte | Inhalt | Formel (Beispiel Zeile 3) |
|---|---|---|
| A | Name | – |
| B | Rolle / Station | – |
| C–P | Mo–So: je Beginn und Ende | – |
| Q | Ist-Stunden Woche | =SUMME(D3-C3;F3-E3;H3-G3;J3-I3;L3-K3;N3-M3;P3-O3)*24 |
| R | Soll-Stunden laut Vertrag | manuell, z. B. 40 |
| S | Differenz (+/-) | =Q3-R3 |
| T | Pausenabzug | =WENN(Q3/7>6;-0,5;0) je Schicht anpassen |
Die Multiplikation mit 24 wandelt Excels Zeitformat in Dezimalstunden um – formatieren Sie Spalte Q als Zahl. Für Nachtschichten über Mitternacht nutzen Sie =REST(Ende-Beginn;1)*24, damit kein negativer Wert entsteht.
Unter der Tabelle summiert =SUMME(Q3:Q20) die Gesamtstunden der Woche. Multipliziert mit dem durchschnittlichen Stundenlohn ergibt das Ihre geplanten Personalkosten – mehr dazu im Beitrag zur Kalkulation in der Gastronomie.
Wie macht bedingte Formatierung Überstunden automatisch sichtbar?
Markieren Sie die Spalte mit der Soll-Ist-Differenz und legen Sie unter „Bedingte Formatierung → Neue Regel" fest: Zellwert größer als 0 färbt die Zelle rot. Eine zweite Regel mit der Formel =Q3>10*Anzahl_Arbeitstage warnt, sobald ein Mitarbeiter die 10-Stunden-Grenze des § 3 ArbZG reißt.
Drei Regeln haben sich bewährt: Rot bei Überstunden, Gelb bei mehr als 48 Wochenstunden (Dauergrenze aus § 3 ArbZG), Orange bei weniger als 10 Stunden Abstand zwischen Spät- und Frühschicht.
Für den Ruhezeit-Check vergleicht eine Hilfsspalte das Schichtende mit dem Beginn des Folgetags: =WENN((C4+1-P3)*24<10;"Ruhezeit!";""). So wird der klassische Gastro-Fehler „Spätschicht, dann Frühschicht" schon beim Planen sichtbar.
Wie sieht ein Wochenplan-Muster für ein Restaurant aus?
Ein praxistaugliches Muster für ein Restaurant arbeitet mit drei Schichttypen: Frühschicht 9:00–17:30 für Vorbereitung und Mittagsgeschäft, Spätschicht 16:30–1:00 für Abendservice und Bar, dazu kürzere Teildienste am Wochenende. Jeder Mitarbeiter erhält möglichst zwei zusammenhängende freie Tage, und Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit stehen direkt mit im Plan.
| Mitarbeiter | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Std. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Weber (Küche) | frei | 9–17:30 | 9–17:30 | 9–17:30 | 9–17:30 | 16:30–1 | frei | 41,5 |
| M. Yilmaz (Service) | 16:30–1 | 16:30–1 | frei | frei | 16:30–1 | 16:30–1 | 11–19:30 | 42,0 |
| S. Krause (Bar, Minijob) | frei | frei | frei | 18–23 | 18–23 | 18–23 | frei | 15,0 |
| T. Brandt (Azubi, 17 J.) | 9–17:30 | 9–17:30 | Berufsschule | 13–22 | frei | frei | 12–20:30 | 33,0 |
Beachten Sie im Muster: Der Azubi endet spätestens um 22 Uhr, die Servicekraft mit Sonntagsschicht bekommt Mittwoch und Donnerstag als freie Tage, und zwischen Samstag-Spätschicht und Sonntagsdienst liegen über 10 Stunden.
Von den Pausenzeiten sind die Bruttoschichten bereits bereinigt – bei der 8,5-Stunden-Schicht ist die halbe Stunde nach § 4 ArbZG abgezogen. Wer neu eröffnet, findet die Personalplanung als eigenen Baustein in unserer Checkliste zur Restaurant-Eröffnung.
Wann stößt Excel an seine Grenzen?
Excel funktioniert zuverlässig bis etwa 15 Mitarbeiter und einem Standort. Danach kosten Tauschwünsche, Krankmeldungen und Verfügbarkeiten mehr Zeit, als die Tabelle spart: Jede Änderung müssen Sie manuell einpflegen, verteilen und gegen Ruhezeiten prüfen. Ab dieser Größe rechnet sich Schichtplan-Software mit App-Zugriff fürs Team.
Der Vorteil von Excel bleibt die volle Kontrolle: keine Abokosten, keine Schulung, jede Auswertung frei anpassbar. Die Stundendaten fließen direkt in Ihre Personalkostenquote – wie Sie daraus Kennzahlen ableiten, zeigt der Beitrag zum Gastro-Controlling.
Wichtig unabhängig vom Werkzeug: Der Plan dokumentiert die geplante Zeit, § 16 ArbZG verlangt zusätzlich den Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden. Halten Sie beides getrennt und zwei Jahre lang vor.
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Häufige Fragen
- Ist ein schriftlicher Dienstplan in der Gastronomie Pflicht?
- Eine ausdrückliche Dienstplan-Pflicht kennt das Gesetz nicht. Faktisch brauchen Sie ihn aber, um Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten nachweisbar zu organisieren – und § 16 ArbZG verlangt die Aufzeichnung aller Stunden über 8 pro Werktag.
- Wie viele Stunden darf ein Mitarbeiter maximal pro Woche arbeiten?
- Aus § 3 ArbZG ergeben sich maximal 48 Stunden im Durchschnitt (6 Werktage × 8 Stunden), in Spitzenwochen bis 60 Stunden – wenn der Ausgleich innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen erfolgt.
- Darf der Chef den Dienstplan kurzfristig ändern?
- Grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen, denn ein veröffentlichter Plan konkretisiert das Weisungsrecht. Bei Arbeit auf Abruf gilt die 4-Tage-Frist des § 12 Abs. 3 TzBfG zwingend.
- Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
- Nein. Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind unbezahlte Unterbrechungen und werden von der Schichtdauer abgezogen. Ihre Excel-Vorlage sollte Brutto- und Nettozeiten deshalb getrennt ausweisen.
- Was gilt für Minijobber im Dienstplan?
- Dieselben Schutzvorschriften wie für alle Arbeitnehmer: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit, Mindestlohn. Bei Abrufarbeit ohne vereinbarte Stundenzahl gelten 20 Wochenstunden als vereinbart – mit entsprechendem Vergütungsanspruch.
- Wie plane ich Schichten über Mitternacht in Excel?
- Erfassen Sie Beginn und Ende als Uhrzeit und rechnen Sie mit =REST(Ende-Beginn;1)*24. Die Funktion verhindert negative Werte, wenn das Schichtende auf den Folgetag fällt.
- Muss der Dienstplan ausgehängt werden?
- § 16 Abs. 1 ArbZG verlangt den Aushang des Arbeitszeitgesetzes, nicht des Dienstplans. Der Plan selbst muss dem Team aber rechtzeitig zugänglich sein – ob per Aushang, PDF oder Messenger, bleibt Ihnen überlassen.
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
- Verstöße gegen Höchstarbeitszeit, Pausen oder Ruhezeiten sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 30.000 Euro; bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit drohen nach § 23 ArbZG sogar Freiheitsstrafen. Kontrolliert wird durch die Gewerbeaufsicht bzw. die Arbeitsschutzbehörden der Länder.