Foodtruck eröffnen: Genehmigungen, Kosten & Checkliste (2026)
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Für einen Foodtruck brauchen Sie bei wechselnden Standorten eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), eine Lebensmittelunternehmer- Registrierung mit HACCP-Konzept (Art. 6 VO (EG) 852/2004), die IfSG-Belehrung (§ 43) und für jeden öffentlichen Standplatz eine Sondernutzungserlaubnis. Alkoholausschank ist erlaubnispflichtig (§ 2 GastG).
Abgrenzung im Cluster: Für ein stationäres Restaurant siehe Restaurant eröffnen Checkliste, für ein Café Café eröffnen, für die Alkoholkonzession Gaststättenerlaubnis. Dieser Artikel behandelt den mobilen Foodtruck bzw. Imbisswagen.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Gewerberecht: Reisegewerbe oder festes Gewerbe?
Die Wahl der Gewerbeform entscheidet sich am Standort-Modell: Wer regelmäßig den Platz wechselt, benötigt eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO; wer einen festen Stellplatz betreibt, meldet ein stehendes Gewerbe nach § 14 GewO an. Sobald Alkohol ausgeschenkt wird, kommt zusätzlich das Gaststättenrecht ins Spiel.
| Betriebsmodell | Erforderliche Erlaubnis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Wechselnde Standorte (klassischer Foodtruck) | Reisegewerbekarte | § 55 GewO (nur zu Ladenöffnungszeiten, § 55a) |
| Fester Stellplatz | Gewerbeanmeldung | § 14 GewO |
| Alkoholausschank | Gaststättenerlaubnis | § 2 GastG |
| Einzelveranstaltung (Fest, Markt) | anlassbezogene Gestattung | § 12 GastG |
| Wochenmarkt / Volksfest | Marktzulassung | §§ 68 ff. GewO |
Diese Genehmigungen brauchen Sie
Ein Foodtruck ist ein Lebensmittelbetrieb auf Rädern — deshalb greift ein Bündel aus Gewerbe-, Lebensmittel-, Infektionsschutz- und Verkehrsrecht. Von der Registrierung beim Veterinäramt über IfSG-Belehrung und Gasprüfung G607 bis zum HU/TÜV muss jede Erlaubnis vor der Betriebsaufnahme vorliegen.
| Genehmigung / Nachweis | Zuständige Stelle | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung / Reisegewerbekarte | Ordnungsamt | § 14 bzw. § 55 GewO |
| Standplatz- / Sondernutzungserlaubnis | Kommune | Landesstraßengesetze |
| Marktzulassung | Marktamt | §§ 68 ff. GewO |
| Lebensmittelunternehmer-Registrierung | Veterinäramt | Art. 6 VO (EG) 852/2004 |
| HACCP-Eigenkontrollkonzept (mobil) | eigenverantwortlich | Art. 5 VO (EG) 852/2004 |
| IfSG-Erst- und Folgebelehrung (alle 2 Jahre) | Gesundheitsamt | § 43 IfSG |
| Gasanlagenprüfung (alle 2 Jahre) | Sachkundiger | DVGW-Arbeitsblatt G607 |
| HU / TÜV Fahrzeug | TÜV / DEKRA | StVZO |
| Betriebs-, Produkt- & Kfz-Haftpflicht | Versicherer | vertraglich |
Was kostet ein Foodtruck?
Die Kosten hängen extrem stark von Fahrzeugwahl und Ausbaustandard ab. Die folgenden Zahlen sind Praxis-Richtwerte, keine amtlichen Zahlen — für die Bank-Kalkulation sollten Sie eigene Angebote einholen. Zusätzlich fallen laufende Kosten für Standmiete, Wareneinsatz, Gas, Sprit und Versicherungen an.
| Position | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Fahrzeug gebraucht + Umbau | 15.000–50.000 € | Basis-Einstieg |
| Fahrzeug neu, komplett ausgebaut | 60.000–150.000 € | Turnkey vom Ausbauer |
| Küchentechnik & Ausstattung | mehrere Tausend € | Kühlung, Gas, Fritteuse, Grill |
| Genehmigungen & Gebühren | kommunal unterschiedlich | Reisegewerbekarte + Sondernutzung |
| Versicherungen (laufend) | 800–2.500 €/Jahr | Kfz + Betrieb + Produkt |
| Standmiete / Wareneinsatz / Gas / Sprit | variabel | laufend, in Kalkulation einplanen |
| Startbudget (grob) | 20.000 € – 100.000 €+ | gebraucht bis Neuaufbau |
Checkliste: In 9 Schritten zur Eröffnung
Eine strukturierte Vorbereitung spart Monate: Wer die neun Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, hat Fahrzeug, Erlaubnisse und Standplätze rechtzeitig zusammen. Beginnen Sie mit Konzept und Kalkulation, denn davon hängen Fahrzeugwahl, Küchentechnik und Genehmigungslogik ab.
- Konzept & Kalkulation (Speisen, Zielgruppe, Preise, Marge).
- Fahrzeug beschaffen und ausbauen (bzw. Ausbauer beauftragen).
- Gewerbeanmeldung § 14 GewO bzw. Reisegewerbekarte § 55 GewO.
- Lebensmittelunternehmer-Registrierung beim Veterinäramt + HACCP-Konzept erstellen.
- IfSG-Erstbelehrung § 43 (Gesundheitsamt) vor Betriebsaufnahme.
- Gasanlagenprüfung G607 + HU/TÜV.
- Standplätze / Sondernutzung akquirieren (kommunal), ggf. Gaststättenerlaubnis oder Gestattung § 12 GastG.
- Versicherungen abschließen (Kfz, Betrieb, Produkt).
- Eröffnung + Marketing.
Hygiene & HACCP im mobilen Betrieb
Auch im Foodtruck gelten die vollen HACCP-Pflichten aus der VO (EG) 852/2004. Frischwasser- und Abwassertank, geschlossene Kühlkette, eine funktionierende Handwaschgelegenheit und die lückenlose Temperaturdokumentation sind Pflicht — nicht Kür.
- Frischwassertank + Abwassertank mit ausreichender Kapazität.
- Kühlkette lückenlos: Kühl- und Tiefkühlgeräte protokollieren.
- Handwaschgelegenheit mit warmem Wasser, Seife, Einmalhandtüchern.
- Temperaturdokumentation täglich, auch im Truck (Ausdruck oder digital).
- Detaillierte Vorlage: HACCP-Konzept erstellen.
Fertiges Produkt
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Finanzmodell + Businessplan-Vorlage — auch für die Foodtruck-Finanzierung bei Bank oder Bürgschaft.
Zum Businessplan-PaketStand Juli 2026. Kein Ersatz für Rechtsberatung. DE-Recht. Primärquellen: § 55 GewO, § 43 IfSG, VO (EG) Nr. 852/2004.
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Häufige Fragen
- Brauche ich für einen Foodtruck eine Reisegewerbekarte?
- Ja, bei wechselnden Standorten benötigen Sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO — sie erlaubt den Verkauf außerhalb der eigenen Niederlassung. Bei einem festen Standplatz reicht die reguläre Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
- Was kostet ein Foodtruck?
- Verlässliche Richtwerte: gebrauchtes Fahrzeug mit Umbau ab ca. 15.000–50.000 €, komplett neu ausgebaut 60.000–150.000 €. Hinzu kommen Küchentechnik, Genehmigungen, Versicherung und laufende Kosten. Ein realistisches Startbudget liegt zwischen 20.000 € (Einstieg) und über 100.000 € (Neuaufbau).
- Brauche ich ein HACCP-Konzept?
- Ja. Nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer — auch mobil — ein HACCP-basiertes Eigenkontrollkonzept mit Gefahrenanalyse und Temperaturdokumentation vorhalten. Das gilt für Foodtrucks genauso wie für stationäre Betriebe.
- Wo darf ich mit meinem Foodtruck stehen?
- Auf öffentlichem Grund nur mit Standplatz- bzw. Sondernutzungserlaubnis der Kommune (Landesstraßengesetze) oder im Rahmen einer Marktfestsetzung nach §§ 68 ff. GewO. Auf Privatgrund reicht die Zustimmung des Eigentümers; Bauplanungsrecht ist zusätzlich zu prüfen.
- Darf ich aus dem Foodtruck Alkohol verkaufen?
- Nur mit Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Für einzelne Veranstaltungen (Feste, Märkte) genügt eine anlassbezogene Gestattung nach § 12 GastG, die die Kommune für den konkreten Termin erteilt.