Steuern in der Gastronomie: welche Abgaben 2026 anfallen
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Ein Gastrobetrieb zahlt in Deutschland vier Steuerarten: Umsatzsteuer, Ertragsteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer und Lohnsteuer für das Personal. Seit dem 1. Januar 2026 gelten dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen und weiterhin 19 Prozent auf Getränke.
Diese Übersicht ordnet die einzelnen Steuerarten kurz ein und verweist für die Details jeweils auf den passenden Ratgeber.
GastroDok Redaktion · Veröffentlicht am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Gastrobetrieb zahlt in Deutschland vier Steuerarten: Umsatzsteuer, Ertragsteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer und Lohnsteuer für das Personal. Seit dem 1. Januar 2026 gelten dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen und weiterhin 19 Prozent auf Getränke.
Umsatzsteuer: 7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke
Seit dem 1. Januar 2026 gelten dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen, für Getränke bleibt es bei 19 Prozent. Beide Sätze müssen in der Kasse getrennt erfasst und auf dem Beleg getrennt ausgewiesen werden.
Die Abgrenzung im Detail beschreibt Mehrwertsteuer Gastronomie; rechnen können Sie mit dem MwSt-Rechner.
Gewinnsteuer: Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer
Welche Steuer auf den Gewinn anfällt, hängt an der Rechtsform: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn beim Inhaber beziehungsweise den Gesellschaftern mit Einkommensteuer erfasst. GmbH und UG zahlen Körperschaftsteuer auf Ebene der Gesellschaft.
Die Rechtsformwahl entscheidet damit nicht nur über Haftung und Buchführungspflichten, sondern auch darüber, wo der Gewinn besteuert wird.
Gewerbesteuer und der Freibetrag von 24.500 Euro
Gewerbesteuer erhebt die Gemeinde auf den Gewerbeertrag. Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag von 24.500 Euro zu; Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG haben ihn nicht.
Die Höhe hängt zusätzlich vom Hebesatz ab, den jede Gemeinde selbst festlegt — er unterscheidet sich von Standort zu Standort. Maßgeblich ist der Hebesatz der Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
Lohnsteuer und Pauschsteuer beim Minijob
Für angestelltes Personal führt der Betrieb Lohnsteuer ab. Beim Minijob kann stattdessen pauschal abgerechnet werden: 2 Prozent Pauschsteuer decken Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.
Grenzen, Abgaben und Meldepflichten beim Minijob im Gastgewerbe behandelt Minijob Gastronomie.
Trinkgeld: was steuerfrei bleibt
Freiwilliges Trinkgeld, das Gäste zusätzlich an Beschäftigte geben, bleibt nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Fließt das Trinkgeld dagegen dem Betrieb zu, ist es Betriebseinnahme.
Die Abgrenzung, auch bei Kartentrinkgeld und Tronc, zeigt Trinkgeld versteuern.
Kassenführung als Voraussetzung
Alle Steuerarten setzen eine ordnungsgemäße Kassenführung voraus. Wer elektronisch kassiert, unterliegt der TSE-Pflicht, der Belegausgabepflicht und den GoBD; die offene Ladenkasse bleibt zulässig, verlangt aber tägliche Kassenberichte.
Die Anforderungen im Einzelnen stehen unter Kassenführung nach GoBD und Registrierkassenpflicht.
Betriebsprüfung: worauf das Finanzamt schaut
In der Gastronomie steht die Kasse im Mittelpunkt jeder Prüfung: Vollständigkeit der Einnahmen, Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen und die Verfahrensdokumentation. Die Kassennachschau kann dabei unangekündigt erfolgen.
Ablauf und Vorbereitung beschreiben Betriebsprüfung Gastronomie und Kassennachschau.
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Paket ansehenDieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.
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Häufige Fragen
- Welche Steuern zahlt ein Restaurant?
- Umsatzsteuer auf den Verkauf, eine Ertragsteuer auf den Gewinn (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer je nach Rechtsform), Gewerbesteuer an die Gemeinde und Lohnsteuer für das Personal.
- Wie viel Mehrwertsteuer auf Speisen 2026?
- Seit dem 1. Januar 2026 gelten dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen. Für Getränke bleibt es bei 19 Prozent.
- Ab wann zahlt ein Gastrobetrieb Gewerbesteuer?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro; Gewerbesteuer fällt erst auf den darüber liegenden Gewerbeertrag an. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG haben diesen Freibetrag nicht.
- Was ist die Pauschsteuer beim Minijob?
- Bei der pauschalen Abgeltung übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 Prozent auf den Minijob-Lohn; damit sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten.
- Muss ich Trinkgeld versteuern?
- Trinkgeld, das Gäste freiwillig und zusätzlich an Beschäftigte geben, bleibt nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Trinkgeld, das dem Betrieb selbst zufließt, ist Betriebseinnahme.