HACCP-Konzept Österreich: Pflichten, 7 Grundsätze und Aufbau

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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Jeder österreichische Gastronomiebetrieb muss ein auf HACCP-Grundsätzen beruhendes Verfahren einrichten und aufrechterhalten — so schreibt es Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 vor. Diese Anleitung zeigt, wie das Konzept in der Praxis aufgebaut wird, welche Rolle die Codex-Leitlinie spielt und warum deutsche HACCP-Vorlagen in Österreich nicht deckungsgleich sind. Die konkreten Grenzwerte für Kühlung, Warmhalten und Garen sind im Detailratgeber HACCP-Temperaturkontrolle Österreich zusammengefasst.

Rechtsgrundlage in Österreich

Übergeordnet gilt die VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Artikel 5 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, ein auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. National umgesetzt und flankiert wird das durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG).

Zur praxisgerechten Ausgestaltung verweist die Verordnung auf Leitlinien für eine gute Hygienepraxis. In Österreich sind das die Hygiene-Leitlinien im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus), Kapitel A2 Hygiene — für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung insbesondere die Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

Rechtsnatur des Codex — bitte präzise: Das Österreichische Lebensmittelbuch ist keine Rechtsvorschrift. Es gilt als widerlegbares objektiviertes Sachverständigengutachten und als Spiegelbild des guten österreichischen Herstellungs- und Handelsbrauches. Verbindlich sind LMSVG und die EU-Hygieneverordnungen. Formulieren Sie in Ihrem Konzept also nie „gesetzlich vorgeschrieben“ für Leitlinienwerte, sondern etwa „nach Codex-Leitlinie“ oder „nach gutem Herstellungs- und Handelsbrauch".

Die 7 HACCP-Grundsätze nach Art. 5 Abs. 2 VO 852/2004

  1. Gefahrenanalyse: Alle biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren entlang des Warenflusses identifizieren.
  2. Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte (CCP):Prozessschritte identifizieren, an denen die Gefahr entweder ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert wird.
  3. Festlegung von Grenzwerten: Für jeden CCP messbare Grenzwerte definieren (z. B. Kerntemperatur, Zeitfenster, pH-Wert).
  4. Überwachungsverfahren: Festlegen, wer wie oft mit welchem Instrument misst.
  5. Korrekturmaßnahmen: Für Grenzwert-Abweichungen im Vorfeld regeln, was zu tun ist (aussortieren, nachgaren, sperren).
  6. Verifizierungsverfahren: Wirksamkeit des Systems regelmäßig überprüfen (Stichproben, interne Audits, Kalibrierung).
  7. Dokumentation und Aufzeichnungen: Verfahren beschreiben und Aufzeichnungen führen, die die Einhaltung belegen.

Vereinfachtes Verfahren für Klein- und Kleinstbetriebe

Art. 5 Abs. 5 VO 852/2004 erlaubt in Verbindung mit anerkannten Leitlinien eine vereinfachte, an die Betriebsgröße angepasste Umsetzung der HACCP-Grundsätze. Praktisch heißt das: Kleine Gastronomiebetriebe müssen keine formalisierte Studie im Lebensmittelindustrie-Stil erstellen, sondern können die vorgegebenen CCPs, Grenzwerte und Kontrollintervalle aus der Codex-Leitlinie für Großküchen und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung übernehmen und an den eigenen Betrieb anpassen.

Typische kritische Kontrollpunkte (CCPs)

Die österreichische Leitlinie nennt für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung insbesondere folgende CCPs, die praktisch in jedem Betrieb zutreffen:

CCPWorauf es ankommt
HeißhaltenUntergrenztemperatur und maximale Standzeit einhalten.
Ausgabe warmTemperatur am Ausgabepunkt kontrollieren, nicht nur am Kessel.
KühllagerungZieltemperatur pro Kühlgerät, tägliche Dokumentation.
Kalte AusgabeTemperatur an Salatbar/Buffet fortlaufend prüfen.
Marinieren von Salaten mit pH-KontrollepH-Wert als Grenzwert dokumentieren (Säuerung wirksam?).

Die konkreten Zahlenwerte für Kühlung, Warmhalten und Garen finden Sie im Detailratgeber HACCP-Temperaturkontrolle Österreich — sie werden hier bewusst nicht dupliziert.

Dokumentation: die Mindestbereiche

Die Leitlinie erwartet Aufzeichnungen für mindestens diese Bereiche. Fehlen Nachweise in einem Bereich, ist das bei einer Kontrolle ein typischer Beanstandungspunkt:

  • Wareneingangskontrollen (Temperatur, Zustand, MHD)
  • Lagertemperaturen (Kühlung, Tiefkühlung)
  • Speisentemperaturen bei Portionierung und Ausgabe
  • pH-Werte bei Salaten (wenn Säuerung als Sicherungsmaßnahme dient)
  • Spülmaschinen-Tanktemperaturen
  • Reinigung und Desinfektion (Was, wann, wer, womit)
  • Mikrobiologische Prüfung (wenn im Konzept vorgesehen)
  • Schädlingsbekämpfung (Monitoring, Befund, Maßnahmen)
  • Personalschulung (Belehrung und jährliche Hygieneschulung)

Rückstellproben

Laut Leitlinie werden Rückstellproben mindestens 21 Tage tiefgefroren aufbewahrt und mit Rückstelldatum gekennzeichnet. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Fixfrist — in der Gemeinschaftsverpflegung aber Standard und bei Verdacht auf lebensmittelbedingte Erkrankungen der wichtigste Beweismittel-Baustein.

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Aufbau eines Konzepts — Schritt für Schritt

  1. Betriebsbeschreibung: Angebot, Warenströme, Anzahl Portionen, Zielgruppen (z. B. sensible Gruppen in Gemeinschaftsverpflegung).
  2. Flussdiagramme: Wareneingang → Lagerung → Vorbereitung → Zubereitung → Warmhalten/Kalthalten → Ausgabe → Reinigung.
  3. Gefahrenanalyse pro Prozessschritt: biologisch (z. B. Salmonellen, Listerien), chemisch (Reinigerreste, Allergene), physikalisch (Fremdkörper).
  4. CCPs festlegen — auf Basis der Codex-Leitlinie plus betriebsindividueller Ergänzungen.
  5. Grenzwerte, Überwachung, Korrekturmaßnahmen je CCP in einer HACCP-Tabelle festhalten.
  6. Formulare und Kontrolllisten aus den Mindestbereichen ableiten (siehe oben).
  7. Schulungskonzept: Belehrung (siehe Belehrung Lebensmittelhygiene (AT)) und jährliche Hygieneschulung verankern.
  8. Verifizierung: interne Audits, Kalibrierung der Messgeräte, Auswertung der Aufzeichnungen dokumentieren.

Warnung: deutsche HACCP-Vorlagen sind nicht 1:1 übertragbar

Viele frei verfügbare HACCP-Vorlagen stammen aus Deutschland und arbeiten mit Werten aus der deutschen LMHV (z. B. 7 °C Kühlgrenze). Die österreichische Leitlinie nennt andere Zielwerte. Wer eine deutsche Vorlage 1:1 übernimmt, dokumentiert nachweisbar an den österreichischen Prüfmaßstäben vorbei. Nutzen Sie deutsche Vorlagen allenfalls als Struktur — überschreiben Sie Grenzwerte und Intervalle systematisch mit den österreichischen Werten aus der Codex-Leitlinie.

Verifizierung — laufende Wirksamkeitsprüfung

  • Kalibrierung von Thermometern regelmäßig prüfen (Referenzthermometer, Eiswasserprobe 0 °C, Siedewasserprobe 100 °C).
  • Stichproben aus den Aufzeichnungen ziehen und mit dem tatsächlichen Zustand vor Ort vergleichen.
  • Interne Audits mindestens einmal jährlich, mit Protokoll und Maßnahmenplan.
  • Konzept-Review bei jeder wesentlichen Änderung (neues Gericht, neuer Prozess, neue Ausstattung).

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Häufige Fragen

Ist ein HACCP-Konzept in Österreich Pflicht?
Ja. Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer, ein auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. National umgesetzt ist das über das LMSVG.
Was sind die 7 HACCP-Grundsätze?
Nach Art. 5 Abs. 2 VO 852/2004: (1) Gefahrenanalyse, (2) Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte (CCP), (3) Festlegung von Grenzwerten, (4) Überwachungsverfahren, (5) Korrekturmaßnahmen, (6) Verifizierungsverfahren, (7) Dokumentation und Aufzeichnungen.
Gilt für Klein- und Kleinstbetriebe eine Erleichterung?
Ja. Art. 5 Abs. 5 VO 852/2004 in Verbindung mit den Leitlinien für gute Hygienepraxis erlaubt eine vereinfachte, an die Betriebsgröße angepasste Umsetzung. In Österreich sind dafür die Hygiene-Leitlinien im Codex Alimentarius Austriacus maßgeblich, insbesondere die Leitlinie für Großküchen und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Ist das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex) ein Gesetz?
Nein. Der Codex Alimentarius Austriacus ist keine Rechtsvorschrift, sondern gilt als widerlegbares objektiviertes Sachverständigengutachten und Spiegelbild des guten Herstellungs- und Handelsbrauches. Rechtlich bindend sind LMSVG und die EU-Hygieneverordnungen — Codex-Werte sind der Prüfmaßstab, aber nicht als Gesetz zu zitieren.
Kann ich eine deutsche HACCP-Vorlage in Österreich verwenden?
Nur mit Vorsicht. Deutsche Vorlagen greifen auf LMHV-Werte (z. B. 7 °C Kühlgrenze) zurück, die österreichische Leitlinie nennt andere Zielwerte. Wer eine DE-Vorlage 1:1 übernimmt, arbeitet an den österreichischen Prüfmaßstäben vorbei.
Was sind typische CCPs in der Gastronomie?
Aus der österreichischen Leitlinie: Heißhalten, Ausgabe warm, Kühllagerung, kalte Ausgabe sowie das Marinieren von Salaten mit pH-Kontrolle. Weitere CCPs ergeben sich aus der individuellen Gefahrenanalyse des Betriebs.
Wie lange müssen Rückstellproben aufbewahrt werden?
Laut Leitlinie werden Rückstellproben mindestens 21 Tage tiefgefroren und mit Rückstelldatum gekennzeichnet aufbewahrt. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Fixfrist — in der Gemeinschaftsverpflegung aber Standard.
Was gehört mindestens in die HACCP-Dokumentation?
Die Leitlinie nennt u. a.: Wareneingangskontrollen, Lagertemperaturen, Speisentemperaturen bei Portionierung und Ausgabe, pH-Werte bei Salaten, Spülmaschinen-Tanktemperaturen, Reinigung und Desinfektion, mikrobiologische Prüfung, Schädlingsbekämpfung und Personalschulung.

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