
Foodtruck eröffnen: Genehmigungen, Kosten & Checkliste (2026)
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Für einen Foodtruck brauchen Sie bei wechselnden Standorten eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), eine Lebensmittelunternehmer- Registrierung mit HACCP-Konzept (Art. 6 VO (EG) 852/2004), die IfSG-Belehrung (§ 43) und für jeden öffentlichen Standplatz eine Sondernutzungserlaubnis. Alkoholausschank ist erlaubnispflichtig (§ 2 GastG).
Abgrenzung im Cluster: Für ein stationäres Restaurant siehe Restaurant eröffnen Checkliste, für ein Café Café eröffnen, für die Alkoholkonzession Gaststättenerlaubnis. Dieser Artikel behandelt den mobilen Foodtruck bzw. Imbisswagen.
Die Zahlen und Kapitel für die Finanzierung strukturiert unsere Vorlage Businessplan Gastronomie.
GastroDok-Redaktion · Veröffentlicht am · Redaktionell geprüft von Tobias Quass
Das Wichtigste in Kürze
Für einen Foodtruck mit wechselnden Standorten brauchen Sie eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), die Registrierung als Lebensmittelunternehmer mit HACCP-Konzept (VO (EG) 852/2004), die IfSG-Belehrung nach § 43 und für jeden öffentlichen Standplatz eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Kosten und Auflagen variieren je nach Stadt.
Gewerberecht: Reisegewerbe oder festes Gewerbe?
Die Wahl der Gewerbeform entscheidet sich am Standort-Modell: Wer regelmäßig den Platz wechselt, benötigt eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO; wer einen festen Stellplatz betreibt, meldet ein stehendes Gewerbe nach § 14 GewO an. Sobald Alkohol ausgeschenkt wird, kommt zusätzlich das Gaststättenrecht ins Spiel.
| Betriebsmodell | Erforderliche Erlaubnis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Wechselnde Standorte (klassischer Foodtruck) | Reisegewerbekarte | § 55 GewO (nur zu Ladenöffnungszeiten, § 55a) |
| Fester Stellplatz | Gewerbeanmeldung | § 14 GewO |
| Alkoholausschank | Gaststättenerlaubnis | § 2 GastG |
| Einzelveranstaltung (Fest, Markt) | anlassbezogene Gestattung | § 12 GastG |
| Wochenmarkt / Volksfest | Marktzulassung | §§ 68 ff. GewO |
Diese Genehmigungen brauchen Sie
Ein Foodtruck ist ein Lebensmittelbetrieb auf Rädern — deshalb greift ein Bündel aus Gewerbe-, Lebensmittel-, Infektionsschutz- und Verkehrsrecht. Von der Registrierung beim Veterinäramt über IfSG-Belehrung und Gasprüfung G607 bis zum HU/TÜV muss jede Erlaubnis vor der Betriebsaufnahme vorliegen.
Die zugehörigen Vorlagen und Formulare für Gründung, Hygiene und Personal sind in der Gastro-Gründungsmappe gebündelt, mit eigenen Editionen für Deutschland und Österreich.
| Genehmigung / Nachweis | Zuständige Stelle | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung / Reisegewerbekarte | Ordnungsamt | § 14 bzw. § 55 GewO |
| Standplatz- / Sondernutzungserlaubnis | Kommune | Landesstraßengesetze |
| Marktzulassung | Marktamt | §§ 68 ff. GewO |
| Lebensmittelunternehmer-Registrierung | Veterinäramt | Art. 6 VO (EG) 852/2004 |
| HACCP-Eigenkontrollkonzept (mobil) | eigenverantwortlich | Art. 5 VO (EG) 852/2004 |
| IfSG-Erst- und Folgebelehrung (alle 2 Jahre) | Gesundheitsamt | § 43 IfSG |
| Gasanlagenprüfung (alle 2 Jahre) | Sachkundiger | DVGW-Arbeitsblatt G607 |
| HU / TÜV Fahrzeug | TÜV / DEKRA | StVZO |
| Betriebs-, Produkt- & Kfz-Haftpflicht | Versicherer | vertraglich |
Was kostet ein Foodtruck?
Die Kosten hängen extrem stark von Fahrzeugwahl und Ausbaustandard ab. Die folgenden Zahlen sind Praxis-Richtwerte, keine amtlichen Zahlen — für die Bank-Kalkulation sollten Sie eigene Angebote einholen. Zusätzlich fallen laufende Kosten für Standmiete, Wareneinsatz, Gas, Sprit und Versicherungen an.
| Position | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Fahrzeug gebraucht + Umbau | 15.000–50.000 € | Basis-Einstieg |
| Fahrzeug neu, komplett ausgebaut | 60.000–150.000 € | Turnkey vom Ausbauer |
| Küchentechnik & Ausstattung | mehrere Tausend € | Kühlung, Gas, Fritteuse, Grill |
| Genehmigungen & Gebühren | kommunal unterschiedlich | Reisegewerbekarte + Sondernutzung |
| Versicherungen (laufend) | 800–2.500 €/Jahr | Kfz + Betrieb + Produkt |
| Standmiete / Wareneinsatz / Gas / Sprit | variabel | laufend, in Kalkulation einplanen |
| Startbudget (grob) | 20.000 € – 100.000 €+ | gebraucht bis Neuaufbau |
Checkliste: In 9 Schritten zur Eröffnung
Eine strukturierte Vorbereitung spart Monate: Wer die neun Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, hat Fahrzeug, Erlaubnisse und Standplätze rechtzeitig zusammen. Beginnen Sie mit Konzept und Kalkulation, denn davon hängen Fahrzeugwahl, Küchentechnik und Genehmigungslogik ab.
- Konzept & Kalkulation (Speisen, Zielgruppe, Preise, Marge).
- Fahrzeug beschaffen und ausbauen (bzw. Ausbauer beauftragen).
- Gewerbeanmeldung § 14 GewO bzw. Reisegewerbekarte § 55 GewO.
- Lebensmittelunternehmer-Registrierung beim Veterinäramt + HACCP-Konzept erstellen.
- IfSG-Erstbelehrung § 43 (Gesundheitsamt) vor Betriebsaufnahme.
- Gasanlagenprüfung G607 + HU/TÜV.
- Standplätze / Sondernutzung akquirieren (kommunal), ggf. Gaststättenerlaubnis oder Gestattung § 12 GastG.
- Versicherungen abschließen (Kfz, Betrieb, Produkt).
- Eröffnung + Marketing.
Hygiene & HACCP im mobilen Betrieb
Auch im Foodtruck gelten die vollen HACCP-Pflichten aus der VO (EG) 852/2004. Frischwasser- und Abwassertank, geschlossene Kühlkette, eine funktionierende Handwaschgelegenheit und die lückenlose Temperaturdokumentation sind Pflicht — nicht Kür.
- Frischwassertank + Abwassertank mit ausreichender Kapazität.
- Kühlkette lückenlos: Kühl- und Tiefkühlgeräte protokollieren.
- Handwaschgelegenheit mit warmem Wasser, Seife, Einmalhandtüchern.
- Temperaturdokumentation täglich, auch im Truck (Ausdruck oder digital).
- Detaillierte Vorlage: HACCP-Konzept erstellen.
Fertiges Produkt
Businessplan-Paket Gastronomie — 129 €
Finanzmodell + Businessplan-Vorlage — auch für die Foodtruck-Finanzierung bei Bank oder Bürgschaft.
Zum Businessplan-PaketStand Juli 2026. Kein Ersatz für Rechtsberatung. DE-Recht. Primärquellen: § 55 GewO, § 43 IfSG, VO (EG) Nr. 852/2004.
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Häufige Fragen
- Brauche ich für einen Foodtruck eine Reisegewerbekarte?
- Ja, bei wechselnden Standorten benötigen Sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO — sie erlaubt den Verkauf außerhalb der eigenen Niederlassung. Bei einem festen Standplatz reicht die reguläre Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
- Was kostet ein Foodtruck?
- Verlässliche Richtwerte: gebrauchtes Fahrzeug mit Umbau ab ca. 15.000–50.000 €, komplett neu ausgebaut 60.000–150.000 €. Hinzu kommen Küchentechnik, Genehmigungen, Versicherung und laufende Kosten. Ein realistisches Startbudget liegt zwischen 20.000 € (Einstieg) und über 100.000 € (Neuaufbau).
- Brauche ich ein HACCP-Konzept?
- Ja. Nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer — auch mobil — ein HACCP-basiertes Eigenkontrollkonzept mit Gefahrenanalyse und Temperaturdokumentation vorhalten. Das gilt für Foodtrucks genauso wie für stationäre Betriebe.
- Wo darf ich mit meinem Foodtruck stehen?
- Auf öffentlichem Grund nur mit Standplatz- bzw. Sondernutzungserlaubnis der Kommune (Landesstraßengesetze) oder im Rahmen einer Marktfestsetzung nach §§ 68 ff. GewO. Auf Privatgrund reicht die Zustimmung des Eigentümers; Bauplanungsrecht ist zusätzlich zu prüfen.
- Darf ich aus dem Foodtruck Alkohol verkaufen?
- Nur mit Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Für einzelne Veranstaltungen (Feste, Märkte) genügt eine anlassbezogene Gestattung nach § 12 GastG, die die Kommune für den konkreten Termin erteilt.
Quellen
Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.