
Verbandbuch in der Gastronomie: Pflicht, Inhalt und Aufbewahrung
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert und die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden – so steht es in § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Die Einträge sind vertraulich zu behandeln, das Verbandbuch gehört deshalb nicht offen zugänglich neben den Verbandkasten.
Dieser Beitrag zeigt, was in den Eintrag gehört, warum die Dokumentation gerade in Küche und Service wichtig ist und wie sich das Verbandbuch von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung abgrenzt.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Das Wichtigste in Kürze
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert und die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden – so steht es in § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Die Einträge sind vertraulich zu behandeln, das Verbandbuch gehört deshalb nicht offen zugänglich neben den Verbandkasten.
Was das Verbandbuch ist
Das Verbandbuch ist die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb — unabhängig davon, wie klein die Verletzung war.
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln." (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1)
In der Praxis wird die Dokumentation heute meist als Meldeblock geführt; die DGUV Information 204-021 stellt ein entsprechendes Formular bereit. Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erhalten den Meldeblock kostenlos.
Warum das Buch in der Gastronomie besonders wichtig ist
Schnitt- und Brandverletzungen, Stürze auf nassem Boden und Verbrühungen gehören in Küche und Service zum Alltag; die Dokumentation ist die Brücke zwischen einer scheinbar harmlosen Verletzung und einem späteren Versicherungsfall.
Der typische Fall: Ein Schnitt wird versorgt, alle machen weiter. Tritt Wochen später eine Entzündung auf, ist der Eintrag der Beleg dafür, dass die Verletzung bei der Arbeit passiert ist. Ohne Eintrag steht Aussage gegen Aussage — und die Zuordnung zum Arbeitsunfall wird schwierig.
Was hineingehört
Der Eintrag muss den Vorgang später ohne Nachfrage nachvollziehbar machen: wer, wann, wo, wie, was verletzt wurde, wer geholfen hat und was getan wurde.
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Name der verletzten Person | Zuordnung zum Versicherungsfall |
| Datum und Uhrzeit des Unfalls | zeitliche Einordnung |
| Ort des Unfalls | Küche, Lager, Gastraum, Keller |
| Hergang | wie es passiert ist, in einem Satz |
| Art und Umfang der Verletzung | was genau verletzt wurde |
| Name der Zeugen | Bestätigung des Hergangs |
| Name des Ersthelfers | wer geholfen hat |
| Art der Erste-Hilfe-Leistung | was konkret getan wurde |
Aufbewahrung und Datenschutz
Die Dokumentation ist fünf Jahre verfügbar zu halten, und zwar so, dass Unbefugte nicht hineinsehen können.
Es handelt sich um Gesundheitsdaten. Ein offen neben dem Verbandkasten liegendes gebundenes Buch, in dem jeder die Einträge der Kollegen lesen kann, ist deshalb problematisch. Daraus folgt die verbreitete Umstellung auf einzelne Meldeblätter, die nach dem Ausfüllen verschlossen abgelegt werden.
Praxis: ein abschließbarer Ordner im Büro, Zugriff nur für Betriebsleitung und Ersthelfer.
Verbandbuch, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung: die Abgrenzung
Drei Dokumente, die zusammengehören, aber Verschiedenes leisten: Das Verbandbuch dokumentiert rückblickend, die Gefährdungsbeurteilung wirkt vorausschauend, die Betriebsanweisung regelt das laufende Verhalten.
| Dokument | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Verbandbuch | dokumentiert einen bereits eingetretenen Vorfall | nach dem Unfall |
| Gefährdungsbeurteilung | ermittelt Risiken im Voraus und leitet Maßnahmen ab | vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Änderungen |
| Betriebsanweisung | gibt konkrete Verhaltensregeln für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe | dauerhaft im Betrieb |
Vertiefend dazu: Gefährdungsbeurteilung Gastronomie und Betriebsanweisungen Gastronomie.
Sechs Schritte für den Betrieb
Mit sechs Schritten läuft die Dokumentation zuverlässig: Formular besorgen, Ersthelfer benennen, Team unterweisen, noch in derselben Schicht eintragen, verschlossen ablegen und den Verbandkasten mitprüfen.
- Meldeblock oder Formular besorgen und einen festen Ablageort festlegen.
- Ersthelfer benennen und im Team bekannt machen.
- Alle Mitarbeitenden unterweisen, dass auch Bagatellverletzungen einzutragen sind.
- Eintrag noch in derselben Schicht ausfüllen, nicht am Monatsende.
- Ausgefüllte Blätter verschlossen ablegen.
- Bestand der Verbandkästen bei jeder Eintragung mit prüfen und Verbrauchtes ersetzen.
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Arbeitsschutz-Paket ansehenDieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.
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Häufige Fragen
- Muss auch ein Pflaster dokumentiert werden?
- Ja. Die Vorschrift spricht von jeder Erste-Hilfe-Leistung, ohne Bagatellgrenze. Auch der kleine Schnitt am Finger gehört deshalb in die Dokumentation.
- Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?
- Fünf Jahre. § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird.
- Darf das Verbandbuch offen neben dem Verbandkasten liegen?
- Nein. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln, es handelt sich um Gesundheitsdaten. Verbreitet sind deshalb einzelne Meldeblätter, die nach dem Ausfüllen verschlossen abgelegt werden.
- Wer trägt ein?
- Der Ersthelfer oder die verletzte Person selbst. Verantwortlich dafür, dass die Dokumentation erfolgt, ist der Unternehmer.
- Woher bekomme ich den Meldeblock?
- Über die zuständige Berufsgenossenschaft. Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erhalten ihn kostenlos; außerdem gibt es die DGUV Information 204-021.
- Ersetzt das Verbandbuch die Unfallanzeige?
- Nein. Die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft ist ein eigener Vorgang bei schwereren Unfällen. Die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung bleibt davon unberührt.