HACCP-Temperaturkontrolle Österreich: Kühl-, Warmhalte- und Kerntemperaturen richtig prüfen
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Viele Temperaturvorlagen im Netz stammen aus Deutschland und arbeiten mit 7 °C als Kühlwert nach LMHV. Für österreichische Betriebe ist das der falsche Zielwert. Das WKO-Skriptum „Hygiene im Gastgewerbe“ nennt 4 °C als Zielwert, maximal 6 °C. Dieser Ratgeber fasst die maßgeblichen AT-Werte zusammen — für Kühlung, Warmhalten, Garen — und liefert eine sofort nutzbare Kontrolltabelle.
Rechtsrahmen in Österreich
Übergeordnet gilt die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 — insbesondere Anhang II Kapitel IX (Verarbeitung, Lagerung, Transport) und Anhang II Kapitel V (Anforderungen an Gerätschaften und Kühlung). National flankiert das LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) die Aufsichts- und Sanktionsregeln.
Konkret operationalisiert werden Temperatur-Zielwerte in Österreich vor allem über das WKO-Skriptum „Hygiene im Gastgewerbe“(Stand Juli 2025) und branchenübliche Leitlinien. Die dort genannten Werte sind keine willkürlich strengeren Empfehlungen — sie sind der praxisrelevante Prüfmaßstab, an dem Lebensmittelaufsicht und Sachverständige messen.
Zielwerte auf einen Blick
- Kühlung: Zielwert 4 °C, maximal 6 °C. (Deutschland zum Vergleich: 7 °C nach LMHV — für AT nicht der Zielwert.)
- Warmhalten: mindestens 70 °C, maximal 3 Stunden.
- Garen (Kerntemperatur): mindestens 75 °C.
- Rückstellproben (Großküche): eine Portion je Gericht, tiefgekühlt, mindestens 21 Tage.
- Schädlingsmonitoring: Dokumentation im 3-Monats-Rhythmus.
Temperatur-Kontrollblatt (AT-Werte)
| Prozessschritt | AT-Wert | DE-Wert (Vergleich) | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Kühllagerung Frischware | Ziel 4 °C, max. 6 °C | max. 7 °C (LMHV) | Täglich, pro Kühlgerät |
| Tiefkühllagerung | ≤ −18 °C | ≤ −18 °C | Täglich, pro TK-Gerät |
| Wareneingang gekühlte Produkte | Ziel 4 °C, max. 6 °C | keine bundeseinheitliche Fixtemperatur; LMHV-Kühlgrenze 7 °C als Orientierung | Je Lieferung, Messprotokoll |
| Garen / Erhitzen (Kerntemperatur) | mind. 75 °C | keine gesetzliche Fixtemperatur | Je Charge |
| Warmhalten | mind. 70 °C, max. 3 h | keine gesetzliche Fixtemperatur | Am Gerät, mindestens 1× pro Stunde bzw. je Portion |
| Rückkühlen zubereiteter Speisen | zügig auf ≤ 6 °C | keine gesetzliche Fixtemperatur | Verlaufsprotokoll, mind. Start- und Endwert |
Hinweis zur DE-Spalte: Deutschland kennt außer der 7-°C-Kühlgrenze nach LMHV keine bundeseinheitlichen Fixtemperaturen für Garen, Warmhalten oder Rückkühlen. Betriebe arbeiten dort mit Zeit-Temperatur-Kombinationen im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle (HACCP).
Warum die 4 °C in Österreich zählen
Der Zielwert 4 °C schafft einen Sicherheitspuffer zur mikrobiologischen Wachstumsschwelle. Steigen Kühlgeräte durch Türöffnungen, warme Ware oder defekte Dichtungen kurzzeitig an, bleibt bei 4 °C Ausgangslage in der Regel Luft nach oben, bevor die 6-°C-Obergrenze überschritten wird. Wer nur die deutschen 7 °C dokumentiert, arbeitet bereits am AT-Grenzwert vorbei — jede Abweichung nach oben ist dann ein Regelverstoß.
Warmhalten: 70 °C ist der Untergrenzwert, 3 Stunden das Zeitlimit
Vegetative Keime werden ab etwa 60 °C zuverlässig gehemmt, ab 70 °C sicher am Wachstum gehindert. Der 3-Stunden-Deckel begrenzt die Zeit, in der sporenbildende Bakterien (z. B. Clostridium perfringens) bei ungünstiger Handhabung problematisch werden können. Länger warmgehaltene Speisen sind auszusortieren, nicht „zurück in den Ofen zu geben“.
Garen: 75 °C Kerntemperatur — nicht Oberflächentemperatur
Für die Beurteilung zählt die Kerntemperatur — gemessen im dicksten Teil des Lebensmittels mit einem kalibrierten Einstichthermometer, nicht die Oberflächentemperatur oder die Anzeige des Kombi-Steamers am Programmende. Bei Geflügel und Faschiertem/Hackfleisch ist die Messung besonders wichtig.
Rückstellproben in Großküchen
In Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Betriebsverpflegung, Bildungs- und Sozialeinrichtungen) hat sich das Zurückbehalten einer Portion je ausgegebenem Gericht etabliert:
- Menge: eine haushaltsübliche Portion je Gericht.
- Verpackung: sauber, verschlossen, beschriftet (Datum, Gericht).
- Lagerung: tiefgekühlt.
- Aufbewahrung: mindestens 21 Tage.
So sind Rückverfolgbarkeit und Beweisführung möglich, wenn Verdacht auf lebensmittelbedingte Erkrankung auftritt.
Schädlingsmonitoring
Ein wirksames Schädlingsmonitoring gehört zur betrieblichen Eigenkontrolle. Das WKO-Skriptum nennt eine Dokumentation im 3-Monats-Rhythmus als Praxismaßstab — inklusive Kontrolle der Köder-/Fallenpositionen, Befund und Maßnahmen. Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einem Schädlings- Bekämpfungsunternehmen, das Berichte liefert, die Sie 3 Jahre archivieren.
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Zum HACCP-Komplettpaket (59 €)Was Sie mindestens dokumentieren müssen
- Temperaturmessung Kühlgeräte (täglich)
- Temperaturmessung Tiefkühlgeräte (täglich)
- Wareneingangstemperatur je Lieferung
- Kerntemperatur beim Garen je Charge
- Warmhalte-Temperatur mit Zeitangabe
- Korrekturmaßnahmen bei Abweichung (was, wann, durch wen)
- Schädlingsmonitoring-Berichte
Aufbewahrungsempfehlung: 3 Jahre — konsistent mit den Vorgaben für Belehrungs- und Schulungsnachweise (siehe Hygieneschulung (AT)).
Typische Fehler
- Deutsche Vorlagen mit 7 °C als Zielwert übernehmen.
- Nur Anzeigewert am Kühlgerät notieren, nie mit Referenzthermometer prüfen.
- Kein Warmhalte-Zeitprotokoll — 3-Stunden-Deckel nicht nachweisbar.
- Kerntemperatur nicht messen und auf Programmzeiten vertrauen.
- Rückstellproben nur 7 Tage aufbewahren (Ziel: mindestens 21 Tage).
Zusammenhang mit dem HACCP-Konzept
Die Temperaturkontrolle ist der operative Kern von mindestens drei kritischen Lenkungspunkten (CCPs): Kühllagerung, Erhitzen und Warmhalten. Wie Sie diese in Ihr HACCP-Konzept integrieren, zeigt der Ratgeber HACCP-Konzept erstellen (7 Schritte).
Hinweis
Rechtsstand Juli 2026. Angaben zu AT-Werten stützen sich auf das WKO-Praxisskriptum „Hygiene im Gastgewerbe“ (Stand Juli 2025) und die EU-Verordnung 852/2004. Für abweichende Vorgaben der jeweils zuständigen Lebensmittelaufsicht bleibt diese Auskunft maßgeblich.
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Häufige Fragen
- Welche Kühlschranktemperatur gilt in der Gastronomie in Österreich?
- Zielwert 4 °C, maximal 6 °C — so das Praxis-Skriptum „Hygiene im Gastgewerbe“ der WKO (Stand Juli 2025). Rechtsrahmen ist VO (EG) 852/2004, national ergänzt durch das LMSVG. Die in Deutschland genannten 7 °C nach LMHV sind für österreichische Betriebe nicht der Zielwert.
- Wie lange darf warmgehalten werden?
- Mindestens 70 °C und maximal 3 Stunden. Länger warmgehaltene Speisen sollten aus mikrobiologischer Sicht nicht mehr ausgegeben werden.
- Welche Kerntemperatur ist beim Garen erforderlich?
- Mindestens 75 °C Kerntemperatur — als sichere Abtötungsschwelle für vegetative Keime. Bei bestimmten Rohwarengruppen (z. B. Geflügel) ist dieser Wert besonders konsequent zu prüfen.
- Gelten die deutschen 7 °C auch in Österreich?
- Nein. Der deutsche 7-°C-Wert stammt aus der deutschen LMHV und ist in Österreich nicht der maßgebliche Zielwert. Für AT gilt der WKO-Zielwert 4 °C bzw. maximal 6 °C.
- Wie oft muss die Temperatur dokumentiert werden?
- Empfohlen ist die tägliche Dokumentation für alle Kühl- und Tiefkühlgeräte sowie eine Messung je Charge beim Erhitzen/Garen und Warmhalten. Rechtlich zwingend ist ein System, das die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen kann — die Frequenz muss dazu passen.
- Was gilt bei Rückstellproben in Großküchen?
- In Großküchen (Kantinen, Betriebsverpflegung, Gemeinschaftsverpflegung) wird eine Portion je Gericht tiefgekühlt zurückbehalten und mindestens 21 Tage aufbewahrt. Grundlage sind die einschlägigen österreichischen Praxishinweise.