Foodtruck eröffnen: Genehmigungen, Kosten & Checkliste (2026)

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Für einen Foodtruck brauchen Sie bei wechselnden Standorten eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), eine Lebensmittelunternehmer- Registrierung mit HACCP-Konzept (Art. 6 VO (EG) 852/2004), die IfSG-Belehrung (§ 43) und für jeden öffentlichen Standplatz eine Sondernutzungserlaubnis. Alkoholausschank ist erlaubnispflichtig (§ 2 GastG).

Abgrenzung im Cluster: Für ein stationäres Restaurant siehe Restaurant eröffnen Checkliste, für ein Café Café eröffnen, für die Alkoholkonzession Gaststättenerlaubnis. Dieser Artikel behandelt den mobilen Foodtruck bzw. Imbisswagen.

GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am

Gewerberecht: Reisegewerbe oder festes Gewerbe?

Die Wahl der Gewerbeform entscheidet sich am Standort-Modell: Wer regelmäßig den Platz wechselt, benötigt eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO; wer einen festen Stellplatz betreibt, meldet ein stehendes Gewerbe nach § 14 GewO an. Sobald Alkohol ausgeschenkt wird, kommt zusätzlich das Gaststättenrecht ins Spiel.

BetriebsmodellErforderliche ErlaubnisRechtsgrundlage
Wechselnde Standorte (klassischer Foodtruck)Reisegewerbekarte§ 55 GewO (nur zu Ladenöffnungszeiten, § 55a)
Fester StellplatzGewerbeanmeldung§ 14 GewO
AlkoholausschankGaststättenerlaubnis§ 2 GastG
Einzelveranstaltung (Fest, Markt)anlassbezogene Gestattung§ 12 GastG
Wochenmarkt / VolksfestMarktzulassung§§ 68 ff. GewO

Diese Genehmigungen brauchen Sie

Ein Foodtruck ist ein Lebensmittelbetrieb auf Rädern — deshalb greift ein Bündel aus Gewerbe-, Lebensmittel-, Infektionsschutz- und Verkehrsrecht. Von der Registrierung beim Veterinäramt über IfSG-Belehrung und Gasprüfung G607 bis zum HU/TÜV muss jede Erlaubnis vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

Genehmigung / NachweisZuständige StelleRechtsgrundlage
Gewerbeanmeldung / ReisegewerbekarteOrdnungsamt§ 14 bzw. § 55 GewO
Standplatz- / SondernutzungserlaubnisKommuneLandesstraßengesetze
MarktzulassungMarktamt§§ 68 ff. GewO
Lebensmittelunternehmer-RegistrierungVeterinäramtArt. 6 VO (EG) 852/2004
HACCP-Eigenkontrollkonzept (mobil)eigenverantwortlichArt. 5 VO (EG) 852/2004
IfSG-Erst- und Folgebelehrung (alle 2 Jahre)Gesundheitsamt§ 43 IfSG
Gasanlagenprüfung (alle 2 Jahre)SachkundigerDVGW-Arbeitsblatt G607
HU / TÜV FahrzeugTÜV / DEKRAStVZO
Betriebs-, Produkt- & Kfz-HaftpflichtVersicherervertraglich

Was kostet ein Foodtruck?

Die Kosten hängen extrem stark von Fahrzeugwahl und Ausbaustandard ab. Die folgenden Zahlen sind Praxis-Richtwerte, keine amtlichen Zahlen — für die Bank-Kalkulation sollten Sie eigene Angebote einholen. Zusätzlich fallen laufende Kosten für Standmiete, Wareneinsatz, Gas, Sprit und Versicherungen an.

PositionRichtwertAnmerkung
Fahrzeug gebraucht + Umbau15.000–50.000 €Basis-Einstieg
Fahrzeug neu, komplett ausgebaut60.000–150.000 €Turnkey vom Ausbauer
Küchentechnik & Ausstattungmehrere Tausend €Kühlung, Gas, Fritteuse, Grill
Genehmigungen & Gebührenkommunal unterschiedlichReisegewerbekarte + Sondernutzung
Versicherungen (laufend)800–2.500 €/JahrKfz + Betrieb + Produkt
Standmiete / Wareneinsatz / Gas / Spritvariabellaufend, in Kalkulation einplanen
Startbudget (grob)20.000 € – 100.000 €+gebraucht bis Neuaufbau

Checkliste: In 9 Schritten zur Eröffnung

Eine strukturierte Vorbereitung spart Monate: Wer die neun Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, hat Fahrzeug, Erlaubnisse und Standplätze rechtzeitig zusammen. Beginnen Sie mit Konzept und Kalkulation, denn davon hängen Fahrzeugwahl, Küchentechnik und Genehmigungslogik ab.

  1. Konzept & Kalkulation (Speisen, Zielgruppe, Preise, Marge).
  2. Fahrzeug beschaffen und ausbauen (bzw. Ausbauer beauftragen).
  3. Gewerbeanmeldung § 14 GewO bzw. Reisegewerbekarte § 55 GewO.
  4. Lebensmittelunternehmer-Registrierung beim Veterinäramt + HACCP-Konzept erstellen.
  5. IfSG-Erstbelehrung § 43 (Gesundheitsamt) vor Betriebsaufnahme.
  6. Gasanlagenprüfung G607 + HU/TÜV.
  7. Standplätze / Sondernutzung akquirieren (kommunal), ggf. Gaststättenerlaubnis oder Gestattung § 12 GastG.
  8. Versicherungen abschließen (Kfz, Betrieb, Produkt).
  9. Eröffnung + Marketing.

Hygiene & HACCP im mobilen Betrieb

Auch im Foodtruck gelten die vollen HACCP-Pflichten aus der VO (EG) 852/2004. Frischwasser- und Abwassertank, geschlossene Kühlkette, eine funktionierende Handwaschgelegenheit und die lückenlose Temperaturdokumentation sind Pflicht — nicht Kür.

  • Frischwassertank + Abwassertank mit ausreichender Kapazität.
  • Kühlkette lückenlos: Kühl- und Tiefkühlgeräte protokollieren.
  • Handwaschgelegenheit mit warmem Wasser, Seife, Einmalhandtüchern.
  • Temperaturdokumentation täglich, auch im Truck (Ausdruck oder digital).
  • Detaillierte Vorlage: HACCP-Konzept erstellen.

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Stand Juli 2026. Kein Ersatz für Rechtsberatung. DE-Recht. Primärquellen: § 55 GewO, § 43 IfSG, VO (EG) Nr. 852/2004.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Foodtruck eine Reisegewerbekarte?
Ja, bei wechselnden Standorten benötigen Sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO — sie erlaubt den Verkauf außerhalb der eigenen Niederlassung. Bei einem festen Standplatz reicht die reguläre Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
Was kostet ein Foodtruck?
Verlässliche Richtwerte: gebrauchtes Fahrzeug mit Umbau ab ca. 15.000–50.000 €, komplett neu ausgebaut 60.000–150.000 €. Hinzu kommen Küchentechnik, Genehmigungen, Versicherung und laufende Kosten. Ein realistisches Startbudget liegt zwischen 20.000 € (Einstieg) und über 100.000 € (Neuaufbau).
Brauche ich ein HACCP-Konzept?
Ja. Nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 muss jeder Lebensmittelunternehmer — auch mobil — ein HACCP-basiertes Eigenkontrollkonzept mit Gefahrenanalyse und Temperaturdokumentation vorhalten. Das gilt für Foodtrucks genauso wie für stationäre Betriebe.
Wo darf ich mit meinem Foodtruck stehen?
Auf öffentlichem Grund nur mit Standplatz- bzw. Sondernutzungserlaubnis der Kommune (Landesstraßengesetze) oder im Rahmen einer Marktfestsetzung nach §§ 68 ff. GewO. Auf Privatgrund reicht die Zustimmung des Eigentümers; Bauplanungsrecht ist zusätzlich zu prüfen.
Darf ich aus dem Foodtruck Alkohol verkaufen?
Nur mit Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Für einzelne Veranstaltungen (Feste, Märkte) genügt eine anlassbezogene Gestattung nach § 12 GastG, die die Kommune für den konkreten Termin erteilt.

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