Produktpass Gastronomie: Aufbau der Produktspezifikation je Gericht
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Ein Produktpass — auch Produktspezifikation oder Produktdatenblatt genannt — dokumentiert je Gericht oder Produkt alle kennzeichnungs- und kalkulationsrelevanten Daten: Zutaten, Allergene, Zusatzstoffe, Portionsgröße, Verluste und Lagerung. In der Systemgastronomie ist er Standard; für den Einzelbetrieb ist er das praktikabelste Instrument, um Allergenauskünfte abzusichern und Rezepturen konstant zu halten.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Produktpass dokumentiert je Gericht Zutatenliste, Allergene und Zusatzstoffe, Brutto- und Nettogewicht mit Putz- und Garverlusten, Portionsgröße und Lagerhinweise. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sichert aber die Allergen-Auskunftspflicht nach LMIV ab und liefert die Datenbasis für eine korrekte Kalkulation je Portion.
Was ein Produktpass ist — und was nicht
Der Produktpass ist ein internes Dokument: ein Blatt je Gericht, das die Rezeptur mit allen rechtlich relevanten Angaben verbindet. Nicht gemeint ist der „Digitale Produktpass“ der EU: Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) führt ihn für Industrieprodukte wie Batterien, Textilien und Elektronik ein — Lebensmittel sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Für Restaurants entsteht daraus keine Pflicht.
Grundstruktur: Diese Blöcke gehören hinein
| Block | Inhalt |
|---|---|
| Basisdaten | Name des Gerichts, interne Nummer, Ersteller, Datum und Versionsstand |
| Zutatenliste | Alle Zutaten absteigend nach Menge, inklusive Convenience-Produkten und Gewürzmischungen |
| Allergene & Zusatzstoffe | Die enthaltenen der 14 Allergene nach LMIV Anhang II; kenntlichmachungspflichtige Zusatzstoffe nach § 5 LMZDV (früher § 9 ZZulV) |
| Kalkulationsdaten | Brutto- und Nettogewicht, Putz- und Garverluste, Portionsgröße, Wareneinsatz je Portion |
| Zubereitung | Kernschritte und kritische Punkte, z. B. Kerntemperatur |
| Lagerung & Haltbarkeit | Lagertemperatur, Verbrauchsfrist nach Zubereitung |
Wofür Sie den Produktpass im Alltag brauchen
Erstens die Allergenauskunft: Bei loser Ware müssen Sie Gästen die enthaltenen Allergene nennen können (LMIV in Verbindung mit der LMIDV) — der Produktpass ist die dokumentierte Grundlage dafür, siehe Allergenkennzeichnung Gastronomie. Zweitens die Kalkulation: Ohne erfasste Putz- und Garverluste stimmt der Wareneinsatz je Portion nicht, siehe Speisenkalkulation. Drittens Qualität und Einarbeitung: Neue Küchenkräfte kochen nach Pass statt nach Zuruf — die Rezeptur bleibt konstant, auch bei Personalwechsel.
Produktpass und Allergen-Matrix
Der Produktpass erfasst die Allergene je Gericht in der Tiefe, die Allergen-Matrix verdichtet alle Gerichte zu einer Übersicht für Service und Kontrolle. Beides zusammen ergibt die belastbare Allergen-Dokumentation: Pass als Quelle, Matrix als Auskunftsinstrument — siehe Allergene-Matrix-Vorlage und die 14-Allergene-Liste. Bei jedem Lieferanten- oder Rezepturwechsel werden Pass und Matrix gemeinsam aktualisiert.
Häufige Fehler
- Nur Hauptzutaten geprüft: Versteckte Allergene stecken oft in Convenience-Produkten, Gewürzmischungen und Fonds — die Zutatenliste des Lieferanten gehört in den Pass.
- Keine Versionierung: Ohne Datum und Versionsstand ist nicht nachvollziehbar, welche Rezeptur wann galt.
- Verluste fehlen: Wer Putz- und Garverluste nicht erfasst, kalkuliert den Wareneinsatz je Portion systematisch zu niedrig.
- Nicht aktualisiert: Ein Lieferantenwechsel kann die Allergen- und Zusatzstofflage ändern, ohne dass sich das Gericht ändert.
Allergene-Matrix-Vorlage — die Auskunft je Gericht auf einen Blick
Fertige Matrix für alle 14 Allergene je Gericht, direkt ausfüllbar. Für die Kalkulation je Portion ergänzt das Kalkulations-Toolkit die Datenbasis aus dem Produktpass.
Häufige Fragen
- Was ist ein Produktpass in der Gastronomie?
- Ein Blatt je Gericht oder Produkt mit allen kennzeichnungs- und kalkulationsrelevanten Daten: vollständige Zutatenliste, die enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe, Brutto- und Nettogewicht mit Putz- und Garverlusten, Portionsgröße sowie Lagerhinweise. Synonyme sind Produktspezifikation und Produktdatenblatt.
- Ist ein Produktpass Pflicht?
- Der Produktpass selbst ist nicht vorgeschrieben. Pflicht ist aber die Allergeninformation auch bei loser Ware (LMIV in Verbindung mit der LMIDV) und die Kenntlichmachung bestimmter Zusatzstoffe (§ 5 LMZDV). Der Produktpass ist das praktikabelste Instrument, um beide Pflichten je Gericht nachweisbar zu erfüllen.
- Was hat es mit dem Digitalen Produktpass der EU auf sich?
- Der Digitale Produktpass nach der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) betrifft Industrieprodukte wie Batterien, Textilien und Elektronik. Lebensmittel sind vom Anwendungsbereich ausgenommen — für Restaurants entsteht daraus keine Pflicht. Gemeint ist in der Gastronomie die interne Produktspezifikation je Gericht.
Quellen
- VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) — Lebensmittelinformation
- LMIDV — Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
- § 5 LMZDV — Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen
Rechtsstand der Prüfung: siehe Aktualisierungsdatum oben. Externe Links führen zu den amtlichen Fassungen.