
HACCP-Listen zum Ausdrucken: Welche Formulare Ihr Betrieb wirklich braucht
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Ein Gastronomiebetrieb braucht in der Regel sieben bis neun laufende HACCP-Listen: Wareneingang, Kühl- und Tiefkühltemperaturen, Kerntemperaturen beim Erhitzen, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsmonitoring, Personalhygiene und Belehrungsnachweise sowie — je nach Betriebsart — Rückstellproben und Frittierfett. Vorgeschrieben ist keine dieser Listen namentlich. Vorgeschrieben ist nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, dass Sie Ihre Eigenkontrollen durchführen und nachweisen können; die Listen sind der praktische Weg dorthin.
Diese Seite ist die Übersicht über den kompletten Listensatz: welche Aufzeichnungslisten es gibt, in welchem Intervall sie geführt werden und welche Spalten hineingehören. Die einzelne Kontrollliste zum Abhaken steht auf HACCP-Checkliste, der Aufbau des Konzepts dahinter auf HACCP-Konzept erstellen. Beides wird hier nicht wiederholt, sondern an die jeweilige Vorlagenseite verteilt.
GastroDok-Redaktion · Veröffentlicht am
Das Wichtigste in Kürze
Welche HACCP-Listen ein Betrieb führt, ergibt sich aus seiner eigenen Gefahrenanalyse, nicht aus einer amtlichen Formularliste. Rechtsgrundlage ist Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004: Der Betrieb legt kritische Kontrollpunkte und eigene Grenzwerte fest und dokumentiert deren Einhaltung. Diese Übersicht zeigt den in der Gastronomie üblichen Listensatz mit Intervall, Kernspalten und Fundstelle.
Welche HACCP-Listen sind vorgeschrieben?
Namentlich ist keine einzige Liste vorgeschrieben. Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt HACCP-gestützte Verfahren, die Festlegung eigener kritischer Grenzwerte und deren dokumentierte Überwachung. Welche Listen daraus folgen, entscheidet Ihre Gefahrenanalyse — in der Gastronomie ergibt sich fast immer derselbe Kernsatz.
Das ist die eigentliche Prüffrage — nicht „haben Sie Liste X?", sondern „woraus leiten Sie ab, dass genau diese Listen genügen?". Die Antwort steht nicht auf dem Formular, sondern in der Gefahrenanalyse dahinter; wie Sie diese aufbauen, zeigt HACCP-Konzept erstellen. Ergänzend gelten die nationalen Hygienevorgaben und die Belehrungspflicht des Infektionsschutzgesetzes.
Die Rechtstexte im Wortlaut: VO (EG) Nr. 852/2004, LMHV und § 43 IfSG.
Der Listensatz im Überblick
Der übliche Satz umfasst Wareneingangskontrolle, Kühl- und Tiefkühltemperaturen, Kerntemperaturen, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsmonitoring, Personalhygiene mit Belehrungsnachweisen sowie Schulungsnachweise. Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung ergänzen Rückstellproben, Betriebe mit Fritteuse die Frittierfett-Kontrolle. Einen auf Schulmensen zugeschnittenen Listensatz enthält das HACCP-Paket für Schulküchen. Jede Liste braucht Soll-Wert, Intervall und Handzeichen.
| Liste | Intervall | Kernspalten | Rechtsgrundlage / Bezug | Vorlage bei GastroDok |
|---|---|---|---|---|
| Wareneingangskontrolle | je Lieferung | Datum, Lieferant, Produkt, Liefertemperatur, MHD, Zustand, Handzeichen | Art. 5 VO (EG) 852/2004; Temperaturvorgaben Anhang III VO (EG) 853/2004 | Wareneingangskontrolle |
| Kühl- und Tiefkühltemperaturen | täglich, besser je Schicht | Datum, Uhrzeit, Gerät, Ist-Wert, Soll-Wert, Maßnahme, Handzeichen | Anhang III VO (EG) 853/2004; Tiefkühlverordnung | Temperaturkontrolle |
| Kerntemperaturen beim Erhitzen | je kritischem Garvorgang | Datum, Speise, Kernwert, Haltezeit, Handzeichen | Art. 5 VO (EG) 852/2004 (eigener Grenzwert) | Kerntemperatur-Tabelle |
| Reinigungs- und Desinfektionsplan | täglich / wöchentlich / monatlich | Bereich, Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Intervall, Handzeichen | Anhang II Kap. I und V VO (EG) 852/2004 | Reinigungsplan |
| Schädlingsmonitoring | monatlich, Kontrolle der Monitorpunkte | Datum, Monitorpunkt, Befund, Maßnahme, Handzeichen | Anhang II Kap. IX VO (EG) 852/2004 | Schädlingsmonitoring |
| Belehrung und Personalhygiene | Erstbelehrung vor Tätigkeitsbeginn, danach wiederkehrend | Name, Datum Erstbelehrung, Datum Folgebelehrung, Unterschrift | § 43 IfSG | Belehrungsnachweis |
| Hygieneschulung | wiederkehrend | Thema, Datum, Teilnehmer, Referent, Unterschriften | § 4 LMHV, Anhang II Kap. XII VO (EG) 852/2004 | Hygieneschulung |
| Rückstellproben | je Ausgabetag (Gemeinschaftsverpflegung) | Datum, Speise, Menge, Entnahmezeit, Lagerort, Handzeichen | betriebliche Eigenkontrolle / Länderregelungen | Rückstellproben |
| Rückverfolgbarkeit / Chargen | fortlaufend | Produkt, Charge, Lieferant, Abnehmer | Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002 | Rückverfolgbarkeit |
| Mängel- und Abweichungsdokumentation | anlassbezogen | Datum, Abweichung, Ursache, Korrekturmaßnahme, Wirksamkeitsprüfung | Art. 5 VO (EG) 852/2004 (Korrekturmaßnahmen) | Mängeldokumentation |
Ein Hinweis zu den Rückstellproben: Sie sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Ob und in welchem Umfang Proben zurückzustellen sind, richtet sich je nach Betriebsart und Bundesland — verbreitet ist die Anforderung in der Gemeinschaftsverpflegung, etwa bei Kita-, Schul- und Klinikverpflegung. Eine bundesweite Pflicht für jeden Gastronomiebetrieb besteht nicht; fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung nach.
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Jede HACCP-Liste braucht dieselben fünf Elemente: was gemessen oder geprüft wurde, der Soll-Wert, der Ist-Wert, die Korrekturmaßnahme bei Abweichung und das Handzeichen mit Datum. Fehlt die Korrekturmaßnahmen-Spalte, dokumentiert die Liste nur Zustände statt Reaktionen — genau das bemängeln Kontrollen am häufigsten.
| Element | Warum | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Prüfgegenstand (was wurde gemessen oder geprüft) | ordnet den Eintrag einem Gerät, einer Speise oder einem Bereich zu | „Kühlschrank" ohne Nummer, wenn drei Geräte im Betrieb stehen |
| Soll-Wert oder Vorgabe | macht den festgelegten Grenzwert auf dem Formular sichtbar | Soll-Wert steht nur im Konzept, nicht auf der Liste |
| Ist-Wert oder Befund | ist die eigentliche Aufzeichnung der Kontrolle | Haken statt Messwert, obwohl ein Wert erfassbar wäre |
| Korrekturmaßnahme bei Abweichung | zeigt, dass auf die Abweichung reagiert wurde | Spalte fehlt ganz oder bleibt bei roten Werten leer |
| Handzeichen und Datum | macht den Eintrag zurechenbar und zeitlich einordbar | Sammelunterschrift am Monatsende für alle Zeilen |
In welchem Intervall führen Sie welche Liste?
Temperaturen und Wareneingang werden täglich beziehungsweise je Lieferung erfasst, Reinigungsnachweise täglich bis wöchentlich, Schädlingsmonitoring und Gerätekontrollen monatlich, Schulungen und Belehrungen wiederkehrend nach Betriebsvorgabe. Verbindlich ist das Intervall, das Sie selbst in Ihrem HACCP-Konzept festgelegt haben — und dann auch einhalten müssen.
| Intervall | Aufgaben | Wer trägt ein |
|---|---|---|
| täglich | Kühl- und Tiefkühltemperaturen, Wareneingang je Lieferung, Kerntemperaturen kritischer Garvorgänge, tägliche Reinigungsschritte, Rückstellproben je Ausgabetag | Schichtverantwortung in Küche und Lager |
| wöchentlich | Grundreinigung festgelegter Bereiche, Sichtkontrolle Lager und Kühlhaus, Gegenzeichnung der Tageslisten durch die Leitung | Küchen- oder Betriebsleitung |
| monatlich | Schädlingsmonitoring, Kontrolle von Thermometern und Messmitteln, Grundreinigung Dunstabzug und Fettabscheider, Durchsicht der Mängeldokumentation | Hygieneverantwortung, teils externer Dienstleister |
| jährlich bzw. wiederkehrend | Hygieneschulung, Folgebelehrung nach § 43 IfSG, Überprüfung der Gefahrenanalyse und der festgelegten Grenzwerte, Aktualisierung der Reinigungspläne | Betriebsleitung |
Ein zu ehrgeiziges Intervall im Konzept schadet: Wer „stündlich" schreibt und täglich misst, produziert eine dokumentierte Abweichung von der eigenen Vorgabe. Legen Sie das Intervall so fest, wie es im Betriebsalltag tatsächlich haltbar ist, und erhöhen Sie es lieber später.
Druckformat und Anbringungsort: welche Liste hängt wo?
Listen gehören an den Ort ihrer Kontrolle, nicht in den Büroordner. Temperaturlisten an oder neben das jeweilige Gerät, die Wareneingangsliste an die Anlieferung, den Reinigungsplan in den betreffenden Raum. Ausgedruckt wird auf A4 hochkant für Wochenlisten und A3 für Monats- und Reinigungspläne mit vielen Spalten.
| Liste | Empfohlenes Format | Anbringungsort | Ablage nach Abschluss |
|---|---|---|---|
| Kühl- und Tiefkühltemperaturen | A4 hochkant, Wochenblatt | an oder neben dem jeweiligen Gerät | Hygieneordner, Register Temperaturen |
| Wareneingangskontrolle | A4 quer | Anlieferbereich oder Warenannahme | Hygieneordner, nach Monat sortiert |
| Kerntemperaturen | A4 hochkant | am Pass oder neben dem Kombidämpfer | Hygieneordner, Register Erhitzen |
| Reinigungs- und Desinfektionsplan | A3 (viele Spalten und Bereiche) | im jeweiligen Raum: Küche, Spüle, WC, Lager | Monatsblatt in den Hygieneordner |
| Schädlingsmonitoring | A4 hochkant | beim Monitorplan oder im Lager | Hygieneordner, zusammen mit Dienstleisterberichten |
| Belehrung und Personalhygiene | A4 hochkant | nicht aushängen — Personalunterlagen | Personalakte, Kopie im Hygieneordner |
| Hygieneschulung | A4 hochkant | nicht aushängen — Nachweis nach Schulung | Hygieneordner, Register Schulung |
| Mängel- und Abweichungsdokumentation | A4 hochkant | Büro oder Küchenleitung, griffbereit | Hygieneordner, chronologisch |
In Feuchtbereichen verwenden Sie eine Klarsichthülle oder eine laminierte Trägerplatte mit eingelegtem Blatt. Laminierte Blätter, die mit abwischbarem Stift beschrieben werden, sind als Aufzeichnung ungeeignet, weil die Eintragung nicht dauerhaft ist.
Wie lange bewahren Sie HACCP-Listen auf?
Eine bundesweit einheitliche Aufbewahrungsfrist für HACCP-Aufzeichnungen gibt es nicht. Bewährt haben sich mindestens zwölf Monate; bei länger haltbaren Produkten orientiert sich die Frist an deren Mindesthaltbarkeit. Unabhängig davon gelten für Belege mit steuerlicher Bedeutung die Fristen der Abgabenordnung.
Die zwölf Monate sind eine Praxisempfehlung, keine Rechtsnorm — sie ergeben sich daraus, dass eine Kontrolle den zurückliegenden Betriebszeitraum beurteilen können soll. Einzelne Bundesländer und Branchenleitlinien nennen abweichende Zeiträume. Wer Lieferscheine oder Wareneingangslisten zugleich als Buchungsbeleg nutzt, muss diese ohnehin nach steuerlichen Vorgaben aufbewahren.
Papier oder digital — und was der Kontrolleur zuerst verlangt
Beides ist zulässig. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnung zeitnah entsteht, einer Person zurechenbar ist und bei der Kontrolle vorgelegt werden kann. Verlangt werden erfahrungsgemäß zuerst die Temperaturaufzeichnungen der letzten Wochen, dann die Belehrungsnachweise des Personals und der Reinigungsplan.
Wie eine Kontrolle abläuft und welche Unterlagen in welcher Reihenfolge geprüft werden, beschreiben die Ratgeber HACCP-Kontrolle und Lebensmittelkontrolle. Wenn Sie auf Tablets umstellen möchten, hilft der Vergleich unter digitale Checklisten. Den Gesamtüberblick über Ihre Eigenkontrollen gibt die Eigenkontroll-Checkliste; die Temperaturvorgaben für Lager- und Kühlbereiche fasst DIN 10508 zusammen.
Alle Aufzeichnungslisten dieser Übersicht als ausfüllbare Excel- und PDF-Dateien, dazu Gefahrenanalyse, Schulungsfolien und Belehrungsnachweis.
Häufige Fragen
- Welche HACCP-Listen sind Pflicht?
- Namentlich ist keine einzige Liste vorgeschrieben. Pflicht ist nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, dass Sie HACCP-gestützte Verfahren anwenden, eigene kritische Grenzwerte festlegen und deren Überwachung nachweisen können. Welche Listen dafür nötig sind, ergibt sich aus Ihrer Gefahrenanalyse.
- Wie viele Listen braucht ein kleiner Imbiss?
- Der Umfang darf an das kleinere Risiko und die überschaubare Prozesszahl angepasst werden. Der Kernsatz bleibt aber auch dort bestehen: Temperaturen, Wareneingang, Reinigung und Belehrungsnachweise. Eine Kürzung muss sich aus der Gefahrenanalyse begründen lassen.
- Muss jede Liste unterschrieben werden?
- Jeder Eintrag braucht ein Handzeichen, damit die Aufzeichnung einer Person zurechenbar ist. Üblich ist zusätzlich eine wöchentliche Gegenzeichnung durch die Betriebs- oder Küchenleitung, die zeigt, dass die Einträge kontrolliert wurden.
- Darf ich Listen am Wochenende nachtragen?
- Nein. Aufzeichnungen sollen zeitnah zur Messung oder Prüfung entstehen. Ein nachträglicher Eintrag ist nur zulässig, wenn er als Nachtrag mit Datum kenntlich gemacht wird — eine im Nachhinein durchgeschriebene Woche ist keine Eigenkontrolle.
- Was passiert bei fehlenden Listen in der Kontrolle?
- Fehlende Aufzeichnungen werden als Mangel festgehalten. Üblich sind eine Frist zur Nachbesserung und eine Nachkontrolle; je nach Fall kommt ein Bußgeldverfahren in Betracht. Wie eine Kontrolle abläuft, beschreibt der Ratgeber zur HACCP-Kontrolle.
- Reichen laminierte Listen mit abwischbarem Stift?
- Nein. Eine Eintragung, die sich abwischen lässt, ist keine dauerhafte Aufzeichnung. Verwenden Sie eine laminierte Trägerplatte oder Klarsichthülle und legen Sie ein Papierblatt ein, das beschrieben und anschließend abgelegt wird.
- Kann ich die Listen digital führen?
- Ja. Digitale Aufzeichnungen sind zulässig, wenn sie zeitnah entstehen, einer Person zurechenbar sind und bei der Kontrolle vorgelegt werden können. Praktisch heißt das: Nutzerkennung je Eintrag, Zeitstempel und eine Exportmöglichkeit vor Ort.
- Wie lange muss ich die Listen aufheben?
- Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Frist für HACCP-Aufzeichnungen gibt es nicht. Bewährt haben sich mindestens zwölf Monate, bei länger haltbaren Produkten orientiert an deren Mindesthaltbarkeit. Unterlagen mit steuerlicher Bedeutung fallen zusätzlich unter die Fristen der Abgabenordnung.
- Wo bekomme ich die Listen zum Ausdrucken?
- Den Aufbau jeder Liste zeigt diese Übersicht mit Intervall und Kernspalten, die einzelnen Vorlagenseiten enthalten die jeweiligen Formulare. Den vollständigen Satz als ausfüllbare Dateien enthält das HACCP-Komplettpaket von GastroDok.