Überstunden in der Gastronomie: Auszahlung, Zuschlag, Verjährung (2026)

Überstunden in der Gastronomie: Auszahlung, Zuschlag, Verjährung (2026)

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Überstunden müssen in der Gastronomie vergütet werden, wenn sie angeordnet oder gebilligt wurden und Vergütung üblich ist (§ 612 BGB) — einen gesetzlichen Zuschlag gibt es aber nicht, der ergibt sich nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Pauschale „mit dem Gehalt abgegolten“-Klauseln sind laut BAG oft unwirksam. Zur allgemeinen Arbeitszeit siehe Arbeitszeitgesetz Gastronomie und zur Erfassung Arbeitszeiterfassung Gastronomie.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Ja — vorausgesetzt, die Überstunden wurden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet und die Vergütung war den Umständen nach zu erwarten (§ 612 BGB). Im Gastgewerbe ist das regelmäßig der Fall. Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitnehmer: Er muss vortragen, wann er über die Sollarbeitszeit hinaus gearbeitet hat und dass dies vom Arbeitgeber veranlasst war (BAG 4.5.2022 – 5 AZR 359/21).

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 4.5.2022 (5 AZR 359/21) klargestellt, dass die EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeit- erfassung (Az. C-55/18) die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess nicht verändert hat. Wer Überstunden geltend machen will, braucht also weiterhin Dokumentation — im Idealfall den arbeitgeberseitigen Stundenzettel (siehe Stundenzettel-Vorlage). Volltext: BAG 5 AZR 359/21.

VoraussetzungBedeutungNachweis
Angeordnetausdrückliche Anweisung des Vorgesetztenschriftlich oder Zeugen
Gebilligtnachträgliche Zustimmungabgezeichneter Stundenzettel
GeduldetKenntnis + kein Widerspruch trotz MöglichkeitDienstplan & regelmäßige Abweichung
Zur Erledigung notwendigAufgabenmenge in Regelzeit nicht schaffbarÜbergabeprotokoll, Belege

Gibt es einen Überstundenzuschlag?

Nein, einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Der Anspruch auf einen Zuschlag entsteht nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag ihn ausdrücklich vorsehen. Ohne entsprechende Regelung ist die Überstunde mit dem regulären Stundenlohn zu vergüten. Ausgleich per Freizeit („Abbummeln“) ist bei entsprechender vertraglicher Grundlage jederzeit möglich.

AusgleichsformVorteileVoraussetzungen
Auszahlungklare Abrechnung, sofortiger LiquiditätsausgleichGrundlohn zwingend; Zuschlag nur bei Vertrag
Freizeitausgleich (Abbummeln)Personal-Belastung glätten, kein LohnkostenanstiegArbeitsvertrag muss Ausgleich vorsehen
ArbeitszeitkontoFlexibilität über Wochen/Monate, SaisonausgleichVertragliche Ober-/Untergrenzen, Verjährung 3 Jahre

DEHOGA-Landestarife regeln Zuschläge unterschiedlich (teils 25 % nach der 40. Wochenstunde) — sie binden aber nur tarifgebundene Betriebe. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind davon zu unterscheiden: Sie ergeben sich aus § 6 ArbZG bzw. § 3b EStG.

Pauschalabgeltung — wann unwirksam?

Klauseln wie „alle Überstunden sind mit dem Grundgehalt abgegolten“ verstoßen nach ständiger BAG-Rechtsprechung gegen das Transparenz- gebot des § 307 BGB und sind unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, was auf ihn zukommt. Zulässig sind Pauschalklauseln nur mit klarer Obergrenze — etwa „bis zu 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Grundgehalt abgegolten“.

KlauselWirksamkeitBegründung
„Alle Überstunden mit Gehalt abgegolten“unwirksamintransparent, § 307 BGB
„Bis zu 10 Überstunden/Monat abgegolten“wirksam bei angemessener GrenzeUmfang bestimmbar
„Erforderliche Mehrarbeit ist zu leisten“ ohne Vergütungsregelungunwirksam für Abgeltunglässt Vergütungspflicht unberührt
Klausel für Besserverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzeggf. wirksamBAG lässt hier Pauschalen zu

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ArbZG-Grenzen: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die absolute Obergrenze legt das Arbeitszeitgesetz fest. Werktäglich erlaubt sind 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Ruhezeit: 11 Stunden, in Gaststätten und Beherbergung nach § 5 Abs. 2 auf 10 Stunden verkürzbar mit Ausgleich innerhalb eines Monats.

GrenzeWertRechtsgrundlage
Werktägliche Regelarbeitszeit8 Stunden§ 3 Satz 1 ArbZG
Werktägliche Höchstarbeitszeit10 Stunden (bei Ø 8 h in 6 Monaten)§ 3 Satz 2 ArbZG
Wochenhöchstarbeitszeit (Regel)48 StundenAbleitung 6 × 8 h
Ruhezeit Gastro (verkürzt)10 Stunden§ 5 Abs. 2 ArbZG
Sonntagsarbeit Gastrozulässig, 15 Sonntage/Jahr frei§ 10 Abs. 1 Nr. 4, § 11 ArbZG

Rechtstexte: § 3 ArbZG und § 5 ArbZG. Wer die Höchstgrenzen überschreitet, riskiert nach § 22 ArbZG Bußgelder bis 30.000 €. Zur Übersicht siehe Arbeitszeitgesetz Gastronomie.

Arbeitszeitkonto & Verjährung

Vergütungs- und Freizeitausgleichsansprüche für Überstunden verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Tarif- oder Arbeitsverträge können deutlich kürzere Ausschlussfristen festlegen — oft drei Monate. Die Zeiterfassungspflicht des BAG (13.9.2022 – 1 ABR 22/21) erleichtert die Dokumentation.

HandlungWirkung
Zeiterfassungssystem einführen (BAG 1 ABR 22/21)Nachweis Ist-Arbeitszeit lückenlos
Arbeitszeitkonto vertraglich regeln (Grenzen, Auszahlung, Kappung)Rechtssicherheit für beide Seiten
Überstunden-Klausel mit Obergrenze in den ArbeitsvertragPauschalabgeltung wirksam
Stundenzettel monatlich abzeichnen lassenBilligung dokumentiert, Streit vermieden
Konto zum Jahresende ausgleichen oder auszahlenVerjährung nicht verschenken

Wer Überstunden nicht dokumentiert oder das Konto jahrelang laufen lässt, verliert Ansprüche und riskiert im Streit hohe Nachzahlungen. Vorlagen für Arbeitsvertrag und Stundenzettel: Arbeitsvertrag Gastronomie und Stundenzettel-Vorlage.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert zum deutschen Arbeitsrecht auf Grundlage der zitierten BAG-Rechtsprechung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Häufige Fragen

Müssen Überstunden in der Gastronomie bezahlt werden?
Ja. Nach § 612 BGB muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten, wenn die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde und Vergütung den Umständen nach zu erwarten war — im Gastgewerbe ist das regelmäßig der Fall. Der Ausgleich erfolgt wahlweise in Geld oder Freizeit; Grundlage muss der Arbeits- oder Tarifvertrag regeln.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Ein Zuschlag ergibt sich nur, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich zugesagt wurde. DEHOGA-Landestarife enthalten teilweise Zuschläge von 25 % — sie binden nur tarifgebundene Betriebe.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Nach § 3 ArbZG gilt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden. Absolute Obergrenze bleiben 10 Stunden pro Tag und 48 (bzw. 60 mit Ausgleich) Stunden pro Woche.
Ist eine Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam?
In der Regel nein. Nach BAG-Rechtsprechung verstößt eine solche Pauschalabgeltung ohne konkrete Obergrenze gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB und ist unwirksam. Zulässig sind Klauseln nur, wenn sie eine klare Obergrenze nennen — etwa „bis zu 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Grundgehalt abgegolten“.
Wann verjähren Überstundenansprüche?
Vergütungsansprüche für Überstunden verjähren nach § 195 BGB in 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Tarif- oder Arbeitsverträge können deutlich kürzere Ausschlussfristen enthalten — oft nur 3 Monate. Die Zeiterfassungspflicht (BAG 13.9.2022 – 1 ABR 22/21) erleichtert den Nachweis.

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