DATEV-Stundenzettel: Pflichtfelder, Lohnarten & Übergabe ans Lohnbüro

DATEV-Stundenzettel: Pflichtfelder, Lohnarten & Übergabe ans Lohnbüro

Ein DATEV-Stundenzettel ist ein Arbeitszeitnachweis, der pro Mitarbeiter Personalnummer, Abrechnungsmonat und die nach Lohnarten getrennten Stunden — Grundlohn, Mehrarbeit sowie steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge — so strukturiert erfasst, dass Steuerberater oder Lohnbüro die Werte ohne Nacharbeit als Bewegungsdaten in DATEV Lohn und Gehalt oder DATEV LODAS übernehmen können.

„DATEV-Stundenzettel" ist kein offizielles DATEV-Produkt, sondern die Kurzformel für ein praktisches Problem: Die meisten Steuerberatungskanzleien rechnen Löhne über DATEV ab — und jeden Monat scheitert die pünktliche Abrechnung an Stundenzetteln, die zwar Arbeitszeiten zeigen, aber nicht die Daten enthalten, die das Lohnprogramm braucht. Eine branchenneutrale Version finden Sie in unserer Stundenzettel-Vorlage.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Was bedeutet „DATEV-Stundenzettel" konkret?

Gemeint ist ein Stundenzettel, dessen Aufbau sich an den Bewegungsdaten der DATEV-Lohnprogramme orientiert: Jede erfasste Stunde ist einem Mitarbeiter (Personalnummer), einem Abrechnungszeitraum und einer Lohnart zugeordnet, sodass das Lohnbüro die Monatswerte direkt eintragen oder importieren kann.

DATEV-Lohnabrechnungen laufen in zwei Programmwelten: DATEV Lohn und Gehalt (Abrechnung in Kanzlei oder Unternehmen) und DATEV LODAS (Abrechnung im DATEV-Rechenzentrum). Beide trennen strikt zwischen Stammdaten (Name, Personalnummer, Steuerklasse — einmalig angelegt) und Bewegungsdaten (die monatlich wechselnden Werte: Stunden, Mehrarbeit, Zuschläge, Fehlzeiten). Der Stundenzettel liefert genau diese Bewegungsdaten. Wie die zugrunde liegende Zeiterfassung rechtssicher organisiert wird, zeigt unser Beitrag zur Arbeitszeiterfassung.

Pflichtfelder: Diese Daten braucht das Lohnbüro

Ein DATEV-tauglicher Stundenzettel braucht mindestens Personalnummer, Name, Abrechnungsmonat, tägliche Arbeitszeiten mit Beginn, Ende und Pausen sowie Monatssummen, die nach Lohnarten getrennt sind — also Normalstunden, Mehrarbeitsstunden und Zuschlagsstunden für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit jeweils in einer eigenen Spalte oder Zeile.

FeldWarum es DATEV brauchtTypischer Fehler ohne dieses Feld
PersonalnummerEindeutige Zuordnung zum PersonalstammVerwechslung bei Namensgleichheit
Name, VornamePlausibilitätskontrolleZahlendreher bleiben unentdeckt
AbrechnungsmonatZuordnung zum richtigen AbrechnungslaufStunden landen im falschen Monat
Datum, Beginn, Ende, Pausen je ArbeitstagNachweis nach § 17 MiLoG, Basis für ZuschlägeZuschläge nicht nachvollziehbar
Normalstunden (Summe)Basis-Lohnart Grundlohn
Mehrarbeits-/Überstunden (Summe)Eigene LohnartÜberstunden gehen im Grundlohn unter
Nachtstunden 25 % / 40 % (getrennt)Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStGSteuerfreiheit wird verschenkt
Sonntags-/Feiertagsstunden (getrennt)Unterschiedliche Sätze (50/125/150 %)Falsche Steuerfreistellung
Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertag)EntgeltfortzahlungFalsche Sollstunden
Unterschrift Mitarbeiter + ArbeitgeberBeweiswert bei PrüfungenGeringerer Beweiswert

Die konkreten Lohnarten-Nummern legt die Kanzlei im Lohnprogramm fest — fragen Sie einmalig nach der Lohnarten-Liste.

Lohnarten sauber trennen: Grundlohn, Mehrarbeit und SFN-Zuschläge

Kern der DATEV-Systematik ist die Trennung nach Lohnarten: Grundlohn, Mehrarbeit und die steuerfreien SFN-Zuschläge nach § 3b EStG müssen getrennt ausgewiesen werden, weil jeder Zuschlagssatz — 25 und 40 Prozent nachts, 50 Prozent sonntags, 125 bzw. 150 Prozent an Feiertagen — eine eigene Lohnart mit eigener steuerlicher Behandlung ist.

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei, soweit sie neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden:

ArbeitszeitSteuerfreier Zuschlag (max.)Details
Nachtarbeit 20–6 Uhr25 %des Grundlohns
Nachtarbeit 0–4 Uhr40 %nur wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde
Sonntagsarbeit 0–24 Uhr50 %inkl. 0–4 Uhr des Folgetags bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr
Gesetzliche Feiertage, 31.12. ab 14 Uhr125 %Feiertage nach dem Recht am Arbeitsort
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai150 %höchster Satz

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde; beitragsfrei in der Sozialversicherung sind Zuschläge nur bis 25 Euro pro Stunde (§ 1 SvEV). In der Gastronomie treffen Zuschläge fast immer zusammen: Die Samstagnacht-Schicht von 22 bis 2 Uhr enthält Nachtstunden zu 25 % (22–24 Uhr) und — weil vor Mitternacht begonnen wurde — Nachtstunden zu 40 % plus Sonntagszuschlag 50 % (0–2 Uhr). Ohne Einzelaufzeichnung der tatsächlich geleisteten Stunden kippt die Steuerfreiheit pauschal gezahlter Zuschläge bei der Lohnsteuerprüfung.

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Übergabewege: So kommen die Stunden in DATEV

Es gibt vier gängige Wege, Stundendaten an das Lohnbüro zu übergeben: Papier oder PDF für kleine Teams, eine strukturierte Excel-Tabelle als Standard im Mittelfeld, der Datei-Import über den Importassistenten für größere Datenmengen und DATEV Arbeitszeiterfassung online als vollintegrierte Lösung im DATEV-Ökosystem.

ÜbergabewegGeeignet fürAufwand LohnbüroFehleranfälligkeit
Papier / PDF-Stundenzettel1–10 MitarbeiterHoch (manuelle Erfassung)Mittel
Excel-Tabelle mit Lohnarten-Spalten5–30 MitarbeiterMittelGering bei stabiler Struktur
Datei-Import (Importassistent)20+ MitarbeiterGering nach EinrichtungGering — Fehlerprotokoll
DATEV Arbeitszeiterfassung onlineKomplett im DATEV-ÖkosystemMinimalGering

Beim Datei-Import erwarten die DATEV-Programme pro Zeile im Kern: Personalnummer, Lohnart und Wert (Stunden), dem Abrechnungsmonat zugeordnet. Klären Sie Format und Spaltenreihenfolge einmal mit Ihrem Lohnbüro und ändern Sie die Struktur danach nicht mehr. Wer Schichten digital plant, hat die Rohdaten schon: aus dem Dienstplan in Excel.

Fristen: Wann müssen die Stunden beim Lohnbüro sein?

Die meisten Lohnbüros benötigen die vollständigen Stundendaten zwischen dem ersten und fünften Werktag des Folgemonats, weil die Sozialversicherungsbeiträge bereits am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig sind und die Lohnsteuer-Anmeldung in der Regel bis zum zehnten des Folgemonats abgegeben sein muss.

Praxisregel: Stundenzettel am letzten Arbeitstag des Monats unterschreiben lassen, am 1. oder 2. des Folgemonats prüfen (Sollstunden-Abgleich, Zuschlagsspalten vollständig?) und gesammelt in einer Datei an die Kanzlei geben. Nachmeldungen lösen fast immer eine kostenpflichtige Korrekturabrechnung aus.

Die häufigsten Fehler bei der Übergabe an DATEV

Die fünf teuersten Fehler sind fehlende oder falsche Personalnummern, nicht nach Zuschlagsarten getrennte Stunden, fehlende Fehlzeiten, nachträglich geänderte Excel-Strukturen und Stundenzettel ohne Beginn- und Endzeiten — jeder einzelne erzwingt Rückfragen, Korrekturläufe oder kostet im schlimmsten Fall die Steuerfreiheit der Zuschläge.

  1. Fehlende Personalnummer: manuelles Zuordnen, Verwechslungsrisiko.
  2. Zuschlagsstunden nicht getrennt: „180 Stunden gesamt" statt 160 normal + 12 Nacht 25 % + 8 Sonntag 50 %.
  3. Fehlzeiten fehlen: Entgeltfortzahlung und U1-Erstattung werden falsch berechnet.
  4. Excel-Struktur monatlich geändert: das Importschema läuft ins Leere.
  5. Nur Summen, keine Einzelzeiten: kein MiLoG-Nachweis (§ 17 MiLoG), Zuschläge bei Prüfung nicht belegbar.

Sechster Punkt: Minijobber ohne dokumentierte Stundenaufzeichnung — Bußgeld- und Phantomlohn-Risiko. Welche Regelungen in den Vertrag gehören: Arbeitsvertrag-Muster.

Nebeneffekt: Mindestlohn-Dokumentation gleich miterledigt

Ein vollständig geführter DATEV-Stundenzettel erfüllt nebenbei die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren — die Gastronomie gehört zu den ausdrücklich erfassten Branchen.

Wer seinen Stundenzettel DATEV-tauglich mit Beginn, Ende und Pausen je Tag führt, hat die MiLoG-Dokumentation automatisch erledigt und ist für die Zollprüfung gerüstet. Umgekehrt gilt: Ein reiner Summen-Stundenzettel erfüllt weder MiLoG-Anforderungen noch DATEV-Logik.

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Häufige Fragen

Gibt es eine offizielle Stundenzettel-Vorlage von DATEV?
DATEV bietet mit „DATEV Arbeitszeiterfassung online" eine eigene Erfassungslösung, aber kein offizielles Formular für Papier- oder Excel-Stundenzettel. Entscheidend ist die Struktur: Personalnummer, Abrechnungsmonat, nach Lohnarten getrennte Stunden.
Reicht eine Excel-Tabelle für die Übergabe an den Steuerberater?
Ja — bis etwa 30 Mitarbeiter ist eine strukturierte Excel-Tabelle der beste Kompromiss. Wichtig: Struktur mit dem Lohnbüro abstimmen, jede Zuschlagsart in einer eigenen Spalte, Layout nicht mehr verändern.
Was ist der Unterschied zwischen DATEV Lohn und Gehalt und LODAS?
Beides sind DATEV-Lohnprogramme: Lohn und Gehalt rechnet lokal, LODAS im DATEV-Rechenzentrum. Für den Stundenzettel ändert sich nichts — beide brauchen dieselben Bewegungsdaten.
Wie hoch sind die steuerfreien Zuschläge für Nachtarbeit genau?
Bis 25 % des Grundlohns steuerfrei (20–6 Uhr); für 0–4 Uhr 40 %, wenn die Nachtarbeit vor Mitternacht aufgenommen wurde. Höchstgrundlage 50 €/Stunde (SV-frei: 25 €).
Müssen Sonntags- und Feiertagsstunden wirklich getrennt erfasst werden?
Ja, zwingend: Sonntag bis 50 % steuerfrei, gesetzliche Feiertage und 31.12. ab 14 Uhr bis 125 %, 24.12. ab 14 Uhr/25.–26.12./1. Mai bis 150 %. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt der höhere Feiertagssatz.
Was passiert, wenn Stundenzettel zu spät beim Lohnbüro ankommen?
Die Kanzlei rechnet mit geschätzten oder Vormonatswerten ab und korrigiert später — Korrekturläufe werden oft gesondert berechnet. Fester interner Stichtag: spätestens der 2. des Folgemonats.

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