Schwundliste Gastronomie: Vorlage, Aufbau und was das Finanzamt erwartet

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Eine Schwundliste dokumentiert, welche Waren den Betrieb verlassen haben, ohne Umsatz zu erzeugen: Bruch, Verderb, Fehlproduktion, Eigenverbrauch, Personalessen, Gratisabgaben und Diebstahl. Bei einer Betriebsprüfung verprobt das Finanzamt den Wareneinsatz gegen den erklärten Umsatz — unerklärter Schwund führt schnell zu einer Hinzuschätzung nach § 162 AO. Eine zeitnah geführte Schwundliste schließt genau diese Lücke.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Schwundliste dokumentiert je Vorfall Datum, Artikel, Menge, Einkaufswert und Grund — Bruch, Verderb, Fehlproduktion, Eigenverbrauch, Gratisabgabe oder Diebstahl. Gesetzlich ist sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben, bei der Betriebsprüfung schützt sie aber vor Hinzuschätzungen nach § 162 AO, weil sie die Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Wareneinsatz erklärt.

Warum das Finanzamt eine Schwundliste sehen will

Betriebsprüfer kalkulieren per Aufschlagkalkulation vom Wareneinsatz auf den Soll-Umsatz und vergleichen das Ergebnis mit den Erfahrungswerten der amtlichen Richtsatzsammlung. Liegt der erklärte Umsatz deutlich darunter, gibt es aus Prüfersicht zwei Erklärungen: nicht erfasste Einnahmen oder Schwund. Ohne Nachweis darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen — regelmäßig zulasten des Betriebs. Die Schwundliste ist das Instrument, mit dem Sie die Differenz zwischen rechnerischem und tatsächlichem Wareneinsatz belegen. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Schwundliste gibt es nicht; faktisch ist sie der günstigste Schutz vor einer Hinzuschätzung.

Was als Schwund zählt

SchwundartBeispiele
BruchZerbrochene Flaschen und Gläser mit Inhalt, gestürzte Teller
VerderbÜberschrittenes MHD, unterbrochene Kühlkette, Sichtmängel
FehlproduktionMissratene oder falsch zubereitete Gerichte, Retouren aus dem Service
EigenverbrauchVerzehr durch den Inhaber (Sachentnahme)
PersonalessenMahlzeiten für Mitarbeiter
GratisabgabenEinladungen, Reklamations-Ersatz, Aufmerksamkeiten für Stammgäste
SchankverlustÜberschank, Schaum, Fassreste an der Theke
Diebstahl / InventurdifferenzUnerklärte Fehlmengen aus dem Soll-Ist-Vergleich der Inventur

Spaltenaufbau der Vorlage

Eine prüfungsfeste Schwundliste braucht je Vorfall sechs Angaben: Datum, Artikel, Menge mit Einheit, Netto-Einkaufswert, Grund und das Kürzel der erfassenden Person. Für den Grund hat sich ein Kürzelkatalog bewährt — B (Bruch), V (Verderb), F (Fehlproduktion), E (Eigenverbrauch), G (Gratisabgabe), D (Diebstahl/Differenz). Drei Regeln machen die Liste belastbar: am Tag des Vorfalls eintragen, keine pauschalen Monatswerte, und bei der Entsorgung größerer Mengen ein Foto oder einen Entsorgungsbeleg beilegen.

Eigenverbrauch und Personalessen richtig behandeln

Der Eigenverbrauch des Inhabers ist umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG. Für Gastronomiebetriebe setzt die Finanzverwaltung dafür jährlich Pauschbeträge fest, die die Einzelaufzeichnung des privaten Verzehrs ersetzen. Die Verpflegung von Mitarbeitern wird dagegen über die amtlichen Sachbezugswerte der Lohnabrechnung erfasst. Beides gehört sauber getrennt — die Schwundliste dokumentiert zusätzlich den Rest: alles, was weder verkauft noch verzehrt, sondern entsorgt wurde.

Schwund senken statt nur dokumentieren

Die Liste zeigt nach wenigen Wochen, wo das Geld verschwindet. Die drei wirksamsten Gegenmaßnahmen: konsequentes FIFO-Prinzip bei der Lagerung, definierte Portionsgrößen in der Küche und eine monatliche Inventur mit Soll-Ist-Vergleich. Wie Sie den Soll-Wareneinsatz berechnen, zeigt der Ratgeber Wareneinsatz berechnen; konkrete Stellhebel liefert Wareneinsatz senken; die Zählpraxis steht unter Inventurliste Gastronomie.

Häufige Fehler

  • Nachträglich erstellt: Eine kurz vor der Prüfung rekonstruierte Liste ist an gleichmäßigem Schriftbild und runden Werten erkennbar — und damit wertlos.
  • Pauschale statt Einzelfälle: „3 % Schwund pro Monat“ ohne Vorfälle überzeugt keinen Prüfer.
  • Schankverlust doppelt: Wer den Schankverlust separat dokumentiert, darf ihn nicht zusätzlich in die Schwundliste nehmen.
  • Keine erfassende Person: Ohne Kürzel oder Unterschrift fehlt der Liste die Nachvollziehbarkeit.

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Häufige Fragen

Ist eine Schwundliste in der Gastronomie Pflicht?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Praktisch verlangen Betriebsprüfer sie aber regelmäßig: Ohne belegten Schwund gilt die Differenz zwischen kalkuliertem und erklärtem Umsatz als nicht erfasste Einnahme, und das Finanzamt darf nach § 162 AO hinzuschätzen. Eine zeitnah geführte Schwundliste ist der günstigste Schutz davor.
Was gehört in eine Schwundliste?
Je Vorfall: Datum, Artikel, Menge mit Einheit, Einkaufswert, Grund (Bruch, Verderb, Fehlproduktion, Eigenverbrauch, Gratisabgabe, Diebstahl) und das Kürzel der erfassenden Person. Entscheidend ist die zeitnahe Erfassung am Tag des Vorfalls — pauschale Monatswerte ohne Einzelfälle erkennt der Prüfer sofort.
Was ist der Unterschied zwischen Schwundliste und Schankverlust?
Der Schankverlust betrifft nur den Ausschank von Getränken — Überschank, Schaum, Reste im Fass. Die Schwundliste erfasst den gesamten Betrieb: Küche, Lager und Theke mit allen Schwundarten von Bruch bis Diebstahl. Der Schankverlust ist damit eine Teilmenge, die in der Schwundliste oder separat dokumentiert werden kann.

Quellen

Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.

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